Band 40: Eintrag vom  23. März 1815 (Nr. 15)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Fall die Stadt die von Herrn Sohmann angekaufte Walkmühle die zu ziehen, von einem hohen Gouvernement die Erlaub niße erhalten würde, so sollen die von Herrn Sohmann in selben gemachte Reparaturen demselben nach vorher geschehenen Abschäzung vergütet werden.

Der Bürgermeister der Stadt Neuß theilte dem Stadtrath ein vom Herrn Abraham Sohmann in Crefeld erhaltenes Schreiben vom 2. December vorigen Jahres mit, worin derselbe auf eine vollkommene Entschädigung all jener in der von der Gemeinde Neuß angekauften Walkmühle gemachten Reparaturen, und neuen Anlagen anträgt, im Fall durch einen hohen Gouvernements Beschluß die Stadt Neuss die Freiheit erhalten wurde, besagte Mühle wieder ein zu ziehen, worauf der Stadtrath sich erklärte, daß auf diesen Fall von Seiten des Herrn Sohmann so wohl als auch der Stadt Neuß zwei Werkverständige zu nehmen, nach dern Abschäzung Herr Sohmann sodann entschädigt werden sollte.

Worüber Gegenwärtiges abgefaßt, und nach geschehener Vorlesung auf dem Original unterzeichnet worden. So geschehen Neuß Tag Monath und Jahr wie oben.

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