Auf die Eingabe der Sattler August Christoph Heinrich Deutsch aus Bischhausen, Königreich Hannover von 9. des Monats erklärte den Stadtrath mit Hinblick auf die hohe Regierungs Verfügung vom 30. December 1834 I S. I N° 5504, daß er seiner Seits gegen dessen Aufnahme in den diesseitigen Stam- (?) ten Verband, und die beabsichtigte Niederlassung in hiesiger Stadt kein Bedenken finden.
Actum ut supra