Band 45 - Einträge

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335 Einträge

  • Eintrag 14. Mai 1836

    Weidgang für die Kühe.

  • Eintrag 24. Mai 1836

    Entschädigung an Schulgeld, durch den Einsturz des Kellers der neuen Mädchen-Schule veranlaßt.

  • Eintrag 34. Mai 1836
  • Eintrag 44. Mai 1836 Geschehen, Neuhs, den 10. Mai 1836
  • Eintrag 54. Mai 1836

    Beitrag zur Verschönerung der Landwehr.

  • Eintrag 64. Mai 1836

    Entschaedigung des Mühlenpächter Hermann Roettgen für eine beabsichtigte Einrichtung in der Mahlmühle am Oberthore.

  • Eintrag 74. Mai 1836
  • Eintrag 88. Juni 1836

    Caution und Entreprise wegen den Arbeiten zur Schiffbarmachung der Erft.

  • Eintrag 98. Juni 1836

    Weidegang für die Kühe.

  • Eintrag 108. Juni 1836
  • Eintrag 1110. August 1836

    Tarif der Gebühren für die Benutzung des Erft- Canales.

  • Eintrag 1210. August 1836 Hafen Gelder Tarife für den Erft-Canal zu Neuhs.
  • Eintrag 1310. August 1836

    Niederschlagung städtischer Gefälle.

  • Eintrag 1410. August 1836

    Entschädigung des Peter Wilden für eine in die öffentlichen Spaziergänge gezogenen Scheune.

  • Eintrag 1510. August 1836

    Zuchuß für den Lehrer Reisen zur Beiwohnung des Lehr-Cursus.

  • Eintrag 1610. August 1836

    Änderung in der ArmenPflege.

  • Eintrag 1710. August 1836
  • Eintrag 1813. September 1836

    Empfang Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen.

  • Eintrag 1913. September 1836

    Zuschuß zum Schützenfeste.

  • Eintrag 2013. September 1836

    Gewerbfähigkeit der Juden.

  • Eintrag 2113. September 1836

    Wahl der Klassensteuer Vertheiler pro 1837

  • Eintrag 2213. September 1836
  • Eintrag 2313. September 1836

    Antrag wegen Benennung des Erft-Canales.

  • Eintrag 2413. September 1836

    Gesuch wegen des Baues einer Straße nach Rheidt.

  • Eintrag 2518. November 1836

    Revision der ArmenRechnung per 1835.

  • Eintrag 2618. November 1836

    Armen Etat pro 1837

  • Eintrag 2718. November 1836

    HospitalEtat pro 1837.

  • Eintrag 2818. November 1836

    HospitalsRechnung pro 1835.

  • Eintrag 2918. November 1836

    Deputierte zur Aufstellung des Gemeinde Etat pro 1837.

  • Eintrag 3018. November 1836

    Einwanderung des Gypshändler Ghivizzano Arrighi aus Lucca

  • Eintrag 3118. November 1836

    Einwanderung Theodor Dopp Luxemburg.

  • Eintrag 3218. November 1836

    Anordnung und Besoldung eines Aufsehers beim Schlachthause: Hermann Josten und eines Hallenknechtes.

  • Eintrag 3318. November 1836

    Zuschuß zum Reparaturbau der evangelischen Kirche.

  • Eintrag 3418. November 1836

    Anstellung des Lehrgehülfen Laurenz Schumacher von der Freischule.

  • Eintrag 3518. November 1836
  • Eintrag 3619. März 1835

    Etat der Sparkasse pro 1837.

  • Eintrag 3719. März 1835

    Rechtsstreit gegen Michael Fischer wegen Verengung des Erftstromes.

  • Eintrag 381. Juli 1836

    Städtischer Etat pro 1837.

  • Eintrag 4024. Januar 1837 Geschehen Neuhs, den 24. Januar 1837.
  • Eintrag 419. Dezember 1836

    Caution und Entreprise wegen den Arbeiten zur Schiffbarmachung der Erft.

  • Eintrag 42

    Abtretung eines alten Thurmes nebst anstoßendem GemeindePlätzchen an Heinrich Seitz.

  • Eintrag 439. Dezember 1836

    Communale Wegebauarbeiten.

  • Eintrag 4410. Dezember 1836

    Niederschlagung städtischer Gefälle.

  • Eintrag 4524. Januar 1837

    Unterbringung der Gelder der Sparkasse.

  • Eintrag 4711. Februar 1837

    Projectirte Anlage einer stehenden Rheinbrücke bei Düsseldorf.

  • Eintrag 482. März 1837

    Verkauf eines Theiles der Morgensternsheide.

  • Eintrag 492. März 1837

    Anstellung eines Marktmeisters für den Früchtemarkt.

  • Eintrag 502. März 1837

    Aufnahme der verwaisten Kaulen in das Hospital nach Unterbringung bei rechtlichen Leuten in der Stadt.

  • Eintrag 512. März 1837

    Antrag um Gehalts-Erhöhung des Polizei Commissaire von Woringen.

  • Eintrag 522. März 1837

    Pacht-Vergütung wegen eines städtischen Walles.

  • Eintrag 532. März 1837

    Rechtsstreit wegen der Schaaftrifft auf den Städtichen Wiesen von Seiten Wittib Heinr. Reistorff und Johann Peter Kallen.

  • Eintrag 542. März 1837

    Antrag der Unternehmer der Schiffbarmachung der Erft wegen Losgabe der Caution.

  • Eintrag 552. März 1837

    Wahl des Unteroffizier Peter Quadt als zweiter Feldhüter.

  • Eintrag 562. März 1837

    Beabsichtigte Anstellung von EhrenForst und Feldhüter.

  • Eintrag 572. März 1837
  • Eintrag 587. April 1837

    Pegelstellung für die Mühlen am Rhein-, Niederund Hammthore.

  • Eintrag 597. April 1837

    Zuschuß für die Errichtung eines Fußsteges über die Erft bei Grimlinghausen.

  • Eintrag 607. April 1837

    Revision der städtischen Rechnung von 1836

  • Eintrag 617. April 1837

    Revision der Rechnungen des Leihhauses und der Sparkasse pro 1836.

  • Eintrag 627. April 1837
  • Eintrag 637. April 1837 Geschehen Neuhs, den 8. April 1837.
  • Eintrag 647. April 1837

    Revision der städtischen Rechnung von 1836.

  • Eintrag 657. April 1837
  • Eintrag 667. April 1837 Geschehen Neuhs, den 10. April 1837
  • Eintrag 677. April 1837

    Revision der städtischen Rechnung von 1836

  • Eintrag 6811. April 1837

    Bei Fortsetzung des Revisionsgeschäftes beschäftigte der Stadtrath sich heute, nachdem in der gestrigen Sitzung die Einnahme untersucht worden, mit der Prüfung der Ausgabe.

    Seite 37. Die unter dem Abschnitt "Reste" vorkommende Ausgabe fand sich richtig.

    Seite 38-47. Tit I., II & III. Die sämmtlichen Ausgaben, welche unter diesen Titeln aufgenommen sind, wurden sorgsam nachgesehen, geprüft und richtig befunden. Im Tit. II ist für die Staßen-Beleuchtung eine Summe von 65 Thaler 7 Silbergroschen 11 pfennige über den Etat ausgegeben worden, dagegen hat der Fonds zur Unterhaltung der Feuerlösch-Geräthschaften eine Ersparnis von 412 Thaler 21 Silbergroschen 3 pfennige zugelassen, so daß die eigentliche Etats-Überschreitung nur noch 23 Thaler 16 Silbergroschen 8 pfennige beträgt, welche durch die Theuren der Oelpreise verursacht wurden. Die Ausgaben sind übrigens nicht zu vermeiden gewesen, und es werden dieselben demnach genehmigt.

    Zur Justification des Tit. III Seite 47 vorkommenden Betrages der Stadt zu den Wegebau-Arbeiten ist eine besondere Rechnung über die eingegangenen und ausgegebenen Gelder den Belegen unter N° 182 beigefügt, deren Bestand von 58 Thaler 28 Silbergroschen 6 pfennige in die Rechnung des laufenden Jahres zu übernehmen ist. Künftig wird die Berechnung dieser Wegebaugelder nach Maaßgabe diesfälligen Bestimmung vom 16. Januar 1837 /:Amtsblatt Stück 6:/ geschehen.

    Tit. IV Seite 47-49. Die Ausgabe an Zinsen fand sich nach den beigefügten Belegen richtig.

    Seite 49 & 73. Tit V. Die bei dem Bau-Fonds eingetretene Etath-Überschreitung ist durch verschiedene außerordentliche Bauten, welche bei vorhandenen disponiblen Mitteln mit speziellen Genehmigungen des Stadtrathes und der Königlichen Regierung unternommen wurden, veranlaßt worden.

    Dazu gehören unter anderm:

    Beleg No 203. Der Bau eines Kellers unter dem Kaufhause wofür die Stadt eine jährliche Einnahme von 7 Thaler hat, und wegen jene pro 1836 Tit. III Art. 6 Beleg N° 27 berechnet ist, Beleg No 265. Das noch im Bau begriffene Pflaster der Fahrwege des Waarenlager-Platzes vor dem Rheinthore, bei dessen neuer Verpachtung, welche äußerst günstig ausgefallen ist, diese sehr nöthige Bepflasterung hat versichert werden müssen, wenn nicht ein weit geringerer Pachtszins erwartet werden sollte; Beleg N° 266 & 267 die nun vollendete Bepflasterung der evangelischen Kirchstraße und die Anlage eines überwölbten Durchlasses daselbst wofür die Schlußzahlung in 1837 erfolgt.

    Beleg N° 268. Die nicht zu umgehende Umpflasterung der Wallstraße zwischen dem Niederthore und dem Viehmarkte nebst verschiedener andern Pflasterarbeiten, Belegt N° 318 die Erbauung eines eingestürzten Stückes städtischer Mauer zwischen dem Nieder- und Rheinthore,

    Diese außerordentlichen Ausgaben sind wie bereits bemerkt, von Königlicher Regierung sämmtlich genehmigt, es sind die dazu nöthigen Justificationen den Belegen überall beigefügt, und es nimmt daher der Stadtrath keinen Anstand, dieselben in Anerkennung ihrer absoluten Nothwendigkeit und guten Ausführung auch hierbei nochmal zu genehmigen.

    Bei Tit. VI Seite 73 findet sich Nichts zu bemerken.

    Tit. VII - Seite 74-79. In Prüfung die für das Schulwesen

    Die Ausgaben Tit. VIII /:Seite 79:/ für das Kirchenwesen fanden sich richtig. Den Reparatur-Bau der evangelischen Pfarrkirche hat bisher nicht Statt gefunden. Es sind dafür jetzt im Allgemeinen 300 Thaler, in jährlichen Raten von 100 Thaler zahlbar, bewilligt, und es ist die Rate pro 1837 auf den Etat dieses Jahres gebracht worden, wonach die für 1836 ausgeworfenen 60 Thaler als erspart verrechnet werden konnten.

    Seite 80 - 95 Tit IX. Den Ausgaben des Tit IX widmete der Stadtrath eine besondere Aufmerksamkeit. Er gewann auch hier die Überzeugung, daß die Ausgaben, welche sämmtlich mit dengehörigen Justificatitionen versehen, im Interesse der Stadt geschehen sind, und indem er dieselben sämmtlich genehmigt, bemerkt er noch, daß die Etats-Überschreitungen hauptsächlich herbeigeführt werden: Beleg 488 und 489 durch die Kosten der Pferdegestellungen zur diesjährigen großen Übung der Landwehr; Beleg N° 490. Durch Ausstellung respective Ablage eines Capitales, Beleg N° 494. Durch die Schlußzahlung für den Bau der Freischule, welche mehr gekostet hat, als man anfänglich glaubte;

    Beleg N° 495. Durch den geleisteten aber auch schon erstatteten Vorschuß /:conf. Abth. C. Tit III. Seite 7 der Einnahmen:/ für die Bepflasterung der Rhein- und Quirinusstraße;

    Beleg N° 502. Durch die Kosten, welche bei Gelegenheit der Durchreise Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen entstanden sind;

    Beleg N° 512 und folgende. Durch gezahlte und Tit. VI in Einnahme nachgewiesene Militaire-Verpflegungs- und Vorspanngelder, und durch sonstige Zahlungen, welche nicht zu vermeiden warren.

    welcher pro 1837 in Einnahme nachzuweisen ist.

    Das nach §. 1 vom Bürgermeister geführte, hier am Schlusse der Rechnung befindliche Capitalien-Conto über die eingezogenen und rentbar anzulegenden Beträge von Veräußerungsgeldern und Kapitalien wurde ebenfalls revidirt und richtig befunden.

    Es sollten nach dem Capitalien-Conto in 1836 angelegt werden . . . . . 1097 24 9 es sind aber nur eingelegt worden 511 4 5 mithin weniger 586 19 8 welche Summe auf das Kapitalien-Conto des Jahres 1837 vorab zu übernehmen bleibt.

    welche Summe auf das Kapitalien-Conto des Jahres Es wird hierbei bemerkt, daß die Verwaltung sich gerne alle mögliche Mühe zur Unterbringung des Kapitales gegeben hat, namentliche mehrere Einrückungen in öffentliche Blätter dieserhalb veranlaßt, es aber an Gelegenheit dazu gemangelt hat.

    Actum ut supra

  • Eintrag 6911. April 1837
  • Eintrag 7011. April 1837 Geschehen Neuhs, den 13. April 1837.
  • Eintrag 7111. April 1837

    Fernerer Verkauf eines Theiles der Morgensternsheide.

  • Eintrag 7211. April 1837
  • Eintrag 733. Mai 1837

    Beitrag für die ferne Anstalt zu Düsseldorf

  • Eintrag 743. Mai 1837

    Verkauf einer Parzelle auf der Morgensternsheide an Balthasar Deus.

  • Eintrag 753. Mai 1837

    Aufnahme des SchuhmacherBernard Rühl in den diesseitigen Unterthanen Verbande

  • Eintrag 763. Mai 1837
  • Eintrag 773. Mai 1837 Geschehen Neuhs, den 2. Juni 1837.
  • Eintrag 783. Mai 1837

    Ankauf eines Hauses in der Quirinstraße von dem Handlungshause Josten & Breuer

  • Eintrag 793. Mai 1837

    Abstrahirung von der Kündigung der Pacht des Saales auf dem Kaufhause.

  • Eintrag 803. Mai 1837

    Ankauf eines Hauses in der Alleestraße von Georg Hecker.

  • Eintrag 8124. August 1837

    Unterbringung der Gelder der Sparkasse.

  • Eintrag 8224. August 1837

    Bau einer Wohnung für den Wärter des Schlachthauses.

  • Eintrag 8324. August 1837

    Lossagung des Theodor Hellersberg von der Verpflichtung zur Bebauung eines zweiten Wohnhauses am Rheine.

  • Eintrag 8424. August 1837

    Überbauung des MühlenCanales am Rheinthore durch Johann Jacob Pollender.

  • Eintrag 8524. August 1837

    Verpachtung von Grasparzellen auf der Wiese zu Ackerland

  • Eintrag 8624. August 1837

    Beitrag für ausschließliche JagdBenutzung auf eigenthümlichen Grundstücken.

  • Eintrag 8710. Oktober 1837

    Aufnahme der verwaisten Kinder in das Hospital, resp. Unterbringung bei rechtlichen Einwohnern.

  • Eintrag 8810. Oktober 1837

    Etat der WohlthätigkeitsCommission pro 1838.

  • Eintrag 8910. Oktober 1837

    Hospital-Etat pro 1838.

  • Eintrag 9010. Oktober 1837

    Wahl der Commission zur Vertheilung der Klassensteuer pro 1838.

  • Eintrag 9110. Oktober 1837

    Gewerbfähigkeit der Juden pro 1838

  • Eintrag 9210. Oktober 1837

    Städtischer Etat pro 1838.

  • Eintrag 9310. Oktober 1837

    Gemäß § 52 der Instruction vom 25. Maerz 1833 wurde von städtischer Seite die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für die Classensteuer-Vertheilungs-Commision pro 1841 vorgenommen. Der Stadtrath bestätigte die für das laufende Jahr bestehende Commision, wonach also auch für 1841: a) als Commision: die Stadträthe Heinrich Thywissen, Franz. Gerard. Rottels, Adam Hesemann, b) als Stellvertreter: die Stadträthe: Peter Reinartz, Leonard. Schwann, Michael. Frings wieder gewählt wurden, um in jener Eigenschaft der Classensteuer-Vertheilung für das künftige Jahr zu bewirken.

    A.u.s.

  • Eintrag 9410. Oktober 1837

    Auf seine Erklärung vom 1. Februar 1839 zurückblickend äußerte der Stadtrath nach Einsicht Hoher RegierungsVerfügung vom 7. August courant I.S.V.No. 6674, wie er auch für dieses Jahr noch dem Vikar Bommes zu Kaarst für die Ertheilung des Religions-Unterrichts in der Schule zu Weißenberg eine Remuneration von zehn Thalern bewilligen wolle und hierdurch bewillige.

    Eine für die künftigen Jahre fortlaufende und feststehende Bewilligung dieser Art kann der Stadtrath jedoch aus der früher bereits angeführten Ursache nicht versprechen, indem nämlich die Ertheilung des Religions-Unterrichtes, berufsmäßige Verpflichtung der betreffenden Geistlichkeit sei, und die Zugestehung einer Remuneration für einen Geistlichen gleiche Angesinnungen von allen andern zur Folge haben wurde, die Stadt aber bei der als dann hervortretenden Menge ähnlicher Gesuche, einen solchen Grundsatz der Consequenz wegen nicht aufkommen lassen dürfe. Bestimmt durch diesen Beweggrund, dessen Folgerichtigkeit Königliche Hochlöbliche Regierung gewiß selbst erkennen wird, kam der Stadtrath daher nicht umhin, hierdurch in Ehrerbietung zu erklären, daß er pro 1841 und die Folge eine ähnliche Remuneration zu bewilligen Abstand nehmen müße.

    A.u.s.

  • Eintrag 9510. Oktober 1837

    In der heutigen Sitzung des Stadtraths wurde der von der Wohlthätigkeits-Commision aufgestellte Etat für das Jahr 1841 sorgfältig geprüft.

    Einnahmen und Ausgaben, welche letztere nach einer dreijährigen Durchschnitts-Berechnung angelegt sind, führten im Allgemeinen zu keinen Erinnerungen.

    Nur bemerkte der Stadtrath, daß der von der Gemeinde geforderte Zuschuß alljährlich sich vergrößern und so auf Tit V Art 4 der Einnahme pro 1841 ein Betrag von 3730 Thaler - mithin 180 Thaler mehr, als pro 1840 - in Anspruch genommen wurde. Wie genau nun der Stadtrath der Wohlthätigkeits-Commision die Mittel an die Hand giebt, dem freilich gestiegenen Bedürfnißen der Armen nach allen Richtungen hin gehörig begegnen zu können, so gestattet doch der Zustand des städtischen Aerar nicht eine größeren Betrag als 3650 Thaler zu bewilligen. Indem der Stadtrat daher den Zuschuß auf die gedachte Summe von 3650 Thaler Preussisch. Courant. zu beschränken bittet, muß es der Wohlthätigkeits-Commision überlassen bleiben, in irgend einem Theile der Ausgaben, wozu ins Besondere der in Art. 3. Tit. II. aufgeführte Betrag von 805 Thaler für Kleidungen Gelegenheit darbieten dürfte - solche Ersparniße eintreten zu lassen, welche diesen Ausfall von 80 Thaler zu decken im Stande sind.

    A.u.s.

  • Eintrag 9610. Oktober 1837

    Die Anschaffung auf Gemeinde-Kosten a) von zwei Exemplaren des zweiten Nachtrages zum PaßPolizei-Gesetze von Hofrath von der Heide à 18 Silbergroschen jedes Exemplar, nämlich 1 Exemplar für die Gemeinde und 1 für das Polizei-Amt. b) von einem Exemplar des Paß- und Fremden-PolizeiGesetzes nebst deßen ersten Nachtrage ad 1 Thaler 10 Silbergroschen für das hiesige Polizei-Amt, welches damit noch nicht versehen ist, aber dieses Handbuch nicht wohl entbehren kann. wurde vom Stadtrat genehmigt.

    A.u.s.

  • Eintrag 9710. Oktober 1837

    Auf den Antrag des Bürgermeister Loerick wurde der Wittwe Johann Funk hierselbst, welche durch den statt gefunddenen Ausbau des Hallengebäudes zum Postlokale sich

    A.u.s.

  • Eintrag 9810. Oktober 1837

    Nach angehörtem Vortrage des Bürgermeister fand der Stadtrath es dem Interesse der Gemeinde angemessen, daß der auf den Grund seines Berathungs-Protokolles vom 8 Juni 1830 mit den Rhein-Anwohnern Theodor Hellersberg und Joseph Leuchtenberg unterm 3. Juli naemlichen Jahres geschlossene Pacht-Contract, nach welchem denselben sieben Coelner Morgen Wiesen in der Nähe des Rheines gelegen für eine jährliche Abgabe von Dreißig Thalern Preussisch Courant zur Viehweide verpachtet wurden, gekündigt, und dieses Grundstück demnach anderweitig verpachtet werde. Kündigung und Verpachtung wurde demnach vom Stadtrathe beschlossen.

    In gleicher Weise beschloß auch der Stadtrath den auf den Grund des Berathungs-Protokolls vom 6. Mai 1833 dem erstgedachten Theodor Hellersberg ferner verpachteten neun Morgen Wiese zurückzuziehen.

    A. u. s.

  • Eintrag 9910. Oktober 1837
  • Eintrag 10029. September 1840

    Der Stadtrath von Neuhs, welcher mit sämmtlichen Bewohnern der Stadt in ungetheilter Freude vernommen hatte, daß der hiesige Bürgermeister Carl Conrad Loerick bei der am 21. laufenden Monats geschehenen Wahl von den Städten Neuhs, Kempen, Ürdingen, Rheinberg, Wevelinghoven und Odenkirchen einstimmig zum Deputirten gewählt worden war, um jene Städte bei der nächstens in der Hauptstadt des Reiches Statt findenden Huldigung zu repräsentiren, erfährt nun zu seiner und seiner Mitbürger ebenso großen Betrübnis, daß jene Wahl die höhere Genehmigung nicht erhalten habe, weil der Gewählte als Bürgermeister ohne städtisches Gewerbe, in dieser Eigenschaft noch der besonderen Bestätigung Seiner Majestät des Königs bedurfte und diese wegen Kürze der Frist nicht mehr eingeholt werden konnte.

    Für den Stadtrath ist es eine Empfindung der schmerzlichsten Art, die hiesige Stadt, welche unter der zur Wahl zusammenberufenen Städten unstreitig den ersten Rang einnimmt und in ihrem Verhältnis zu der frühern Landes-Repräsentation drei eigne Deputirte aus ihrer Mitte bis in die letzte Zeit hinaus zum Churcölnischen Landtage sandte, an der feierlichen Handlung, welche um König und Volk ein neues Band der Treue, der Liebe und des gegenseitigen Vertrauens schlingen wird, den ihr vermöge ihrer Stellung zu wünschenden Antheil nicht nehmen zu sehen.

    Im Namen dieser Stadt, welche nicht nur große historische Erinnerungen für sich aufzuweisen, sondern auch durch richtige Auffassung der Bedürfnisse der Gegenwart manche Schöpfungen ins Leben gerufen hat, welche ihr eine nicht unrühmliche Stelle neben den übrigen Städten am Rheine einräumen, hat daher der Stadtrath mit den ständischen Wählern den Bürgermeister Loerick veranlaßt, sich mit den übrigen Deputirten nach der Hauptstadt des Landes zu begeben und in der Hoffnung, daß Seine Majestät der König in landesväterlicher Gnade

    A.u.s.

    Die ständischen Wähler: /:Gezeichnet:/ Adam Breuer, Jacob leHann, Ludwig Sels, Franz Gerard Rottels, Josten.

    Der Beigeordnete Bürgermeister und Stadtrath: Gz. Adam Breuer, Peter Schumacher, Joseph Kayser, Gruben, Franz van Endert, Arnold Tillmann, Franz Joseph Schmitz, Michael Frings, Dr Conrad Rheindorf, Peter Anton Frowein, Jacob Le Hann, Jacob Pantzer, Adam Hesemann, Leonard Schwann, Johan Peter Kallen, Reiner Broix, Franz Gerard Rottels, Peter Reinartz, Heinrich Thywissen, Joseph Dünbier, Hermann Joseph Schmitz, Franz Heinrich Ehser, Jacob Heinrich Hüsgen.

  • Eintrag 10129. September 1840
  • Eintrag 10229. September 1840 Geschehen Neuhs, den 13. October 1840.
  • Eintrag 10329. September 1840

    Mit Bezugnahme auf die hohe Regierungs-Verfügung vom 9. October courant I S. II N° 11950 genehmigte der Stadtrath von Neuhs gerne, daß zu dem bevorstehenden Doppelfest der Huldigung und des Geburtsfestes Seiner Majestät unseres allverehrten Königs eine Summe von Einhundert bis Einhundert fünfzig Thalern, theils zu Festlichkeiten, Feuerwerken und dergleichen mehr, theils zur Speisung von Armen verwendet werde.

    A. u. s.

  • Eintrag 10429. September 1840
  • Eintrag 10530. November 1840

    Über die Gewerbfähigkeit des von Gustorf im Kreise Grevenbroich, mit günstigen Zeugnissen hierher verzogenen israelitischen Frucht- und ViehhändlerNathan Simons vollzog der Stadtrath heute das vorgeschriebene nachträgliche Verzeichnis, in dem dem genannten Gewerbtreibenden Wucher oder unerlaubter Handel nicht zu Last zu legen ist.

    A. u. s.

  • Eintrag 10630. November 1840

    Auf den Antrag des hiesigen Einwohner Joseph Dünbier, daß ihm das zu 2 Thaler 20 Silbergroschen jährlich gepachtete städtische Grundstück, die Schindgrube genannt, zu einem Kaufpreise von 80 Thalern unter der Hand möge verkauft werden, wurde vom Stadtrathe nicht eingegangen.

    Da das fragliche Grundstück jedoch der Stadt wenig einbringe, und eine öffentliche Veräu-

    A.u. s.

  • Eintrag 10730. November 1840

    Nachdem der Stadtrath durch Beschließung vom 14. April courant festgestellt hatte, daß die Wegebau-Arbeiten künftig nicht mehr nach einer Arbeitsrolle abgeleistet, sondern förmlich auf den Gemeinde-Etat gebracht werden sollen, so wurde von demselben nun heute auf den nach diesen Bestimmungen pro 1841 aufgestellte VerwendungsPlan der Communal-Wegebau Mittel vollzogen.

    Nach Inhalt dieses Planes werden überhaupt 2175 Thaler zur Verwendung vorgeschlagen, wovon 540 Thaler auf dem Wege der Communalsteuer aufgebracht, und 1635 Thaler aus den gewöhnlichen städtischen Mitteln berichtigt werden sollen, wie solches denn auch in dem heute aufgestellten Gemeinde-Etat gleicher Weise vorgesehen ist.

    A.u.s.

  • Eintrag 10830. November 1840

    Ferner war anwesend der Stadtrentmeister Holter.

    Nach Anleitung der Regierungs-Verfügung vom 7. September 1837 I S. II N° 9949 legte der Bürgermeister Loerick den von ihm entworfenen Gemeine-Etat von 1841 dem Stadtrathe zur Prüfung und Feststellung vor, wonach dieser unter Zuhülfenahme der zur Aufklärung dienenden Verhandlungen jeden Artikel speziell untersuchte, den Etat vollzog, und mit nachstehenden Erläuterungen begleitete.

    Es wird im Allgemeinen bemerkt, daß die gegen die Einnahme von 1841 sich ergebenden Abweichungen auf den beigeschlossenen Belegen ausführlich auseinander gesetzt sind. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird daher auf die Angaben dieser Belege, ohne besondere Erörterung in der gegenwärtigen Verhandlung, Bezug genommen.

    Den wandelbaren Einnahmen und Ausgaben liegt eine Durchschnitts-Berechnung zum Grunde, deren Ergebnisse mit Ausnahme einzelne Fälle, wo die Umstände ein Anderes erheischten, und höhere oder geringere Beträge ausreichen, zum Etat gebracht worden sind.

    Tit. II. Art. 10. Der Pachtertrag der Gemeinde-Jagd kömmt in Bezugnahme auf das Regiminal-Rescript vom 31. December 1829 I. S. II N° 14079 nicht zur Vertheilung, indem, wovon im Verfolg bei Tit. II Art. 13 der Ausgabe Rede sein wird, ein dritter Feldhüter zum Schutze der Felder angetellt wird, und daher ein Überschuß bei diesen Pachtgeldern sich nicht ergiebt.

    Tit III Art. 6. An Gebühren für die Benutzung der schiffbar gemachten Erft ist ein Betrag von 4700 Thaler zum Etat gebracht, worauf bei der fortschreitender Zunahme des Verkehrs mit Gewißheit zu rechnen ist.

    Tit. V. Art. 1. Es ist an Communalsteuer nach Vergleichung der Einnahme mit der Ausgabe ungefähr der nämliche Betrag wie pro 1840, nämlich 2437 Thaler 8 Silbergroschen 2 pfennige aufzubringen, und zwar wie bisher auf Grund- und Classensteuer mit Ausschluß der 17. und 18. Stufe der letztern.

    Tit. V. Art. 2. Mittels besondrer Beschließung des Stadtrathes vom 14. April courant /:genehmigt von Königlich Hochlöblicher Regierung unterm 28. ejudem I. S. III N° 2994:/ ist festgesetzt worden, daß von 1841 an die Commual-Wegebau Arbeiten nicht mehr nach einer Arbeitsrolle abgeleistet, sondern förmlich auf den Etat dergestalt aufgenommen werden sollen, daß die vorkommenden Leistungen respective Material-Anschaffungen entweder öffentlich verdungen, oder unter gehöriger Aufsicht im Tagelohn bewirkt, die Kosten aber durch die Mittel der Stadt-Casse, und so weit diese nicht ausreichen, durch Umlage mit der Communalsteuer aufgebracht werden sollen.

    Nach dem heute speziell begutachteten Verwendungsplane sind nun an Communal-Wegebau Arbeiten pro 1841 überhaupt 2175 Thaler zur Verausgabung vorgeschlagen, welche Tit. V. Art. 5 auf den Etat gebracht sind. Davon werden nach Anleitung des obigen Beschlusses 540 Thaler /:etwa 1/4 des ganzes Betrages:/ wie hier aufgenommen, durch Communalsteuern aufgebracht, und der Rest mit 1635 Thaler aus den gewöhnlichen Einkünften bestritten.

    Der bisherige Geldwerth der abzuleistenden Hand- und Spanndienste /Tit . V. Arft. 2/ fällt dagegen aus.

    Tit. VI Art. 2. Einem muthmaßlichen Überschlag zu Folge wird der Bestand der Rechnung von 1840 sich auf etwa 1900 Thaler stellen.

    Demnach fand sich bei der Einnahme nichts weiter zu erinnern, und es wurde dieselbe auf überhaupt 27870 Thaler festgestellt.

    Tit I Art. 7 und 12. Die Prozente für die Hebung

    Tit. II Art. 4. Obschon der Stadtrath in Bezug auf seine protokollarische Äußerung vom 8. August dieses Jahres die vollkommene Überzeugung zu haben glaubt, daß das bisherige Polizei-Personal bei allseitig thätiger Dienstleistung dem Bedürfnisse ganz entspreche, so will derselbe doch, um der Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 22. August courant. I. S. II N° 9980 genug zu thun, die Einrichtung treffen, daß der Hülfs-Polizeidiener Esser, welcher als Armenjäger hauptsächlich in den Diensten der Wohlthätigkeits-Commission sich befand, und nun legenheiten beschäftigt war, von 1841 an dem Polizei-Commisssaire außer dem Polizeidiener Schmitz zu alleiniger und ausschließlicher Benutzung überwiesen werde. Es ist zu diesem Ende die Vergütung von 50 Thalern, welche der p. Esser bisher für seine aushülflichen Verrichtungen bezog, hier gleich der Besoldung der übrigen Polizeidiener, als Gehalt mit 132 Thaler zum Etat gebracht worden. Auf gleiche Weise ist auch tit. II Art. 20 für Kleidung des Esser ein verhältnißmäßiger Zusatz gemacht.

    Dem Bedürfnisse wird dadurch nun vollständig genügt, und der Wohlthätigkeits-Commission die Anstellung eines neuen Armenjäger aufgetragen werden.

    Tit. II. Art. 13 und 14. Mit Bezugnahme auf das bei §. 2 Gesagte wird hier für Besoldung und Kleidung eines dritten Feldhüter, dessen Anstellung zu vermehrter Aufsicht im Felde unerläßlich erscheint, der nöthige Fond aufgenommen, Das Bürgermeisteramt wird sich ungesäumt mit der Auswahl

    Tit. II Art. 19. Der Fond für die Reinigung der Marktplätze, p.p. wurde um 5 Thaler erhöht, welche, nach dem beigefügten zweckmäßigen Contracte vom 1. Februar 1840 dem Taglöhner Franz Aback für die der Stadt obliegende Reinigung der verschiedenen Canale volljährlich gezahlt werden.

    Tit. IV Art. 3. Es sind hier die Zinsen à 4 1/2 % des Capitales von 12000 Thalerns aufgenommen, welche die Stadt bei der Sparcasse zur Bestreitung der Kosten des Wegebaues zwischen Neuhs und Rheydt mit Genehmigung der Königlichen Regierung vom 20. Juni 1838 I S. III No 2991 einstweilen geliehen hat. Dieses Capital wird /:conf. Tit IX Art. 7 der Ausgabe:/ von uns nach der Sparcasse wieder zurückerstattet.

    Tit. V Art. 4 und 5. Besserer Übersicht halber sind die Unterhaltungskosten für städtisches Pflaster und eigentlichen Communalwegebau, welche bisher unter einem und demselben Artikel vereinigt warren, für die Zukunft getrennt vorgetragen, und erstere nach dem muthmaßlichen Bedürfnisse mit 200 Thalern, die Kosten für den Communalwegebau erstere nach dem Verwendungsplane mit 2175 Thalern zum vorschriftsmäßigen Verwendung nach den bestehenden Baubestimmungen aufgenommen worden.

    TIt. 5. Art. 13. Für Reparaturen im Erft-Canale, nachträgliche Ausbaggerungen an verschiedenen Stellen, wo dies nöthig wird, und sonstige Auslagen ist für den Überschuß der ErftschiffahrtsGebühren mit 723 Thaler 15 Silbergroschen aufgenommen, deren Verwendung vorschriftsmäßig nachgewiesen werden wird.

    Tit. 5. Art. 15. Der muthmaßlich, erforderlichen Summe zur gewöhnlichen Unterhaltung des Schlachthauses ist ein Betrag von 80 Thaler hinzugefügt worden, welche nach §. 3. des beigefügten Contractes vom 3. Mai 1840 als partielle Zahlung der angeschafften sieben Drehwinden vom 1. März 1841 zu entrichten sind.

    Tit. 5 Art. 15 1/2. Der sonst als blos durchlaufend aufgeführte Geldwerth, dem abzuleistenden der Hand- und Spanndienste auf den Communalwegen fällt nach der jetzt in dieser Hinsicht getroffenen Einrichtung /: conf § 5 :/ hier nunmehr aus.

    Tit. 5 Art. 16 und 17. Bei der von Königlich Hochlöblichen Regierung beschlossenen und im nächsten Frühjahre vor sich gehenden Umlegung des Straßenpflasters auf der Zollstraße hat der Stadtrath bereits unterm 30. Mai anno currantis die Erbauung zweier Durchlässe an jenem Thore, und die Anlage von Rinnsteinen auf städtische Rechnung übernommen. Der Geldbedarf ist nach dem Kosten-Anschlagen mit 436 Thalern 8 Silbergroschen 10 pfennige, insg. 150 Thaler hier zum Etat gebracht.

    Tit. 5 Art. 18. In den Haupttheilen sind nunmehr die Arbeiten zur Schiffbarmachung des Erft-Canales und der Brücken und Dammbaues am Hessenthore vollendet. Es bleibt nur noch eine Schlußzahlung für die Damm-Anlage, worüber der Revisions-Anschlag in der Arbeit ist, und die dem Rechtsstreite unterliegende Forderung des Unternehmer S. Pabstmann zu Hitdorf für Holzlieferungen und Zimmer Arbeiten an

    Tit. 6. Art 1. Der Zuschuß von 3650 Thalern an die Orts-Armen-Casse gründet sich auf den früher vom Stadtrathe begutachteten, und von der Königlichen Hochlöblichen Regierung unterm 16. October anno currantis I S. II No 12187 festgestellten Haushaltungs-Etat dieser Behörde.

    Tit. 6. Art. 2. Es gilt die nämliche Bemerkung wegen des Zuschusses von 49 Thalern an das Hospital, welcher in dem durch Königliche Regierung gleichfalls unterm 16. October courant. I S. II No 12185 festgestellten Etat genehmigt worden ist.

    Tit. 7 Art. 14. Die Besoldung des Lehrer Neumann an der Freischule, welcher seine Stellung zu allgemeiner Zufriedenheit ausfüllt, ist noch um 10 Thaler erhöht und sonach auf 260 Thaler festgestellt worden, mit der Aussicht, daß auch für die Zukunft

    Tit. 7. Art. 24 1/2. Der Beitrag zum Bau der Schule und Lehrer-Wohnung zu Weihsenberg fällt pro 1841 aus. Da aber die Ausführung des Baues erst mit dem künftigen Jahre vor sich geht, so wird der dafür ausgeworfene Betag von 650 Thalern in der Rechnung von 1840 als RestSoll-Ausgabe aufgeführt werden.

    Tit. 7. Art. 25. Auf den eine Gehalts-Erhöhung bezweckende Antrag des Lehrer Hamm an der Mädchenschule, welcher als solcher ein jährliches fixes Einkommen von 275 Thalern bezieht, kann, wie dies auch bereits in den Berathungs-Protocoll zum Etat 1838 d. d. 10. October 1837 (§ 35) abgelehnt wurden, nicht eingegangen werden. In Berücksichtigung der angeführten Verhältnisse wird für denselben jedoch wie damal nun auch wieder pro 1841 eine Gratification von 20 Thalern, jedoch ohne alle Folgegebung für die Zukunft, bewilligt.

    Tit. 8.N° 1. Zur Deckung des Defizites bei der katholischen Pfarrkiche ist nach dem beigefügten Kirchen-Budjet wie in den frühern Jahren ein Zuschuß von 400 Thalern erforderlich und auf den Etat gebracht.

    Tit. 8. Art. 4. Die Erweiterung des katholischen Kirchhofes wurde im Laufe dieses Jahres bewirkt. Den dafür im Etat pro 1840 ausgeworfene Betrag von 820 Thalern Preußisch Courant fällt daher jetzt weg.

    Tit. 9. Art. 4 und 5. Muthmaßlich erforderliche Beträge, welche in Rechnung durch die betreffende Verfügung näher werden justifizirt werden.

    Tit. 9. Art. 6 1/2. Die im Etat pro 1840 zum Bau der Straße von Rheydt aus den Erftschiffahrtsgebüren und aus den gewöhnlichen städtischen Einkünften aufgeführten 2000 Thalern fallen weg; dagegen werden

    § 27 Tit. 9. Art. 7. auf den Grund des von Königlich Hochlöblicher Regierung unterm 2. October 1839 I. S. II N° 10445 genehmigten stadträthlichen Protocolles vom 21. September nämlichen Jahres zu successiven Erstattung des bei der Sparcasse für diesen Wegebau aufgenommenen Capitales von 12000 Thalern /:conf. § .11:/ hier wieder 2000 Thaler aufgenommen, und zwar a),aus den Erftschiffahrtsgebühren . . . . 1200 Thaler b), aus den gewöhnlichen Einkünften der Stadt-Casse . . . . . . . . . . . . 800 Thaler Summa wie oben . . . . 2000 Thaler Es wird demnach die Einnahme der Erftgebühren verwendet wie folgt: Nach Tit. III Art. 6 der Einnahme ist die Einnahme an Erftschiffahrtsgebühren muthmaßlich angenommen auf . . . . . . . . . 4700 Thalern. Nach vorliegendem Etat werden darauf ausgegeben: a., Tit. a Art. 11 an Gehalt des Hafenmeister . . . . . . . . 175 Thaler b., Tit. I Art. 12 an Hebegebühren des städtischen Empfängers . . . . . . 94 Thaler Zu übertragen 269 Thaler

    Tit. 9. Art. 8. Für extraordinaire Ausgaben ist ein Betrag von 653 Thalern 11 Silbergroschen 6 pfennige zur Berechnung nach den vorschriftlichen Bestimmungen ausgeworfen, und demnach die Ausgabe übereinstimmend mit der Einnahme auf 27870 Thaler festgestellt worden.

    Neuhs, wie oben.

  • Eintrag 10930. November 1840
  • Eintrag 11018. März 1841

    Es wurde heute die von dem Verwalter Rosellen gelegte Rechnung des hiesigen Leihhauses pro 1840 durch den Stadtrath in nachstehender Weise geprüft, und erläutert:

    Die Rechnung von 1839 ist vermittelst der Verfügung Königlicher. Hochlöblicher Regierung vom 19. Mai v.J. I S. II N°. 5252 als richtig erklärt, indem bei derselben nichts zu z erinnern gefunden wurde. Eine besondre Dechange wurde nicht ertheilt. Der nach dieser Rechnung verbleibende Bestand von 187 Thaler, 20 Silbergroschen, 2 pfennige erscheint bei Litt. A vereinnahmt.

    Defecte (Lit. B) bestehen nicht.

    Nach der Rechnung von 1839 Pfandvorschüssen zu erheben 7528 Thaler 19 Silbergroschen, welche hier unter den Resten (Lit. C) als erstattete Vorschüsse von eingelösten und verkauften Pfändern in wirkliche Einnahmen gestellt sind. Von diesen Vorschüssen sind Zinsen nicht zu berechnen.

    Übereinstimmend mit den Büchern ist Lit D. Tit. I an erstatteten Vorschüssen von eingelösten Pfändern ein Betrag von 11540 Thalern zur Einnahme gebracht. Es sollen einkommen 19240 Thaler 21 Silbergroschen, und es verbleibt daher ein Rest von 7700 Thalern 21 Silbergroschen, welcher in 1841 als Soll-Einnahme vorzutragen ist.

    Die ferner aufgeführten Einnahmen, als: Tit. II Zinsen von erstatteten Vorschüssen im Betrage von 1058 Thalern 3 Silbergroschen 6 pfennige: Tit. III Pfandverkaufsgelder betragend 7 Thaler 20 Silbergroschen,3 pfennige. Tit. IV. Überschießende Pfand-Verkaufsgelder ad 9 Thaler 3 Silbergroschen 8 pfennige wurden mit den Büchern verglichen und übereinstimmend gefunden.

    Tit. V und VI. Von Privaten sind durch die LeihhausVerwaltung in diesem Jahre Capitalien nicht aufgenommen worden. Aus der Sparcasse entnahm das Leihhaus dagegen zum Geschäftsbetriebe 500 Thaler, wovon jedoch nach vorliegender Rechnung pag. 8 wieder 400 Thaler zurückerstattet worden sind, so daß die Leih-Anstalt einschließlich der frühern Anleihen von 4800 Thalern der Sparcasse am Schlusse des Jahres 1840 im Ganzen 4900 Thaler verschuldete.

    Tit VII. Als reiner Gewinn der Sparcasse sind hier 243 Thaler 26 Silbergroschen 11 pfennige vereinnahmt, welcher reine Gewinn in Gemäßheit hoher Regierungs-Verfügung vom 5. Mai 1836 I S. II N° 42224 zur Bestreitung der Ausgaben des Leihhauses mit der übrigen Einnehmen verwendet wird.

    Die Gesammt-Einnahme wurde demnach einschließlich der Einnahme der Vorjahre auf 21135 Thaler

    Vorschüsse und Defecte Lit. A und B sind nicht zu berechnen.

    Die Rest-Ausgaben nach der Rechnung von 1839 betragend 6800 Thaler Preuhsisch Courant sind hier unter Lit. C. richtig in Soll-Ausgabe übernommen.

    Wie schon eben bemerkt worden, hat das Leihhaus während des verflossenen Jahres ferner 500 Thaler bei der Sparcasse aufgenommen, darauf aber 400 Thaler schon zurückerstattet, so daß sich die Schuld des Leihhauses um 100 Thaler vermehrt, und also am Schlusse des vorigen Jahres 6900 Thaler betrug, was an a., dem Verwalter Rosellen als eingeschossener baarer Cautions-Betrag . . . . . . 2000 Thaler b., der Sparcasse von aufgenommenen Capitalien herstammend . . . . . 4900 Thaler Überhaupt wie oben . . 6900 Thaler gebühren.

    D. Tit. I. An geleisteten Vorschüssen auf Pfänder sind übereinstimmend mit den Büchern 19240 Thaler 21 Silbergroschen richtig in Ausgabe gebracht.

    Gegen die Auslagen Tit II. Kosten der PfandVerkäufe betragend 7 Thaler 12 Silbergroschen; Tit. III Überschüsse aus dem Erlös der verkauf-

    Tit. V a. Dem Verwalter Rosellen ist nun dem baar eingeschossenen Cautions-Betrage von 2000 Thalern an Zinsen eine Summe von 100 Thalern hier ausgezahlt, welche Ausgabe richtig gefunden wurde.

    Auf das im Laufe des Jahres 1840 bei der Sparcasse ferner aufgenommenen Capital von 500 Thalern, hat die Leih-Anstalt 400 Thaler zurückerstattet, welche Tit. V lit.a richtig übernommen sind.

    An Zinsen sind der Sparcasse Tit VI lit.b. 261 Thaler 20 Silbergroschen 10 pfennige vergütet, und hier richtig in Ausgabe gestellt.

    Tit. VII. Die an den p Verwalter Rosellen pro 1839 gezahlte und hier aufgenommene Gratification von 50 Thalern ist durch die hohe Regierungs-Verfügung vom 17. Mai v. J. I S. II N° 5834, welche in Abschrift beiliegt, justifizirt.

    Schließlich wurde die Gesammte Ausgabe auf 20763 Thaler 5 Silbergroschen und der Bestand auf 371 Thaler 28 Silbergroschen 6 pfennige festgestellt.

    Nach dem Resultate der Rechnung beträgt das zu erstattende Betriebs-Capital 6900 Thaler, wogegen das Leihhaus wegen geleisteter Vorschüsse auf Pfänder 7700 Thaler 21 Silbergroschen zu fordern hat. Weiter fand sich Nichts zu erinnern.

    A. u. s. Der Bürgermeister und Stadtrath,

    Vom Jahre 1839 ist die Rechnung durch RegiminalRescript vom 15. Juli 1840 I S. II N° 7699 als berichtigt angenommen. Der Bestand derselben erscheint mit 522 Thalern 14 Silbergroschen 11 pfennige über Lit A richtig in Einnahme.

    Defecte /:Lit. B.:/ sind nicht vorhanden.

    Lit. C. Reste. Tit II und III. Nach der Rechnung von 1839 verblieb an Einnahme-Resten eine Summe von 16249 Thalern 25 Silbergroschen 6 pfennige, wovon durch Private 11339 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige und durch das Leihhaus 4800 Thaler verschuldet werden. Diese Rest-Soll-Einnahme ist unter Lit. C richtig übernommen. Durch Private sind darauf im Laufe des Jahres 1840 zurückgegeben 8880 Thaler, und es sind demnach aus den Vorjahren überhaupt 7369 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige in Rest verblieben, wovon auf Private 2569 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige und auf das Leihhaus 4800 Thaler kommen.

    Bei den laufenden Einnahmen wird im Allgemeinen bemerkt, daß ein von der Oberbehörde festgestellter Etat der Sparcasse besteht, welcher den Belegen beigeheftet ist. Derselbe enthält jedoch nur muthmaßliche Summen, weshalb die sich ergebenden Abweichungen durch die Rubrick 2 außer dem Etat ausgeglichen worden sind.

    DIe unter den verschiedenen Titeln der Abtheilung D aufgenommenen Einnahmen stellen sich durch die vorgenommene Untersuchung mit den Büchern als richtig dar.

    Die Gesammt-Einnahme, einschließlich jener der

    An Vorschüssen Lit A und B ist nichts zu berechnen.

    In Übereinstimmung mit der vorigen Rechnung sind unter Lit. C an Rest-Soll-Ausgabe 16772 Thaler 10 Silbergroschen 5 pfennige übernommen, worauf an Private zurückerstattet sind a., als Capital . . . 2071 - 26 - 4 b., als Zinsen . . . 414 - 19 - 10 Summa 2486 - 16 - 2 so daß aus den Vorjahren noch 14285 Thaler 24 Silbergroschen 3 pfennige zu erstatten sind.

    Die laufenden Ausgaben /:Lit D:/ fanden sich bei Prüfung und Vergleichung mit den Büchern richtig.

    Der Zinsen-Gewinn Tit. I ist mit 243 Thaler 26 Silbergroschen 11 pfennige dem Leihhause überwiesen, um zu den General-Verwaltungskosten beider Anstalten verwendet zu werden. Bei der Leihhaus-Rechnung erscheint dieser Betrag /:conf. § 7 des heutigen besonderen BegutachtungsProtocolles:/ in Einnahme.

    Die laufende Ausgabe wurde auf 16465 Thaler 6 Silbergroschen 11 pfennige, und mit Einschluß der Rest-Aus-

    Im Hauptresultate hat die Sparcasse demnach einen Betrag von 23723 Thaler 4 Silbergroschen 2 pfennige zu zahlen, dagegen von den verschiedenen Debitoren zu fordern 23169 Thaler 25 Silbergroschen 6 pfennige, so daß sich mit Hinrechnung des Bestandes die Activa mit den Pahsivis ganz gleich stellen.

    Da sich weiter nichts zu erinnern fand, so wurde die gegenwärtige Verhandlung geschlossen.

    A. u. s.

  • Eintrag 11118. März 1841

    Zu vorläufiger Untersuchung der von dem KaufmannFranz Andreas Josten beantragten Erwerbung eines Gemeinde-Grundstückes am Hammfeldbrückchen Behufs Bildung einer Auffahrt auf sein dortiges Eigenthum wurde vom Stadtrathe ein Comite, bestehend aus den Mitgliedern Peter Reinartz, Arnold Tillmann und Franz Gerhard Rottels ernannt.

    A. u. s.

  • Eintrag 11218. März 1841

    In Rückblick auf die Beschließung vom 6. Mai vorigen Jahres und die darauf erfolgte Resolution Königlich Hochlöblicher Regierung vom 17. nämlichen Monats I S. II N° 5834 bewilligte der Stadtrath dem LeihhausVerwalter und Sparcassen-RedantenRosellen auf dessen Eingabe vom 16. März courant für die mit vieler Mühe verknüpfte, und von günstigem Erfolge begleitete umsichtige Geschäftsführung des Jahres 1840 eine Gratification von fünf und siebenzig Thalern Preuhsisch Courant, welche aus dem Extraordinario der Leihhaus-Casse zu bestreiten sind. Der Stadtrath wiederholt, daß diese Bewil-

    A. u. s. [Linie]

  • Eintrag 11318. März 1841

    Die von dem Eingesessenen H. Jacob Esser nach dessen Eingabe vom 16. Februar projectirte etwaige Verlegung der alten verlassenen Landstraße an der Grimlinghauser Brücke erscheint, wie solche auf der beiliegenden Situations-Charte des Geometer Rappenhoener gezeichnet ist, in jeder Betrachtung vortheilhaft, und wird daher vom Stadtrathe genehmigt, daß der neu projectirte Weg überall auf eine Breite von mindestens achtzehn Fuß angelegt, von dem p Esser auf eigene Kosten gehörig in Stand gestellt, und die Zustimmung der Anwohner von Grimlinghauser Brücke zu der bezweckten Verlegung noch beigebracht werde, behält sich der Stadtrath ausdrücklich bevor.

    A. u. s.

  • Eintrag 11418. März 1841

    Das in den Eingabe der Rhein-Anwohner und Kühepächter Theodor Hellersberg und Joseph Leuchtenberg zu Neuhserweide vom 23. December vorigen Jahres enthaltene Anerbieten, wonach dieselben für die von der Stadt auf unbestimmte Zeit zu 35 Thaler gepachteten und ihnen nun gekündigten acht Kölner Morgen Wiesen einen doppelten Pachtbetrag nämlich Siebzig Thaler jährlich an die Gemeinde-Casse zu entrichten sich verpflichten, wurde vom Stadtrath angenommen, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Pacht nicht auf feste Jahre geschlossen werde, sondern unter Beibehal-

    A. u. s.

  • Eintrag 11518. März 1841

    Nach dem Vortrage des Bürgermeisters beschloß der Stadtrath, die von dem alten Wasenmeister seit früherer Zeit benutzten ehemaligen Schindsgruben, nämlich 1., Die Schindsgrube an dem nach dem Steinhaus führenden Viehstraße haltend nah der beiliegenden Charte des Geometer Rappenhoener vom 11. März courant 59 Ruthen 40 Fuß Magdeburger Maaßes GrundsteuerCataster B ohne Nummer, 2., Die alte Schindgrube an der Ober-Erft, Grundsteuer-Cataster Section G N° 268, haltend nah der vorgedachten Charte 111 Ruthen 50 Fuß, als unbestrittenes städtisches Eigenthum an den Meistbietenden öffentlich zum Besten des städtischen Aerar zu veräußern, dagegen 3., Das Grasgewächs auf dem zur Veräußerung sich nicht eignenden, an das letztere Grundstück schießenden Damme /:Grundsteuer-Cataster G N° 268:/ enthaltend 102 Ruthen 40 Fuß zum Nutzen der Stadt zu verpachten.

    A. u. s.

  • Eintrag 11618. März 1841

    Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 26. November vorigen Jahres I S. II. N° 13471 genehmigte der Stadtrath, daß die neue Auflage der "Systematischen Zusammenstellung der Verwendungen über Servis-Einquartirung, MärscheVerpflegung des Militairs p p von Hofrath von der Heyde zu Magdeburg" auf Rechnung der Gemeinde angeschafft wurde.

    A. u.s.

  • Eintrag 11718. März 1841

    Die Anschaffung des Werkes "Der Preußen Huldigungsfest" auf Rechnung der Stadt wurde

    A. u. s.

  • Eintrag 11818. März 1841

    Auf den Grund der Regierungsverfügung vom 4. December vorigen Jahres I S. II N° 13570 wurde die Anschaffung des Werkes: Anleitung für die Polizei-Behörden zum vorschriftsmäßigen Verfahren hinsichtlich des [unleserliches Wort] der Verbrecher von Hofrath von der Heyde auf städtische Rechnung vom Stadtrathe genehmigt.

    A. u. s.

  • Eintrag 11918. März 1841

    Zurückkommend auf seinen Beschluß vom 30. Mai vorigen Jahres erklärte der Stadtrath in Folge der nähern Eingabe der Unternehmer Zimmermann vom 20. November anno posteriore, wie er ohne Rechts-Einräumung und nur aus Rücksichte der Billigkeit nachgeben wolle, daß demselben auf seine nachträgliche Forderung wegen Lieferung von Steinen zum Brückenbau am Hessenthore die von der BauCommission unterm 29. Mai vorigen Jahres bewilligte Summe von 68 Thaler 2 Silbergroschen 7 pfennige aus der Bau-Casse ausgezahlt werde. Da in Folge hoher RegierungsVerfügung vom 20. Juni vorigen Jahres I S. III No° 3920 auf diesen Betrag jedoch bereits 12 Thaler 18 Silbergroschen angewiesen worden, so reduzire sich gegenwärtig die Forderung des p. Zimmermann auf 55 Thaler 14 Silbergroschen 7 pfennige, deren Zahlung dazu zu leisten sei. Jeder fernere Anspruch des p Zimmermann, und immanentliche auch der Anspruch auf Vergütung der von dem leitenden Baubeamten für das Sortiren der Steine seine Zeit mit Recht in Abzug gebrachten 12 Thaler 15 Silbergroschen wurde vom Stadtrathe entschieden zurückgewiesen mit dem Zusatze, daß der p Zimmermann bei Empfangnahme des oben bewiligten Betrages

    A. u. s.

  • Eintrag 12018. März 1841
  • Eintrag 12118. März 1841 Geschehen Neuhs, den 21. April 1841.
  • Eintrag 12218. März 1841

    Im Auftrag der Landräthlichen Behörde wurde dem Stadtrath heute von dem verehrlichen Rescripte des Königlich Hohen Finanz-Ministerii vom 19. Maerz courant III. N° 4516 und IV. No 4063 Kenntnis gegeben, woraus derselbe die unerwartete Mitheilung empfängt, daß den Gemeinden, welche mit so großen Opfern die Neuß-Rheydter Kunststraße erbaut haben, nun auch die Verpflichtung zum Bau der nöthigen Chausseegeld-Empfangshäuser, respec-

    So wie die Verhältnisse gestellt sind, glaubt der Stadtrath indessen, daß eine solche Verbindlichkeit die Stadt weder im Verein mit den am Bau betheiligten Gemeinden, noch vermöge der übernommenen Garantie ausschließlich treffen könne. Von der Überzeugung durchdrungen, daß jede gerechte Reclamation höhern Amtes willigen Eingang und verdiente Berücksichtigung finden werde, erlaubt sich der Stadtrath die Gründe, worauf seine Meinung beruht, näher auseinander zu setzen.

    Die Verhandlungen wegen der Neuhs-RheydterStraße sind schon seit langen Jahren im Gange, und es wurden im Laufe derselben die Verpflichtungen der Gemeinden zwischen diesen und der Königlichen Regierung mehrfach sorgfältig erörtert und abgewogen. Während dieser geraumen Zeit geschieht es indessen jetzt zum erstenmale, daß der Bau von Chausseegeld-Empfangshäuser zur Sprache kömmt und es muß der Stadtrath freimüthig bekennen, daß er dadurch auf's Höchste überrascht worden ist, indem er bis heran nicht an die entfernte Möglichkeit denken konnte, daß eine derartige Forderung an die Stadt und die betheiligten Gemeinden je gerichtet werden würde. Denn in der ganzen hiesigen Umgegend bestehen keine eigends zu diesem Zwecke gebauten ChausseegeldEmpfangshäuser, vielmehr ist hier überall in der Regel der Empfang des Chausseegeldes zuverlässigen Orts-Einwohnern, welche geeignete Localien besitzen, übertragen, oder es werden, wo besondere Empfänger bestellt

    Als der Stadtrath in der Absicht, ein auch unter allgemeinem Gesichtspunkte gemeinnütziges Unternehmen zu befördern, durch Beschließung vom 24. October 1838 zu dem fraglichen Straßenbau die bedeutende Summe von 16000 Thalern Preußisch Courant aus städtischen Mitteln votirte, und zugleich die Garantie des Baues übernahm, war in der bezüglichen Verfügung der Königlichen Regierung vom 17. October 1838 I S. III N° 5564 nur von einem Kosten-Anschlage von überhaupt 52790 Thalern die Rede, in welchem aber des Baues von Chausseegeld-Empfangshäusern mit keinem Worte Erwähnung geschieht. Eben so wenig wurde der Chausseegeld-Empfangshäuser gedacht, als Königliche Regierung in dem spätern Rescripte vom 8. August 1839 I S. III N° 4637 bemerkte, daß an dem nun schließich ermittelten Überschlage des Baubedürfnisses von 52810 Thalern noch eine Summe von 2815 Thalern 15 Silbergroschen fehlte, und die Stadt Neuhs mit jener von Rheydt auch noch die Aufbringung dieser Summe auf ihre Rechnung übernahm.

    Unter solchen Umständen kann daher auch nicht gefolgert werden, daß der Stadt Neuhs durch die übernommene Garantie des Straßenbaues zugleich die Verpflichtung zur Errichtung der Chausseegeld-Empfangshäuser zu Last gefallen sei, indem, wenn eine Garantie übernommen wird, doch wenigstens alle Verpflichtungen, worüber sich dieselbe erstrecken soll, demjenigen, welcher die Gerantie leistet, ausdrücklich bekannt gemacht werden müssen. Da dieses aber vorliegend nicht geschehen, und namentlich der Bau von Chausseegeld-Empfangshäusern weder in den vorgelegten Kosten-Anschlägen noch in den der Garantie vorangegangenen Ver-

    Aber auch im Verein mit den übrigen Gemeinden glaubt der Stadtrath die Verbindlichkeit zum Bau der fraglichen Chausseegeld-Empfangshäusern, respective zur Übernahme der Miethkosten ehrerbietigst ablehnen zu müssen, da diese Gemeinden nach dem Inhalte aller Verhandlungen nichts anderes als die Fertigstellung, keineswegs aber die Unterhaltung der Straße übernommen haben, hierzu aber der Bau von jenen Empfangshäusern um so weniger gezählt werden könne, als der Staat das Chausseegeld auf eigene Rechnung erheben läßt, und es daher schon in den Grundsätzen der Billigkeit liegt, daß derjenige, zu dessen Vortheil die Einnahme geschieht, auch die Kosten der zu der Empfangsbesorgung nöthigen Requisite und sohin ebenfalls die Beschaffung respective die Miethe der Hebestelle übernehmen muß. Da es nun endlich in dem Rescripte der Königlichen Regierung vom 3. April 1839 I S. III N° 2002, wodurch die auf den fraglichen Straßenbau bezügliche Allerhöchste Cabinets-Order vom 17. März nämlichen Jahres notifizirt wurde, noch ausdrücklich heißt, daß das hohe Finanz-Ministerium von des Königs-Majestät autorisiert worden, die Straße, so bald sie ausgebaut sein werde, behufs der Unterhaltung aus Straßenfonds, gegen Belegung mit Wegegeld zu übernehmen, so ist der Stadtrath des gehorsamsten Dafürhaltens, daß schon hierdurch die Verpflichtung des Staates

    Außer den obigen Gründen spricht aber für die Gemeinden, welche für diesen Straßenbau so beträchtliche Opfer gebracht haben /:die Stadt Neuhs hat dafür bis jetzt allein 17830 Thaler hergegeben, und wird bis zur Vollendung des Werkes noch einige tausend Thaler aufbringen müssen:/ auch die Billigkeit so sehr, daß sie mit Grund ver=trauen dürfen, es werde die höhere Staatsbehörde, sie nicht auch noch überdem mit einem Gegenstande beschweren, von dem sie nie gedacht haben, daß er ihnen je zu Last fallen könne und der nun ihre viele Auslagen für die Straße vermehren würde, waehrend der Vortheil, nämlich die Erhebung des Chausseegeldes lediglich dem Staate zu Gute komme. Einer solchen günstigen Entscheidung glauben die Gemeinden um so mehr vertrauen zu dürfen, als die Chausseegeld-Erhebung wegen der zu erwartenden bedenkenden Frequenz der Straße dem Staate nahmhafte Vortheile gewähren wird, und es auch an zuverlässigen und sonst geeigneten Privaten nicht fehlen dürfte, welche, wenn ihnen die Erhebung des Chausseegeldes wie anderwärts gegen die hergebrachte Gebühr anvertraut wird, gerne die Empfangsstelle besorgen und nöthigenfalls neu errichten würden, wozu denn auch namentlich der Beigeordnete Feinendegen in der zum ChausseegeldEmpfange in jeder Hinsicht am besten passenden Ortschaft Glehn sich freiwillig anerbietet.

    A. u. s.

  • Eintrag 12318. März 1841
  • Eintrag 12421. April 1841

    In Verfolg der vorläufigen Erklärung vom 6. Mai vorigen. Jahres., nach welcher eine Modification bei dem bisher Statt findenden Weidgange der Kühe für zweckmäßig und nothwendig erachtet, eine nähere Erörterung und Feststellung dieser Modification aber einstweilen vorbehalten wurde, ging der Stadtrath von Neuhs, nachdem der Gegenstand seitdem mehrfach besprochen, und von verschiedenen Seiten beleuchtet wurden, zu nachstehenden definitiven Beschließungen über:

    1.) Die bisherige Einrichtung, nach welcher die Kühe schon im Monat Mai zur Kuhweide getrieben wurden, hört von diesem Jahre an auf, und es wird der Anfang der Beweidung in dem Grummet der Kuhweide sowohl als in jenem der übrigen städtischen Grundstücke auf die ersten Tage des Monats August in jedem Jahre bestimmt. Die Kuhweide soll dem

    2., Wie nun diese Änderung in Benutzung der städtischen Kuhweide dem Gemeinde-Arear in finanzieller Beziehung unstreitig Vortheile gewähren werde, so wurde ferner beschlossen, daß nun der dadurch erreichten Mehr-Einnahme zwei Drittheile an der jährlichen Communalsteuer abgekürzt, das heißt weniger als sonst umgelegt, das andere Drittheil aber zu städtischen Bedürfnissen verwendet werden sollen.

    3., Die bis jetzt Statt gefundene Einrichtung, nach welcher die Anschaffung und Unterhaltung von Zielochsen gegen Beziehung des Spanngeldes und eine nur der Stadt-Casse gezahlte Prämie einem hiesigen Ackersmanne übertragen war, soll nach Ablauf des bestehenden Contractes, also mit dem 1. Januar 1842 ihr Ende nehmen und fortan hier wie anderwärtig die Haltung von Zielochsen jedem Einwohner überlassen bleiben, in welcher Hinsicht, neben der entstehenden Cuncurenz, die für die Rhein Provinz unterm 28. Mai 1829 erlassene Zuchtstier-Kür-Ordnung die Anschaffung tüchtiger Stiere von guter Race? unfehlbar herbeiführen werde.

    4., Statt des bisherigen Weidegeldes von zwei Thalern wird in Berücksichtigung der von nun an blos auf den Grummet beschränkten Beweidung eine jährliche Abgabe von fünfzehn Silbergroschen von jeder Kuh zum Vortheil der Stadt-Casse erhoben, aus welchem Ertrag dann auch das Gehalt der Kuhhirten, welche wie bisher auf städtische Rechnung fortbestehen bleiben, gezahlt wird.

    5., Den endlich in Folge der jetzt später eintretenden Beweidung einige wenige der

    A. u. s.

  • Eintrag 12521. April 1841
  • Eintrag 12621. April 1841 Geschehen Neuhs, den 23. April 1841.
  • Eintrag 12721. April 1841

    Bei der heutigen zur Revision der städtischen Rechnung von 1840 bestimmten Versammlung des Stadtrathes war die erste Beschäftigung desselben, nach Maaßgabe hoher Regierungs-Verfügung vom 7. September 1837 I S. II N° 9949 zur Wahl eines Vorsitzenden für dieses Geschäft zu schreiten, wozu durch Stimmen-Mehrheit der Herr Stadtrath Johann Baptist Ibel designirt wurde.

    Unter dessen Leitung wurde die Revision in nachstehender Weise vorgenommen:

    Pag. 4. Der Bestand der Rechnung von 1839 ist mit 3290 Thalern 25 Silbergroschen richtig in Einnahme gestellt.

    Pag. 4. Eben so findet sich die nach der Rechnung von 1839 verbliebene Rest-Soll-Einnahme mit 153 Thalern 14 Silbergroschen gehörig vorgetragen.

    Wegen des von Theodor Berns, modo dessen Wittwe seit langen Jahren verschuldeten Pacht-Rückstandes von 67 Thalern 25 Silbergroschen, besteht noch das nämliche Verhältnis, wie solches bei den frühern Rechnungslagen auseinander gesetzt wurden. Mit Genehmigung der Königlichen Regierung ist deshalb Hypothekar-Inseription auf das ImmobilarEigenthum des Schuldners genommen, und es wird der Rest nach dem Tode der Wittwe Berns ohne allen Zweifel eingehen.

    Von den als Rest-Soll-Einnahme aufgeführten 85 Thaler 19 Silbergroschen Communal Wegebau-Geldern ex 1839 sind 37 Thaler 3 Silbergroschen in Geldzahlung eingegangen, 48 Thaler 16 Silbergroschen durch geleistete Natural-Dienste requivalirt, wonach nun dieser Rest gänzlich schwindet.

    Nach Vorschrift hoher Regierungs-Verfügung vom

    Pag. 8-23. Tit. I und II. Zu diesen gehörig geprüften und überall richtig befundenen Einnahmen fand sich keine Bemerkung zu machen. Die unerheblichen Ausfälle sind ebenso wie die außer etatsmäßigen Einnahmen überall gehörig nachgewiesen.

    Pag. 19. Tit. II. Art. 6. Kömmt ein Pacht Rückstand von 4 Thalern, herrührend von der im vorigem Jahre zum Postlokal ausgebauten Halle auf dem Markte hier, worüber sich zwischen dem Pächter und die Stadt-Casse ein Prozeß vor dem Friedensgerichte entsponnen hat, welcher nicht zu Gunsten der letztern ausgefallen ist. Der Stadtrath behält sich vor, diesen Rückstand, der nun uneinziehbar geworden ist, bei der Unerheblichkeit der Objectes, welches eine weitere Verfolgung des Rechtsstreites nicht anräthlich macht, niederzuschlagen.

    Pag. 24 - 35 Tit. III. Auch die Einnahme dieses Titels fanden sich bei den vorgenommenen genauen Prüfung ganz richtig. Wo wegen geringeren Ertrages der im Etat muthmaßlich aufgefühten Einnahme ein Ausfall entstanden, und eben so wo dieselbe durch außeretatsmäßige Erhebungen überstiegen werden, ist solches durch die Belege ausführlich justifizirt und auseinander gesetzt. Bei der Einnahme der Erftschiffahrtgebühren /:pag. 34-35:/ hat sich auch dieses Jahr

    Pag 35 Tit IV. Bemerkungen zu der Einnahme an Zinsen von Activ-Capitalien ergaben sich gleichfalls nicht.

    §. 7.

    Pag. 36 Tit V. Beleg 68-73. An Communalsteuer sind unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge im Ganzen 2482 Thaler 21 Silbergroschen 1 pfennige erhoben worden. Reste darauf sind nicht vorhanden.

    §. 8.

    Pag. 36-37. Tit. V Art. 2. Eine neue ArbeitsRolle zur Ableistung der Communal-Wegebau-Dienste wurde für das Jahr 1840 nicht aufgestellt, in dem der Stadtrath unterm 14. April 1840 mit Genehmigung der Königlichen Regierung vom 28. ejusdem I. S. III. N° 2994 beschloß, daß diese Dienste nicht wie früher nach einer Arbeitsrolle abgeleistet, sondern künftig, wie auch pro 1841 geschehen, gleich den übrigen Ausgaben förmlich auf den Etat gebracht werden sollen. Was nach der frühern Arbeitsrolle aus den Vorjahren noch abzuleisten war, ist bei der Rest-Einnahme Pag. 4 Beleg 4 und 5 gehörig in Einnahme gestellt, respective abgewickelt, da jedoch pro 1841, wie schon bemerkt, eine neue Arbeitsrolle nicht aufgestellt, und in Vollzug gesetzt werden, so ist hier die im Etat muthmaßlich dafür aus-geworfene Summe als Ausfall verrechnet worden.

    Tit. VI. Pag. 37-44. Den hier unter Tit VI. aufgeführten Einnahmen widmete der Stadtrath, einer besondre Aufmerksamkeit. Dieselben sind jedoch durch die beigefügten Belege überall gehörig aufgeklärt, und er fand sich dabei im Allgemeinen nichts zu bemerken.

    Bei Art. 4 Beleg 78 ist die Abgabe der Scheiben-

    schützen-Gesellschaft wegen des Schützenhauses nicht vollständig eingegangen. Der Rest von 26 Thalern wird aber im Laufe dieses Jahres unfehlbar in Einnahme erscheinen. Ein Theil des Restes ist schon eingezahlt.

    Wegen der nach Beleg 95. 96 und 97 für den Bau dem Rheydt-Neußer-Straße bei der hiesigen Sparcasse aufgenommenen und nach Beleg N° 663, 664 und 665 an die Spezial-WegebauCasse wieder ausgegebenen 12000 Thalern Preußisch Courant wird nach besonders bemerkt, daß diese Aufnahme respective Ausgabe durch das beigefügte Rescript der Königlichen Regierung vom 20. Juni 1838 I S. III. N° 2991 besonders genehmigt ist.

    Zu der Einnahme /:Belegt N° 97550 Thaler Preußisch Courant. Capital von Wilhelm Hüpgen:/ wird mit Hinverweisung auf die Anlagen zu Beleg N° 752 der Ausgabe bemerkt, daß dieselbe zu denjenigen Capitalien gehört, deren Verwendung zum Brücken- und Dammbau am Hessenthore durch Königlich Hochlöbliche Regierung unterm 27. Februar 1839 I S. III N° 1291 genehmigt worden. Im vorigen Jahre wurde diese Summe von Hüpgen nicht gezahlt, und sie ist daher hier in Einnahme gestellt.

    In Bezug auf die Einnahme von 172 Thalern 26 Silbergroschen 11 pfennige /:Beleg 100:/, welche die ArmenVerwaltung zu Cöln der hiesigen Stadt aus einer ProzeßSache mit der Kirche St. Johann Baptist zu Cöln zu erstatten hatte, wird zu näherer Aufkärung der Sache nach Folgendes bemerkt:

    Durch rechtskräftige Urtheile des Rheinischen Appelationshofes zu Cöln vom 3. Juni 1835, und der Revisions- und Cassationshofes zu Berlin vom 20. Mai 1837, welche Urtheile dem Ausgabe-Beleg N° 250 beigefügt sind, wurde

    Sonst fand sich bei der Einnahme Nichts zu erinnern, und es wird daher vom Stadtrathe nach dies vorschriftsmäßige Zeugnis ertheile, daß außer den zur Berechnung gekommenen Summen andre Einnahmen nicht Statt gefunden haben. Daß bei dem weitläufigen Empfangsgeschäfte nur 2 Einnahme-Reste vorkommen, hat der Stadtrath unter Anerkennung seiner Zufriedenheit gerne bemerkt.

    Hiermit wurde die Revision der Einnahme beendigt.

    A. u. s.

  • Eintrag 12824. April 1841

    Fortfahrend mit dem Revisionsgeschäfte der städtischen Rechnung nahm der Stadtrath heute die Prüfung der Ausgabe in nachstehender Ordnung vor.

    Pag. 46 Beleg N° 17. Die Reste Ausgabe von 55 Thalern 14 Silbergroschen rückständiger Renten an den Kirchen-Vorstand vom St. Johann Baptist aus den Jahren 1832 bis 1839 wird hier als erspart verrechnet, indem der ganze Betrag der Rente von 1799 ab bIs 1840 einschließlich Pag. 66 Beleg 250 in einer Summe an den gedachten KirchenVorstand entrichtet worden ist.

    Pag. 46. 47. Die übrigen Ausgabe-Reste Beleg N°118 und 119 sind mit gehörigen Beweistücken belegt, richtig in Ausgabe gestellt:

    Pag. 48-63. Tit. I und II. Bei Prüfung der Verwaltungs- und Polizei-Ausgaben, welche überall mit den Belegen verglichen und richtig befunden worden, fand sich nichts zu erinnern. Die bei Tit. II aufgeführte außeretatsmäßige Ausgabe von 140 Thalern 2 Silbergroschen ist in diesem Umfange wirklich nicht vorhanden, indem nach Beleg 180 und 182 für die Verbesserung der Feuerlöschgeräthschaften 126 Thaler 20 Silbergroschen 3 pfennige ausgegeben sind, wofür nach Beleg 101 eine außetatsmäßige Summe von 125 Thalern von der Aachener- und Münchener-VersicherungsGesellschaft gezahlt und vereinnahmt worden ist.

    und Abgaben führten zu keiner Bemerkung.

    Pag. 66-69 Tit IV. Es ergiebt sich bei diesen mit Sorgfalt geprüften, und sonst ohne Erinne-

    Die Zinsenzahlung von 16 Thalern 20 Silbergroschen /:Beleg 264:/ für ein bei augenblicklich mangelndem Bestande zur Leistung der curanten-Ausgabe auf zwei Monate aufgenommenes Capital von 2000 Thalern, welche Aufnahme dadurch nöthig geworden, daß die meisten der städtischen Gefälle erst im November eingehen, die Ausgaben aber regelmäßig fortlaufen, wurde vom Stadtrath insbesondere genehmigt.

    Pag. 69-101. Tit V. Die sämmtlichen Ausgaben an Bau- und Unterhaltungskosten wurden einzeln vom Stadtrathe durchgegangen, sorgfältig geprüft und als zweckmäßig unternommen, überall genehmigt. Nach dem Schluß-Resultate dieses Titels stellt sich eine außeretatsmäßige Ausgabe von über. . . . . . . . . . Thaler Silbergr. Pf. haupt . . . . . . . 2340 . 20 . 1. Dagegen eine Ersparnis von . . 799 . 18 . 8. also eine Mehr-Ausgabe von 1541 . 1. 5 heraus. Diese Mehr-Ausgabe ist hauptsächlich entstanden 1., durch eine unvorhergesehene Dach Reparatur am Rathhause Beleg N° 306, deren Ausführung höheren Orts genehmigt wurden. 2., durch die nothwendige und ebenfalls von der Oberbehörde genehmigte Anlage eines Pflasters auf dem nun verpachteten, und seine gehörigen Zinsen einbringenden Waarenlager-Platze vor dem Hessenthore /:Beleg N° 364:/

    Pag. 101-114. Tit. VI. VII und VIII. Gegen die unter diesen drei Titen aufgeführten Ausgaben fand sich ebenfalls Nichts zu erinnern.

    Der Ausbau der Schule und der LehrerWohnung zu Weissenberg /:Beleg N° 635:/ wofür im Etat ein muthmaßlicher Betrag von 650 Thalern aufgenommen war, ist im Jahre 1840 nicht zu Stande gekommen, und wird erst im laufenden ausgeführt. Der Betrag von 650 Thalern ist demnach als Rest-Soll-Ausgabe in Rechnung gestellt.

    Pag. 115-128. Tit IX. Alle Ausgaben des Tit. IX wurde einer gründlichen Prüfung unterworfen. Dieselben sind überall mit den erforderlichen Beweisstücken respective der höhern Genehmigung versehen, und werden vom Stadtrathe in Anerkennung der guten Verwendung genehmigt.

    Es wurde demnach die Rechnung abgeschlossen in . . . . Thl. Sgr. Pf. Einnahme auf . . . . . . 43366. 23. 3. Ausgabe auf . . . . . . 41353. 29. 9. und sonach auf einen Bestand von 2012. 23. 6.

    Weiter fand sich Nichts zu bemerken.

    A. u. s.

  • Eintrag 12924. April 1841
  • Eintrag 13024. April 1841 Geschehen Neuhs, den 24. April 1841
  • Eintrag 13124. April 1841

    In der heutigen Sitzung vollzog der Stadtrath das Verzeichnis, wodurch ein Pacht-Rückstand von Johann Conrad Beck aus 1840 im Betrage von vier Thalern niedergeschlagen wurde.

    A. u. s.

  • Eintrag 13224. April 1841
  • Eintrag 13324. April 1841 Geschehen Neuhs, den 30. April 1841.
  • Eintrag 13424. April 1841

    Als Deputirten von Neuhs zu der Versammlung wegen des Ausbaues eines zweckmäßigen Verbindungsweges zwischen der Stadt Neuhs und der Gillbach wurde vom Stadtrathe der Herr Jacob Le Hann in Folge hoher Regierungsverfügung vom 20. April c. I. S. III N° 2366 heute gewählt.

    A. u. s.

  • Eintrag 13524. April 1841
  • Eintrag 13612. Mai 1841

    Zu näherer Erörterung der Frage: ob die spezielle Verwendung über die Schiffahrt im Erft-Canale, und die Benutzung des Krahnen nicht etwa Veränderungen oder Modificationen zu unterwerfen sein möchte, ernannte der Stadtrath heute ein aus den Mitgliedern Heinrich Thywissen, Arnold Tillmann Jacob Le Hann, Johann Baptist Ibels und Michael Frings bestehendes Comite, welches sich demnach mit diesem Gegenstande beschäftigen und darüber in einer der folgenden Sitzungen seine Ansichten mittheilen wird.

    A. u. s.

  • Eintrag 13712. Mai 1841

    Nach Einsicht der Allerhöchsten Cabinets-Order vom 19. October 1836 / Gesetzsammlung von 1836 N° 20:/ welche die Bestimmung enthält, daß der für die Benutzung des Erft-Canals festgesetzte Gebühren Tarif von 5 zu 5 Jahren einer Revision und Regulirung vorbehalten bleibe,

    sprach der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte aus, daß der gedachte Tarif auch nach dem 19. October dieses Jahres als dem Ablaufe jenes Zeitraumes in allen seinen Theilen unverändert fortbestehen möge, indem die bisherigen Erfahrungen dessen vollkommene Zweckmäßigkeit dargethan haben.

    A. u. s.

  • Eintrag 13812. Mai 1841

    In Folge der von Königlich Hochlöblicher Regierung in dem Rescripte vom 16. Februar courant I S. II N° 1889 angeregten Mieth-Entschädigung für den evangelischen Pfarrer ließ der Stadtrath sich gerne bereit finden, bei diesen ursprünglich auf 78 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfennige festgestellt gewesenen und später auf 100 Thaler verstärkten Entschädigung auch ferner eine angemessene Erhöhung eintreten zu lassen. Da nun der Pfarrer Pütz angegangenen Erkundigungen zufolge für die früher pachtweise von ihm benutzte Wohnung eine Miethe von 110 Thaler entrichtet hat, so wurde die vom 1. Juli courant an zu gewährende Entschädigung vom Stadtrathe auf Einhundert und zwanzig Thaler bestimmt.

    A. u. s.

  • Eintrag 13912. Mai 1841

    In Verfolg der frühern Beschließung über die Anstellung eines dritten Feldhüter für die hiesige Bürgermeisterei wurde der Wilhelm Muckenhaupt vom Stadtrathe gewählt, um in jener Eigenschaft der Königlich Hochlöblichen Regierung zur Bestätigung vorgeschlagen zu werden. Verläufig sei derselbe jedoch nur auf

    A. u. s.

  • Eintrag 14012. Mai 1841
  • Eintrag 14112. Mai 1841 Geschehen Neuhs, den 14. Mai 1841
  • Eintrag 14212. Mai 1841

    Über den Antrag des Verwaltungs-Rathes der Neuß-Düsseldorfer Dampfschiffahrts-Gesellschaft vom 6. dieses Monats vernommen, erklärte der Stadtrath, daß die Benutzung des Erft-Canales zum Zwecke jener Dampfschiffahrt von seiner Seite genehmigt werde, jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß die Gesellschaft sich denjenigen

    A. u. s.

  • Eintrag 14312. Mai 1841

    Nach Einsicht der Vorstellung mehrer hiesiger Einwohner vom 12. dieses Monats, und in Berücksichtigung, daß die unterm 21. April courant festgestellten Modificationen über den Weidgang der Kühe bei manchem der Viehbesitzer eine längere Vorbereitung auf diese Änderung wünschenswerth machen mögen, beschloß der Stadtrath, die Ausführung der gedachten Maaßregel erst mit dem Jahre 1842 eintreten zu lassen, wonach also der Weidgang gegen die bisherige Gebühr von zwei Thalern von jeder Kuh in diesem Jahre noch Statt finden wird.

    A. u. s.

  • Eintrag 14412. Mai 1841

    Als an der zur Verhandlung der gegenwärtigen Sache betheiligt, trat Stadtrath Jacob Heinrich Hüsgen ab.

  • Eintrag 14512. Mai 1841

    Nachdem der Gerber Jacob Hüsgen durch ausgestellten Revers vom 10. dieses Monats förmlich erklärt hat, daß er durch die Einlage der Balken in dem Thurm am Oberthore durchaus kein Recht begründen wolle, und erbötig sei, die Balken jederzeit zurückzunehmen, sobald dieses von der Stadt gefordert werde, wodurch also die Rechte der Stadt vollkommen

    A. u. s.

  • Eintrag 14612. Mai 1841
  • Eintrag 14712. Mai 1841 Geschehen Neuhs, den 17. Mai 1841:
  • Eintrag 14812. Mai 1841

    Der Vorschlag des Anpächters des KaufhaussaalesCornelius Reistorf, welcher zu dessen Ver schönerung und zu größeren Bequemlichkeit auf dem Gange eine Emporbühne zu errichten beabsichtigt und die diesfälligen Kosten in der Art übernehmen will, daß er ein Viertel

    A. u. s.

  • Eintrag 14912. Mai 1841

    In Erwägung, daß das städtische Haus am Rheinthore D(?) N° 184 bei seinem gänzlichen Verfalle bedeutende Reparaturen erfordern, welche weder dessen Werth für die Folge erhöhen, noch die Einnahme vermehren werden, hält der Stadtrath dafür, daß es dem Interesse der Gemeinde zuträglicher sei, dasselbe öffentlich an den Meistbietenden zu veräußern.

    Diese Veräußerung sei daher zu bewerkstelligen. A. u. s.

  • Eintrag 15012. Mai 1841

    Zu vorläufiger Untersuchung in Betreff der Auswahl des zweckmäßigsten Verbindungsweges zwischen Neuhs und der Gillbach wurde ein Comite, bestehend aus den Mitgliedern Peter Reinartz, Peter Schumacher, Adam Hesemann, Johann Baptist Ibels, vom Stadtrathe bestellt, um sich vorerst

    A. u. s.

  • Eintrag 15112. Mai 1841

    Dem von Kevelaer an die hiesige ElementarKnabenschule berufenen erste Lehrer Christian Basok wurde die von dem Bürgermeister-Amte für Umzugskosten vorgeschlagene Entschädigung von fünf und zwanzig Thalern, zahlbar aus der städtischen Casse, auch vom Stadtrathe hierdurch bewilligt.

    A. u. s.

  • Eintrag 15212. Mai 1841

    Eingesehen die Verhandlung des GemeindeRathes zu Zons vom 7. April dieses Jahres. und die hohe Regierungs-Verfügung vom 6. Mai courant I. II A N° 6394 erklärte der Stadtrath von Neuhs, daß er die hiesige unter Garantie der Stadt bestehende Sparcasse, ungetrennt für sich zu erhalten wünsche, und daher der Antrag der Gemeinde Zons an letzteren Orte eine mit dieselben in Verbindung zu bringende Filial-Sparcasse zu errichten, seiner Seits ablehnen müsse. Der Stadtrath bemerkte noch, daß die Begründung einer solchen Filial-Sparcasse in Zons, unter den von dem hiesigen Bürgermeister-Amte in dem Berichte vom 4. Februar 1841 N° 487erörterte Verhältnissen, die er als ganz richtig anerkenne, ohnehin nicht lohnend erscheine, und als ein Bedürfnis der dortigen Gegend nicht angesehen werden könne,

    A. u. s.

  • Eintrag 15312. Mai 1841

    Über den Antrag des hiesigen Kaufmann und GutsbesitzerF. A. Josten vom 30. Juli vorigen Jahres ihm eine Auffahrt auf sein vor dem Oberthore gelegenes Wiesenstück P N° 152 anzuweisen, kam es in der heutigen Sitzung des Stadtrathes zu keiner Beschließung. Die Sache wurde daher vor eine der nächsten Sitzungen verwiesen.

    Was jedoch das in jener Vorstellung ferner berührte Gerechtsame der freien Trifft von zweien Kühen auf die städtische Kuhweide anbelangt, als Entschädigung für einen Weg, welchen der [Herr] Josten im städtischen Interesse auf einem anderweiten ihm zugehörigen Grasstücke Section G N° 298 dulden muß, so erklärte der Stadtrath schon jetzt, daß dafür dem Bittsteller eine jährliche Rente von vier Thalern, als welche dem Weidgange von zwei Kühen gleich kommt für die Folge zu gewähren sei.

    A. u. s.

  • Eintrag 15412. Mai 1841
  • Eintrag 15512. Mai 1841 Geschehen Neuhs, den 28. Mai 1841.
  • Eintrag 15612. Mai 1841

    In Verfolg der Verhandlung vom 17.Mai courant wurde dem Stadtrathe heute der von dem Kreisbaumeister Westphalen entworfenen Plan und Kosten-Anschlag, zur Errichtung eines Entres als über den in der ersten Etage gelegenen Corridor des Kaufhauses ein Betrage von 270 Thalern näher vorgelegt, und darnach die Ausführung auf dem Wege des öffentlichen Verdings beschlossen.

    A. u. s.

  • Eintrag 15712. Mai 1841

    Der zwischen dem Bürgermeister Loerick und und dem Unternehmer Th. Schnitzler abgeschlossene Vertrag, nach welchem dem letztern die Ausführung der zu 113 Thaler 23 Silbergroschen 5 pfennige veranschlagten Nebengebäude am Schulhause zu Weissenberg zu zehn Prozenten unter dem Anschlage auf Rechnung der Gemeinde Neuss, Büderich und Kaarst übertragen wird, wurde vom Stadtrathe genehmigt.

    A. u. s.

  • Eintrag 15812. Mai 1841
  • Eintrag 159

    [Anfang des Eintrags fehlt] 7 Silbergroschen 3 pfennige ist zwar ein Theil zur Bestreitung der in den ersten Monaten des Jahres vorkommenden Ausgaben erforderlich, ein Theil hätte aber zu größerer Erstattung der zur Vermögens-Substanz gehörigen Gelder verwendet werden können. Es wird daher der Commission empfohlen, aus dem Bestande einen Betrag von etwa 700 Thalern zu fernern Capital-Ausleihen zu entnehmen.

    A. u. s.

  • Eintrag 1601. Juli 1841

    Auf die Eingabe des evangelischen Presbyterium vom 1. des Monats bemerkte der Stadtrath, wie er seinerseits nichts dabei zu erinnern habe, daß auf dem evangelischen Kirchhofe bestimmte Räume zur Erwerbung eigener Grabstätten abgeprüft und die Preise der einzelnen Grabstätten zu 3 1/2 Fuß Breite und 7 Fuß Länge nach § 13 der Regierungs Verordnung vom 8. April 1838 auf 4 Thaler 2 Silbergroschen 6 pfennige festgestellt wurden. Der Stadtrath äußerte jedoch ferner, daß der Preis größerer Familien-Begräbnisse vorbehalten bleibe, und der Ertrag der Grabstätten überhaupt nach §. 17 der allegirten Verordnung für die Unterhaltung und künftige Erweiterung des Kirchhofes zu verwenden, respective zu assumiren sei.

    A. u. s.

  • Eintrag 16128. April 1841

    Nach Einsicht des von dem Königlichen Landgerichte zu Düsseldorf in Sachen des Holzhändler Pabstmann gegen die Stadt Neuhs unterm 28. April laufenden Jahres erlassenen Urtheiles beschloß der Stadtrath von Neuss, daß gegen dieses Urtheil Berufung einzulegen sei.

    A. u. s.

  • Eintrag 1621. Juni 1841

    Gleich wie durch hohe RegierungsVerfügung vom 1. Juni courant I S. II C N° 7984 dem HausgeistlichenKlein und der hiesigen Alexianer-Anstalt, welcher zur Herstellung seiner zerrütteten Gesundheit die Soolbäder in Kreuznach gebraucht, aus dem geistlichen Unterstützungsfonds eine Beihülfe von fünf und zwanzig Thalern bewilligt werden, so nahm der Stadtrath aus Neuhs auch keinen Anstand, demselben einen gleichen Betrag von fünf und zwanzig Thalern aus städtischen Mitteln zu jenem Zwecke zu gewähren.

    A. u. s.

  • Eintrag 1631. Juli 1841

    Dem Feldhüter Heinrich Cremer, dessen Überrock im Dienste zerrissen und unbrauchbar gemacht worden, wurde auf die Vorstellung vom 1. Juli courant eine Entschädigung von zehn Thalern aus der städtischen Casse bewilligt.

    A. u. s.

  • Eintrag 16417. Mai 1841

    Zurückblickend auf seinen Beschluß vom 17. Mai dieses Jahres erklärte sich der Stadtrath nicht dafür, daß das städtische Haus am Rheinthore D N° 184 dem Holzhändler W. M. Therkatz unter der Hand in Eigenthum übertragen werde. Vielmehr äußerte derselbe seine Meinung dahin, daß solches nach dem in dem SituationsPlane des Kreisbaumeisters Hermkes vom 24 Juni courant angedeuteten zweckmäßigen Alignement öffentlich an den Meistbietenden veräußert werde.

    A. u. s.

  • Eintrag 16621. August 1841

    Der von der Hospital-Commission aufgestellte Etat für das Jahr 1842 wurde heute vom Stadtrath geprüft. Nach Einsicht desselben wurde die Nothwendigkeit eines von der Stadt-Casse für das künftige Jahr zu gewährenden höhern Zuschusses anerkannt, indem dieselbe sowohl durch die gestiegene Anzahl der Hospitaliten, als auch durch die bei Tit. VI Art. 3 der Ausgabe vorgeschlagene durchaus nothwendige Anschaffung neuer Matratzen, Decken und Strohsäcken genügend motivirt sei. Inzwischen glaubt der Stadtrath, daß dieser Zuschuß (Tit. V. Art 3 der Einnahme) von 330 auf 315 Thaler zu beschränken sei, indem zur Besoldung des Hospital-Arztes der früher ausgeworfene Betrag von 30 Thalern, welchen im Jahre 1840 auf 45 Thaler erhöht worden, in jenem Maaße hinreichend erscheint und daher jene Erhöhung wegfallen könne.

    Actum ut supra

  • Eintrag 16721. August 1841

    Von versammeltem Stadtdrathe wurde heute der Etat der Wohlthätigkeits-Commission für das Jahr 1842 einer sorgfältigen Prüfung unterworfen, bei welcher Untersuchung sich jedoch keine Erinnerungen ergaben.

    Einnahmen und Ausgaben wurden demnach vom Stadtrathe genehmigt, insbesondre auch der Tit. V Art. 4 der Einnahme vorgeschlagene Zuschuß aus der städtischen Casse im Betrage von 3600 Thalern, und ebenso die Tit I Art. 2 der Ausgabe aufgenommene GehaltsErhöhung des ArmenWundArztes Rheins, welche angemessen befunden wird.

    Actum ut supra.

  • Eintrag 16821. August 1841

    Auf die Eingabe des Heinrich Sonnenschein, Eigenthümer des Hauses D 186 1/3 am Rheinthore, welcher darauf anträgt, daß ihm erlaubt werden möge, in dem an der Ostseite seines Hofraumes begonnenen Hausbau eine Thüre auf die der Erft zugekehrte Seite zu brechen, gab der Stadtrath seine Entschließung dafür ab, daß demselben jene Erlaubnis auf Widerruf der-gestalt ertheilt werden könne, daß er für sich und seine RechtsNachfolger sich ausdrücklich verbindlich machen müsse, jene Thüre auf die erste Aufforderung gleich wieder zuzumauern, so bald solches von der Stadt in einem weniger oder mehr entfernten Zeitenraume nur verlangt werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 16921. August 1841

    Unter den in dem Berichte des BürgermeisterAmtes vom 7. Juli dieses Jahres entwickelten Gründen wurde die augenblickliche Aufnahme eines Capitales von 2000 Thalern zur Bestreitung der laufenden Ausgaben und die Übernahme der desfallsigen Zinsen auf die Stadt-Casse, welches Capital aus den im November eingehenden GrasVerkaufsGeldern gleich wieder zu ersetzen ist als durchaus vortheilhaft für das städtische Interesse vom Stadtrathe genehmigt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 17021. August 1841

    In Folge hoher RegierungsVerfügung vom 7. November courant I S. III. N° 2942 über die Wegebau-Angelegenheit zwischen Neuhs und dem Gyllbache in Berathung tretend, bemerkte der heute versammelte Stadtrath, daß seitdem ein neues Wegebau-Project, nach welchem eingeschlagen ist, die sogenannte Gyllbach unter Benutzung der CölnVenloer Straße über Wevelinghoven mit Neuss in Verbindung zu bringen, aufgekommen sei, und es daher rathsam scheine, den vorliegend zu Sprache gebrachten Wegebau einstweilen auf sich beruhen zu lassen, indem derselbe bei Realisirung des neuen Projectes wesentliche Modificationen erleiden werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 17121. August 1841

    Der von dem Vorstande des Bürgerschützen-Vereins zu den Festlichkeiten nachgesuchte Zuschuß aus der Gemeinde-Casse wurde für das laufende Jahr vom Stadtrathe nicht bewilligt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 17221. August 1841
  • Eintrag 17321. August 1841 Geschehen Neuss, den 13. October 1841
  • Eintrag 17421. August 1841

    Der Stadtrath vollzog heute das Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit der israelitischen Einwohner für das Jahr 1842, wonach sämmtliche darinn genannten Juden als zur Ausübung der betreffenden Gewerbe zuläßig erklärt werden.

    Actum ut Supra

  • Eintrag 17521. August 1841
  • Eintrag 17625. November 1841

    Der Stadtrath vollzog heute den VerwendungsPlan für die Communal-Wegebau-Arbeiten des Jahres 1842.

    Nach Maaßgabe der Beschließung vom 14. April 1840 sind die Wegebau-Mittel nicht in Hand-und Spanndiensten aufgenommen, sondern überall in Gelde veranschlagt.

    Überhaupt sind 2075 Thaler zur Verwendung bestimmt wovon ein Betrag von 540 Thalern durch Umlage mit der Communal Steuer aufgebraucht, und eine Summe von 1535 Thalern aus den gewöhnlichen Mitteln der StadtCasse disponibel gestellt werden soll.

    Beide Summen sollen in den städtischen Etat pro 1842 aufgenommen werden.

    Actum ut Supra

  • Eintrag 17725. November 1841

    Der Stadtrath, den Nutzend nicht verkennend, welchen die Errichtung eines Schiffbauwerftes der hiesigen Schiffahrt sowohl als dem allgemeinen Verkehre bringen wurde, genehmigt, daß dem

    Wie nun aber dieses Grundstück an den hiesigen Handelsmann Godfried Hütten verpachtet, derselbe nach Verhandlung jedoch vom gestrigen Tage gegen einen Nachlaß von jährlich 7 Thalern 25 Silbergroschen zu jenem Zwecke davon abzustehen bereit ist, so wurde vom Stadtrath ferner der obige Nachlaß ebenfalls bewilligt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 17825. November 1841

    Zu gehöriger Würdigung der großen Vortheile, welche ein hier zu errichtende Flachs-MaschineSpinnerei als Muster-Anstalt für die Einführung dieser vaterländischen Fabrikation in der preußischen Rhein Provinz der Stadt gewähren werde, fühlt der Stadtrath sich gedrungen, auch für die Gemeinde bei diesem wichtigen Unternehmen sich zu betheiligen.

    Dem zufolge erklärt der Stadtrath, daß er, unter Vorbehalt der Zustimmung Königlich Hochlöblichen Regierung, bei dem desfalls eröffneten Actien-Unternehmen einen Betrag von viertausend Thalern Preussisch Courant für die Stadt Neuss zu zeichnen sich verbindlich mache.

    Gleichzeitig äußerte der Stadtrath, daß er seiner Seits auch zu den von der hiesigen Wohlthätigkeits-Commission beabsichtigten Einzeichnung eines Actien-Beitrages von Zweitausend fünfhundert

    Actum ut supra

  • Eintrag 17925. November 1841

    Der Bitte des Kattunweber Heinrich Loos aus Niederstoll in Großherzogthum Hessen willfahrend, erklärte der Stadtrath auf dessen Eingabe vom 22. des Monats mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung vom 30. December 1834 I S.I N° 5504, daß er seiner Seits gegen die erbetene Aufnahme desselben in den diesseitigen Staaten-Verbund und die bezweckte Niederlassung am hiesigen Orte nichts zu erinnern habe.

    Actum ut supra

  • Eintrag 18025. November 1841

    Auf den Antrag von Johann Heinrich und Johann Lapp von 22. October obigen beschloß der Stadtrath, daß die von denselben in Eigenthum nachgesuchten, jetzt öde liegenden Parzellen am Pfannschuppen, in einem Flächen Inhalte von Sechs und Vierzig Ruthen Zwanzig Fuß Preussisch öffentlich an den Meistbietenden veräußert werden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 18125. November 1841

    In Bezugnahme auf die hohe RegierungsVerfügung vom 16. October obigen I. S. II C N° 16857 genehmigt der Stadtrath, daß die von dem Hofrathe von der Heyde in Magdeburg, herausgegebene Schrift: "Polizei-Strafgewalt" auf Kosten der städtischen Aerar angeschafft werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 18225. November 1841

    Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die in Sachen der hiesigen Stadtverwaltung gegen Wittwe Heinrich Reistorff und Joseph Dülken wegen des Schaafweidganges ergangenen, für die Stadt ungünstigen beiden Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 26. Mai dieses Jahresvor, worauf der Stadrath sich dahin aussprach, daß gegen diese Urtheile Berufung einzulegen sei, indem die städtischer Seits beigebrachten schriftlichen Documente bei dem ersten Richter die gehörige Berücksichtigung nicht gefunden zu haben scheinen. Gleichzeitig wurden die Berichtigung der vorgelegten Rechnungen des Advocat Anwalt Justiz rath Courth, welche in der Sache gegen Dülken 157 Thalern 24 Silbergroschen 3 pfennige, und in jener gegen Wittwe Reistorff 129 Thalern, 16 Silbergroschen 3 Pfennige, und worauf im Jahre 1837 bereits ein Vorschuß von 200 Thalern geleistet ist, vom Stadtrathe genehmigt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 18325. November 1841
  • Eintrag 18413. Dezember 1841

    Nach dem Vorschlag des Bürgermeister beschloß der Stadtrath, daß das vom Kreisge- ometer Rappenhoener unterm 12. d. chartierte städtische Grundstück, welches einen Flächenmaas von 55 Ruthen 40 Fuß hält, an der Crefelder Landstraße und gegenwärtig öde liegt, zum Vortheil des städtischen Aerar öffentlich und meistbietend veräußert werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 18513. Dezember 1841

    Ferner war anwesend der Herr Stadtrent- meister Holter.

    Nachdem der städtischen Etat für das Jahr 1842, in Gemäßheit der Verfügung königlich Hochlöblicher Regierung vom 7. September 1837 I S. II N° 9949, von dem Bürgermeister im Entwürfe aufgestellt worden, so wurde der heute dem Stadtrathe zur Prüfung und Fest-

    Die allgemeine Bemerkung wird vorangeschickt, daß über die Abrechnungen der Einnahme des Jahres 1842 gegen jene von 1841 ausführliche Aufklärung in den dem Etat beigeschlossenen Belegen enthalten ist, und, zur Vermeidung von Wiederholungen darauf Bezug genommen wird. Die wandelbaren Einnahmen und Ausgaben sind auf einen beigefügte dreijährige Durchschnittsberechnung basirt. Wo von dieser in etwa abgegangen, ist solches in der gegenwärtigen Verhandlung bemerkt.

    Titel II Artikel 10 & 11. Nach der Marginal-Bestimmung zum Etat von 1841 sind die PachtErträge der Gemeinde-Jagd und Fischerei getrennt aufgenommen. Dem den Belegen in Abschrift beigefügten Rescripte vom 20. Januar 1841 I L. II N° 716 zufolge kommt die Jagdpacht nicht zum Vertheilung, da durch die seither erfolgte Anstellung des dritten Feldhüter, und die dadurch vermehrten Ausgaben die Einnahme der Jagdpachtgelder zur Bestreitung der diesfälligen Kosten nicht ein mal ausreicht.

    Titel II Artikel 13. Durch die Anstellung des dritten Feldhüter vermehrt sich auch verhältnißmäßig der Beitrag derjenigen Gutsbesitzer, welche wegen ausschließlicher Benutzung der Jagd auf ihren Grundstücken in den Ausgaben für die Feldhüter ihren Theil übernehmen müssen.

    Titel III. Artikel 4.5.6. Nach den vom Stadtrath früher ausgesprochenen Absichten soll in dem bisherigen Weidgange der Kühe eine Modification der Art

    Titel V Artikel 1. In Folge des sub N° 14 in Abschrift beigelegten Stadträthlichen Protocolles vom 21. April dieses Jahres sollen von dem durch die Modificationen beim Weidgange sich ergebenden pekuniairen Nutzen 2/3 an der Communal-Steuer abgekürzt, das andre Drittel aber zu städtischen Bedürfnissen verwendet werden. Über den durch jene Modificationen hervortretenden finanziellen Vortheil ist demnach den Belegen eine Nachweise beigefügt, woraus hervorgeht, daß derselbe sich auf 580 Tahlern 11 Silbergroschen 4 pfennige beläuft. Hiervon sind 2/3 mit 386 Tahlern 27 Silbergroschen 4 pfennige an der Communalsteuer abgekürzt, und es ist diese daher auf 2103 Thalern 28 Silbergroschen 10 pfennige festgesetzt worden.

    Titel V Artikel 2. Für den Communal-Wegebau, dessen Kosten nach der von Königlicher Regierung unterm 28. April 1840 I Lib III N° 2994 genehmigten Beschließung des Stadtrathes nicht mehr durch ArbeitsRolle aufgebracht, sondern förmlich auf den Städtischen Etat aufgenommen werden, sind, wie pro 1841 wieder 540 Thalern zur Umlage mit der Communalsteuer aufgeführt. Was nach den Vorschlagen bei Titel V der Ausgabe zum Communalwegebau mehr verwendet wird, bestreitet die Stadt-Casse aus den sonstigen gewöhnlichen Einkünften.

    Titel VI Artikel 2 der mutmaßliche Bestand der laufenden Jahres-Rechnung wird sich etwa auf 1800 Thalern stellen.

    Titel IV Artikel 91/2 Vom Jahre 1836 an wurden von dem Lehrer Berghoff am hiesigen Collegium für mehre ihm eingeräumte Zimmer, welche er zur

    Titel VI Artikel 10 & 11. Es ist für die zweite Hälfte des Kaufpreises /:die erste Hälfte ist bedingungsmäßig schon in die laufende städtische Einnahme geflossen:/ von den vor dem Niederthore und der Obererft gelegenen ehemaligen Schindgruben, welche größtentheils öde lagen, und der Stadt keine Revenuen abwarfen, zum Etat gebracht. Da nach der den Belägen beigefügten RegierungsVerfügung vom 21. April 1841 I L. II N° 6211 die Verwendung dieser Gelder näher beantragt werden soll, so spricht sich der Stadtrath dahin aus, daß diese Kaufgelder sowohl, die als die bei §.6 angeführte, in die diesjährige Einnahme geflossene Hälfte des Kaufpreises von dem städtischen Hause am Rheinthore, zu städtischen Bedürfnissen angewandt werde. Der Stadtrath glaubt diese Verwendung um so mehr rechtfertigen zu können, als im Jahre 1840 das der Gemeinde angehörige Hallengebäude auf dem Markt welches bis dahin nur eine Pacht von 50 Thalern jährlich abwarf, aus den laufenden städtischen Revenuen mit Verwendung, der weit ansehnlicheren Summe von 1767 Thalern 8 Silbergroschen 7 pfennige zum Postlocale eingerichtet werde und der Stadt dafür auf 12 Jahre die bedeutende jährliche Miethe von 195 Thalern gesichert ist. Durch die wohnliche Einrichtung jenes sonst nur im oberen Stocke in etwa zu benutzenden Gebäudes hat sich demnach die Vermögens-Substanz der Gemeinde um eine weit beträchtlichere Summe vermehrt ,als

    Bei der Einnahme fand sich sonst weiter nichts zu erinnern, und es wurde dieselbe demnach überhaupt auf 29200 Thalern festgesetzt

    Titel II Artikel 17. In den Wintermonaten bestand bisher außer den zwei angestellten Nachtwächtern eine sogenannte Bürgerwache, welche der Reihe nach diesen Dienst verrichtete. Vielseitig wird aber gewünscht, daß statt derselben, zu mehrer Sicherheit, noch zwei fernere Nachtwächter angeordnet, und besoldet werden. Es ist dafür im Etat eine Summe von 120 Thalern ausgeworfen, und wird dem Bürgermeister empfohlen, bei Auswahl der dafür zu designirenden Personen hauptsächlich auf anerkannt rechtliche und zuverläßige Personen von bravem und nüchternem Wandel bedacht zu nehmen.

    Titel II Artikel 20. Für Reinigung der Marktplätze, der Plätze um die Kirche und der Brücke am Hessenthore ist ein Zusatz von 10 Thalern gemacht worden, weil sich die Reinigung dieser ausgedehnten Plätze mit der bisherigen Summe von 55 Thalern nicht bewirken ließ, nun aber noch mit Strenge darauf gehalten werden kann, daß die Reinigung sorgfältig vorgenommen werde.

    Titel II Artikel 22. Die Polizeidiener beziehen herkömmlich, außer der gewöhnlichen Competenz für die Kleidung auf das andere Jahr jeder eine Entschädigung von 10 Thalern zur Anschaffung eines Überrockes. Da nun seit Anfang des laufenden Jahres in der Person des Reinold Esser ein dritter Polizeidiener angestellt worden, so ist die derfallsige Auslage von 20 auf 30 Thalern erhöht worden.

    Titel IV Artikel 3. Es wird möglich sein, auf die für die

    Titel V Artikel 1. An den Gemeinde-Häusern kommt im nächsten Jahre Manches zur Unterhaltung vor. Das diesjährige Credit ist demnach von 175 auf 250 Thalern zur Berechnung erhöht worden.

    Titel V Artikel 5 Nach dem der Königlichen Regierung, besonders zur Genehmigung eingereichten WegebauVerwendungsPlane werden im künftigen Jahre zum diesseitigen Communalwegebau 2075 Thalern vorgeschlagen wovon 1535 Thalern aus den gewöhnlichen städtischen Einkünften, und in Bezugnahme auf §.8. 540 Thalern durch Umlage mit der Communalsteuer aufgebracht werden.

    Titel V. Artikel 14. Durch die im Laufe der Zeit unvermeidliche Verschlammung des Erft-Canales sind im nächsten Jahre mehr als gewöhnliche Bagger Arbeiten in demselben zu unternehmen, wenn sonst in etwa größere Schiffe bei der Fahrt keine Schwierigkeiten und Hindernisse finden sollen. Da die Stadt die bedeutenden Schiffahrtsgebühren bezieht, so ist es nur in der Ordnung, daß dieselbe auch alle Anordnungen und Anstalten trifft, um den Canal zu allen Zeiten in gehörig schiffbarem Zustand zu erhalten. Für diese Baggerarbeiten, ferner für eine am Rheinthor anzulegende Fußbrücke und sonstige Auslagen für die Erft wird eine Summe von 1593 Thalern 15 Silbergroschen zum Etat gebracht, mit dem Bemerken, daß deren Verwendung nach den bestehenden Bau-Vorschriften geschehen wird. —

    Titel VI Artikel 1 & 2. Was hier an nothwendigen Zuschüssen für die Orts Armen-Casse - 3600 Thalern - und für das Hospital - 315 Thalern - aufgeführt worden, gründet sich auf die vom Stadtrathe unterm 21. August dieses Jahres besonders begutachteten, und von Königlicher Regierung unterm 31. ejusdem I S. II N° 14573, respective 14574 festgesetzten Etats beider Anstalten.

    Titel VII Artikel 2. Nach §. 31 des stadträthlichen BerathungsProtocolles zum städtischen Etat von 1836 vom 2. October 1835 waren dem Betrage von 150 Thalern, welches das Collegium bis dahin für Reparaturen, Brand und Licht aus der Gemeinde-Casse bezog, diejenigen 25 Thalern einstweilen zugesetzt worden, welche das Aerar aus der Miethe der Zimmer von dem Lehrer Berghoff seither bezog. Da diese Miethe nun /:confer §. 10:/ gegenwärtig wegfällt, so ist auch die obige Competenz wieder auf den frühere, für das Bedürfniß ausreichenden Satz von 150 Thalern zurückgeführt worden.

    Titel VII Artikel 11. Dem Zuschüsse zu dem Gehalte der Lehrer an der Elementar-Knabenschule sind in Berücksichtigung der sich nach der Durchschnittsberechnung herausstellenden Mehr-Ausgaben noch 25 Thalern zugesetzt worden, um den seit Anfang dieses Jahres an der hiesigen Knabenschule angestellten Oberlehrer Busch, welcher bisher nur eine jährliche Besoldung von 365 Thaler bezieht, mit dem Oberlehrer Richen an der Mädchenschule, welcher einen Jahrgehalt von 390 Thalern empfängt, gleichzustellen. Da beide Lehrer in gleichen Verhältnissen und Verpflichtungen stehen, jene des Oberlehrer an der Knabenschule vielmehr in mancher Hinsicht schwieriger und mühevoller sind, der Oberlehrer Busch auch seinem Berufe mit Eifer und liebender Hingebung zugethan ist, so ist jene Gleichstellung in pukuniairer Beziehung, an sich schon billig, und es zweifelt daher auch der Stadtrath

    Titel VIII Artikel 1 Es stellt sich nach dem den Belegen beigefügten, von dem Erzbischöflichen GeneralVicariate bereits festgesetzten Büdjet der hiesigen katholischen PfarrKirche pro 1842 ein Defizit von 500 Thalern heraus, welcher Betrag, da die Gemeinde für die kirchlichen Bedürfnisse gesetzlich aufzukommen verpflichtet ist, hier aufgenommen wird.

    Titel VIII N° 3. Mittelst besondere Beschlusses vom 12. Mai 1841, welcher unterm 1. Juni courant I S. II C. N° 8534 die Genehmigung der Königlichen Regierung erhielt, ist die Hausmiethe für den evangelischen Pfarrer von 100 Thalern auf 120 Thalern erhöht, und letzterer Betrag hier zum Etat gebracht.

    Titel IX Artikel 1. Da nach dem beim Weidgange beabsichtigten Modificationen (:conf §. 4:) die Kühe nur auf den zweiten Grasschnitt den sogenannten Grummet zur Weide getrieben werden sollen, so sind die Kuhhirte nur für einen geringeren Zeitraum nothwendig, und es hat deren Besoldung daher von 116 Thalern 11 Silbergroschen 4 Pfennige auf 75 Thalern heruntergesetzt werden können.

    Titel IX N° 1 1/2. Die bisherige Ausgabe zum Unterhaltung der Zuchtochsen fällt nach diesen Modificationen, (:conf das sub N° 14 den Belegen beigefügte stadträthliche Protocoll vom 21. April courant:) für die Folge ganz weg.

    Titel IX Artikel 6. Der Zustand der städtischen Finanzen gestattet es, daß auf das für den Neuss-

    Titel IX Artikel 7. Zur Berechnung nach den vorschriftsmäßigen Bestimmungen ist für Extraordinaria ein Betrag von 697 Thalern 23 Silbergroschen 6 pfennige aufgenommen, und diesen nach, die Ausgabe

    Actum ut supra

  • Eintrag 18613. Dezember 1841
  • Eintrag 18713. Dezember 1841 Geschehen Neuss, den 8. Januar 1842.
  • Eintrag 18813. Dezember 1841

    Der Bürgermeister eröffnete die heutige Sitzung mit nochmaliger Vorlage des Regiminal-Rescriptes von 15. Mai 1841 I S. II N° 7661 A, nach dessen Inhalt Königlich Hochlöbliche Regierung sich über die vom Stadtrathe unterm 21. April vorigen Jahres propennten Modificationen des bisherigen Kuhweidganges dahin ausgesprochen hat, daß es nothwendig sey,

    Nach Anhörung dieses Vortrages erklärte der Stadtrath, daß es seine, auch schon in die Vorschlage zum GemeindeEtat von 1842 aufgenommene Absicht sei, unter Beibehaltung der übrigen Bestimmungen seines Beschlusses vom 21. April vorigen Jahresvon den 145 Morgen einnehmenden bisherigen Kuhweide nur 65 Morgen öffentlich zu verpachten, die übrigen 80 Morgen aber nach Anleitung der bezogenen RegierungsVerfügung vom 15. Mai vorigen Jahresdenjenigen unbemittelten Kuhbesitzern, welche darauf Anspruch machen, gegen die billige jährliche Vergütigung von durchschnittlich 4 Thaler pro Morgen, zu beliebigem Gebrauche, auf mehrere Jahre pachtweise zu überlassen.

    Es hält sich der Stadtrath, zu dieser eine einträglichere Verwaltung der Gemeinde-Gründen bezweckenden, und herbeiführenden Beschließung ebenso berechtigt als verpflichtet, und er glaubt sich daher auch durch die Einsprüche einzelner Betheiligten in einer Angelegenheit, wo es sich um den wohl verstandenen Vortheil der ganzen Gemeinde handelt, von der Ausführung der sorgfältig berathenen und reiflich erwogenen Anordnung nicht abhalten lassen zu dürfen.

    Der Stadtrath hält sich berechtigt zu der beschlossenen Anordnung,

    1., weil die Besitzer von Kühen keinen ausschließlichen Anspruch auf jenes Gemeinde-Gut begründen können, die zur Kuhweide benutzten Wiesen vielmehr lediglich in die Cathegorie aller übrigen Gemeindegüter gehören, deren Verwaltung dem Stadtrathe gesetzlich übertragen ist;

    2°., weil die sogenannte Kuhweide von alten Zeiten her stets als ein Gemeinde-Eigenthum angesehen worden, worüber dem Magistraten eine beliebige Verfügung zustand, indem derselbe, nach Ausweis der im Auszuge beigefügten RathsProtocollen vom Jahre 1595 an bis auf die neuere Zeit den Weidgang, nach den Umständen, bald einer höhern, bald einer geringeren Abgabe unterwarf, und die Berechtigung, Kühe zur Weide zu schicken, an den Besitz oder die pachtweise Benutzung von drei Morgen Landes geknüpft hat;

    3°., Weil auch der Magistrat in den frühern Jahren von dem Rechte Gebrauch gemacht habe, einzelne Strecken der Kuhweide der Beweidung zu entziehen und zu verpachten, wie dieses denn namentlich aus dem Raths-Beschlusse vom 10. Mai 1671 und mehren andere nöthigenfalles noch nahmhaft zu machenden Beschlüssen hervorgehe, und weil alle diese Verfügungen demnach offenbaren Beweis geben, daß die Kuhweide unstreitig

    4°:, weil das hier Anwendung findende Gesetz, vom 9 Brumaire Jahres 13 den Gemeinden die Befugniß einräume, durch das Organ ihrer MunizipalRäthe, unter Zustimmung der Oberbehörde eine andre BenutzungsArt der Communalgüter einzuführen.

    Aber auch verpflichtet hält sich der Stadtrath zu den beschlossenen Anordnungen,

    a., weil nicht nur die Besitzer von Kühen, sondern auch die überwiegende Anzahl derjenigen Einwohner, welche deren keine halten, und einem andern als dem Ackerstande angehören, auf das GemeindeGut, die Kuhweide genannt, gleichen Anspruch haben, diese aber, bei der gegenwärtigen Lage der Dinge, davon nicht den mindesten Genuß ziehen, indem die von dem Grundstücke zu entrichtende Steuer und die übrigen durch den Weidgang bedingten Auslagen, wie Gehalt der Hirten, Unterhaltung der Ziehochsen und desgleichen mehr durch das in die Casse fließende Weidgeld kaum gedeckt werden, und

    b., weil es schon in seinem Berufe liegt, bei den steigenden Bedürfnissen der Zeit darauf zu sehen, daß eine einträglichere Verwaltung der Gemeindegüter, wo sie möglich sei, eintrete, und er sich eines Unrechtes gegen die keine Kühe haltenden Einwohner schuldig zu machen glauben würde, wenn es durch die drangebung der beschlossenen Anordnungen Veranlassung werde, daß letztere fortan einen größeren Theil an Communalsteuer entrichten müßten, als dies bei der beabsichtigen Verbesserung des Gemeinde-Einkommens der Fall sein werde.

    In Erwägung aller dieser Gründe kann der Stadtrath Königlich Hochlöbliche Regierung nur ehrerbietigst bitten, seine das allgemeine Beste bezweckende Beschließung vom 21. April vorigen Jahres mit der durch die gegenwärtige Verhandlung gerne eingeräumten Modification in Absicht auf die pacht-

    Demnächst beauftragt der Stadtrath den Bürgermeister, den Beschwerdeführern zu eröffnen, daß von seiner Seite von der seit Jahren besprochenen, und nun reiflich erwogenen und beschlossenen Anordnung nicht könne abgegangen werden, und es ihnen daher überlassen bleiben müsse, sich entweder an die höhere Behörde zu wen den, oder aber den Weg Rechtens einzuschlagen, wenn die vorgesetzte Königliche Regierung die diesseitigen Vorschläge genehmigt haben werde.

    Endlich kann der Stadrath nicht umhin, aufmerksam darauf zu machen, daß unter denjenigen Einwohnern, welche die Vorstellung vom 20 December vorigen Jahres unterschrieben haben, nur 84 sind, welche Kühe halten, während sich 180 unter denselben befinden, welchen deren keine besitzen, so wie den

    Actum ut Supra

  • Eintrag 18913. Dezember 1841

    Der Stadtrath von Neuss, welchem die Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 17. November anno posteriore I L. II A N° 19974 vorgelegt worden, verkennt es keineswegs, daß die Lokalien des Leihhauses, bei der gegenwärtig außerordentlich gesteigerten Benutzung desselben, allerdings nicht den gehörigen Raum darbieten, um alle dieser Anstalt zufließenden Gegenstände gehörig unterzubringen. Inzwischen darf dabei nicht übersehen werden, daß der augenblickliche Andrang zu dem hiesigen Leihhause als ein normaler Zustand nicht zu betrachten ist, da ein sehr großer Theil Pfänder nur in Folge der seit einigen Monaten verfügten Schließung der Düsseldorfer Leih-Anstalt hierher gelangt, und die mit der Zeit zu erwartende WiederEröffnung derselben diesen ungewöhnlichen Zufluß in der Art vermindern werde, daß die bisherigen Localitäten nach den früher gemachten Erfahrungen, wieder hinreichend sein dürften.

    Wenn nun zwar, wie Königlich Hochlöbliche Regierung gewiß einsehen werde, die Beschaffung von Localitäten nicht nach solchen momentanen, und wieder vorübergehenden Zustanden bemessen werden könne, so würde der Stadtrath jedoch nicht ungeneigt sein, für das Leihhaus ein ganz eigenes Local zu erbauen, welchem dann auch die zweckmäßigste innere Einrichtung gegeben werden könnte, oder ein anderes geräumiges Haus zu miethen, wenn die verehrte Oberbehörde

    Seinen frühere Anträgen gemäß würde der Stadtrath daher ehrerbietigst bitten, jene Schreibund Taxations-Gebühren in der Art bewilligen zu wollen, daß 1°, für die Pfänder von 1 bis 5 Thalern . . . . 2 Pfennige 2°, für die Pfänder von 6 bis 10 Thalern . . . . 1Silbergroschen 2 Pfennige 3°, für die Pfänder von 11 bis 25 Thalern . . . . 2 " 4 " 4°, für die Pfänder von 26 " 50 " . . . 5 " 5°, für die Pfänder von 51 " 100 " . . . 10 " und von 101 Thalern mit einem halben Prozent steigende Gebühren gezahlt werden.

    Da das Leihhaus bei seinem gewöhnlichen Einkommen die Zinsen des Bau-Capitales für das neue Gebäude repective der Miethe von einem fremden der Stadt nicht angehörigen Locale zu bestreiten nicht in Stande ist, da ferner auch die Bestimmungen der blos für die altern Provinzen des Staates anwendbaren allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 28. Juni 1826 der Bewilligung dieser Schreib- und Taxationsgebühren nicht entgegenstehen, und da endlich auch die Gebühren selbst so mäßig normirt sind, daß sie von der Benutzung der Leih-Anstalt nicht zurück halten, und den Pfandgeber zu keiner fühlbaren Auslage veranlassen werden, so gieb der Stadtrath sich der erfreulichen Hoffnung hin, daß Königlich Hochlöbliche Regierung die so lange schon erbetene Bewilligung jetzt um so mehr hochgeneigtens bewirken werde, als dadurch der Bau eines neuen, durch seine innere Einrichtung dem Zwecke ganz entsprechenden Leihhauses oder die Miethe eines anderweiten Locales vermittelt sein würde

    Actum ut Supra

  • Eintrag 19013. Dezember 1841

    Bei der heutigen Versammlung erlaubt sich der Stadtrath, auf desfalls erstatteten Vortrag des Bürgermeister ehrerbietigst zu beantragen, daß dem §. 7. des diesseitigen Sparcassen-Reglements vom 3. Mai 1839 noch folgender Zusatz einverleibt werde:

    „Auch steht es der Sparcassen-Verwaltung frei, „die eingelegten Gelder auf Handscheinen ohne hypo„thekarische Sicherheit auszuleihen, wenn zwei „als wohlhabend anerkannte, in Immobilien „hinreichend angesessene Bewohner der Stadt „oder des Kreises für Capital und Zinsen als „Selbstschuldner solidarisch eintreten. Eine Liste „solcher Eingesessenen wird jahrlich von der „Administration der Sparcasse aufgestellt, „und dem Stadtrathe vorgelegt."

    Der Stadtrath fühlt sich gedrungen, diese Bitte auszusprechen, weil zu der bisher statutenmäßig gestatteten Ausleihe gegen erste Hypothek, inländische StaatsPapiere, Pfandbriefe und GemeindeObligationen sich keine Abnehmer finden, und daher das in seinen Zwecken und Resultaten sich wohlthätig erweisende Institut allmählig einer sichere Auflösung entgegengehen, und durch die Existenz des damit in Verbindung stehenden Leihhauses unsicher machen würde.

    Mit Rückblick auf den §. 5 des allerhöchsten Reglements vom 12. December 1838, wonach den Commünen erlaubt wird, die Einlagen auch auf andere, als die dort genannten, völlig sichere Art unterzubringen, so wie mit Rückblick auf den § 18 des bezogenen Reglements, nach welchem Aenderungen der Statuten unter Genehmigung des Oberpräsidii vorbehalten sind, vertraut daher der Stadtrath in Ehrerbietung, daß sein gehorsamsten Antrag die gewünschte Willfahrung um so mehr finden werde, als die vorgeschlagene Unterbringung der Einlagen, die in ähnlicher Weise auch bei den Königlichen Banco-Comptoirs statt zu finden pflegt, bei der stets zu erwar-

    tenden umsichtigen Geschäfts-führung Behandlung alle mögliche Sicherheit und Garantie bietet.

    Actum ut Supra

  • Eintrag 19113. Dezember 1841
  • Eintrag 19213. Dezember 1841 Geschehen Neuss, den 31. Januar 1842
  • Eintrag 19313. Dezember 1841

    In Folge der Eingabe des Herrn Landrath von Bolschwing vom 24. dieses Monats fand der Stadtrath, mit Rückblick auf seine früheren Verhandlungen, kein Bedenken, demselben auch für die Jahre 1842, 1843 und 1844 zwei Morgen

    der städtischen Wiese, nämlich die Nummern 11 und 12 der Lit.-K gegen die bisherige städti jährliche Pacht von 15 Thaler Preussisch Courant zu überlassen, und gleichzeitig zu erlauben, daß das Grundstück künftighin als Gartenland benutzt werde.

    Actum ut Supra

  • Eintrag 19413. Dezember 1841

    Zu näherer Beurtheilung der Eingabe des Herrn Heinrich Thywissen und Sohn wegen des von denselben vorgeschlagenen Austausches des Wiesenstückes hinter dem ehemaligen Regulierherren-Kloster beschloß der Stadtrath ein Comite aus 6 Mitgliedern zu wählen, wozu durch Stimmen-Mehrheit ernannt wurden die Herren: Michael Frings, Peter Reinartz, Arnold Tillmann, Peter Schuhmacher, Franz Gerhard Rottels,erhard Rottels Adam Hesemann. das obige Comite wird nun unter dem Vorsitze des Bürgermeister zusammentreten, und dem gesammten Stadtrathe Vorschläge machen, in wiefern dem Gesuche zu willfahren sein wird.

    Actum ut Supra:

  • Eintrag 19513. Dezember 1841
  • Eintrag 19626. Februar 1842

    Es wurde der durch Verfügung der königlichen Regierung vom 1. Februar courant I L. II N° 2169 zum Mitgliede des Stadtrathes bestellte Herr Winand Hansen in die Sitzung eingeführt. Derselbe schwur in die Hände des Bürgermeister folgenden Eid aus:

    "Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und „Allwissenden einen leiblichen Eid, daß, nachdem „ich zum Stadtrathe bestellt worden, Seiner „königlichen Majestät von Preußen Friedrich „Wilhelm dem Vierten, meinem Allergnädig„sten Herrn, und wenn Hochdieselben nicht mehr „sein möchten, dessen Thronfolgern ich treu „und gehorsam seie, alle mir vermögen meines „Amtes obliegenden Pflichten gewissenhaft und „genau erfüllen, auch mich darum durch kein „Ansehen der Person, keinen Vortheil, keine „Leidenschaften oder andere Neben-Absichten „abhalten lassen, überhaupt aber in allen

    Nachdem dieser Eid von dem neuen Stadrathe geschworen worden, wurde demselben die ErnennungsUrkunde eingehändigt, und die Installation für vollzogen erklärt.

    Actum ut Supra

  • Eintrag 19726. Februar 1842

    Auf die Eingabe des Schiffer Stephan Schmitz, zu Millingen im Königreich der Niederlande um Aufnahme in den diesseitigen Staaten-Verbund, erklärte der Stadtrath mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung vom 30. December 1834 I. L. I N° 5504, daß er gegen diese Aufnahme und die beabsichtigte Niederlassung am hiesigen Orte kein Bedenken finde, da der p Schmitz in rüstigem Alter stehe, Besitzer eines ansehnlichen Schiffes sei, und daher nicht die Vermuthung entstehen könne, daß er je dem Staate oder der Gemeinde zu Last fallen werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 19826. Februar 1842

    Zu der heutigen Sitzung wurde die Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 29. Januar courant I L. II. N° 1757 A, nach deren Inhalt gegen die Beschließungen wegen Benutzung der hiesigen Kuhweide in rechtlicher Hinsicht nichts zu erinnern ist, dem Stadtrathe vorgetragen, bei welcher Gelegenheit derselbe die Mitglieder: Peter Schumacher, Franz Gerard Rottels, Peter Reinartz, Jacob Pantzer und Winand Hansen zum Untersuchung der Ansprüche der minder bemittelten

    Actum ut supra

  • Eintrag 19926. Februar 1842

    Mit Bezugnahme auf den §.18 des BerathungsProtocolles vom 13. December vorigen Jahres wel chem die Anlage einer Fußbrücke am Rheinthor in der Nähe der Loosenschen Mühle vorgeschlagen wurde, sprach sich der Stadtrath in der heutigen Sitzung dahin aus, daß es zweckmäßiger erscheine, statt der Fußbrücke eine Brücke, welche zugleich für das Fuhrwerk diene, daselbst anzulegen.

    Der Bürgermeister wurde daher zur Erbauung der zuletzt gedachten Brücke autorisirt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 20026. Februar 1842
  • Eintrag 2017. März 1842

    Der Stadtrath nahm heute die von dem Verwal- ter Rosellen für das Jahr 1841 aufgestellte Leihhaus-Rechnung zum Revision, und begleitete dieselbe mit folgenden Erläuterungen:

    Einnahme. Eine Verfügung der königlichen Regierung vom 28. April 1841 I L. II A N° 4919 hat die Rechnung des Leihhauses vom Jahre 1840 als richtig erklärt. Der Bestand ist mit 371 Thalern 28 Silbergroschen 6 pfennige unter A gehörig eingetragen.

    Defecte (Lit. B) sind nicht zu verrechnen.

    An Pfand-Vorschüssen sind nach der Rechnung von 1841 zu erheben geblieben 7700 Thalern 21 Silbergroschen , welche hier unter den Resten sub Lit. C in wirkliche Einnahme gebracht worden. Zinsen von diesen Vorschüssen sind nicht zu berechnen.

    Bei den laufenden Einnahme (Lit. D) sind

    Die ferner aufgeführten Einnahmen Titel II Zinsen von erstatteten Vorschüssen in Betrage von 1162 Thalern 9 Silbergroschen 5 Pfennige ; Titel III Pfandverkaufsgelder betragend 8 Thalern 29 Silbergroschen 4 Pfennige; Titel IV Überschießende Pfandverkaufsgelder betragend 101 Thalern 27 Silbergroschen 5 Pfennige fanden sich mit den Büchern übereinstimmend.

    Es wird bemerkt, daß sich bei Titel II an Zinsen ein Einnahme-Rest von 94 Thalern 24 Silbergroschen 4 Pfennige ergiebt, welcher ebenso wie der EinnahmeRest (:§.4:) als solcher pro 1842 vorzutragen ist, so daß die Rest-Soll-Einnahme insgesammt 14015 Thalern 24 Silbergroschen 4 Pfennige beträgt.

    Titel V Zum Betriebe des Leihhauses, welches durch die in Düsseldorf einstweilen aufhörende Geschäftsführung in diesem Jahre bedeutend am Umfang zugenommen hat, wurden in wenigen Jahren von Privaten an Capitalien 3000 Thalern aufgenommen, welche hier zur Einnahme gebracht sind.

    Titel VI Aus der Sparcasse wurden entnommen und zur Einnahme gestellt 4450 Thalern Preussisch Courant derselben aber nach pag. 8 der Rechnung zurückerstattet 1200 Thalern , so daß die Leih-Anstalt einschließlich der frühere Anleihe von 4900 Thalern der Sparcasse am Schlüsse des Jahres 1841

    Titel VII. Der reine Gewinn der Sparcasse, welcher zulge hoher RegierungsVerfügung vom 5. März 1836 I L. II N° 4224 zur Bestreitung der Ausgaben des Leihhauses mit den übrigen Einnahmen verwendet wird, ist mit 301 Thalern 5 Silbergroschen 6 Pfennige hier in Einnahme gestellt.

    Einschließlich der Einnahme aus den Vorjahren wurde die GesammtEinnahme auf 31822 Thalern 2 Silbergroschen 2 Pfennige festgestellt. Nach der Zinsen-Berechnung stellt sich pro 1841 beim Leihhause ein reiner Zinsengewinnst von 261 Thalern 17 Silbergroschen 11 Pfennige, und einschließlich des Zinsengewinnstes aus den Vorjahren, welcher 1172 Thalern 19 Silbergroschen 6 Pfennige betrug, ein Zinsengewinnst bis 1841 einschließlich von 1434 Thalern 7 Silbergroschen 5 Pfennige, welches Resultat zu den erfreulichen gehört .

    Vorschüsse Lit. A, und Defecte Lit. B sind nicht zu berechnen.

    Nach der Rechnung von 1840 betrugen die AusgabeReste 6900 Thalern Preussisch Courant, welche sub Lit. C. richtig in Soll gestellt sind. Eine Rückerstattung auf diese Summe hat nicht stattgefunden. Es sind aber, wie schon oben bemerkt, auf die im Jahre 1841 bei der Sparcasse aufgenommenen Beträge von 4450 Thalern zurückerstattet 1200 Thalern, so daß die Schuld des Leihhauses an die Sparcasse um 3250 Thalern vermehrt wird, und also einschließlich der bis Ende 1840 sich auf 4900 Thalern stellenden Schuld überhaupt am Schlusse des Jahres 1841 eine Summe von 8150 Thalern beträgt.

    Die Gesammtschuld des Leihhauses am Schlusse des Jahres 1841 stellt sich auf 13150 Thalern worum a. dem Verwalter Rosellen als eingeschossene baarer Cautions-Betrag . . . . . . . 2000 Thalern „ - „ b. verschiedenen Privaten . . . . . . . 3000 „ - „ c. der Sparcasse . . . . . . . . . . 8150 „ - „ - überhaupt also wie oben 13150 „ Gebühren.

    Zu Übereinstimmung mit den Büchern sind Lit D Titel I ungeleisteten Vorschüssen auf Pfänder im Jahre 28706 Thalern 1 Silbergroschen ausgegeben, und hier richtig verrechnet.

    bei Prüfung des Titel II Kosten der Pfandverkäufe betragend 8 Thalern 16 Silbergroschen 6 Pfennige, des Titel III Überschüsse aus dem Erlös der verkauften Pfänder betragend 101 Thalern 27 Silbergroschen 5 Pfennige und des Titel IV. Verwaltungskosten betragend überhaupt 737 Thalern 7 Silbergroschen fand sich nichts zu bemerken.

    Eben so boten die Ausgaben des Titel V, und namentlich die Zinsen-Zahlungen an den Verwal- ter Rosellen für das als Caution eingeschossene Capital von 2000 Thalern und an verschiedenen Privaten für die bei denselben zum Betriebe des Leihhauses aufgenommenen Capitalien, welche Zinsen im Ganzen 121 Thalern 19 Silbergroschen 2 Pfennige betragen, keinen Anlaß zu Erinnerungen dar. Rückerstattungen auf die im Jahre 1841 von Privaten aufgenommenen Capitalien haben nicht statt gefunden, und es ist der Betrag derselben mit 3000 Thalern in Ausgabe-

    Dagegen wurde an die Sparcasse (Titel VI) auf das im Jahre 1841 bei derselben aufgenommene Capital von 4450 Thalern ein Betrag von 1200 Thalern zurückerstattet, welcher hier richtig in Ausgabe gestellt ist. An Zinsen wurden der Sparcasse 319 Thalern 18 Silbergroschen 1 Pfennig vergütet.

    Titel VII. Die Auszahlung der Gratification von 75 Thalern an den Verwalter Rosellen für das Jahr 1840 gründet sich auf das den Belegen in Abschrift beigefügte Rescript der Königlichen Regierung vom 30. März 1841 I L. II N° 4606

    Die übrigen Ausgaben des Tit VII , und unter diesen auch die für Bureauhülfe geleistete, bei dem gestiegenen GeschäftsVerkehre unvermeidliche Ausgabe von 24 Thalern 5 Silbergroschen (:betrag N° 29:) wurden geprüft, richtig gefunden, und genehmigt.

    Die Gesammt-Ausgabe wurde schließlich auf 31313 Thalern 19 Silbergroschen 1 Pfennig und der Bestand auf 508 Thalern 13 Silbergroschen 1 Pfennig festgestellt.

    Nach dem Ergebniß der Rechnung beträgt das zu erstattende Betriebs-Capital 13150 Thalern, wogegen das Leihhaus wegen geleisteter Vorschüsse 14075 Thalern 24 Sgr 4 Pf zu fordern hat.

    Weiter fand sich nichts zu bemerken

    Actum ut supra

    der Bürgermeister und Stadtrath.

  • Eintrag 2027. März 1842

    Es wurde vom Stadtrath die Rechnung der hiesigen Sparcasse für das Jahr 1841 heute zur Revision genommen und mit nachstehenden erläuternden

    Die Rechnung vom Jahre 1840 ist durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 28. April vorigen Jahres I L II AN° 4917 für richtig angenommen. Der Bestand derselben ist mit 553 Thalern 8 Silbergroschen 8 Pfennige unter Lit. A richtig eingetragen

    Defecte (Lit. B) sind nicht vorhanden.

    Lit. C Tit II und III. An Einnahme-Resten verbl[eibt?] nach der Rechnung von 1840 eine Summe von 23169 Thalern 25 Silbergroschen 6 Pfennige, wovon durch Private 18269 Thalern 25 Silbergroschen 6 Pfennige und durch das Leihhaus 4900 Thalern verschuldet werden Es ist jener Betrag als Rest-Solleinnahme bei Lit. C. richtig übernommen. Zurückerstattet sind darauf in Laufe des Jahres 1841 durch Private 6408 Thalern und durch das Leihhaus 1200 Thalern, dergestalt, daß aus den Vorjahren überhaupt 15561 [Thalern] 25 Silbergroschen 6 Pfennige [Wort durchgestichen] Leihhause als Rest verblieben sind, und zwar von Privaten 11861 Thalern 25 Silbergroschen, 6 Pfennige, und vom Leihhause 3700 Thalern

    Zu der laufenden Ausgabe wird im Allgemeinen bemerkt, daß von der Oberbehörde ein Etat für die Sparcasse festgestellt und den Belegen beigefügt ist, derselbe jedoch nur mutmaßliche Summen enthält. Die sich ergebenden Differenzen sind durch die Rubrick: N° 2 außer dem Etat: ausgeglichen.

    Die unter D Tit I bis VI aufgeführten Einnahmen wurden mit den Büchern verglichen, überein stimmend gefunden und genehmigt.

    Einschließlich der Vorjahre stellt sich demnach die GesammtEinnahme auf 15430 Thalern 23 Silbergroschen 11 Pfennige die ausgeliehenen Capitalien betragen 23211 Thalern

    25 Silbergroschen, 6 Pfennige, welche in der Rechnung von 1842 als Rest-Solleinnahme vorzutragen sind.

    Nach der besonders beigefügten Zinsen Rechnung hat sich der Zinsengewinnst auf 301 Thalern 5 Silbergroschen 6 Pf gestellt.

    An Vorschüssen Lit. A und an defecten Lit. B ist Nichts zu berechnen.

    Unter Lit. C sind übereinstimmend mit der Rechnung von 1840 an Rest-Soll-Ausgabe 23723 Thaler 4 Silbergroschen 2 Pfennig übernommen. Es sind darauf zurückerstattet an Private a., als Capital . . . . . . . . . . 6509 Thl 19 Sgr b., als Zinsen . . . . . . . . . . 457 - 2 - 9 Zusammen . . . . 6966 - 21 - 9 so daß aus den Vorjahren noch 16756 Thl 12 Sgr 5 Pf sind zu erstatten sind.

    Gegen die laufenden Ausgaben Lit. D Tit. I bis IV fand sich bei der Prüfung Nichts zu erinnern. Dieselben sind mit den Büchern überall übereinstimmend. Der Zinsen-Gewinnst ist (Tit. I) mit 301 Thl 5 Sgr 6 Pf an die Casse des Leihhauses gezahlt, um zu den General-Verwaltungs-Ausgaben beider Institute verwendet zu werden. In der Leihhaus-Rechnung ist derselbe Lit. D Tit. VII in Einnahme gebracht.

    Die laufende Ausgabe stellt sich auf 7951 Thl 5 Sgr 6 Pf, die Total-Ausgabe mit Einschluß der Rest-Ausgaben auf 14917 Thl 27 Sgr 3 Pf, und der baare Cassen-Bestand nach Vergleichung der Einnahme mit der Ausgabe auf 512 Thl 26 Sgr

    Im Haupt-Resultate hat die Sparcasse am Ende von 1841 einen Betrag von 23724 Thalern 22 Silbergroschen 2 Pf zu zahlen, von den verschiedenen Debitoren dagegen einzuziehen 23211 Thl 25 Sgr 6 Pf, so daß mit Hinzurechnung des Bestandes Activa und Passiva sich ganz aequivaliren.

    Weiter fand sich Nichts zu erinnern, und es wurde demnach die Verhandlung geschlossen.

    Zu Neuss, wie oben.

    Der Bürgermeister und Stadtrath

  • Eintrag 2037. März 1842

    Nachdem das Gesuch des hiesigen Handlungshauses Heinrich Thywissen und Sohn wegen Eigenthümlicher Übertragung des hinter den Gebäulichkeiten desselben belegenen städtischen Walles in mehren vorherigen Conferenzen, und insbesondre auch durch ein aus der Mitte des Stadrathes gewähltes Comite berathen und discutirt worden, so legte der Bürgermeister den nach den festgestellten Vereinbarungen mit dem gedachten Handlungshause unterm 3. dieses Monats abgeschlossene Tausch-Contract dem versammelten Stadtrathe heute zur Einsicht vor.

    Der Stadtrath, welcher den Vertrag nach, den von ihm ausgesprochenen Ansichten aufgestellt findet und in Erwägung zog, daß die Gemeinde für die theilweise Abtretung des Walles durch dasjenige, was das Handlungshaus Heinr Thywissen und Sohn zu künftiger Wieder herstellung der Straße von der Oberstraße nach der Erft, von seinem Eigenthum abgiebt

    Actum ut supra

  • Eintrag 2047. März 1842

    Auf die Eingabe der Bewohner der Oberstraße vom 27. November vorigen Jahres bemerkte der heute versammelte Stadtrath, daß durch den zwischen der Stadt und dem Handlungshause Heinrich Thywissen & Sohn unterm 3. dieses Monats abgeschlossenen Tausch-Contract der vorgeschlagenen Wiederherstellung der neuen Straße von der Brückstraße nach der Erft von Seiten der Gemeinde aller mögliche Vorschub geleistet sei, und demnach, wenn die Benutzung jener Straße sich in Folge der einstiger Fortsetzung der Schiffbarmachung der Erft als Bedürfniß herausstelle, die Bekiesung respective Bepflasterung derselben lediglich den Unterzeichnern der obigen Vorstellung überlassen bleiben müsse.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2057. März 1842

    Unter billiger Berücksichtigung der außerordentlichen Bemühungen, welche dem Verwalter Rosellen im Jahre 1841 dadurch zugefallen, daß die hiesige Leih-Anstalt wegen der einstweiligen Sus-

    Es wird jedoch wiederholt bemerkt, daß aus der gegenwärtigen Bewilligung keine Rech-te auf ähnliche Zugeständnisse für die Zukunft gefolgert werden können.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2067. März 1842

    Nach Einsicht der Eingabe des Taxator Wickel am hiesigen Leihhause vom 20. December vorigen Jahres, bemerkte der Stadtrath, daß, nachdem die Besoldung desselben unterm 21. December 1839 bereits auf 150 Thalern erhöht worden, auf eine weitere feststehende Vermehrung des Gehaltes nicht eingegangen werden könne.

    Inzwischen fand der Stadtrath es billig, daß dem p Wickel für die seit einiger Zeit angewachsene Geschäfte für das Jahr 1841 einen Remuneration von fünfzig Thalern bewilligt werde. Ob und in wiefern einen ähnliche Gratification auch für die künftigen Jahre eintreten solle, wird der Stadtrath bei der jedes maligen Rechnungslage nach dem Geschäfts-Umschlage ermessen und beschließen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2077. März 1842

    Da Bittsteller noch jung und rüstig, und daher nicht vorzusehen ist, daß er jetzt oder in der Folge dem Staate oder der Gemeinde als Armenlast anerfallen werde, so erklärte der Stadtrath auf die Eingabe des Schusters Friedrich Martin aus Aurich im Königreich Hannover mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung, vom 30. December 1834 I L.I N° 5504, daß er gegen die beantragte Aufnahme in den diesseitigen Unterthanen-Verband und die Niederlassung am hiesigen Orte kein Bedenken finde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2087. März 1842
  • Eintrag 2096. April 1842

    In Folge hoher Regierungs Verfügung vom 8. März I S. II No. 4952 wurde der Stadtrath darüber vernommen, ob und in wie ferne eine Prämie für die Vertilgung der Maikäfer zu bewilligen sei, dies jedoch mit Rückblick auf die frühern Erklärungen vom 24. October 1838, und 1. Februar 1839 abgelehnt, indem der dadurch hervorgerufene Andrang der Sammler eine Beschädigung der Privat-Gärten und Äcker unvermeidlich machen. Die Vertilgung sei daher wie bisher jedem Eigenthümer selbst, welche dazu auch durch sein eigenes Intresse angetrieben werde, zu überlassen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2106. April 1842

    Auf geschehenen Vorschlag wurde die Frage zur Abstimmung gebracht, ob der auf Sonntag fallende Jahrmarkt am 1. Mai courant, und die überhaupt auf einen Sonntag fallenden Jahrmärkte auf den darauf folgenden Montag zu verlegen seien, worauf die Beschließung erfolgte, es bei dem üblichen Herkommen zu belassen, worauf die Markttage an denjenigen

    Actum ut supra

  • Eintrag 2116. April 1842

    Nach Einsicht der betreffenden Verhandlungen fand auch der Stadtrath die Anstellung eines Unterlehrers an der Schule zu Weissenberg bei der gestiegenen Frequenz derselben unerläßlich, indem er sich zugleich mit dem Vorschlage: die jährliche Besoldung auf neunzig Thaler, und den ratirlichen Beitrag der Stadt Neuhs auf 32 Thalern 28 Silbergroschen 9 pfennig festzustellen, ganz einverstanden erklärte.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2126. April 1842

    Um dem emeritirten LehrerPeter Wreden, welcher seit einem halben Jahrhundert seine Kräfte dem Jugend-Unterrichte widmet, und nun am 2. des künftigen Monats Mai sein fünfzigjähriges Jubiläum feiert, einen Beweis seiner Theilnahme an diesem frohen Ereignisse zu geben, nimmt der Stadtrath gerne Veranlassung, demselben zu freudiger Begehung dieses Festes eine Gratification von 25 Thalern aus der städtischen Kasse zu bewilligen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2136. April 1842

    Der Bürgermeister legte ein Verzeichniß der auf 91 Thalern, 6 Silbergroschen, 6 pfennig sich belaufenden Kosten vor, welche durch die Vorbereitungen zum Empfange Seiner Majestät des Königs im Monat Februar dieses Jahres veranlaßt wurden, deren Auszahlung aus der Gemeinde-Kasse vom Stadtrathe demnach beschlossen wurde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2146. April 1842

    Erkennend und würdigend was Königlich Hochlöbliche Regierung in dem verehrten Rescripte vom 19. März courant. I S. II C. No. 5338 über die Erhöhung der Besoldung für den zweiten Lehrer an der Freischule zu bemerken Gelegenheit genommen, beschloß der Stadtrath, das Einkommen dieser zweiten Lehrerstelle für die Folgen auf Einhundert und dreißig Thaler Preuhs. Courant festzustellen.

  • Eintrag 2156. April 1842
  • Eintrag 2166. April 1842 Geschehen Neuhs, den 6. April 1842.
  • Eintrag 2176. April 1842

    Nachdem in Folge hoher Regierungs Verfügung, vom 29. Januar a. c. I S.II No. 1757 A von dem Bürgermeister-Amte eine abermalige Bekanntmachung unter dem 14. Februar dieses Jahres erlassen

    1., Es ist in der Regel als Grundsatz festzuhalten, daß nur diejenigen an der Pachtung theil nehmen können, welche bisher eine oder zwei Kühe gehalten haben, und es sollen solche, welche drei oder mehre Kühe besitzen, davon ausgeschlossen sein, indem diese nicht als solche zu betrachten sind, welche nach den Andeutungen hoher Regie= rungs Verfügung vom 15. Mai 1841 I S. II A No. 7661 der dürftigen und minderbemittelten Klasse der Einwohner angehören;

    2., Für jede einzelne Kuh sollen drei Viertel Mor= gen Magdeburger Maaßes zu dem durchschnitt= lichen Betrage von vier Thalern pro Magdeburger Morgen in Pacht gegeben, und dem nach die einzelnen Stücke wegen der nicht überall gleichen Beschaffenheit des Bodens unter die dazu Berufenen verloost werden;

    3., Die Pachtzeit wird auf sechs Jahre bestimmt, die Unterverpachtung aber bei Verlust des Pachtrechtes untersagt. Dem Pächter wird freigelassen, die ihm übertragene Parzelle als Wiese oder als Garten oder Ackerland zu benutzen; 4., da unter den Angemeldeten sich mehre be= finden, welche wegen der noch nicht erloschenen Lungenseuche augenblicklich keine Kuh halten, sich auch für jetzt aus Besorgniß vor der Ansteckung

    Nach diesen Grundzügen hat demnach der Stadtrath das anliegende Verzeichniß auf 62 Betheiligte mit einem Flächen-Inhalte von überhaupt 59 1/4 Morgen in ausnahmsweiser Berücksichtigung Einzelner, welche jetzt mehr, als zwei Kühe halten, festgestellt, und überläßt nun dem Bürgermeister die weitere Ausführung dieser Beschließungen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2186. April 1842

    Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die von dem Rendanten Holter aufgestellte städtische Rechnung vom Jahre 1841 vor, und lud denselben demnächst ein, in Gemäßheit hoher Regierungs Verfügung vom 7. September 1837 I S. II No. 9949 zur Wahl eines Vorsitzenden für das Geschäft dieser RechnungsRevision zu schreiten.

    Er wurde hierzu durch Stimmen-Mehrheit der Stadtrath Peter Reinartz bezeichnet, wonach der Bürgermeister die Sitzung verließ, und unter Leitung des genannten Vorsitzenden die Prüfung der Rechnung in nachstehender Ordnung vorgenommen wurde.

    Seite 4. . der Bestand der Rechnung von 1840, wie solche durch den Abschluß sich ergeben, ist mit 2012 Thalern 23 Silbergroschen 6 pfennig richtig übertragen.

    Seite 4 und 5. Gleicher Weise findet sich die Restsoll-Einnahme richtig vorgetragen. Von dem Betra-

    Titel I Artikel 1. Seite 6-8. Grundrenten. Diese Einnahme wurde überall richtig gefunden.

    Titel II Artikel 1 Seite 8-14. Pacht von Ackerland. Bei dieser Einnahme fand sich nur die erläuternde Bewer tung zu machen, daß 2 Thaler, 20 Silbergroschen Pacht von einer Schindgrube vor dem Niederthore ausgefallen sind., weil dieses Grundstück mit Genehmigung Königlicher Regierung veräußert wurden.

    Titel II Artikel 2. Seite 14. Pacht von Wiesen. Außer der etatsmäßigen Einnahmen sind hier auch 48 Thaler 10 Silbergroschen außer dem Etat verrechnet, und zwar in Folge einer neuen Verpachtung verschiedener Parzellen, welche den obigen Betrag mehr eingebracht hat.

    Titel II Artikel 3. Seite 15. Pacht von Weidengewechs. Nichts zu bemerken.

    Titel II Artikel 4. Seite 15 bis 18. Pacht von Gartenland. Es sind bei der Pacht von Gartenland 10 Thaler als Ausfall verrechnet, nämlich 6 Thaler von dem an das Alexianer-Kloster pachteten Garten, welcher durch die Regulirung des Erftflusses nicht hat benutzt werden können, und 4 Thaler von dem Walle am Oberthore, dessen Verpachtung 4 Thaler weniger eintrug, als im Etat muthmaßlich angenommen war.

    Titel II Artikel 5 Seite 18. Pacht von Mühlen. Nichts zu bemerken.

    Titel II Artikel 6. Seite 19. Pacht von Häusern. Der hier als uneinziehbar verrechnete Betrag von 10 Thaler 26 Silbergroschen 8 pfennig rührt daher, daß dem Pächter des Kaufhaussaales ein ratirlicher Nachlaß bewilligt worden, weil er verschiedene Bauten in diesem städtischen Gebäude auf seine Rechnung auszuführen übernommen hat. Die dem Beleg No. 18 beigefügten Verhandlungen geben darüber vollständigen Aufschluß.

    Titel II Artikel 7. Seite 19-21. die Die Einnahme von Pacht von Gemeinde Plätzen wurde richtig befunden. Was durch nachträgliche Verpachtungen außer dem Etat eingegangen, ist durch die Beläge 20 bis 25 genau nachgewiesen.

    Titel II Artikel 9. Seite 22 Pacht der Marktstände Wegen Nichtbenutzung des untern Theiles der Halle, welche zum Post locale ausgebaut worden, ist dem Pächter der MarktstandGelder Jos. Buch ein Nachlaß von 35 Thaler bewilligt, und mit Genehmigung Königlicher Regierung als uneinziehbar verrechnet.

    Titel II Artikel 8 Seite 21-22. Pacht der Erde zum Pfannenbacken. Nichts zu bemerken.

    Titel II Artikel 10 und Artikel 11. Seite 22 und 23. Pacht der Gemeinde-Jagd und Fischerei, und Beitrag wegen ausschließlicher Benutzung der Jagd nach eigenthümlichen Grundstücken. Bei dieser Einnahme, die überall richtig gefunden wurde, war nichts zu erinnern.

    Titel III Unbestimmte Einnahmen von Patrimonial-Vermögen. Artikel 1-6. Seite 24-35. Alle diese Einnahmen wurden vom Stadtrathe der sorgfältigsten Prüfung unterworfen, und überall richtig gefunden. Die dabei vorkommenden außeretatsmäßigen, so wie die uneinziehbaren Einnahmen sind in den Belegen genau nachgewiesen. Es stellt sich im Ganzen eine erfreuliche MehrEinnahme von 4010 Thaler 14 Silbergroschen heraus, woran unter anderem auf den Gras Verkauf 1906 Thaler 5 Silbergroschen, und auf die überhaupt 6748 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennig betragende Erftschiffahrtsgebühren 2048 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennig kommen.

    Tit. IV. Zinsen von Activ-Capitalien und Titel V Communal-Steuer. Seite 35 und 36.

    Auch diese Einnahme boten keinen Stoff zu Bemerkungen dar, und wurden überall gut geheißen.

    Titel VI. Verschiedene und extraordinaire Einnahmen. Seite 36-45.

    Mit einer ganz besondern Sorgfalt prüfte der Stadtrath ebenfalls die verschiedenen Einnahmen dieses Titels welche durch die beigefügten Belege und Erläuterungen so vollständig aufgeklärt sind, daß weitere Bemerkungen dazu nicht zu machen waren. Es ist bei Artikel 4. bei der Abgabe der Scheibenschützen-Gesellschaft nur ein Rückstand von 14 Thalern geblieben, welcher nächstens eingehen wird. Da dieser Rückstand der einzige von der ganzen weitläufigen Jahres-Rechnung ist, so nimmt der Stadtrath gerne Veranlassung, dem Rendanten über die bei dem Einziehungs-Geschäfte bewiesene Pünktlichkeit seine belobende Anerkennung zu bezeugen.

    Bei der Einnahme fand sich weiter nichts zu erinnern, und es wird demnach vom Stadtrathe auch das vorschriftsmäßige Zeugnis ertheilt, daß außer den zur Berechnung gekommenen Kosten weitern Beträge nicht einzuziehen gewesen sind.

    Die Revision der Einnahmen wurde hiermit beendet.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2196. April 1842 Geschehen Neuhs, den 7. April 1842.
  • Eintrag 2206. April 1842

    Der Stadtrath setzte heute die Revision der städtischen Rechnung fort, und ging nunmehr zur Prüfung der Ausgaben über, welche zu folgenden Bemerkungen Anlaß gaben.

    Reste C Pag. 46 bis 47. Die Rest-Soll-Ausgaben aus dem Jahre 1840 sind richtig übertragen. Durch die Beläge 131 bis 136 nachgewiesenen Summen für die auf die Bürgermeisterei Neuhs kommenden Abschlags Zahlungen für den Erweiterungsbau der Schule zu Weihsenberg, zu welchen die Gemeinden Neuhs, Kaarst und Büderich gemeinschaftlich concurriren. Der Bau ist noch nicht gänzlich vollendet, und es wird die schließliche Abrechnung in 1842 erfolgen. Was die drei Gemeinden zu diesem Bau einstweilen aufgebracht, ist Pag. 44. Artikel 12. bei der Einnahme, und was an die verschiedenen Unternehmen unmittelbar gezahlt worden, Pag. 118-119, Beleg 687-696 besonders verrechnet.

    Titel I. Verwaltungskosten, Titel II. Polizei-Auslagen, Titel III Steuern und Abgaben, Titel IV Zinsen von Gemeinde-Schulden, Seite 48 bis 67. Die unter diesen verschiedenen Titeln aufgeführten Ausgaben wurden einer genauen Untersuchung unterworfen, und überall richtig gefunden. Die bei Titel I vorge. kommenden Mehr-Ausgaben von 74 Thaler 8 Silbergroschen 4 pfennig rührt zum größeren Theile von Hebegeldern für die gestiegenen Einnahmen der Erftschiffahrt gebühren her. -

    Titel V. Bau- und Unterhaltungskosten. Seite 67 bis 107.

    Bei diesem Titel, dessen einzelnen Theilen die speziellste Revision gewidmet worden, stellt sich im SchlußThaler Silbergroschen pfennig Resultate eine außer etatsmäßige Ausgabe von 962 29 11 dagegen eine Ersparniß von 333 28 4 also eine eigentliche Mehr - Ausgabe von 629 1 7 , welche hauptsächlich durch die von der königlichen Regierung genehmigte Schlußzahlung für den Ausbau der städtischen Halle zum Post locale (:Beleg No. 607:) von veranlaßt worden.

    Daß Artikel 14. (:Pag. 97-103:) an verschiedenen Aus. lagen für die Erft überhaupt 261 Thaler 11 Silbergroschen 7 pfennig über den Etat ausgegeben wurden, ließ sich nicht vermeiden, da die unternommenen Bagger-Arbeiten zur Sicherung einer vollständigen Schiffahrt durchaus nothwendig waren. Es kömmt hierbei zugleich auch noch in Betracht daß diese Mehr-Ausgaben durch die um 2048 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennige gestiegenen Einnahmen der Erftschiffahrtgebühren (:Seite 34 tit. VI Artikel 6 der Einnahme:) mehr als ge deckt werden.

    Zu Artikel 16 und 17 Pag. 105 und 106 wird auch bemerkt, daß die Revisions-Anschläge über die Erbauung zweier Durchläße am Zollthore, und die Anlage der Rinnsteine eine daselbst nach dem Final - Abschluß ebenfalls eingegangen sind, und die Schlußzalungen nunmehr in der Rechnung von 1842, unter Beifügung der nöthigen Justificatorial-Beläge werden aufgenommen werden.

    Titel VI. Armenpflege. Titel VII Schul-Ausgaben. Titel VIII. Kirchen -Ausgaben. Seite 107-121.

    Zu den Ausgaben der obigen Titel fand der Stadtrath, welche sich von dem zweckmäßigen Verwendungen überall überzeugte, ebenfalls nichts zu bemerken. Bei Titel VII. ist nach der Rechnung zwar eine außeretatsmäßige Ausgabe von 1371 Thalern 18 Silbergroschen, 6 Pfennig, diese aber in der

    Titel II. Pag. 122 - 144. Die sämmtlichen unter diesem Titel vorkommenden Ausgaben, welche mit den erforderlichen Beweisstücken belegt sind, wurden nach vorheriger genauer Prüfung der einzelnen Posten, und erlangter Überzeugung der gehörigen Verwendung vom Stadtrathe überall gut geheißen. Insbesondere genehmigte derselbe auch die Belang 770 an den Bürgermeister für verschiedene Reisekosten und Auslagen verausgabten150 Thaler um so mehr, als es notorisch ist, daß der Bürgermeister durch die verschiedenen seit einer Reihe von Jahren in städtischen Angelegenheiten unternommenen Reisen eine weit größere Summe verwendet hat, und die vorliegend berechnete Entschädigung daher immer als sehr mäßig angesehen werden kann, und die in städtischem Interesse gehabten Auslagen lange nicht deckt.

    Schließlich wird auch bemerkt, daß die als RestSoll-Einnahme bestehenden Auslagen in ProzeßSachen nach Vorschrift hoher RegierungsVerfügung vom 4. December 1838 I Seite II No. 12819 am Ende der Rechnung Pag. 142-144 zur Nachricht aufgeführt sind. Die Beendigung dieser noch schwebenden Prozesse wird sich die städtische Verwaltung nach Möglichkeit angelegen sein lassen.

    Demnach wurde die Rechnung abgeschlossen in Einnahmen auf 42212 - 16 - 9 Ausgabe auf 40417 - 20 - 10. und sonach auf einen Bestand von 1794 - 25 - 11 festgestellt, welche in die Bücher von 1842

    übertragen ist.

    Weiter fand sich nichts zu erinnern.

    Actumut supra

  • Eintrag 2216. April 1842
  • Eintrag 2226. April 1842 Geschehen Neuhs den 11. Mai 1842
  • Eintrag 2236. April 1842

    Dem heute versammelten Stadtrathe legte der Bürgermeister die hohe Regierungs Verfügung vom 28. October vom Jahr I Seite II C No. 18295 mit der Aufforderung vor, die bisherigen Anerbietungen für die Restauration der hiesigen Münsterkirche im Sinne jenes Rescriptes zu erhöhen, wobei derselbe zugleich bemerkte, daß die in der Rhein Provinz

    Je lebhafter der Stadtrath wünscht, durch Votierung eines größern Zuschusses an Tag legen zu können, daß ihm kein Opfer zu schwer sei, und der im höchsten Grade dringenden Retaurations bau der Kirche endlich in Ausführung kommen zu sehen, destu tiefer ist auch sein Bedauern, daß er durch die beengten Verhältnisse der Gemeinde durchaus gehindert wird, über die in seinem Beschlusse vom 21. September 1839 gemachten, und die Kräfte der Stadt schon ganz erschöpfende Anerbietungen noch weiter hinausgehen zu können.

    So ehrerbietigst als gehorsamst bittet daher der Stadtrath die hohen und höchsten Behörden, in hochgeneigte Erwägung nehmen zu wollen:

    1., Daß, nachdem die Stadt durch oben ange führten Beschließung die für die innere Einrichtungen der Kirche beiläufig erforderlichen 9500 Thalern übernommen und zugleich für den äußeren Restaurationsbau eine Summe von 10,000 Thalern hergiebt, die Gemeinde-Eingesessenen schon mit einer so bedeutenden Communalsteuer beschwert worden, daß eine Erhöhung derselben die Leistungsfähigkeit derselben übersteigen würde.

    2., daß die Stadt gegenwärtig auch mit einer Schuldenlast von mehr als 80,000 Thalern beschwert ist, deren successive Amortisirung, höhern Vorschriften zufolge, mit dem Jahre 1843 Beginnen soll, so daß auch hierfür schon alle ihre Mittel in Anspruch genommen werden;

    3., daß die hiesige Kirchenfabrick, wie die vorliegenden Büdjets erweisen, aller und jeder Fonds

    4°., Daß auch letztere schon jetzt ihr Einkommen durch die vielen und großen Bedürfnisse ihres Haushaltes, neben einer bereits bestehenden Communalsteuer gänzlich absorbirt sieht, und daß mit der im künftigen Jahre eintretenden allmähligen Amortisation der Schulden auch mehr der Fall sein wird;

    5°, Daß zwar der Kosten-Anschlag für die Restauration des Baues nur auf die Summe von 26000 Thaler gestellt ist, daß aber die seither entstandene Verschlimmerung im Zustande des Gebäudes, verbunden mit den erfahrungsmäßig, nicht zu vermeidenden MehrAuslagen bei der wirklichen Ausführung einen Geldaufwand von mindestens 30 bis 32000 Thaler bedingen werden, und die Stadt daher Statt den bis jetzt für den äußern Bau angenommenen 10,000 Thalern, in der Wirklichkeit 14 - 16000 Thalern dafür zu tragen haben wird,

    6°., daß auch die Stadt wie in den frühern Verhandlungen ausführlich erötert worden, durch ihre frühern Beziehungen zu dem hiesigen freundlichen Stifte, welches vor seiner Auflösung auf die Unterhaltung der Kirche jährlich 1000 Reichsthaler clerisch oder 769 Thaler 7 Silbergroschen, verwendeten, einen nicht unbilligen Anspruch auf die Beihülfe des Staates geltend machen kann, indem letztere die zu diesem Zwecke bestimmten Güter eingezogen, zum Vortheile der Staats-Casse veraußert hat, und die Gemeinde daher dieses ansehnlichen Zuschusses, wodurch das Gebäude von seinem jetzigen Verfalle gesichert gewesen sein würde, während eines Zeitraumes von beinahe 50 Jahren hat entbehren müssen; endlich

    7°., daß die hiesige Münster Kirche sowohl als ein ehrwürdes Monument des Alterthums, als auch vermöge ihrer ausgezeichneten, anderwärts selten vorkom-

    Wenn die höchsten Behörden, wie vertrauensvoll erwartet werden kann, allen diesen Verhältnissen eine geneigte Berücksichtigung zu schenken geruhen werden, so darf die Stadt Neuhs, bei dem eigenen Unvermögen ein Mehreres zu thun, der zuversichtlichen und freudigen Hoffnung sich hingeben, daß bei einem Kosten Anschlage von 26,000 Thaler, nach Abzug der Collecten von 3813 Thaler, 17 Silbergroschen, 6 pfennig, und städtischen Anerbietens von 10,000 Thaler sich herausstellende Defizit von 12186 Thaler 12 Silbergroschen 6 pfennig ihr als Gnadenbewilligung huldreichst werde gewährt werden, indem darin das einzige Mittel liegt, eines der herrlichsten Gotteshäuser, welches als ein Denkmal der Frömmigkeit und der Kräftigkeit unsrer Verfahren eben so ehrwürdig ist, als es durch die hohe Stufe deutscher Baukunst im Mittelalter die Aufmerksamkeit und Bewunderung aller Kenner auf sich zieht, vor einem sonst nicht der Zeit unausbleiblichen Untergange zu bewahren.

    Mit Bezugnahme auf seine Beschließung vom 21- September 1839 erlaubt sich der Stadtrath daher die gehorsamste Bitte um gewogentliche Bewilligung dieses Zuschusses wiederholt ehrerbietigst auszusprechen, indem er auch hinzufügt, daß das Gebäude im Lauf der jüngsten Jahren stets in größern Verfall gerathen ist, daß bereits mehre Theile sich davon abgelöst haben, und der ungesäumte Angriff der Arbeiten daher, wenn nicht Unglücksfälle besorgt werden sollen, von höchster Dringlichkeit erscheint.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2246. April 1842

    Die von dem Rendanten Broix aufgestellte Armen Rechnung des Jahres 1841 wurde vom Stadtrathe heute einer genauen Prüfung unterworfen, wobei sich in Bezugnahme auf das ausführliche Abnahme Protocoll der Wohltätigkeits-Commission vom 30. April courant keine besondern Bemerkungen ergaben.

    Eine spezielle Prüfung der Ausgaben des Titel II. "Armen-Unterstützungen" führte den Stadtrath zu der Überzeugung, daß überall nur das nothdürftigste verwendet werden, und mit der möglichsten Sparsamkeit zu Werke gegangen ist.

    Die von der Wohltätigkeits-Commission angeführte Zunahme der Bevölkerung der ärmeren Klasse, und die dadurch eingetretene Vermehrung der Armen Bedürfnissen erkennend, kann der Stadtrath daher auch keinen Anstand finden, die nach der Aufstellung der Commission eigentlich nur 168 Thaler 29 Silbergroschen 7 pfennig betragende Etats-Überschreitung gut geheißen, und Königlich Hochlöbliche Regierung zu bitten, dieselbe als unvermeidlich ebenfalls genehmigen zu wollen.

    Die Summe der am 1. Januar 1842 noch auszuleihenden Capitalien wurden, übereinstimmend mit der Rechnung, auf 2472 Thaler 14 Silbergroschen 2 pfennig festgestellt, und wird erwartet, daß für successive Ausleihen nach Kräften gesorgt, und die zu erstattende Summe jährlich um den vorgeschriebenen Betrag vermindert werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2256. April 1842

    Auf den Vortrag des Bürgermeister, daß es durchaus nothwendig sei, die Sääle des Rathhauses gehörig in Stand zu stellen, und mit dem entsprechenden Mobiliar zu versehen, autorisirte der Stadtrath den Bürgermeister, die desfallsigen Instandsetzungen und Anschaffungen anzuordnen und dazu nach dem gemachten Überschlage einen

    Actum ut supra

  • Eintrag 2266. April 1842
  • Eintrag 2276. April 1842 Geschehen Neuhs, den 25. Mai 1842.
  • Eintrag 2286. April 1842

    Auf die Eingabe des Vorstand des hiesigen Alexianer-Kloster vom 13. Mai courant erklärte der über den Inhalt derselben vernommene Stadtrath, wie es nach Einsicht der ältern Creditoren Bücher zwar seine Richtigkeit habe, daß früher von hiesiger StadtCasse den Alexianer-Brüdern eine jährliche Rente von 10 Thalern Current mit 5 Reichsthaler 12 Stübern, und mußten dem noch eine Rente von 3 Gülden Currant mit

    So wie nun das Gesetz vom 7. März 1822 im §. 6 die Gemeinde von der Berichtigung aller Schulden gegen solche Wohltätigkeits-Anstalten fortwährend entbinde, so könne auch der Stadtrath, eine Verbindlichkeit zur Zahlung jener Renten weder für die Vergangenheit noch die Folge anerkennen, weshalb dann der Antrag abgelehnt werden müsse.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2296. April 1842

    Der Stadtrath unterzog die von dem Rendanten Broix gelegte Rechnung des Hospitales für das Jahr 1841 einer genauen Prüfung, nur fand dabei in Bezugnahme auf das Revisions-Protokoll der HospitalCommission vom 9. Mai oben im wesentlichen Nichts zu erinnern.

    Die Einnahmen fanden sich unter den verschiedenen Titeln richtig eingetragen, und es führte eine spezielle Untersuchung der Ausgaben den Stadtrath zu der Überzeugung, daß die Hospital-Commission mit der möglichsten Sparsamkeit zu Werke gegangen, und die Etatsüberschreitung in dem Titel für Armen-Unterstützungen nur durch die vermehrte Anzahl der im Hospitale untergebrachten Personen herbeigeführt wurde, jene in dem Titel für Baukosten aber durch nothwendige und nicht zu verschiebende Reparaturen im Hospital-Gebäude entstanden sind. Der Stadtrath, von der guten Verwendung der Ausgaben überzeugt, findet daher keinen Anstand, dazu seine Genehmigung zu ertheilen.

    Die zur Vermögens-Substanz gehörigen und derselben

    Actum ut supra

  • Eintrag 2306. April 1842

    Zur Bethätigung seiner lebhaften Interesses an dem vaterländischen Institute der Landwehr nimmt der Stadtrath auch Einsicht der Landrathlichen Verfügung vom 11. des Monats No. 3099 gerne Veranlassung, zum Zwecke der Verschönerung des hiesigen Landwehr-Bataillons und der dazu gehörigen Escadron, so wie zur Verpfle gungs Unterstützung armer Wehrmänner durch Gegenwärtiges einen freiwilligen Beitrag von sieben und siebenzig Thalern Preuhs. Courant aus der städtischen Casse zu votiren.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2316. April 1842
  • Eintrag 23215. Juni 1842

    Das von der bestellte Einquartirungs-Commission revidirte, und sonach auf den Grund der Einquartirungs-Ordnung vom 1. Februar 1834 neu aufgenommene Einquartirungs-Cataster für hiesige Bürgermeisterei wurde dem heute versammelten Stadtrathe vorgelegt, worauf derselbe beschloß, solches vorab während 14 Tagen zur Einsicht der Betheiligten offen. zu legen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 23315. Juni 1842

    Nach Einsicht der betreffende Verhandlungen nahm der Stadtrath mit Freuden Veranlassung für das von Seiten der Deputirten der Stadt- und Landgemeinden sämmtlicher Provinzen Seiner Majestät dem Könige verehrte, den Huldigungs Act vom 15. October 1840 darstellende großartige Gemälde, einen Beitrag von 40 Thalern aus der städtischen Casse hierdurch zu votiren.

    Gleichzeitig beschloß der Stadtrath, auf den erscheinenden Stahlstich dieses Gemäldes zu dem Betrage von fünf Thalern für die

    zu subsoribiren, und damit einen der Sääle des hiesigen Rathhauses zu schmücken.

    Actum ut supra

  • Eintrag 23415. Juni 1842

    Auf die Eingabe vom 8. des Monats wurde der Vor- steherin der hiesigen höheren Töchterschule, Fräulein Koenigsfeld, deren durch die Anstrengungen beim Unterrichte geschwächter GesundheitsZustand nach ärztlichem Gut Zeugniß eine Badekur in Ems nothwendig macht, zur Bestreitung der diesfalligen Kosten eine Unterstützung von Dreissig Thalern aus der städtischen Casse vom Stadtrath bewilligt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 23515. Juni 1842

    Um die Ansprüche, welche der hiesige Einwohner und Kaufmann Theodor Weber auf eine angeblich zu seinem Garten gehörige öde Parzelle von 11 Ruthen 30 Fuß, vor dem Hammthore gelegen, geltend macht, zu beseitigen, und dadurch einem den unerheblichen Gegenstand nicht lohnenden weitläufigen Prozesse vor zu beugen, hält der Stadtrath es für angemesssen, daß dem p Weber jene Parzelle gegen einen in etwa billigen Kaufpreis, und namentlich zu acht Thalern eigenthümlich überlassen werde.

    Der Stadtrath genehmigt daher den mit seiner vorherigen Zustimmung zwischen dem Bürgermeister und dem p Weber unterm 13. des Monats in diesem Sinn abgeschlossenen Vertrag, und bittet königlich und hochlöbliche Regierung denselben mit ihrer Bestätigung ebenfalls versehen zu wollen, damit

    Rechtstreit vermieden werde, dessen Kosten das geringfügige Objekt jedenfalls übersteigen würden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 23615. Juni 1842

    In Folge Auftrag der Landräthlichen Behörde wurde der Stadtrath von Neuhs über den Inhalt des Schreibens der königlichen Intendantur des 7ten ArmenCorps zu Münster vom 28. Mai courant - betreffend die den Truppen bei der diesjährigen großen Übung während der Zeit vom 19.bis 26. August des Jahres zu gewährende Verpflegung - in seiner Äußerung vernommen. Derselbe erklärte, daß die Allgemeinheit der hiesigen Bewohner, nach demjenigen, was darüber vernommen werde, sich für die Natural-Verpflegung durch Verabreichung der Victualien und königlichen Magazinen ausspreche, und daher auch von seiner Seite diesem Verpflegungs Modus um so mehr beigetreten werden müsse, als die anhaltende Dürre leider eine günstige Erndte nicht erwarten lasse. Nach der Meinung des Stadtrathes könne bei der bekannten guten Aufnahme, welche das Militair bei der hiesigen Eingesessenen stets zu finden gewohnt sei, durch diese Natural-Verpflegung eine Inconrenienz nicht eintreten, da die Quartierträger sich wegen der Kochgelegenheit mit dem Einquatirten unzweifelhaft überall in Güte abfinden werden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 23715. Juni 1842
  • Eintrag 23827. Juni 1842

    Dem Stadtrathe wurde die Verfügung des Herrn Landrath vom 21 des Monats No. 4042, welche den Verpflegungs-Modus den Übungs-Mannschaften beim bevorstehenden größten Manövre zum Gegenstande hat, in ihrem ganzen Inhalte vorgetragen. Es bemerkte der Stadtrath hierauf, daß, nachdem seine Meinung darüber verlangt wurden, ob die Natural-Verpflegung des Militairs durch die Beziehung der Victualien aus königlichen Magazinen, oder die Verpflegung durch die Quartierträger gegen Geldvergütung eintreten möge, von seiner Seite nur eine dem Wunsche der Bürgerschaft entsprehende Äußerung, habe abgegeben werden können. Dieser Wunsch der Einwohnerschaft habe sich aber nicht nur von seiner Erklärung vom 15. Juni oben, sondern auch seitdem auf mehr für die Verpflegung in Natura allgemein so laut ausgesprochen, daß er auch jetzt nicht anders als bei seiner Beschließung vom 15. Juni oben, sowohl was die Verpflegung des Zeitraumes vom 16. bis 26. August oben als in

    jenem vom 26. August bis 3. September betreffe, stehen bleibe könne. Indem der Stadtrath zwar bedauert, in dieser Erklärung nicht mit den Wünschen der Oberbehörde im Einklange zu sein, glaubt er jedoch nicht besorgen zu dürfen, dadurch ein Mißfallen derselben auf sich zu ziehen, da er als Organ der Gemeinde nur dasjenige äußern könne, aus die Meinung der Allgemeinheit sei, diese aber sich hier überall für die Verpflegung in natura auspreche.

    Actum ut supra

  • Eintrag 23927. Juni 1842

    Mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung vom 30. December 1834 I. Seite I. No 5504 erklärte der Stadtrath auf die Eingabe des Horndrechsler Peter Kercher aus Mainz im Großherzogthum Hessen, vom 25. Juni oben, daß er seiner Seits gegen die Aufnahme in den diesseitigen Staaten-Verbund, und die beabsichtigte Niederlassung am hiesigen Orte kein Bedenken finde, da der p Kercher noch jung und rüstig sei, auch ein Gewerbe verstehe, wodurch er sich und seine zukünftige Familie zu ernähren vermöge, und daher nicht zu befürchten stehe , daß er je dem Staate oder der Gemeinde zu Last fallen werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 24027. Juni 1842
  • Eintrag 24113. Juli 1842

    Auf den Grund hoher Regierungs Verfügung vom 8. Juli oben I Seite IV No. 3060 wurde der Stadtrath von Neuhs über den Verpflegungs Modus der Truppen bei der bevorstehenden großen Übung in seiner Äußerung nochmal vernommen.

    Der Stadtrath ersieht aus diesem Rescripte, daß die bisher von ihm vorgezogene Verpflegung durch Beziehung von Victualien aus dem Magazin mit mancherlei Schwierigkeiten und Weitläufigkeiten verknüpft, und eine weit concentrirtere Dislocation nöthig machen werde. Zu vorderst darf der Stadtrath zu richtiger Beurtheilung seiner diesfalligen bisherigen Beschließungen der Oberbehörde die ehren ki? tage Bemerkung nicht vorenthalten, daß er in seiner Eigenschaft als Organ der Gemeinde eine andre Äußerung nicht abgeben konnte; indem nach der in dieser Angelegenheit ursprünglich ergangenen Verfügung den zu Rathe gezogenen Einwohnern die freie Wahl zwischen beiden Verpflegungs-Arten gelassen war, die ungetheilte Meinung derselben sich aber für

    Verpflegung durch Beziehung der Victualien aus königlichen Magazinen ausgesprochen, und er daher aufgehört haben würde, der treue Ausdruck der Gesinnungen der Stadt zu sein, wenn er unter solchen Umständen eine dem allgemeinen Wunsche der Einwohner entgegen gesetzte Erklärung abgegeben hätte.

    Um indessen dem Wunsche der Oberbehörde bei den jetzt vorgetragenen nähern Verhältnissen zu entsprechen, und eine sonst unvermeidliche concentrirtere Dislocation der Truppe zu umgehen, glaubt der Stadtrath sich nun ebenfalls für die Natural-Verpflegung durch die Quartierträger gegen die festgesetzten EntschädigungsSätze von 3 respective 4 Silbergroschen aussprechen zu müssen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 24213. Juli 1842

    Nachdem der zweijährige Zeitraum, für welche die unterm 14. April 1840 gewählten beide Administratoren der Sparkasse: Stadtrath Michael Frings und Kaufmann Caspar Thywihsen zu Folge §. 12. des Statuts vom 3. Mai 1839 zu fungiren berufen worden sind, schon abgelaufen ist, so wurde der Stadtrath in heutiger Sitzung veranlaßt, zu neuer Wahl zu schreiten.

    Da nach Inhalt des Statuts die ausscheidenden Administratoren wieder wählbar sind, und der Stadtrath nur Ursache hat, mit deren Dienstleistungen zufrieden zu sein, so wurden die Obengenannten für die nächsten zwei Jahre in ihrer Eigenschaft bestätigt.

    Actum ut supra

    Gleich wie solches pro 1841 durch Verhandlung vom 21. August v. J. beschlossen worden, so genehmigte der Stadtrath auch, daß für das laufende Jahr zur Bestreitung der currenten Ausgaben augenblicklich ein Capital von Zweitausend Thalern für die Stadt aufgenommen werde, welches Capital sodann aus den im November eingehenden Grasverkaufsgeldern gleich wieder zu ersetzen ist. Die davon zu entrichtenden Zinsen werden selbstredend ebenfalls auf die Stadt Casse übernommen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 24313. Juli 1842

    Bei dem nicht zu verkennenden wichtigen, und für alle Zukunft nachhaltigen Einflusse, welche die Richtung der Eisenbahn von Cöln über Minden nach der Hauptstadt des Lanndes auch auf die Wohlfahrt und das Gedeihen der hiesigen Stadt ausüben werde, hält der Stadtrath es für so angemessen, als angemessen nothwendig, daß der Herr Bürgermeister Loerick sich mit den von den übrigen Nachbarstädten gewählten Deputirten nach Berlin begebe, um im Verein mit denselben dahin zu wirken, daß jener Eisenbahn die Richtung von Cöln über Neuhs nach Düsseldorf gegeben werde.

    Der Stadtrath beschloß ferner, ein in diesem Sinne abgefaßtes Immediat-Gesuch an seine Majestät den König zu richten, und den Herrn Bürgermeister Loerick zu beauftragen, solches zu Allerhöchsten Händen gelangen zu lassen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 24413. Juli 1842

    In Bezugnahme auf die heutigen besondre Verhandlung, und auch der Herr Bürgermeister Loerick in Angelegenheiten der Eisenbahn Richtung von Cöln nach Minden, eben so wie dies von andern Städten geschehn, zu einer Reise nach Berlin deputirt wird, erklärte der Stadtrath, daß die Kosten dieser im städtischen Interesse Statt findende Reise auf das städtische Aerar übernommen werden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 24513. Juli 1842
  • Eintrag 24613. Juli 1842 Geschehen Neuhs, den 18. Juli 1842.
  • Eintrag 24713. Juli 1842

    Bei der heutigen Prüfung des von der HospitalCommission unterm 18. des Monaths aufgestellten Etats für das Haushaltungs-Jahr 1843 genehmigte der Stadtrath die darin enthaltenen Vorschläge,

    Actum ut supra

  • Eintrag 24813. Juli 1842

    Der Stadtrath unterzog heute den von der Wohltätigkeits Commission für daß Jahr 1843 aufgestellten Armen-Etats einen sorgfältigen Prüfung, bei welcher sich jedoch nichts zu bemerken fand, die Einnahmen und Ausgaben auf die beiliegenden Durchschnittsberechnungen gegründet sind und sich überhaupt richtig befanden. Der nöthige Zuschuß der Stadtkasse wurde wie pro 1842 bei Titel: V. Artikel 4 der Einnahme auf 3600 Thaler festgesetzt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 24913. Juli 1842 Aller Durchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!
  • Eintrag 25013. Juli 1842

    Von Tag zu Tag empfindet die Stadt Neuhs schmerzlicher den hemmenden Einfluß, welchen die Entbehrung eines eigenen Hauptsteuer-Amtes und der an den Besitz eines

    Eine wesentliche Umgestaltung der GewerbVerhältniße ist in der jüngsten Zeit mit der jüngsten Zeit mit der hiesigen Stadt vorgegangen. Mit einem bedeutenden KostenAufwande hat sie durch die unternommene vollständige Schiffbarmachung des Erftflußes sich eine regelmäßige Verbindung mit dem Rhein, und den Niederlanden gesichert; nach allen Richtungen hin ist sie von frequenten Chaußeen durchschnitten, und erst vor kurzem hat sie durch den nun vollendeten Bau der Straße nach Rheidt sich auch eine bis dahin vermißte Communikation mit der fabrikreichen Gegend von Gladbach, Rheidt, Vierßen, Odenkirchen pp geschaffen. Ihr Fruchthandel gilt für den bedeutensten am Niederrhein, und in der Oelfabrikation, welche zu Zeiten auch ansehnlichen SaamenBeziehungen aus dem Auslande veranlaßt, und sie von keinem andern Orte in der ganzen Monarchie überboten. Der Lage nach könnte sie daher aller Vortheile einer unmittelbaren den Rhein berührenden Stadt theilhaft werden wozu sich hier nach insbesondere der Anschluß an eine richtige industrielle Umgebung gesellen würde.

    Wenn indeßen ungeachtet dieser günstigen Verhältniße die Stadt Neuß sich bisher nicht zu derjenigen Bedeutsamkeit des Handels mit steuerbaren Waaren hat erheben können wozu ihre geeignete Lage sie bestimmt zu haben scheint, so kann der Grund wohl nur darin gesucht werden, daß der Abgang eines HauptsteuerAmtes ihr die Mittel und Erleichterungen entzieht, unter deren Einwirkung allem Großhandel und bedeutende Speditions und Commissions-Geschäfte sich zu bilden, und zu erhalten vermögen.

    Allerdings würde die Stadt Neuß, welche durch die projetirte und hoffentlich bald ins Leben tretende Einrichtung einer Flachs-Maschinen-Spin nerei als Muster-Anstalt für die Rheinische Provinz einen neuen Zuwachs an gewerblichem Verkehr erlangen wird, wenn sie isolirt für sich da stünde, die Creirung eines Hauptsteuer-Amtes in ihrer Mitte in hinlänglichen Maaße vielleicht nicht begründen mögen, obschon mit der Bewilligung deßelben auch schon ihr ColonialwarenHandel eine sehr große, jetzt kaum denkbare Ausdehnung nach dem Innern des Landes gewinnen dürfte. Allein auch in die oben erwähnte Fabrik- und industriereiche Gegend von Gladbach, Rheidt, Vierßen pp, die Gegend von Grevenbroich und Wevelinghoven ist nach ihrer geographischen Lage auf die Benutzung dieses Hauptamtes hingewiesen, und da dieselbe einen sehr ansehnlichen Bedarf an Baumwolle, an Twisten, an Farbstoffen, an Colonial und andern steuerbaren Waaren bezieht, so wird dadurch im Allgemeinen ein so regsamer Verkehr hervorgerufen, daß die Errichtung eines Hauptsteuer-Amtes in der Stadt Neuß hier und dort als ein dringend gefühltes Bedürfniß erscheint. Zwar ließe sich einwenden, daß uns die Benutzung des HauptSteuer-Amtes in Düsseldorf bleibe; aber abgesehen von der größern Entfernung, tritt hier der wichtige Umstand ein, daß der Rheinstrom zu manchen Zeiten des Jahres Hindernisse für diese Benutzung darbietet, daß die ganze diesseitige Gegend nicht selten Monate lang durch Ueberschwemmungen und Eisgang von Düsseldorf gänzlich abgeschnitten ist, und daher zu großem Nachtheile des Handels und Verkehrs häufig jede Communikation vollends unmöglich wird. Die Errichtung eines Hauptsteuer-Amtes in der Stadt Neuß stellt sich daher nicht nur unter dem Gesichtspunkte eines Wunsches zur Belebung des dießeitigen Verkehrs, uns zur Erleichterung der Verbindungen mit der landeinwärts gelegenen Gegend dar, sondern sie macht sich

    Sind einmal der Stadt die Mitthel an die Hand gegeben, wodurch allein der Aufschwung zu größerer commerzieller Thätigkeit möglich ist, so wird auch das handelnde Publikum sich der dargebotenen Gelegenheit nach bemächtigen und es leidet dann keinen Zweifel daß in nicht ferner Zeit neue Großhandlungen hier entstehen, neue Fabrik-Anlagen ins Leben treten, und dadurch eine ungewöhnlich vermehrte Regsamkeit erzeugen werden, welche durch steigende Einnahmen der Zollgebühren, und durch die sonstigen mittelbaren und unmittelbaren Einwirkungen auch in finanzieller Hinsicht der Errichtung eines Hauptsteuer-Amtes nur lohnen können. Es darf bisher bei Beurtheilung des vorliegenden Gegenstandes nicht allein der gegenwärtige Zustand der Dinge ins Auge gefaßt, sondern auch vornehmlich derjenige in Erwägung gezogen werden, welchen die Zukunft unfehlbar bewegen wird.

    Endlich liegt auch in der nachgesuchten Errichtung des Hauptsteuer-Amtes dadurch, daß sie den Großhändler Erleichterungen gewährt, und ihn in den Stand setzt, mit den Schleichhändlern in Concurenz zu treten, ein wirksames Mittel, dem durch die getroffenen Maaßregeln zwar verminderten, aber nicht gänzlich gehobenen Schleichhandel entgegenzutreten, und auch dadurch die Einnahme der Zollgefälle bedeutend zu erhöhen.

    Alle diese Gründe haben den unterzeichneten Stadtrath nicht länger zurückhalten können Euerhochwohlgeboren den hier und in der ganzen Umgegend sich offenbarenden Wunsch ehrerbietigst vorzutragen, die Errichtung eines Hauptsteuer-Amtes mit Packhof am hiesigen Platze höchsten Ortes geneigtens befürworten, wenn solches aber wider Verhoffen nicht geschehen,

    Eure Hochwohlgeboren werden alles, was die dargestellten Gründe Wichtiges und Erhebliches enthalten, gewiß nicht verkennen. Es spricht in jeder Beziehung so viel für das Gesuch, daß wir auf dessen Gewährung hoffen zu dürfen glauben. Zu dem größten Danke würde uns Euer hochwohlgeboren geneigte Mitwirkung zu diesem unser Stadt eine gesegnete Zukunft versprechenden Zwecke verpflichten.

    In Gesinnungen hochachtungsvollen Verehrung

  • Eintrag 25113. Juli 1842
  • Eintrag 2524. Juli 1842

    Gegenwärtig waren: der Herr Bürgermeister Loerick, die aus der Mitte des Stadtrathes zu Neuhs gewählten Commissarien Herr Peter Reinartz, " Johann Baptist Ibels undaptist Ibels " Adam Hesemann; und ferner der von Seiten des Herrn Bürgermeister zu dieser Commission eingeladenen Landbau-Inspector Walger.

    Nachdem die oben benannten Commissionaire zu einer nähern Prüfung respective Berichtigung des projectirten Bau-Alignements Planes der Stadt Neuhs sich heute versammelt, die von mehreren Bürgern der Stadt gemachten, hier angeschlossenen Beschwerde durchgesehen, und und demnächst die betreffenden Theile an Ort und Stelle in Augenschein genommen, und mit dem Alignements Plane vergleiche hatten, wurden folgende Punkte zur Sprache gebracht:

    Dem Plan zufolge soll die Häuser-Reihe bei a. auf b. vorgerückt, die Linie b. unter einem rechten Winkel mit der Südseite der Krämerstraße verbunden, und es soll ferner ein Theil der an der Nordseite dieser Straße gelegenen, und bedeutend vorspringende Häuser abgeschnitten, und die neue Frontlinie daselbst in paralleler Richtung mit dem neu zu bildenden Theile der Südseite der Krämerstraße durchgeführt werden.

    Gegen diese Anordnung findet sich zu bemerken, daß:

    1., dem Marktplatz durch das Verrücken der Häu-

    2., den Ausbau der Seite c, an den Eingange zur Krämerstraße, die Straße fast ganz versperren, oder für den sehr lebhaften Verkehr daselbst wenigstens auf längere Zeit sehr unbrauchbar machen würde, wenn nicht vorab die in die Straße springenden Theile der gegenüberliegende Gebäude, bis zur Grenze der neuen Bau-Linie weggeräumt werden.

    Wenn nun dem Marktplatze schon deshalb von seiner Größe nichts genommen werden darf, weil häufige Gedränge auf demselben den Beweis liefern, daß solcher jetzt nicht einmal den hinlänglichen Raum darbietet; so ist es ferner auch noch der lebhafte Wunsch der anschießenden Bewohner, daß die Größe desselben eher vermehrt, als vermindert, und zu diesem Ende der mit dem Markte in Verbindung liegende Eingang zur Krämerstraße nach Möglichkeit erbreitert werde,

    dieser Anforderung dürfte aber nur dadurch zu entsprechen sein: daß die südliche Seite der Krämerstraße auch mehr zurückgelegt wird, wie dies im Plan durch die an beiden Ecke mit Punkten versehenen rothen Linien angedeutet worden ist, und es wird diese Änderung daher hiermit in Vorschlag gebracht.

    Es ist der allgemeine Wunsch, und halten die Commissarien, nach ihren Einsichten und Erfahrungen, es für nothwendig, daß dieser Straße, sowohl als Hauptstraße, wie auch ihrer starken Benutzung wegen, die möglichste Breite belassen und gegeben, und daher minder darauf gesehen wurde, überall durchaus gerade Linien, als eine hinlängliche Breite zu erhalten. Soll dieser Zweck erreicht werden, so dürfte es nöthig sein: von der Wallstraße hin

    zum Glockhammer die daselbst angedeuteten neue Bau-Linien in Anwendung zu bringen.

    Es wird hier nicht allein auf die ad B. gemachte Bemerkung Bezug genommen, sondern es ist hier auch nach der besondere Umstand und zu berücksichtigen, daß nahe an dem Vereinigungs Punkte der Clarissen-d mit der Oberstraße der bedeutende Fruchthandel getrieben, die fragliche Stelle durch die Menge der dort sich sammelnde Fruchtkarren häufig gesperrt wird, und die Posten solche fast stündlich passiren müssen.

    Aus diesem Grunde dürften die Landlinien des Planes in dieser Straße daher zum Theil zu verlassen und die angedeutenden neuen Linien welche eine Erbreiterung der Straße bezwecken, in Ausführung zu bringen sein.

    vermittelt nicht allein die Verbindung zweier Landstraßen, sondern sie gehört unstreitig auch zu den Straßen der Stadt, auf welchen der lebhafte Verkehr Statt findet.

    Wenn aus diesem Grunde die möglichste Erbreiterung derselben daher als höchst nöthig anerkannt wird, so ist doch nur dadurch eine nothdürftige Breite zu erlangen, daß, etwa bis zur halben Straßen-Länge, die zunächst der Oberstraße, an der Südseite der Clarissenstraße gelegenen Häusern, auch ohnehin fast sämmtlich noch ganz neu sind:/ in ihrer jetzigen Richtung beibehalten, und die übrigen Häuser dieser Seite beim Neubau in die angedeutete Bau-Linie zurück gelegt werde.

    bedarf an der darin befindlichen krummen Reihe deshalb die daselbst angedeutete Erbreiterung,

    Dieser Erbreiterung tritt um so weniger ein Hinderniß in den Weg, als die Hausplätze an der betreffenden Stelle bedeutende Tiefen haben.

    hat im Plane nur die Breite von einer Ruthe erhalten; es dient solche aber nicht allein zur Verbindung des Viehmarktes mit der Glockhammerstraße, sondern auch als Scheidung des sehr bedeutenden Quartires, welches von der vorgenannten so wie auch von der Niederstraße, Wallstraße und der Rheinstraße eingeschlossen wird, und dürfte dieser Gasse daher eine größere und mindestens eine eine Breite von 2 Ruthen gegeben werden, wie dies im Plane angedeutet worden ist.

    Wenn im Allgemeinen der Wunsch ausgesprochen worden ist, die Straßen nach Möglichkeit zu erbreiten, so kann dies in dieser Straße am füglichsten dadurch geschehen, das der zwischen der Niederstraße und der Spulgasse gelegene Theil derselben die im Plane angedeutete Abänderung erhält.

    Es hat das Haus des Herrn Doctors Rheindorf sodann auch keine Abänderung zu erleiden, und es wird die Beschwerde desselben somit beseitigt. H. Die Wallstraße /:zwischen dem Nieder- und Hammthor:/

    Es ist der Wunsch der anschießenden Bewohner: man möge die Eingänge dieser Straße in der Art erweitern, daß solche mit der Straße selbst eine gleiche Breite erhalten. Diesen auf Billigkeit beruhende Wunsche ist um so leichter zu genügen, als die an den Eingän-

    gen liegenden Gebäude nur klein, und dabei alt und baufällig sind, und es ist die Erweiterung in dem Plane daher angedeutet worden.

    Die schiefe Richtung des Weges, welcher von Glehn und Büttgen zum Hammthor führt, hat es zur Folge gehabt, daß die zur Erweiterung daselbst angelegten neuen Straßen sämmtlich mit spitzen Winkeln zusammen laufen, und die zwischen diesen Straßen liegenden Bau-Quartiere und Ausgange des Thores mit spitzen Winkeln enden.

    Um dieß zu vermeiden, und Quartiere zu bilden, deren Seiten sich überall zum Bauen eignen, sind daher die Spitzen gebrochen, und die dadurch gewonnenen Räume zur Bildung eines freien Plat=zes benutzt worden. Dieser Platz trifft aber größtenteils Gärten und Grundstücke von Werth und die Eigenthümer derselben, welche die Absicht haben, solche zu bebauen, haben gegen die Anlage desselben reclamirt.

    Von dieser Anlage ganz Abstand zu nehmen, ist aus dem vorangeführten Grunde nicht möglich; wohl aber ist es zuläßig: den Platz, und zwar in der auf dem Plane angedeutenden Weise, bedeutend zu verkleinern, und in so fern dem Wunsche der Reclamenten sehr nahe zu treten. Daß diese Verkleinerung vorgenommen wurde, wird für höchst nothwendig gehalten, und jetzt umso mehr, als durch den in der Ausführung begriffenen Ausbau des den gedachten Grundstücken vorbei führende Weges von Büttgen zum Hammthore der Werth derselben noch mehr erhöht wird.

    Um diese Verlängerung leichter zu bewerkstelligen und Grund Entschädigungskosten zu ersparen, hält man es für wünschenswerth, daß die in dem

    Ferner hält man, ebenfalls zur Ersparung von Grund-Entschädigung, es für zweckdienlich, die zwischen den Quartieren N° XXI. und XXIII. projectirte Straße mehr nach Süden hin zu verrücken, und dadurch den zwischen beiden Quartieren vorhandenen Weg mehr in die Mitte dieser Straße zu bringen.

    Und endlich glaubt man, die Seiten der Chaussee nach Jülich und Aachen so viel wie möglich benutzen, und zu diesem Ende die Tiefen der Quartiere N° XXIII und XXIV vermehren zu müssen, weil einestheils keine Aussicht vorhanden, daß die dem Nordkanal zugekehrten Seiten je bebaut werden, und andern Theils es auch die Absicht ist, nur die Chaussée Seiten bei XXII. und XXIV. zu benutzen, und man der Bebauung der übrigen Theile dieser Quartiere, so wie auch der Quartiere N° XXX. und XXXI., welche mit den bestehenden Stadttheilen in keine gehörige Verbindung zu bringen, und eben so wenig zum Bauen geeignet sind, ganz Abstand zu nehmen.

    Die beabsichtigten Abänderungen befinden sich auf dem Plane angedeutet.

    Dürfte schon deshalb eine Breite von 36 Fuß dafür ausreichen, weil solche nur von einer Seite bebaut werden kann, so verdient es ferner auch noch berücksichtigt zu werden, daß die Grundstücke daselbst im hohen werthe stehen, und die Verminderung der Straßenbreite auf

    Man glaubt daher die mindere Breite annehmen zu müssen.

    Der sich ferner nichts mehr zu erinnern fand, so wurde diese Verhandlung geschlossen, und von Seiten der Commissarien dabei die Bitte ausgesprochen: es möge der Herr Bürgermeister solche der Königlichen Regierung überreichen, und die Genehmigung der in Vorschlag gegebrachten Abänderungen nachsuchen.

  • Eintrag 2534. Juli 1842
  • Eintrag 2544. Juli 1842 Geschehen Neuss den 10. September 1842
  • Eintrag 2554. Juli 1842

    Nachdem der Bau-Alignements Plan hiesiger Stadt in Folge der Verfügungen Königlich Hochlöblicher Regierung vom 17. November 1841 I S. III N° 6486 und vom 30. März 1842 I S. III N° 1847, nach vorgängiger Bekanntmachung, zu allgemeiner Einsicht der Betheiligten offen gelegen, und die dagegen eingekommenen Reclamationen einem aus der Mitte des Stadtrathes gewählten Comite zur Untersuchung und Begutachtung mit Zuziehung des Landbau- Inspector Walger übergeben wurden, so wurde die von jenem Comite unterm 4. Juli courant über jenes Geschäft aufgenommene Verhandlung dem versammelten Stadtrathe heute vorgelegt.

    Der Stadtrath prüfte nun auch seiner Seits die gegen den Plan eingegangenen Reclamationen, so wie die zu deren Abhülfe von dem Comite gemachten Vorschläge, und erklärten sich, nach sorgfältiger Erwägung allen Punkte, mit den in der erwähnten Verhandlung aufgestellten Anträgen, in allen Beziehungen, einverstanden.

    Zu mehrerer Deutlichkeit fügt der Stadtrath jedoch noch die spezielle Bemerkung hinzu, daß die in den Quartieren XXII., XXIV. und XXX. in dem Projekte gezeichneten Straßen-Verbindungen, jene unmittelbar längs der Erft nicht ausgeschlossen, als überflüßig ganz wegfallen mögen, wogegen die Beibehaltung der in jenen Quartieren jetzt bestehenden Wege-Verbindungen unerläßlich sei, indem sonst die Gartenbesitzer ihr Eigenthum nicht würden bereichen können.

    Der Stadtrath bittet nunmehr, den Alignements Plan nach den vorgetragen Wünschen und Ansichten feststellen zu lassen, damit nach Anleitung desselben für die Folge die Statt findenden Bauten vorgenommen werden, und

    Actum ut supra

  • Eintrag 2564. Juli 1842

    Dem heute versammelten Stadtrathe wurde die Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 23. Juli 1842 I S. III N° 2974 vorgelegt, damit derselbe die Wahl derjeniger Commission vornehme, welche zum Entwurfe eines Reglements für den Erftfluß bestellt werden soll.

    Nach den Andeutungen in der Bezogenen Verfügung wurden

    a., aus der Mitte des Stadtrathes 1., Herr Arnold Tillmann 2., Herr Dr. Conrad Rheindorf

    b., aus den Mühlenbesitzern Herrn MühlenEigenthümer Johann Peter Kallen,

    c., aus den betheiligten Grund Eigenthümern Herr Grundbesitzer A. Simons zu jenem Geschäfte demnath(?) vom Stadtrathe gewählt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2574. Juli 1842

    Nach Anleitung des §. 52 der Instruction vom 25. März 1833, und mit Rückblick auf den §. 46 N° 5 des Landtags-Abschiedes vom 7. November 1841 beschäftigte sich der Stadtrath heute mit der von ihm ausgehende Wahl dreier seiner Mitglieder für die Individual Klassen-Steuer-Repartition hiesiger Bürgermeisterei pro 1843, und wählte demnach:

    A, als Commissarien die Stadträthe Arnold Tillmann, Jacob LeHann, Johann Baptist Ibels.

    b., als Stellvertreter die Stadträthe, Peter Schumacher Michael Frings Franz Gerard Rottels

    worüber die gegenwärtige Verhandlung aufgennommen wurde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2584. Juli 1842

    Es wurde dem Stadtrath heute das Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit der israelitischen Einwohner hiesiger Bürgermeisterei für das Jahr 1843 vorgelegt, und solches demnach von demselben vollzogen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2594. Juli 1842

    Auf die Eingabe der Sattler August Christoph Heinrich Deutsch aus Bischhausen, Königreich Hannover von 9. des Monats erklärte den Stadtrath mit Hinblick auf die hohe Regierungs Verfügung vom 30. December 1834 I S. I N° 5504, daß er seiner Seits gegen dessen Aufnahme in den diesseitigen Stam- (?) ten Verband, und die beabsichtigte Niederlassung in hiesiger Stadt kein Bedenken finden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2604. Juli 1842
  • Eintrag 26129. September 1842

    Der Bürgermeister legte den zufolge Regierungs Verfügung von 7. September 1837 I Seite II N° 9949 ihm entworfenen Gemeinde-Etat für daß Jahr 1843 dem heute versammelten Stadtrathe vor, welcher demnach die Prüfung und Feststellung dessen in folgender Weise bewirkte.

    Im Allgemeinen wird bemerkt, daß die vorkommende Abweichungen der Einnahmen von 1843 gegen jene von 1842 durch die beigeschlossenen Beläge überall vollständig aufgeklärt sind, und daher der Kürze halber Bezug genommen wird.

    Über die wandelbaren Einnahmen und Ausgaben ist den Belägen eine Durchschnitts-Berechnung der drei letzten Jahren vorangeheftet, deren Resultate, wo nicht besondere Verhältnisse ein Anderes nöthig machten, aufgenommen sind.

    Titel II. Artikel 12. Der Ertrag der Pacht von denjenigen Parzellen der Kuhweide, welche unbemittelten Kuhbesitzern zur Benutzung überlassen wurden, welche im Etat von 1842 als eine muthmaßliche Einnahme unter Titel III. Artikel 5 aufgeführt war, ist nach dem den Belägen Sub. N° 13a beigefügten, von Königlicher Regierung genehmigten Protocolle vom 28. August des Jahres als eine für die nächste Zeit feststehende Einnahme nun hier aufgenommen worden.

    Titel II. Artikel 13. Es richtet sich der Beitrag wegen ausschließlicher Benutzung der Jagd auf eigenthümlichen Grundstücken nach denjenigen Auslagen, welche die Gehälter, Kleidungs-Gelder und MietEntschädigung für die Feldhüter erfordern. Da nun wie im Titel II. der Ausgabe zur Sprache kommen wird, die Kleidungs Gelder für die Feldhüter um Einiges verstärkt worden sind, so hat auch den vorliegende Beitrag eine verhältnißmäßige Erhöhung erfahren.

    Titel III. Artikel 1. Dem muthmaßlichen Ertrage des städtischen Gras-Verkaufs ist jener von den gleichzeitig zur Ausstellung kommende 65 Morgen der ehemaligen Kuhweide zugesetzt worden, welcher im Etat von 1842 unter Titel 3. Artikel 6. aufgenommen war, und an letzterer Stelle nun wegfällt. Diese Gras-Verkäufe werden zusammen die zum Etat gebrachte Summe von 3700 Thaler wohl erreichen, und letztern in Rechnung durch die Verkaufs-Verhandlungen speziell nachgewiesen werden.

    Titel I. In dem Ertrage der Communal-Steuer wird keine Änderung vorgenommen, und dieselbe wie bisher auf Grund- und Klassensteuer mit

    Titel II. Artikel 2. Soviel sich augenblicklich beurtheilen läßt, wird der Bestand der Rechnung von 1842 etwa auf 100 Thaler sich belaufen, welche hier ausschließlich zum Etat gebracht sind.

    Titel VI. Artikel 5 '/2. der pensionirte Lehrer Wreden hat die von ihm gehaltene Warteschule aufgegegeben. Das Viertel des Schulgeldes, welches dieselbe an die Stadt-Kasse abgab, fällt daher für die Folge weg.

    Sonst fand sich bei der Einnahme nichts zu erinnern, und es wurde dieselbe demnach überhaupt zu Summe von 27700 Thaler festgestellt.

    Titel I. Artikel 5. Amtsblatt Register und Gesetzsammlung sind nicht allein für das Bürgermeister- sondern auch für das Polizei-Amt zu beschaffen, und außerdem erhalten daß Amtsblatt und dessen Register auch die wie(?) Elementarschulen auf städtische Rechnung. Daß derfallsige Credit des Etats ist daher, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Einbandskosten um Einiges erhöht worden. Die wirkliche Ausgabe wird speziell nachgewiesen.

    Titel II. Artikel 9. 11. und 13. die Feldhüter Cremer, Quadt und Muckenhaupt haben vorgestellt, daß sie mit dem bisher ausgeworfenen Kleidungsgelde ad 10 Thaler jährlich für Jeden nicht zureichten, zumal ihre Dienstverrichtung sie den Unbilden der Witterung stets aussetze. Das Kleidungsgeld ist daher für Je? um 5 Thaler erhöht, und sonach auf 15 Thaler festgesetzt worden. -

    Titel II. Artikel 22 '/2. Der Zusatz, welchen die drei Polizeidiener zur Anschaffung eines Überrockes um das andere Jahr erhalten, und pro 1842 empfangen haben, fällt für 1843 aus.

    Titel IV. Artikel 3. Auf die für den Bau der Neuhs Rheydter-Straße bei der Sparcasse mit höherer Genehmigung aufgenommene Beträge wird im Laufe dieses Jahres noch eine Summe von 4000 Thalern restituirt, so daß pro 1843 nur noch ein CapitalBetrag von 6600 Thalern zu verzinsen bleibt, wozu die für aufgeführten Zinsen von 297 Thaler erforderlich sind.

    Titel V. Artikel 5. Zur Unterhaltung der verschiedenen Communalwege, und insbesondere auch für die Instandsetzung der 2. Abtheilung des Weges nach Büttgen werden hier 1875 Thaler vorzuschlagen. Der Verwendungsplan wird speziell zur Genehmigung eingereicht werden.

    Titel V. Artikel 14. Für die nothwendig fortzusetzenden Ausbaggerungen im Erft-Canale, für Reparaturen und sonstige Auslagen bei der Erft wird im Jahre 1843 mit einem Betrage von beiläufig 968 Thalern 15 Silbergroschen, auszukommen sein. Die Verwendung derselben geschieht nach den bestehenden BauVorschriften.

    Titel V. Artikel 16. Nach den von der Schul-Behörde und der Königlichen Regierung veranlaßten Untersuchung gewähren die Localien der Freischule bei Weitem nicht den nöthigen Raum zur Aufnahme der auf dieselbe hingewiesenen armen Kinder. Eine Erweiterung des Gebäudes ist daher als unumgänglich nöthig befunden worden, und

    Titel VI. Artikel 1. und 2. Die hier aufgeführten Zuschüsse, welche für die Orts-Armen-Casse und das Hospital pro 1843 nöthig sind, gründen sich auf die besonders vom Stadtrathe begutachteten Etats beider Anstalten, welche Königlichen Regierung zur Genehmigung verliegen.

    Titel VII. Artikel 2. In dem Collegium bedarf die HauptTreppe einer durchgreifenden Reparatur, welche etwa 25 Thaler erfordern wird. Der dem Director für Reparaturen, Brand und Luft jährlich überwiesene Betrag von 150 Thaler reicht dazu nicht aus, und es ist diese Summe daher um den Bedarf von 25 Thaler erhöht worden. Es gilt die Erhöhung aber blos für das Jahr 1843 mit der Maaßgabe, daß pro 1844 wieder die gewöhnliche Summe von 150 Thaler eintreten wird.

    Titel VII. Artikel 23. Statt des Lehrers Wreden hat nach vielseitigen Wunsch und besondern Antrag der Schul-Commission die von dieser als qualifizirt erachtete Demoiselle Bongartz eine Warteschule für Kinder unter dem schulpflichtigem Alter errichtet. Die früher an den Lehrer Wreden bezahlte geringe MiethEntschädigung von 10 Thaler wird demnach auf die p Bongartz übertragen, davon seitherige Leistungen befriedigen.

    Titel VIII. Artikel 1. Als Zuschuß zu den Bedürfnissen der katholischen Pfarrkirche werde nach dem Bei-

    Titel IX. Artikel 6. Nach Vorschrift hoher RegierungsVerfügung vom 4. Oktober 1841 I Seite III. N° 6200 wird nunmehr nach Anleitung des früher aufgestellten Schulden-TilgungsPlanes auf successive Tilgung der zum Erft-und Brückenbau aufgenommene Capitalien im Haupt-Betrage von 60,000 Thalern ernstlich Bedacht gehalten worden, zu welchem Zwecke hier 2000 Thaler, und zwar a., aus den Erftschiffahrts-Gebühren 1400 Thaler b., aus den gewöhnlichen Einkünften der Stadt-Casse 600 Thaler vorgeschlagen sind. Es wird demnach die Einnahme der Erftgebühren verwendet wie folgt: Bei Titel III. Artikel 6. der Einnahmen ist die Einnahme der Erftschiffahrtsgebühren mutmaßlich aufgegenommen mit 5200 Thaler Nach vorliegendem Etat werden darauf ausgegeben. a., Titel I. Artikel 11. Besoldung des Hafenmeister 175 Thaler b., Titel I. Artikel 12. Hebegebühren des Empfänger 104 Thaler c., Titel IV. Artikel 2. Zinsen der für den Erft- und Brückenbau aufgenommenen Capitalien 2552 Thaler 15 Silbergroschen d., Titel V. Artikel 14. an Reparaturen und Ausbaggerungen pp 968 Thaler 15 Silbergroschen e., Titel IX. Artikel 6. a. zur Rückerstattung auf die für den Erft- und Brückenbau aufgenommnen Capitalien 1400 Thaler Summa wie oben die Einnahmen 5200 Thaler

    Der Stadtrath bedauert zur allmähligen Amortisation der für den Neuß Rheydter-Straßenbau bei der Sparcasse aufgenommenen Capitals, welches

    Titel IX. Artikel 7. Für extraordinaire Ausgaben sind zu vorschriftsmäßiger Berechnung nach den Bestimmungen überhaupt 835 Thaler 23 Silbergroschen 6 Pfennig zum Etat gebracht, wonach die Gesammt-Ausgabe des Etats, übereinstimmend mit der Einnahme sich auf 27700 Thaler stellt.

  • Eintrag 26229. September 1842

    Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 4. Oktober v. J. I. Seite III N° 6200 modifizirte der Stadtrath seinen Beschluß vom 21. September 1842 heute dahin, daß die Erftschiffahrts-Gebühren vom Jahre 1843 ab nur zur Tilgung der auf den Erft- und Brückenbau geschehenen Anlage-Kosten zu verwenden seien, welchem nach dann auch dieser für das künftige Jahr sich auf 1400 Thaler muthmaßlich belaufende Überschuß außer einer aus den gewöhnlichen städtischen Einkünften zu verwendende Summe von 600 Thaler im städtischen Etat von 1843 Titel II. Artikel 6. a. b. zu jenem Zwecke aufgenommen ist. Rücksichtlich der Deckung derjenigen Kosten, welche durch den Straßenbau nach Rheydt veranlaßt worden, bemerkte der Stadtrath, daß die für diesen Bau bei der hiesigen Sparcasse aufgenommen und noch zu tilgenden Capitalien

    Actum ut supra

  • Eintrag 26321. Oktober 1842

    Durch eine Strom-Arbeit, welche die obere Wasserbau-Behörde des Regierungsbezirks Düsseldorf in diesem Augenblicke, wie es scheint rasch zu vollführen beabsichtigt, sieht die Stadt Neuhs ihre ganze Zukunft hart bedroht. Es ist große Gefahr bei jedem Vorzuge, weshalb die unterzeichneten Vertreter der Stadt bei Einem königlich hohen Ministerium unmittelbar Schutz und schleunige Abhülfe zu suchen nicht umhin können. In dem den hiesigen Bürgermeister-Bezirk umfließende Theile des Rheinstromes befindet sich

    Obschon der Zeitpunkt, vor dieser Übelstand zu befürchten, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge so ganz nahe nicht zu bevorstehen schien, so hat die Stadtverwaltung jedoch seit dem Jahre 1838 ihren jährlich über die Schiffahrt erstatteten Berichten nicht aufgehört, die Königliche Regierung auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen und dieselbe inständigst zu bitten, an Insel und Ufer nicht nur Nichts unternehmen zu lassen, was die befürchtete Verbindung beschleunigen könnte, sondern vielmehr bei eintretender Nothwendigkeit Alles anzuwenden, um einem solchen den hiesigen Verkehr für immer vernichtende Zustande nach? Kräften entgegen zu wirken.

    Bis jetzt ist in letzterer Beziehung nichts geschehen, um die allmählig von selbst vor sich gehende Vereinigung der Insel mit dem diesseitigen Ufer zu verhindern, viel mehr steht nun die Wasserbaubehörde im Begriffe, durch Anlage von Kribbwerken, welche am sogenannten steinernen Orte anfangen, und sich auch bis gegen

    Mag auch die durch Anlage der Kribbwerke mit der Zeit unfehlbar eintretende Vereinigung der Insel mit dem diesseitigen Ufer für die nächsten Jahre der Schiffahrt in der Erft nicht hinderlich sein, so bleibt es, wie uns durch stromkundigen Ingenieurs früher schon zu erkennen gegeben worden, nur zu gewiß, daß jene Insel sich auf die dauer immer weiter nach dem Heerdter-Ufer ausdehnen und endlich bis zu diesem Ende Ufer gelangen wird, wonach dann der Erft-Canal sich zuletzt im Sande verlieren, und vom Rhein vollends abgeschnitten werden würde.

    Dem jetzt vorbereiteten Projecte kann nur die einzige Absicht zum Grunde liegen, dem alsdann mehr nach der rechten Seite sich ziehenden Strome eine größere Tiefe zu verschaffen, und dadurch für die Schiffahrt im Rheine eine allerdings wünschenswerthe Erleichterung herbei zu führen. Allein es dürften unsers gehorsamsten Dafürhaltens hierzu anderweite Mittel, welche das diesseitige Interesse nicht gefährden, wohl aufgefunden werden. Wir rechnen hierzu eine theilweise Abtragung der Insel, und eine mittelst Ausbaggerung zu Stande zu bringende Austhiefung des nach den linken Ufer sich hinziehenden Stromgebietes, ohne dabei sonstigen Vorschlägen vorgreifen zu wollen, welche sachkundige Techniker an die Hand geben möchten, und die der Stadt Neuhs drohende Gefahr abzuwenden. Dann möchte es aber auch wohl verdienen, in die sorgfältigste Erwägung zugegen

    Die großen Veränderungen, welche der Rhein im Laufe der Jahrhunderte fast allenthalben genommen, beweisen nur zu deutlich, daß die Gewalt des Stromes bei Überschwemmungen und furchtbaren Eisgängen die ihm gesetzten Eindämmungen nicht achtet, und die klügsten menschlichen Berechnungen zu nichte macht. Es läßt sich demselben daher mit Gewißheit keine Gränze bestimmen, daß er bis hierhin und nicht weiter gehen solle. Unsre durch die Erfahrungen früherer Zeiten bestätigten Befürchtungen können daher als unbegründet nicht betrachtet werden.

    Für die Stadt Neuss steht hierbei ein großer, in Gelde kaum anzuschlagender Verlust auf dem Spiele. Nicht nur würde sie die für Schiffbarmachung der Erft in der neuern Zeit verwandte bedeutende Summe von 80,000 Thalern rein vergeblich ausgegeben haben, sondern es würde auch ihr Handel, der nur durch diese Verbindung mit dem Rhein besteht, allmählig ganz zu Grunde gehen, und sie dadurch aus der Reihe der gewerbtreibende Städte vollends heraustreten.

    Bei so bedrohlichen Aussichten wird ein Königlich hohes Ministerium die Gerechtigkeit unsren Besorgnisse nicht verkennen können. Der Gefahr ausgesetzt, so große Verluste zu erleiden, wenn die projectirten Strom-Arbeiten zur Ausführung kommen, glauben wir uns daher auch den durch die Verhältnisse gerechtfertigten ehrerbietigen Antrag

    "daß vorläufig die unserer Stadt im hohen Grade "nachtheilige Arbeit ausgesetzt, und demnächst "die Beschwerde derselben einer nochmaligen "Prüfung von Technikern unterworfen, uns aber "gestattet werde, zu dieser Untersuchung, wenn "sie an Ort und Stelle Statt findet, einen sach"kundigen Ingenieur im Interesse der Stadt "zuzuordnen.

    Es kömmt bei dieser A wichtigen Angelegenheit die ganze Zukunft einer nicht unansehnlichen Stadt in Frage, welche, wie dies in unserem Staate überall der Fall ist, auf den Schutz desselben gerechte Ansprüche hat. Unsern ehrerbietigsten Antrage wird daher auch die gewünschte Willfahrung nicht fehlen

  • Eintrag 26421. Oktober 1842
  • Eintrag 26510. November 1842

    Es wurde heute der durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 13. October courant I. S. II A No 19189 zum Mitgliede des Stadtrathes bestellte Herr Adolph Linden in die Sitzung eingeführt. Derselbe schwur in die Hände des Bürgermeisters folgenden Eid aus:

    "Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und All"wissenden einen leiblichen Eid, daß, nachdem "ich zum Stadtrathe bestellt worden, Seine Königliche "Majestät von Preußen Friedrich Wilhelm den "Vierten meinem Allergnädigsten Herrn, und "wenn Hochdieselben nicht mehr sein möchten, dessen "Thronfolgern ich treu und gehorsam sein, alle mir "vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten "gewissenhaft und genau erfüllen, auch mich davon "durch kein Ansehen der Person, keinen Vortheil, "keine Leidenschaften oder andere Neben-Absichten "abhalten lassen, überhaupt aber in allen Stücken "so verhalten will, wie es einem rechtschaffenen "Königlichen Stadtrathe wohl ansteht und gebührt

    Nachdem dieser Eid von dem neuen Stadtrathe geschworen worden, wurde demselben die ErnennungsUrkunde eingehändigt, und die Installation für vollzogen erklärt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 26610. November 1842

    Von dem Stadtrathe wurde heute der VerwendungsPlan für die CommunalWegebau-Arbeiten hiesiger Bürgermeisterei pro 1843, im Hauptbetrage von 1875 Thaler vollzogen, wovon 540 Thaler durch Umlage mit der Communnalsteuer und 1335 Thaler aus gewöhnlichen Mitteln der Stadt-Casse aufgebracht werden sollen.

    Der Stadtrath bemerkt hierbei nachrichtlich, daß gleich wie in frühern Jahren, und nach der höheren Orts genehmigten Beschließung vom 14. April 1840 die Wegebaumittel diesseitiger Bürgermeisterei nicht in Hand- und Spanndienste aufgenommen, sondern überall in Gelde veranschlagt sind, so wie auch, daß der Betrag des VerwendungsPlanes bereits mit 1875 Thaler auf den städtischen Etat von 1843 /:Tit. V. Art. 147:/ gebracht worden ist.

    Actum ut supra

  • Eintrag 26710. November 1842
  • Eintrag 26825. November 1842

    Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe in heutiger Sitzung die vom 1. Juli courant zwischen den Mühlenbesitzern vom Hamm- und Rheinthore unter Mitwirkung der übrigen MühlenEigenthümer zu Stande gekommene Vereinbarung vor, wodurch der Mühlenbesitzer am Hammthore sich zur Aufhebung eines schwebenden Prozesses wegen des an seiner Mühle befindlichen Wassergefälles verbindlich gemacht hat, den Dachbaum in der zuletzt gedachten Mühle um fünf Zoll senken zu lassen. Der Stadtrath, dessen Genehmigung zu diesem Vertrage vorbehalten wurde, nimmt kein Bedenken, seine Zustimmung dazu hierdurch auszusprechen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 26925. November 1842

    Nach Einsicht der Ober Präsidial-Bestimmung vom 6. November dieses Jahres 7555 wurde die Anschaffung der landwirthschaftlichen Zeitschrift für Rhein Preußen aus Gemeinde-Mitteln für die hiesige Stadt vom Stadtrathe genehmigt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 27025. November 1842

    In Gemäßheit hoher RegierungsVerfügung vom 19. März 1835 I S. II N° 2463 wurde der die muthmaßlichen Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1843 enthaltende Etat der Sparcasse dem Stadtrathe zur Begutachtung vorgelegt. Es fand sich gegen die Aufstellung, welche in Einnahme und Ausgabe einen Betrag von 10003 Thalern nachweist, nichts zu erinnern.

    Actum ut supra

  • Eintrag 27125. November 1842

    Auf den Grund hoher RegierungsVerfügung vom 22. October courantS. III N° 6933 wählte der Stadtrath heute aus seiner Mitte

    Die Herren Adolf Linden und Heinrich Thywissen als Deputirte, und als Stellvertreter bei etwaiger Verhinderung die Herren Jacob LeHann und Michael Frings um der Commission zur Regulirung des Tonnengeldes auf dem Nord-Canale, bei Freigebung der Schiffahrt auf demselben, beizuwohnen und dabei die Interessen der hiesigen Stadt auf das Beste zu vertreten.

    Actum ut supra

  • Eintrag 27225. November 1842 Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
  • Eintrag 27325. November 1842
  • Eintrag 2747. Januar 1843

    Der Stadtrath prüfte heute den ihm vorgelegten Etat der hiesigen Leih-Anstalt, für das Jahr 1843, wie solcher nach dem durch hohe RegierungsVerfügung vom 17. November vorigen Jahres I S. II A N° 21602 mitgetheilten Muster auf den Grund einer diesjährigen Durchschnittsberechnung aufgestellt werden, und fand dabei Nichts zu bemerken.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2757. Januar 1843

    Mit Bezug auf die Eingabe des Kaufmannes Friedrich Heinrich Hecking vom 1. December vorigen Jahres und die hohe Regierungs-Verfügung vom 8. December praeteriti I S. I No 5479 gab der heute versammelte Stadtrath seine Erklärung dahin ab, wie er seiner Seits kein Bedenken dabei finde, daß der Braut des gedachten p Hecking, Fräulein Margaretha Louisa Schäppi von Oberrieden, Kanton Zürich in der Schweiz die Aufnahme

    Actum ut supra

  • Eintrag 2767. Januar 1843

    Nach Einsicht der Vorstellung des Steinwarenhändlers Johann Peter Thewald aus Höhr im Herzogthum Nassau, welcher schon seit dem Jahre 1827 in hiesiger Stadt seinen Aufenthalt genommen, und ein Haus angekauft hat, erklärte der Stadtrath, daß gegen die förmliche Aufnahme desselben in den diesseitigen Staaten-Verband nichts zu erinnern sei und daß dies auch von seiner aus dem Herzogthum Nassau ebenfalls originirenden Ehefrau Maria[?] Sahl und den in der Vorstellung genannten hier im Lande geborene Kindern gleichmäßig gelte.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2777. Januar 1843 Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
  • Eintrag 2787. Januar 1843
  • Eintrag 27930. Januar 1843

    Mit der Eingabe der Hospital-Commission vom 16. dieses Monats wurden dem Stadtrathe heute die jene Eingabe begleitende Nachweise der Kosten vorgelegt, welche durch die im vorigen Jahre im Hospitale Statt gehabten Bauten, Reparaturen, und Anschaffungen entstanden sind, und sich auf einen Betrag von überhaupt 909 Thalern 23 Silbergroschen 9 pfennige belaufen.

    Der Stadtrath verkennt es nicht, daß diese Bauten und Anschaffungen zur Einführung einer auch von der Königlichen Regierung dringend geforderten bessern Ordnung in der Anstalt, und insbesondre zu der nun ins Werk gesetzten Trennung der Geschlechter unumgänglich nöthig gewesen sind. Da die Mittel des Hopitales welches nach den jährlichen Etats schon zur Bestreitung der gewöhnlichen Bedürfnisse eines Zuschusses von der Gemeinde nicht entbehren kann, die aufgegangenen Kosten zu tragen ganz im Stande ist, so findet der Stadtrath auch kein Bedenken die Kosten auf die städtische Casse zu übernehmen. Nur kann er nicht umhin, die Bemerkung auszusprechen, daß, wenn es sich um so bedeutende, aus der Gemeindekasse zu bestreitende Auslagen handle, künftig die seiner Seits erforderliche Genehmigung zur Ausführung, unter Vorlegung des Kostenvoranschlages, vorher nachgesucht werden möge.

    Actum ut supra

  • Eintrag 28030. Januar 1843

    Nachdem der Stadtrath heute die Wahl der Bau-Commission für die Restauration der hiesigen Münsterkirche vorgenommen, ging derselbe zu der Beschließung über, daß zur Vollführung dieses Werkes zuerst ein Betrag von zweitausend Thalern Preußisch Courant in diesem Jahre, neben der gewöhnlichen Communalsteuer und nach dem nämlichen Fuße wie diese umgelegt werde.

    Da mittelst der Statt gefundenen Collecten eine Summe von 3813 Thaler 17 Silbergroschen 6 pfennige disponibel gestellt ist, so wird der umzulegende Betrag in Verbindung mit der diesjährigen Quote des Allerhöchsten Gnadengeschenkes zur Ausführung der in diesem Jahre vorkommenden Restauration-Arbeiten vollkommen ausreichen.

    Über die Aufbringung der für die nächsten Jahre nothwendigen Baumittel wird die Beschließung des Stadtrathes vorbehalten.

    Actum ut supra

  • Eintrag 28130. Januar 1843

    In Übereinstimmung mit der Äußerung Königlich Hochlöblicher Regierung in dem Rescipte vom 11. Januar courant I. S. II b. N° 33 fand der Stadtrath es ebenfalls zweckmäßig, daß schon jetzt für die vorzunehmende Restauration der hiesigen Münsterkirche eine Bau-Commission aus dem Stadtrathe und dem Kirchen-Vorstande gebildet werde, welche nach seinem Dafürhalten aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und dreien Mitglieder des Stadtrathes, und ebensoviel Mitgliedern des Kirchen-Vorstandes bestehen dürfte.

    Aus seiner Mitte wählte der Stadtrath demnach zu dieser Bau-Commission die Stadträthe Peter Reinartz, Franz Gerhard Rottels und Adolph Linden, indem er dem Kirchenvorstande nun überläßt, die Commission durch die Wahl einer gleichen

    Der also gebildeten Commission ertheilt der Stadtrath auch die Vollmacht, die Wahl des Baumeister zur Leitung der Restaurations-Arbeiten vorzunehmen, und unter Zuziehen desselben, innerhalb der Gränzen des festgestelltlen Anschlages alles dasjenige anzuordnen, und zu beschließen, was nach ihrem besten Wissen und Gewissen zur glücklichen Vollbringung des wichtigen Werkes zu führen geeignet ist.

    Beim Schluße dieses fühlt der Stadtrath noch das Bedürfnis Königlich Hochlöblicher Regierung den innigsten Dank zu bringen für die wirksame Unterstützung, welche das von des Königs Majestät großmüthig verliehene Gnadengeschenk von 10.000 Thaler zu Wege gebracht hat.

    Actum ut supra

  • Eintrag 28230. Januar 1843

    Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 9. dieses Monats I. S. III. N° 34 und der früher über diesen Gegenstand gepflogenen Verhandlungen erklärte der Stadtrath, daß die Führung der Coeln-Venloer Bezirksstraße über Wevelinghoven mittelbar allerdings auch der Stadt Neuhs und ihrem Fruchthandel insofern zum Vortheil gereiche, als sie eine gesichertere Verbindung zwischen der Stadt und der sogenannten Gillbach vermitteln. Aus diesem Beweggrunde will der Stadtrath daher auch gerne eine Betheiligung an den Kosten dieser StraßenRichtung übernehmen, welche hierdurch auf tausend Thaler Preußisch Courant festgestellt wird. Es knüpft derselbe an diese Bewilligung jedoch den ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Coeln-Venloer-Straße nicht bloß mittels einer Zweigbahn, sondern förmlich über Wevelinghoven und von dort an in der vorgeschlagenen Linie förmlich nach Cöln geführt werde, und daß die Gemeinde Wevelinghoven die bestimmte Verpflichtung eingehe, den Communalweg von Wevelinghofen über Gilverath nach der Aachener Straße chausseemäßig

    Actum ut supra

  • Eintrag 28330. Januar 1843

    Der Vorsitzende Beigeordnete brachte zum Vortrag, daß der Abbruch des mit jedem Tage mehr in baulosen Zustand versinkenden Hammthores allgemein gewünscht werde, und dieser Abbruch jetzt um so mehr an der Zeit sein möchte, als der mit seinem Eigenthum an das Thor anschließende Mühlenbesitzer Hoffmann daselbst ein das Ansehen der Straße hebendes größeres Gebäude zu errichten beabsichtige.

    Zur Untersuchung aller hierbei concurrirenden Verhältnisse fand der Stadtrath es angemessen, aus seiner Mitte ein Comite zu wählen, wozu durch Stimmen-Mehrheit die Herren Peter Reinartz, Johann Bapist Ibels und Jacob Le Hann ernannt wurden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 28430. Januar 1843

    Der von Godfried Meyer in hiesiger Bauerbahn beantragte Verkauf einer isolirt gelegenen Parzelle GemeindeGrund, welche nach der Vermessung einen Flächenraum von 126 Ruthen 40 Fuß Magdeburger Maaßes enthält, und früher den Bestandtheil eines alten Weges bildete, wurde vom Stadtrathe mit den in der Eingabe vom 26. Januar courant vorgestellten Rücksichten jedoch in der Art beschlossen, daß der Verkauf öffentlich geschehe, und die Hälfte des Kaufpreises auf dem Grundstücke hypothekarisch haften bliebe.

    Actum ut supra

  • Eintrag 28530. Januar 1843

    Auf unsre gehorsamste Vorstellung vom 21. october vorigen Jahres, sind wir im Auftrage Eines Königlich hohen Finanz-Minsterii von der Königlichen Regierung zu Düsseldorf unterm 14. December dahin beschieden worden, daß zu der ausgesprochenen Befürchtung: es würden die an der Oelgangsinsel im Rheine angeordneten Correktions-Arbeiten für die Schiffahrt im Erft-Canale nachtheilige Wirkungen zur Folge haben, kein sicherer Grund vorhanden sei.

    Den diesfälligen Bescheid der Königlichen Regierung erlauben wir uns in Abschrift ganz gehorsamst beizuschliessen. In Folge obiger Entscheidung sind jene Arbeiten nunmehr fortgesetzt werden, und als vollständig ausgeführt zu betrachten.

    Was wir als eine unvermeidliche Nachwirkung jener Bauten erst in entfernterer Zukunft besorgten,- eine Schmälerung des Fahrwassers in dem hiesigen Erft-Canale ist indessen leider schon jetzt unmittelbar nach der Ausführung der Strom-Arbeiten eingetreten. Es ist daher nicht blos eine erst in der Möglichkeit liegende Befürchtung, sondern in der Wirklichkeit vorhandener thatsächlicher Verlust, den wir zu beklagen haben, und der unserer Schiffahrt, und unserm Handel jetzt schon großen Schaden bringt, für die Zukunft aber noch erheblicheren Nachtheil bereiten wird.

    Zur Begründung dieser Behauptung gestatten wir uns Nachstehendes in Ehrerbietung anzuführen.

    Es ist eine anerkannte Thatsache, welche keinen Widerspruch finden wird, und sich nöthigen Falles durch die Wasserstand Register beider Städte erweisen läßt, daß vor Ausführung jener Stromarbeiten bei einem Wasserstand von 5 Fuß Düsseldorfer Pegel der hiesige Erftpegel Fuß 1 bis 1 1/2 Zoll nachwies, und daß dieser erhöhte Stand des diesseitigen Pegels bei größerem Wasserstande

    Bei einem Wasserstande von 4 Fuß 8 Zoll Düsseldorfer Pegel war der Erft-Canal vor Ausführung der Strom Arbeiten für die größen Rheinschiffe zugänglich; wir werden bei jenem Wasserstande jetzt aber kaum 4 Fuß haben, und unsre Schiffahrt dabei in dem Grade beeinträchtigt sehen, daß größere Schiffe als dann den Canal nicht mehr befahren können. Bei dem nicht selten eintretenden Wasserstande von 4 Fuß Düsseldorfer Pegel werden nur kleinere Fahrzeuge von einer Ladung von 2000 Centner und darunter unsre Stadt erreichen könen.

    Wollen wir nun auch die befürchtete allmählige Vereinigung der Oelgangsinsel mit dem auf dem Gebiete der Bürgermeisterei Heerdt gelegenen Rhein-Ufer und die dadurch entstehende Versandung des Erft-Canales nur in das Reich der Möglichkeiten stellen, was jedoch nach unserm ehrerbietigsten Dafürhalten im Laufe der Zeit nicht ausbleiben dürfte: so haben doch die ausgeführten

    Soll der Erft-Canal wie bisher auch bei kleineren Wasserstande jetzt noch für größere Schiffe zugänglich sein, also nur der Zustand wieder herbeigeführt werden, wie solcher vor Ausführung der Corrections-Arbeiten im Rhein existirte, so erscheint eine weitere Austiefung desselben um 9 Zoll als durchaus unerläßlich auf eine Strecke von ungefähr einer halben Meile zu sein. Diese Austiefung wird eine bedeutende Ausgabe veranlassen, und dann wirft sich noch die Frage auf, ob die Ausführung überhaupt geschehen kann, da die hohen Ufer des Canales den Nachsturz drohen und eine Versiegung der

    Es ist daher kein unerheblicher Gegenstand, sondern ein Gegenstand von der höchsten Wichtigkeit für die Schiffahrt und den Handel hiesiger Stadt, welcher uns bestimmen muß, diese nochmalige ehrerbietige Eingabe an Ein Königlich Hohes FinanzMinisterium zu richten, und Hochdaselbe angelegentlichst zu bitten, vorerst eine genaue Untersuchung der frühern und jetzigen Wasser-Verhältnisse des hiesigen Erft-Canales hochgeneigtens verordnen zu wollen, mit deren Resultate sich die Richtigkeit der von uns angeführten Thatsache ergeben wird. Einstweilen legen wir zu vorläufiger Erhärtung der diesseitigen Angaben das Attest eines Vereideten Geometer bei, woraus hervorgeht, daß selbst der Wasserstand im Rheine unterhalb des angelegten obern Dammes um 1 Fuß 5 1/2 Zoll niedriger steht, als unterhalb desselben, was denn nothwenig zu dem Schluße führt, daß eine ähnliche Wirkung auch in dem weiter abwärts gelegenen Erft-Canale wahrgenommen werden muß.

    Um sodann auch einen festen Anhaltspunkt für künftige Untersuchungen zu gewinnen, haben wir am 17. December vorigen Jahres in einem Augenblicke, wo die Strom-Arbeiten im Rheine zwar schon im Werke, aber noch nicht ganz vollendet waren (bei einem Wasserstande von 5 Fuß 4 Zoll Düsseldorfer Pegel Morgens 9 Uhr, und von 5 Fuß 3 Zoll um Mittag) durch den Königlichen Wasserbaumeister Kluth in Düsseldorf, die verschiedenen Tiefen des hiesigen Erft-Canales vermessen und festsetzen lassen. Von der darüber aufgenommenen Verhandlung erlauben wir uns eine beglaubigte Abschrift ebenfalls hier beizuschließen, indem wir uns noch ehrerbietigst zu bemerken gestatten, daß eine bei gleichem Wasserstande des Düsseldorfer Pegels

    Wenn der Staat auch im Interesse des Allgemeinen StromArbeiten zu unternehmen für nöthig erachtet, so ist es doch eine seiner Itention, daß der Einzelne, oder einzelne Orte darunter leiden, und, falls eine solche Benachtheiligung, wie sie hier vorkommt, unvermeidlich sein möchte, so gilt es überall als Grundsatz der Billigkeit, daß dafür angemessene Entschädigung gewährt werde.

    In unserm Staate haben diese Grundsätze der Billigkeit stäts Anwendung gefunden, und so dürfen auch wir in der vorliegenden Angelegenheit auf gnädige Abhülfe oder Schadloshaltung vertrauen.

  • Eintrag 28630. Januar 1843
  • Eintrag 2876. März 1843

    Auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 17. October vorigen Jahres I. S. III N° 6759 wurden heute dem Stadtrathe der entworfene Bauplan der hiesigen Stadt und die nach vorhergegangener Offenlegung desselben dagegen eingekommenen Reklamationen vorgelegt, um auf letztere spezieller einzugehen und solche ausführlich zu begutachten.

    Gegen die einzelnen Bestimmungen des Bauplanes sind folgende partielle Abänderungen bezweckende Vorstellungen eingereicht worden:

    1. Eine Vorstellung des Buchbinder und Kleinhändler Michel Joseph Tonet vom 22. April 1842;

    2. eine desgleichen von verschiedenen Anwohnern des Marktes vom 23. April 1842;

    3. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern der Oberstraße vom 27 April 1842;

    4. eine desgleichen von MedizinerDr Rheindorf vom 3. Mai 1842

    5. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern der Niederstraße vom 25. April 1842,

    6. eine desgleichen von Martin Abels und Heinrich Hoffmann 26. April 1842 und endlich

    7. eine desgleichen von Peter Schumacher vom 6. März 1842.

    Die Vorstellungen ad 1 und 2 sind in ihren schießlichen Anträge gegen die projectirte Vorrückung der Häuser von Ad. Bachren, Johann August Holter, A. Bresgen und B. Cares auf dem Marktplatze gerichtet, in dem letzterer dadurch verengt werden würde, es aber Streben bleiben müsse, diesen jetzt noch nicht hinlänglich geräumigen Platz vielmehr zu erweitern. Der Stadtrath kann das Begründete, was in dieser Einrede liegt, keineswegs verkennen, und er macht daher im vollkommenen Einverstännisse mit den Anträgen des von ihm gewählten Ausschusses in der Verhandlung vom 4. Juli 1842, worauf im Allgemeinen Bezug genommen wird, den Vorschlag:

    daß die südliche Seite der Krämerstraße /:Lit. L:/ und die Häuserreihe A am Markte in ihrer jetzigen Lage belassen und die nördliche Seite der Krämerstraße noch mehr zurückgelegt werde, und zwar dergestalt, wie solche im Plane durch die an beiden Enden mit Punkten versehene dunkle rothe Linie angedeutet worden ist.

    Vermittelst dieser Abänderung im Bauplan würde demnach den Reklamationen ad 1 und 2 völliges Genüge geleistet und auch der ungewöhnlich engen, aber stark frequentirten Krämerstraße für die Folge eine allgemein gewünschte Er weiterung verschafft werden.

    Durch die Eingabe 3 wird der Verengung entgegen gesprochen, welche die Oberstraße bei der ursprünglich projectirten neuen Richtung erleiden würde. Mit Grund führen Reklamanten an, daß diese Straße, besonders der zwischen

    daß die durch das Project angenommene Baulinie auf beiden Seiten die Oberstraße zum Theil verlassen, und die angedeuteten neuen Linien, welche eine Erbreiterung der Straße zum Zweck haben, zur Ausführung gebracht werden.

    Mittels der Vorstellung 4 stellt der Mediziner Dr Rheindorf den Antrag, daß sein Haus in der Glockhammerstraße bei dem neu anzunehmenden Bauplane nicht herauszurücken brauche, was indessen nach dem Projecte beabsichtigt werde. Die Ausführung dieses letztern Projectes würde bei der hohen Lage dieses Hauses, und bei der Beschaffenheit der vor demselben gelegenen Treppe viele Schwierigkeiten finden, welche sich indessen umgehen lassen, wenn die zwischen Niederstraße und der Spulgasse gelegene Theil der Glockhammerstraße diejenige Abänderung erhält, welche von dem Ausschusse in dem Plane mit der an beiden Enden punktirten dunkel rothen Linie angedeutet ist. Der Stadtrath schlägt daher diese Änderung vor, wodurch dann zugleich die Beschwerde des p. Rheindorf erledigt, und die zu wünschende Erweiterung dieser Straße zu Wege gebracht wird.

    Für die vom Niederthore nach dem Hammthore führende Wallstraße wird durch die Eingabe 5 eine Erweiterung

    Die Gartenbesitzer Martin Abels und Heinrich Hoffmann opponiren in der Eingabe 6. gegen die Anlage des offenen Platzes, welcher vor dem Hammthor gebildet werden soll. Sobald die fraglichen Gärten zur Bildung jenes öffentlichen Platzes in Anspruch genommen werden, gebührt den Eigenthümern allerdings dafür Entschädigung, es kann aber die Stadt durch die gemachte Einrede sich nicht bestimmen lassen, von der Ausführung ganz Abstand zu nehmen. Inzwischen läßt sich der Raum des Platzes in der auf dem Plane angedeuteten Weise um ein Merkliches verkleinern ohne dadurch dem Zwecke Eintrag zu thun, indem der Platz dann immer noch hinlänglich geräumig bleibt. Durch diese Verengung wird, außerdem, daß die Stadt für die dort theurer im Preise stehenden Gärten ein weit geringere Entschädigung zu leisten haben wird, was in Ansehung des Kosten Punktes eine vorzügliche Berücksichtigung verdient, auch noch der Vortheil reicht, daß die daselbst anzulegenden neuen Straßen nicht im spitzen Winkeln zusammenlaufen, und die zwischen diesen Strassen liegenden Bau-Quartiere am Ausgange des Thores nicht mit spitzen Winkeln enden, was bei der ursprünglich projectirten Anlage des Platzes der Fall sein würde. Der Stadtrath kann daher hierunter dem Vorschlage des Ausschusses, wie derselbe in der Verhandlung vom 4. Juli vorigen Jahres erörtert, und auf dem Plane näher bezeichnet worden überall nur beitreten.

    In der Eingabe Nr. 7 hat der Eigenthümer Peter Schumacher

    Eine Straße an dieser Seite der Erft erscheint auch dem Stadtrath weder nothwenig noch wünschenswerth. Da eine Bebauung derselben so leicht nicht zu erwarten und auch die Communikation mit den übrigen Theilen der Stadt die Bildung der Straße nicht als Bedürfnis darstellt. Es wird daher vorgeschlagen, von dieser Straße ganz Abstand zu nehmen, und dadurch zugleich auch die Einrede des Reklamanten zu beseitigen.

    Nachdem durch die vorstehenden Erörterungen alle gegen den neuen Stadtplan eingegangenen Reklamationen zur Erledigung gebracht sind: geht der Stadtrath nunmehr zur Erörterung derjenigen Veränderungen über, welche, obgleich nicht durch Vorstellung einzelner Betheiligten angeregt, dennoch im allgemeinen Interesse wünschenswerth erscheinen und demnach nicht umgangen werden können.

    Diese Straße bildet mit der Oberstraße die Hauptstraße der Stadt. Schon aus diesem Gesichtspunkte und zugleich wegen ihrer starken Benutzung wird die möglichste Breite für sie gewünscht. Dies vor Allem ins Auge genommen, glaubt der Stadtrath nicht so sehr auf Erzielung einer durchaus graden

    Es kann diese Straße als die verkehrreichste der ganzen Stadt betrachtet werden, auf welcher durch den fast unaufhörlichen Zusammenfluß des Fuhrwerkes schon jetzt nicht selten momentane Unterbrechungen der Communkation Statt finden. Die möglichste Erweiterung derselben muß daher vorzügliche Aufgabe bleiben. Dieselbe läßt sich aber nur dadurch einigermaßen erreichen, daß, nach dem Vorschlage des Ausschusses etwa bis zur halben Straßenlänge die zunächst der Oberstraße an der Südseite gelegenen, ohnehin noch fast ganz neuen Häuser in ihrer gegenwärtigen Richtung belassen und von da an die übrigen Häuser dieser Seite bei vorkommenden Neubau in die angedeutete neue Baulinie zurückgelegt werden. Der Stadtrath ist diesem in jeder Hinsicht zweckmäßig erscheinenden Vorschlage beigetreten.

    Wegen des vor dem Rheinthore betriebenen starken Kohlen-Holzund Fruchthandels erfordert die Rheinstraße eine mehr als gewöhnliche Breite, um sowohl der dort häufig eintretenden Unterbrechungen der Communikation, als auch leicht möglichen Unglücksfällen vorzubeugen. Es werden für dieselbe daher die mit Endpunkten versehenen neuen Linien vorgeschlagen, welche auch schon deshalb, um so füglicher in Ausführung kommen können

    Die Spulgasse dient als Verbindung zwischen dem Viehmarkte und dem Glockhammer und wird bei der starken Bevölkerung dieses Quartiers sehr häufig benutzt. Wie im Bauplan angegeben, wird daher für diese Straße eine Breite von 2 Ruthen oder 26 Fuß um so mehr vorgeschlagen, als schon jetzt in dieser Gasse die Errichtung mehrer ansehnlichen Häuser beabsichtigt wird.

    Rücksichtlich dieser Quartiere wird den Vorschlägen des Ausschusses, nämlich:

    a) daß zu leichterer Bewerkstelligung der Verlängerung der Gasthausstraße und Ersparung von Grund-Entschädigungskosten die im Alignements-Plan zwischen XX und XXI angenommene Straße verlassen und dagegen die in No XXI angedeutete Straße mit Benutzung des daselbst liegenden Weges zur Ausführung gebracht werde;

    b) daß ebenfalls zu Ersparung von Grund-Entschädigungen die zwischen den Quartieren XXI und XXVIII projectirte Straße, wie im Plane angedeutet, mehr nach Süden gerückt, und dadurch der zwischen beiden Quartieren vorhandene Weg mehr in die Mitte dieser Straße gebracht werde;

    c) daß zu möglichster Benutzung der Seiten der Chaussee nach Jülich und bei der gänzlich mangelnden Aussicht, die dem Nordkanal zugekehrten Seiten je bebaut zu sehen, die Tiefen der Quartiere N° XXVIII und XXIX vermehrt, sodann nur die Chaussee Seiten bei XXII und XXIX benutzt, von der Bebauung der übrigen Theile dieser Quartiere, so wie auch der Quartiere XXX und XXXI, welche mit den bestehenden Stadttheilen

    d) daß die Straße am Zollthore, welche bis zur Verlängerung der Neustraße längst der Erft und den Quartieren XXI und XX, wie im Plane angedeutet, zur Ersparung der Entschädigung der hier in sehr hohem Werthe stehenden Grundflächen, überall nur auf die hinlänglich erscheinende Breite von 36 Fuß gebracht werde:

    von Seiten des Stadtrathes in allen Beziehungen beigetreten. Mit den übrigen hier nicht erörterten Bestimmungen des Alignements-Planes erklärte der Stadtrath sich einverstanden, worauf dann nachdem die neuen Straßen noch mit Namen versehen wurden, die gegenwärtige Verhandlung geschlossen wurde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 2886. März 1843

    Mit Rückblick auf seinen Beschluß vom 12. Mai 1835 genehmigte der Stadtrath auf den Antrag des Kohlenhändlers Johann Heinrich Elfes, vom 15. Februar courant, daß demselben hinter seinem Hause gelegene städtische Grundparzelle von 4/8 Magdeburger Ruthen zu der bisherigen Miethe von Einem Thaler jährlich, und unter den nämlichen Bedingungen, wie solche jetzt bestehen, noch auf fernere neun Jahre in Pachtung gegeben werde, indem jene Parzelle ihrer Lage nach nicht wohl öffentlich ausgestellt werden könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 2896. März 1843

    Der Nachbarschaft am Markte wurde auf die Vorstellung der Pumpen-Vorsteher vom 4. März courant zur Bestreitung der Kosten, welche die Instandsetzung der am Postlokale befindlichen Pumpe verursacht hat, wie dies auch früher bei andern Nachbarschaften geschehen, ein Zuschuß von zehn Thaler aus der GemeindeKasse vom Stadtrath bewilligt.

    actum ut supra

  • Eintrag 2906. März 1843

    Nach Einsicht der Vorstellung des Vikar Aloys Hahn zu Kaarst vom 4. Februar courantund der landräthlichen RundVerfügung vom 9. nämlichen Monates erklärte der Stadtrath, daß dem gedachten Vikar für die Ertheilung des ReligionsUnterrichtes an der Schule von Weißenberg im Jahre 1842 Seitens der Gemeinde Neuhs die frühere Vergütung von zehn Thalern bezalt werden könne, aus dieser Bewilligung aber ein dauerndes Recht für die Zukunft nicht zu folgern sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 2916. März 1843

    Die mannigfachen Bemühungen und Leistungen berücksichtigend, welchen der Herr Oberwegebau-Inspector Wormstall sich beim Bau der Neuß-Rheidter-Straße hat unterziehen müssen, findet der Stadt sich bewogen demselben eine Gratifikation von Einhundert Thalern aus der städtischen Casse, unter Vorbehalt der höheren Genehmigung hierdurch zu bewilligen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2926. März 1843

    Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten, daß die Überfüllung der Elementar Knabenschule seit dem Herbste vorigen Jahres die Bildung einer fünften Classe nothwendig

    actum ut supra

  • Eintrag 2936. März 1843

    Nach dem von dem vorsitzenden Beigeordneten vorgetragen worden, wie mehre hiesige Einwohner, theils solche, welche Kühe besitzen, theils solche, welche sich davon noch anschaffen wollen, darauf Anspruch machen, daß ihnen Stücke der Kuhweide gegen die Pacht von 4 Thalern pro Magdeburger Morgen in Pacht überlassen werden mögen, erklärte der Stadtrath, daß auf diese Gesuche jetzt nicht mehr eingegangen werden könne, indem sich die betreffenden Personen auf die unterm 7. December 1841 und 14. Februar 1842 erlassenen öffentlichen Aufforderung hätten melden müssen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2946. März 1843

    Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten, daß einige Stücke der jährlich zum Verkaufe kommenden städtischen Gras-Parzellen einen höhern Ertrag versprächen, wenn dieselben als Gartenland zur Verpachtung ausgestellt würden, beschloß der Stadtrath, daß die öffentliche Verpachtung dieser Wiesenstücke, in einem Flächenraum von überhaupt 27 Morgen 60 1/2 Ruthen Magdeburger Maaßes und in Parzellen, wie solche auf der beiliegenden Carte des Kreis-

    actum ut supra

  • Eintrag 2956. März 1843

    Über den Antrag des Bau-Unternehmer Lemmer:

    daß die Stadt Neuhs autorisirt werden möge, sich wegen mehrer von ihm gemachten Nachfordernungen für Bau-Arbeiten am Hessenthore, und dem Damm daselbst auf einen Rechtsstreit einzulassen,

    berathend erklärte der Stadtrath in Folge Rund-Verfügung vom 13. Februar courant I. S. II. A. N° 3066, nach vorheriger Einsicht der Verhandlungen, daß die Forderung des p. Lemmer in allen ihrenTheilen unbegründet erscheine, und deshalb in ihren Hauptpunkten auch schon durch die Rescripte Königlicher Regierung vom 9. Februar 1841 I. S. III N° 500 vom 12. März 1841 I. S. III N° 1571 und vom 19. August 1842 I. S. III N° 5481 zurückgewiesen worden sei.

    Da indessen Niemand verwehrt werden könne, seine vermeintlichen Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend zu machen, so werde die Stadt sich nicht entziehen können, auf den beabsichtigten Prozeß sich einzulassen.

    Der Stadtrath bittet demnach die Autorisation zum Rechtsstreite auf den das Bürgermeister-Amt verwaltenden Beigeordneten Adam Breuer hochgefällig ausstellen lassen zu wollen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2966. März 1843

    Von dem vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister wurde vorgetragen, daß die Stadt, nach einer jüngst erfolgten

    Nachdem der Stadtrath diese Mittheilung unter Äußerungen des innigsten Dankes für die Gnade des Königs entgegengenommen hatte, nahm derselbe nachstehende Beschließung 1. das sogenannte städtische Arbeitshaus auf der Batteriestraße wird zum Packhofe, und das jetzige Gebäude der höhern Töchterschule in der Quirinusstraße als Geschäfts-Lokal für das Haupt

    2. Für die bauliche Einrichtung dieser Gebäulichkeiten, für die Aufführung eines großen Schuppens so wie für den Bau der nöthigen Remisen am äußersten Ende des Gartens, und einer damit in den obern Etagen zu verbindenden Wohnung für den Hafenmeister, deßen jetzige Wohnung in die Anlage des Packhofes hineingezogen wird, bewilligt der Stadtrath die muthmaßlich erforderliche Summe von Viertausend Thalern mit dem Vorbehalt, daß die Arbeiten vorher veranschlagt, und nachdem ihm die Anschläge vorgelegt worden, öffentliche verdungen werden.

    3. Da diesjährigen städtischen Einkünfte insgesammt bereits ihre etatsmäßige Bestimmung haben, so bestimmt der Stadtrath ferner, daß die obige Summe von 4000 Thaler von der Stadt bei der Sparkasse lehnbar aufgenommen, und derselben durch die Ersparnisse der künftigen Jahre vor und nach restituirt werde.

    4. Zur Benutzung für die höhere Töchterschule, welche in Folge der obigen Einrichtungen das bisher inne gehabte städtische Haus in der Quirinstraße verlangen muß, soll das dem Johann Vehling am Hessenthore zugehörige Haus, welches vermöge seiner innern Beschaffenheit dazu ganz geeignet erscheint, und augenblicklich angetreten werden kann, für die von dem Eigenthümer geforderte jährliche Miethe von 200 Thaler (zweihundert Thaler) für städtische Rechnung auf drei Jahre

    5. Schließlich wird der gedachten Vorsteherin Fräulein Königsfeld für den Verlust des Gartens, den sie bei der bisherigen Schule benutzte, und in dem neuen Lokale entbehren muß, wie für die mit dem Umzuge verbundenen Bemühungen und Kosten, endlich auch in Rücksicht auf den Umstand, daß die Schule nicht zu der ihre Existenz sichernden Ausdehnung gelangen kann, ein für allemal eine aus der Stadtkasse zahlbare Entschädigung von 75 Thaler zuerkannt.

    Um hochgefällige Genehmigung dieser verschiedenen Beschließungen, welche zur Begründung des Haupt-Steuer-Amtes durchaus nothwendig sind, glaubt der Stadtrath Königlich Hochlöblicher Regierung um so vertrauensvoller bitten zu dürfen, als dieselben nur eine Folge der Allerhöchsten Bewilligung sind, und die bevorstehende Errichtung des Haupt-Steueramtes nicht nur mittelbar allen Einwohner der Stadt große Vortheile gewähren wird, sondern auch durch den unfehlbar steigenden Verkehr für das städtische Aerar eine bedeutende Vermehrung der Erftschiffahrtsgebühren in Aussicht stellt, welche die jetzt zur Ausgabe kommenden Summen mit der Zeit reichlich erstatten wird.

    actum ut supra

  • Eintrag 2976. März 1843

    In seiner heutigen Sitzung nahm der Stadtrath von denjenigen Vorschlägen Kenntnis, welche die Schul-Commission in der Darstellung vom 22. Februar courant gemacht hat, um mit dem hiesigen Progymnasium nach zwei Real-Klassen zu verbinden dadurch die Anstalt in eine solche Verfassung zu bringen, daß sie ihre bisherige Aufgabe als Vorbereitungsschule sich gelehrte

    Mit lebhaftem Vergnügen erkennt der Stadtrath in diesen Vorschlägen eine auf Erweiterung des Unterrichtswesens hiesiger Stadt eingerichtete Verbesserung , wie solche durch die Anforderungen der gegenwärtigen Zeit geboten wird, und schon lange im Stillen der Gegenstand allgemeiner Wünsche in Stadt und Umgegend gewesen ist.

    In der Überzeugung, daß die Bildung zweier Realklassen einem wirklich bestehenden Bedürfnisse abhelfe, und dieselbe mit der Zeit auch die Frequenz der Anstalt angemessen vermehren werde, ging der Stadtrath demnach unter allen Beziehungen mit der Schul-Commission einverstanden, zu folgenden Beschließungen über:

    1° Nach dem Vorschlage der Schul Commission wird mit dem Anfange des Schuljahres 1843/44 für die zu bildenden zwei RealClassen ein eigener tüchtiger Lehrer an die Schule berufen, welcher vollkommene Kenntnis der französischen und englischen Sprache besitzen, und auch in der kaufmännischen Buchhaltung erfahren sein muß.

    2° Zur Aufmunterung des Lehrerpersonales scheint auch dem Stadtrath eine Fixirung der Lehrgehälter, welche bisher zum Theil aus dem Schulgeld bestritten wurden, ganz zweckmäßig.

    In Berücksichtigung der von dem Direktor aufgestellten achtjährigen Durchschnittsberechnung werden diese Gehälter demnach von 1843/44 an folgendermaßen fixirt und auf den städtischen Etat aufgenommen.

    a) für den Direktor Meis auf 540 Thaler jährlich;

    b) für jeden der Lehrer Loehrer, Blumberger, Gnosseks, und für den neu zu berufenden Lehrer auf 460 Thaler jährlich

    c) für den Lehrer Berghoff auf 395 Thaler jährlich;

    d) für den dritten Caplan welcher den Religions-Unterricht ertheilt, wie bisher auf 100 Thaler;

    e) für den Zeichenlehrer Dornbusch auf 250 Thaler jährlich und endlich

    f) für den Gesanglehrer Hartmann wie bisher auf 125 Thaler jährlich. Auf Veranlassung der besondern Eingabe des Lehrer Berghoff vom 27. Feburar courant wurde demselben sodann noch außer der obigen Besoldung für die Haltung des sogenannten Silentium jährliche Gratifikation von 50 Thaler bewilligt.

    3° Um die vermittelst Creirung der neuen Lehrstelle und der Feststellung der Gehälter für die Stadtkasse entstehende bedeutende Zubuße einigermaaßen zu compensiren, wird das Schulgeld, welches in der 4. Classe bisher 3 Thaler 5 Silbergroschen vierteljährig betrug auf 4 Thaler 5 Silbergroschen und jenes für die 1. 2. und 3. Classe, welches jetzt 3 Thaler 20 Silbergroschen beträgt, auf 4 Thaler 20 Silbergroschen per Vierteljahr festgestellt, welches Schulgeld jenem an andern Gymnasien gleich kömmt und daher eine Verminderung in dem Besuche der Anstalt nicht besorgen läßt. Das Schulgeld fließt in die Stadtkasse, wird aber wie bisher von dem Director, welcher damit einverstanden ist, erhoben und nebst namentlicher Liste alle Viertel Jahre an jene abgeliefert.

    4° Von den in der Anstalt vorhandenen Räume wird ein Schulzimmer auf städtische Kosten eingerichtet, und sodann der vormals mäßige Betrag von 150 Thaler, welchen das Collegium für Reparaturen, Brand und Licht aus dem städtische Aerar jährlich erhält, auf 180 Thaler erhöht.

    5° Die gegenwärtigen Anordnungen sollen einstweilen versuchsweise nur auf drei Jahre in Ausführung kommen, nach deren Ablauf der Stadtrath für den ungehofften Fall, daß die jetzt gehegten Erwartungen dadurch nicht entsprechen würde,

    actum ut supra

  • Eintrag 2986. März 1843

    Der vorsitzende Beigeordnete Bürgermeister trug vor, daß das hiesige Hammthor täglich in größerem Verfall gerathe, und der Abbruch deselben nicht nur wegen des polizeiwidrigen Zustandes der Gebäulichkeiten nöthig erscheine, sondern auch noch deshalb allgemein gewünscht werde, um an jener Stelle einen bequemeren und ansehnlicheren Eingang in die Stadt herbeizuführen, und der sich dort offenbarenden Baulust Befriedigung zu geben.

    Nach Anhörung dieses Vortrages beschloß der Stadtrath,

    1° daß das Hammthor welches weder in militärischer Beziehung Vortheile darbieten könne, noch in geschäftlicher oder architektonischer Hinsicht irgend von Werth sei, nebst dem darangebauten ehemaligen Pförtnerhause nach vorher eingeholter Zustimmung der Oberbehörde, zum Abbruch verkauft werde.

    2° daß die durch den Abbruch sich bildenden fünf Bauplätze wie solche auf dem Situations-Plane des Kreisbaumeisters Westphalen vom 26. Februar courant sub No 1. 2. 3. 4 und 5. bezeichnet sind, öffentlich veräußert werden;

    3° daß der Erlös dieser Baustellen, und jener, welchen der Abbruch des Thores und des Pförtnerhauses aufbringe, so weit nöthig dazu verwendet werde, die zur Bildung des vorschriftsmäßigen Alignements nach dem städtischen Bauplane abzubrechenden kleinen Häuser der Wittwe Koenenund des Lambert Cremer käuflich zu erwerben:

    4° daß zu käuflicher Erwerbung der letztgenannten beiden Häuser mit den obigen Erlöse respective der Stadtkasse ein Betrag bis zu fünfhundert Thaler zur Disposition zu stellen sind.

    actum ut supra

  • Eintrag 2996. März 1843

    Der das Bürgermeister-Amt verwaltende erste Beigeordnete stellte dem heute versammelten Stadrathe den Herrn Michael Frings, welcher an die Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen Herrn Joseph Albert Müller von Königlicher Regierung zu Düsseldort unterm 15. Decembervorigen Jahres I. S. II A N° 23610 zum zweiten Beigeordneten hiesiger Stadt ernannt worden, als solchen vor, und es wurde demnach von dem nun ernannten folgender Eid ausgeschworen:

    "Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden "leiblichen Eid, daß, nachdem ich zum Beigeordneten bestellt "worden, Seiner Königlichen Majestät von Preußen, Fried- "rich Wilhelm dem vierten, meinem Allergnädigsten "und wenn Höchstdieselben nicht mehr sein möchten, dessen "Thronfolgern ich treu und gehorsam sein, alle mir vermöge "meines Amtes obliegenden Pflichten gewissenhaft und genau "zu erfüllen, auch mich davon durch kein Ansehen der Person "keinen Vortheil, keine Leidenschaften oder anderen Neben"Absichten abhalten lassen, überhaupt aber in allen Stücken "so verhalten will, wie es einem rechtschaffenen Königlichen "Beigeordneten wohl ansteht, und gebührt, so wahr mir "Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum zu "meiner Seeligkeit, Amen."

    Die Installation des genannten Herrn Beigeordneten wurde demnach für vollzogen erklärt.

    Neuß wie oben

  • Eintrag 3006. März 1843
  • Eintrag 3016. März 1843 Geschehen Neuhs, den 24. März 1843
  • Eintrag 3026. März 1843

    Auf Veranlassung des Rescriptes des Herrn Geheimen-Ober-Finanzrathes und ProvinzialSteuer-DirectorsHelmentag vom 14. dieses Monats N° 6431 I gab der Stadtrath in Verfolg der

    1°, das der Gemeinde zugehörige, auf der Batteriestraße gelegene sogenannte städtische Arbeitshaus, welches nach den gegebenen Andeutungen zum Lagerhause auf städtische Kosten ausgebaut werden wird, nebst dem in denselben zu errichten den Wohnhause für einen Aufseher,

    2°, den ebenfalls auf städtische Kosten zu erbauenden Revisions-Schuppen, nebst dem zwischen diesem Revisions-Schuppen, dem Lagerhause und dem Erft-Canale gelegenen Zollhof;

    3°, das auf der Quirinusstraße gelegene und mit dem Garten an die Batteriestraße anschießende, jetzt zur höhern Töchterschule benutzte städtische Haus Lit. D N° 208, wovon die untern Räume zum Hauptamts-Gebäude, die obern aber zu Dienstwohnungen für die Beamten gleichfalls auf städtische Kosten ausgebaut werden sollen,

    der Steuer-Verwaltung zur unentgeldlichen Benutzung für ihre Zwecke, so lange letztere bestehen, unter der Maaßgabe zu überlassen und einzuräumen, daß von den obern Räumen des ad 3 benannten Hauptamts-Gebäudes 5% des Gehaltes der künftigen Inhaber der diesen darin von der Verwaltung zu übernehmenden Dienstwohnungen an die Stadt entrichtet werde. Es übernimmt der Stadtrath für die Gemeinde zugleich die Verpflichtung, die gesammten

    In Absicht auf den Termin zur feierlichen Einrichtung des Haupt-Amtes erlaubt sich der Stadtrath den dringenden Wunsch auszusprechen, daß dessen Wirksamkeit mit dem 1. Juli dieses Jahres beginnen möge, einmal, weil die Gebäulichkeiten und Localitäten bis zu diesem Zeitpunkte vollkommen in Stand gestellt sein werden, zum andern aber auch, weil die Kaufmannschaft der hiesigen Stadt und Umgegend in der bisherigen Voraussicht, daß das Hauptamt im Laufe des Sommers zu Stande kommen werde, bereits darauf ihre Waaren-Bestellungen hierher gemacht hat, und demnach die weitere Hinausrückung der Eröffnung mit nahmhaftem Schaden für die Betreffende Kaufmannschaft verbunden sein würde.

    Der Stadtrath hegt das ehrerbietige Vertrauen, daß die höchsten Behörden diesem Wunsche, im Interesse des dabei betheiligten Handlungsstandes hochgeneigte Willfahrung zu schenken geruhen werden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 3036. März 1843

    Von dem vorsitzenden Beigeordneten wird vorgetragen, daß im Jahre 1805 ein kleiner städtischer Garten, die sogenannte Maikammer, zwischen Rhein- und Hessenthor, in der Nähe des jetzigen Krahnens gelegen, dem damaligen katholischen Pfarrer zur Benutzung übergeben worden, daß die seitherigen Pfarrer denselben fortwährend in Gebrauch gehabt, sich aber gegenwärtig die

    Dieses Übereinkommen wurde vom Stadtrathe genehmigt, wonach nunmehr die jährliche Entschädigung von Zehn Thalern für den Pfarrer auf den städtischen Etat gebracht werden wird.

    Actum ut supra

  • Eintrag 3046. März 1843

    In Hinblick auf die Regierungs-Verfügung vom 30. December 1834 I S. I N° 5504 äußerte der Stadtrath, wie er kein Bedenken dabei finde, daß dem in Nymwegen gebürtigen Schiffer Hubert Heinrich Hieler, Inhaber eines ansehnlichen Fahrzeuges seinem Antrage vom 11. dieses Monats gemäß der Einwanderungs-Consens in die diesseitigen Staaten ertheilt, respective die Niederlassung in hiesiger Stadt erlaubt werde, indem bei seinem rüstigen Alter, und seinem Gewerbe nicht zu erwarten sei, daß er den öffentlichen Mitteln zu Last falle.

    Actum ut supra

  • Eintrag 3056. März 1843

    In Bezug auf die Rentforderung des hiesigen Alexianer-Klosters beschloß der Stadtrath, nach angehörtem Gutachten des Advocat-Anwalts Camper zu Cöln, noch das Gutachten eines zweiten Rechtsgelehrten einzuziehen, indem auch in Aachen ähnliche Rentforderungen der dortigen Alexianer-Anstalt von der Gemeinde nicht anerkannt wurden, und als durch die Gesetze vom 21. August 1819 und 7. März 1822 niedergeschlagen betrachtet werden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 3066. März 1843

    Auf den Antrag des Vorstandes des hiesigen Bürger-Schützen-Vereins vom 3. dieses Monats, daß demselben zur Deckung des Defizits vorig jähriger Rechnung ein Zuschuß aus der Stadt-Casse möge bewilligt werden, ist vom Stadtrathe nicht eingegangen worden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 3076. März 1843
  • Eintrag 30815. April 1843

    Nach vorher unternommener Local-Besichtigung sprach sich der Stadtrath von Neuss auf die Eingabe des Mühleneigenthümers Adolph Linden vom 18. März courant dahin aus:

    1., daß dem gedachten Mühleneigenthümer zur Erweiterung der Lohmühle und der in den oberen Theilen derselben befindlichen Spinnerei ein hinter dieser Mühle gelegenen öder städtischer Platz, jedoch nur in derjenigen Ausdehnung, wie solche auf der beiliegenden Charte des Geometer Rappenhoener vom 13. März courant mit den Buchstaben a.b.c.d. gezeichnet sei, und mit einem Flächeninhalte von vier Ruthen dreißig Fuß Magdeburger Maaßes (ausschließlich des in diese Vermessung begriffenen Erftwassers) eigenthümlich übertragen, ihm sodann zugleich die Überbauung des in der Mitte durchfließenden Erftfluß gestattet werden könne;

    2., daß dem Herr Linden ebenso der jetzt gemeinschaftliche Weg, gezeichnet auf der Charte mit e.f.g.

    3., der p Linden nicht nur auf die ihm auf dem städtischen Walle vor dem Oberthor zustehende Servitut der Hinstellung eines Tuchrahmens, wovon der auf der Charte mit Lit. B gezeichnete Flächenraum sechs Ruthen zwanzig Fuß Magdeburger Maaßes enthalte, zu verzichten, sondern auch

    4., der Stadt einen Theil seines Gartens, gezeichnet auf der Charte mit Lit. C, und haltend einen Flächenraum von vier Ruthen zehn Fuß Magdeburger Maaßes als Eigenthum abzutreten habe. Zugleich müsse der p Linden sich verpflichten,

    5., der Stadt zu erlauben, das Rad der kleinen städtischen Oelmühle in die sogenannte Lohmühle weiter zu legen zu dürfen, wenn er seiner Seits auch das Rad dieser Lohmühle in den zu überbauenden Theil der Erft fortrücken werde, welche Fortrückung jedoch nur mit Benutzung der bisherigen Höhe des Gefälles zuläßig sein soll;

    6., das zu errichtende Gebäude respective die zu errichtende Mauer bei Lit. B des Planes abzurunden;

    7., der Stadt, respective den Pächtern der städtischen Oelmühle und deren Arbeitern den freien Durchgang zu dem Rade der gedachten Oelmühle stets zu gestatten.

    Endlich knüpfte der Stadtrath an den zu Stande gekommenen Austausch, welcher der Genehmigung der Königlichen Regierung unterworfen bleibe, noch die ausdrückliche Bedingung, daß der p Linden sich verbindlich mache, in den ersten fünfundzwanzig Jahren keine Mahlmühle in der Lohmühle, und den ihm jetzt zur Erweiterung überlassenen Räumen anzulegen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 30915. April 1843

    Nachdem der bisherige, aus der Mitte des Stadtrathes entnommene Administrator der Sparcasse Michael Frings zum B zweiten Beigeordneten hiesiger Stadt befördert worden, so wurde in der heutigen Sitzung mit Bezug auf den § 12 des Statuts vom 3. Mai 1839 der Stadtrath Jacob LeHann an dessen Stelle als Administrator der Sparcasse gewählt.

    Gleichzeitig ist der unterm 14. April 1840 gewählte Administrator aus der Bürgerschaft Kaufmann Caspar Thywissen auf weitere zwei Jahre hierdurch bestätigt worden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 31015. April 1843

    Landräthlicher Verfügung vom 1. April courant N° 1595 zufolge wurde dem heute versammelten Stadtrath nach Verlesung des Regiminal-Rescriptes vom 8. März anno posteriore I L.II C N° 4952, die Frage gestellt ob er geneigt sei, für die Vertilgung der Maikäfer und Engerlinge eine Prämie aus der Gemeinde-Casse für dieses Jahr zu bewilligen. Die derfallsige Bewilligung ist indessen, aus den früher bereits vorgebrachten Gründen, vom Stadtrathe abgelehnt worden.

    Actum ut supra

  • Eintrag 31115. April 1843
  • Eintrag 31227. April 1843

  • Eintrag 31328. April 1843

    Fortfahrend mit dem Revisions Geschäfte prüfte der Stadtrath heute die Ausgabe und bemerkte:

    Pag. 56 & 57. Belag 176-190, daß die hier aufgeführten Summen Beiträge der Stadt Neuss zu den Abschlagszahlungen für den den Gemeinden Neuss, Büderich und Kaarst gemeinschaftlich zu [Wort gestrichen] Last stehenden Erweiterungsbau der Schule zu Weissenberg sind. Es ist dieser Bau seitdem in allen seinen Theilen beendigt, und die vollständige Abrechnung wird nun in der Rechnung von 1843 erfolgen. Für die erst in Februar dieses Jahres geschehene Schlußzahlung sind hier 108 Thalern 4 Silbergroschen 10 Pfennige als Rest-Soll-Ausgabe aufgenommen.

    § 58-70. Die Ausgaben Tit. I. Verwaltungskosten, und Tit. II Polizei-Auslagen wurden

    sorgfältig geprüft und überall richtig ges[tellt] Nach dem SchlußResultate des Tit. II stellt sich zwar eine Etats-Überschreitung von 158 Thalern . -. abzüglich der Ersparnisse von . . . . 85 - 26 [Sgr] also eine EtatsÜberschreitung von 72 „ 4 .....

    heraus, welche jedoch in der Wirklichkeit [nicht] vorhanden ist, da hierunter die von der Mü[nche-] ner- und Aachener-Feuerversicherungs-Ges[ell-] schaft zur Vermehrung und Verbesserung d[er] Löschgeräthschaften (:Pag. 48 Belag 114 der Einnahme:) geschenkten 100 Thalern zum Theil mit verwendet sind. Mit Bezug auf letzteres Ges[chäft.] wird noch bemerkt, daß nach Belag 246 davon einstweilen 51 Th 23 Silbergroschen verauszahlt worden, und d[aß] sonach als Rest-Soll-Ausgabe aufgeführten 48 Thalern 7 Silbergroschen im Laufe dieses Jahres zur Anschaffung tragbarer Handspritzen werde verwendet werden.

    Pag. 70-76. Tit. III Steuern und Abgaben, und Tit. IV Zinsen von Gemeindeschulden haben bei vorgenommener Prüfung keinen Stoff zu bemerkungen gegeben.

    Pag. 76-107. Tit. V. Bau- und Unterhaltungs kosten. Die verschiedenen Ausgaben dieses Titels wurden vom Stadtrathe spezieller Prüfung unterworfen, und nach erlangter Überzeugung richtiger Verwendung gutgeheißen. Die sich ergebende Etas-Überschreitung von . . . . . . . . . . . . . . 1511 - 23 - 7 abzüglich der Ersparniß von . . . . 432 - 15 - 6 also überhaupt . . . . . . . . 1079 - 8 - [1] betragend, ist durch die nothwendige innere

    Pag. 107-108. Tit. VI. Armenpflege wurde richtig gefunden.

    Pag. 109-119. Tit. VII. Schul-Ausgaben. Bei Prüfung dieser Ausgaben haben sich ebenfalls keine Erinnerungen ergeben. Nachrichtlich wird nur bemerkt, daß die im Schluß Resultate nach Abzug der Ersparnisse sich ergebende EtatsÜberschreitung in den Wirklichkeit auch hier nicht besteht, da die bei Art. 25 Pag. 118-119 Belag N° 729-732 für den Erweiterungsbau der Schule zu Weissenberg, und den Beiträgen der betreffenden Gemeinden an die Unternehmer gezahlten 292 Thalern, 3 Silbergroschen, 3 Pfennige. blos durchlaufende Beträge sind, welche sich auch in der Einnahme Belag 123-126 wiederfinden.

    Pag. 119. Bei Tit. VIII Kirchen-Ausgaben fand sich nichts zu bemerken.

    Pag. 120-142. Tit. IX. Extraordinaire Ausgabe. Den unter diesem Titel aufgeführten Ausgaben, welche überall durch die vorgeschriebenen Beweisstücke justifizirt sind, wurde vom Stadtrathe bei der Revision eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dieselben fanden sich richtig und wurden gutgeheißen. Zu Belag N° 743 und 744 wird noch erläuternd bemerkt, daß auf das zum Bau der Neuss-Rheydter Straße von der hiesigen Sparcasse aufgenommene Capital nach dem Etat 3200 Thaler sollten zurückerstattet

    Weiter fand sich Nichts zu erinnern, und es wurde demnach die wirkliche Ausgabe auf 340? 13 Silbergroschen, 3 Pf, die Rest-Soll-Ausgabe auf 695 Th 4 Silbergroschen 4 Pfennige und der Bestand auf 2156 Thalern 1 Silbergroschen 2 Pfennige festgestellt.

    Actum ut supra

  • Eintrag 31428. April 1843
  • Eintrag 31511. Mai 1843

    Die Verfügung des Königlich hohen Ministerium des Innern vom 20. März dieses Jahres, den Salzverkauf betreffend, wurde heute dem Stadtrath zur Äußerung vorgelegt. Nach gepflogener Berathung bemerkte derselbe, wie hier, wo eine eigene Salz-Factorei bestehe, und auch die große Zahl der SalzVerkäufer vermöge der dadurch eintretende Concurrenz immer angemessene Preise sichern, das Bedürfniß zur Errichtung einer besondern Verkaufsstelle auf Rechnung der Gemeinde sich nicht offenbare. In Ansehung der Art des Verkaufs war der Stadtrath der Meinung, daß es besonders für den geringen Consumenten vortheilhafter erscheine, das Salz, wie es hier üblich sei, nach dem Gewicht, als nach dem Gemäß zu verkaufen, und etwaigen Mißbrauchen durch Anfeuchtung auf polizeilichem Wege entgegengewirkt werden müsse. Schließlich bemerkte der Stadtrath noch, daß hier überall schon das Salz pro Pfund zu Einem Silbergroschen von den Kleinhandlern verkauft werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 31611. Mai 1843

    Der Stadtrath, dessen Wahrnehmungen es [nicht] entgangen ist, daß der sonst so blühende Fruchth[andel] hiesiger Stadt im Laufe der Zeit wesentlich von seiner frühern Bedeutsamkeit verloren hat, [sieht] eine Ursache der bedauerlichen GeschäftsAbnah[me] hauptsächlich darin zu finden, daß es auf dems[elben] an amtlich bestellten, und vereideten Frucht[messer] fehle, an welche das gewerbtreibende Publikum [sich] mit Vertrauen wenden könne. Wie die Sache bis jetzt bestellt gewesen, kann es nämlich Niemande[m] verwehrt werden, das Maklergewerbe nach vorhe[ri-] ger Anmeldung zur Gewerbesteuer auszuüben, [und] es wird daher erklärlich, daß sich manche Person[en] an dieses Geschäft drängen, welche, ohne [gred] der Unredlichkeit oder der Veruntreuung besch[ul-] digt werden zu können, doch nicht diejenigen Garantien der Zuverläßigkeit darbieten, die für dieses ein großes Vertrauen bedingend[es] Geschäft erfordert werden. Es liegt einmal [an] der Art des Fruchthandels, wie er hier zu Lande betrieben wird, daß der Produzent sich zur Veräußerung des an den Markt gebrachten Getr[ei] des durchgängig eines Zwischenhändlers – eines sogenannten Maklers – bedient, und wenn die ser daher nicht ein durchaus unbescholtener [Mann] ist, welcher mit der gewissenhaftesten Redlich[keit] zu Werke geht, so lassen sich Übervortheilung[en] des Landmannes auch bei der strengsten ge[setz] lichen Aufsicht kaum vermeiden.

    Diesem Übelstande würde abgeholfen [sein] wenn eine angemessene Anzahl Makler, vom Stadtrathe wegen ihrer anerkannten Redlichk[eit] ausgesucht, von der Oberbehörde bestätigt, d[ann] vereidet, und dem Publikum bekannt gem[acht] würden, welches letztere dann durch die Benutz[ung] derselben vor Übervortheilung geschützt s[ein] könnte.

    Es darf der Stadtrath sich und der Oberbeh[örde] nicht verhehlen, daß eine längere Fortdauer bisherigen Zustandes der Dinge die Existenz [des]

    Der Stadtrath erlaubt sich daher die eben so dringende als ehrerbietige Bitte: daß Königlich Hochlöbliche Regierung die Anstellung und Vereidung von 10 Maklern, deren Auswahl er dann später unter anerkannt rechtlichen, und unbedingtes Vertrauen verdienenden Geschäftsleute vornehmen würde, höhern Ortes zu befürworten die Geneigheit haben möge.

    Actum ut supra

  • Eintrag 31711. Mai 1843

    Auf die Namens des Wilhelm Mathias Therkatz eingegebene Vorstellung des Kreisbaumei- sters Hermkes vom 5. Mai dieses Jahres erklärte der Stadtrath, nach vorher stattgefundener Local-Besichtigung, daß dem Erstern die Fortsetzung des Baues am Rheinthore, wie er jetzt begonnen, in beantragter Weise gestattet werden könne, indem dadurch der Fahrweg nicht beeinträchtigt werde, und auch die Wallstraße diejenige Breite behalte, welche durch den Art. 5 des Kaufvertrages vom 14. August 1841 festgestellt sei.

    Da der [Herr] Therkatz sich jedoch eine willkührliche Abweichung von der durch jenen Vertrag bestimmten Baulinie erlaubt habe, so sei er angehalten, entweder diese letztere Baulinie zu befolgen, oder aber für die willkührliche Abweichung eine Summe von Zehn Thalern an die Ort-Armen-Casse zu entrichten.

    Actum ut supra

  • Eintrag 31811. Mai 1843

    Nach Einsicht der Eingabe des Hermann Rothgen hierselbst, welcher zur Sicherheit er als Pächter der städtischen Mahlmühle am [Ober-] Thor zu bestellenden Caution von 2500 Thalern Preussisch Courant, 15 Morgen 79 1/2 Ruthen Wiesen zu Grimlinghausen gelegen, im Jahre 1834 d[er] Stadt als Hypothek bestellt hat, nun aber z[wei] Morgen vier und siebenzig Ruthen sechszig [Fuß], Preußischen Maaßes von dieser Wiese, und z[wei] da, wo solche an die Cölner Landstraße, am Ackerland von von Groote zu Cöln, und an den Garten der Pastorath anschließt, von d[er] Hypothek freigegeben wünscht, erklärte der Stadtrath, daß die beantragte Freigebung [ohne] Bedenken geschehen könne, indem der übrigbleibende Theil der Wiese, bei dem gestiegenen Werthe derselben, für jene Caution immer noch hinreichende Sicherheit gewähre, und auch die sonstigen Vermögens-Verhältnisse des [Herr] Röthgen dieserhalb jede Besorgnis entfernten.

    Actum ut supra

  • Eintrag 31911. Mai 1843

    Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister, des Inhalts: daß die Stadt Neuss in dem Büttger-Wald 1 Parzelle Holzgewachs, nach dem Grundsteuer-Cataster 1 Morgen 95 Ruthen 40 Fuß haltend, besitze, daß dieses Holzgewachs nur alle 9 bis 10 Jahre haubar sei, und dem Gemeinde-[Aeral] geringe Einnahmen gewähre, beschloß der heute versammelte Stadtrath, daß die gedachte Schlagholz Parzelle (:Kataster der Bürgermeisterei Nievenheim Sect. Y N° 9 auf X N° 34:) öffentlich an den Meistbietenden veräußert werden möge, der Erlös aber hypothekarisch anzulegen sei.

    Actum ut supra

  • Eintrag 32011. Mai 1843

    Die Subscription auf das Werk des Hofrath von der Heyde zu Magdeburg: Landes- und Local-Polizei-Verfassung: auf Rechnung der Gemeinde wurde vom Stadtrath abgelehnt, zumal auch das Polizei-Amt jene Schrift nicht für nothwendig hält.

    Actum ut supra

  • Eintrag 32118. Mai 1843

    An die zum siebenter Rheinischen Provinzial-Landtage versammelten hohe Stände zu Düsseldorf.

  • Eintrag 32218. Mai 1843

    Seitdem überall in der Provinz eine gesteigerte Theilnahme an den ständischen Verhandlungen sich offenbart, empfinden auch die Bewohner der hiesigen Stadt täglich schmerzlicher das beschränkte Maaß der Vertretung, welches denselben nach den bisher zur Anwendung kommenden Grundsätzen bei Berathung der Landes-Angelegenheiten eingeräumt ist.

    Nach der Allerhöchsten Verordnung vom 13. Juli 1827 , wurde die Stadt Neuss mit den Ortschaften Grevenbroich, Wevelinghoven, Gladbach, Viersen, Dahlen, Odenkirchen, Rheidt, Ürdingen, Kempen, Süchteln, Dülken und Kaldenkirchen nur zur Wahl Eines Abgeordneten auf dem Rheinischen Landtage vereinigt, und es ist seither eine Erweiterung dieser Wahlbefugniß nicht eingetreten.

    Die Stadt Neuss, eine alte historische Stadt, leitet ihren Ursprung bis in die Zeiten hierauf, wo die Römer ihre ersten Niederlaßungen am Rhein gründeten. Zuerst römisches Lager hob sie allmählig sich zur römischen Munizipalstadt. Durch verschiedene Großthaten, und insbesondere durch die heldenmüthig abgewiesene Belagerung Karls des Kühnen, Herzog von Burgund, erwarb sie sich einen rühmlichen Namen in der Geschichte, und wesentliche Verdienste um Kaiser und Reich, wofür sie von dem damaligen Landesherrn mit Privilegien und Begünstigungen reich begabt wurde. Unter andere hatte sie ihr eigenes Münzrecht, ihre Civil und Criminal-Gerichtsbarkeit,

    Die numerische Anzahl der Bevölkerung ist es wohl nicht allein, welche ausschließlich den Maaßstab der Theilnahme an den ständischen Berathungen abgeben kann, sondern auch große geschichtliche Erinnerungen, frühere Wichtigkeit, und das auf historischem Boden gewurzelte Verhältniß zur alten Landes-Vertretung mögen dabei nicht außer Betracht bleiben.

    Hohe Stände-Versammlung wird es daher auch begreiflich finden, daß die hiesigen Bewohner sich eines schmerzlichen Gefühles zu erwehren nicht vermögen, wenn sie ihre einst im Lande so hochgestellte Stadt bei der gegenwärtigen Vertretung mit vielen andere Orten zusammen geworffen, und so gewissermassen zu politischer Unthätigkeit verurtheilt sehen, während dieselbe auf den frühern Churfürstlichen Landtagen drei eigene Stimmen hatte, und hindurch einen selbstständigen unmittelbaren Antheil an den Berathungen der wichtigsten Interessen des Landes zu nehmen berufen war.

    Solche Rückblicke auf eine große Vergangenheit müssen natürlich den Wunsch erzeugen, auch in der Gegenwart eine der Vorfahren würdige Stellung im öffentlichen Leben einzunehmen. Wir die gesetzlichen Repräsentanten der Gemeinde fühlen uns demnach lebhaft gedrungen, Hohe Stände-Versammlung angelegentlichst um geneigte Befürwortung zu bitten:

    Daß es seiner Majestät dem Könige gefallen wolle, der hiesigen historisch wichtigen Stadt welche

    Dieser Bitte gestatten wir uns noch die zweite, da zusammenhangend, anzuschließen; es möge Hohe Stande- Versammlung sich bewogen finden, Allerhöchster Ortes den unterthänigsten Antrag zu ste[llen]:

    Daß die Befugniß zur Wahl, und die Bedingung zur Wählbarkeit im Stande [der] Städte nicht allein auf Grundbesitz in notwendiger Verbindung mit der Betr[ei-] bung eines bürgerlichen Gewerbes beschränkt sondern auch auf Grund und Hausbesitz [ohne] das Erforderniß des Gewerbbetriebs ausgedehnt, dabei aber zugleich der Intelligenz und den Capacitäten eine angemessene Betheiligung an der Landes-Vertretung eingeräumt werde.

    Es hat dieser Wunsch in der ganzen Provinz einen so übereinstimmenden Anklang und Ausdruck gefunden, und es ist solcher in den Verhältnissen derselben, wie in den Anforderungen der Zeit so tief begründet, daß wir uns näherer Ausführung der dafür sprechenden Mot[ive] enthalten können, und in Ehrfurcht zeichnen:

  • Eintrag 32318. Mai 1843

    Dem heute versammelten Stadtrathe machte

    In Erwägung, daß diese Kosten im Interesse der bei dem Fortbau des Nordkanals wesentlich betheiligten Stadt Neuss verwendet worden, und [daß] denjenigen Männern, welche sich aus gemeinnützige Gesinnungen und Absichten zur Förderung des Unternehmens vereinigt haben, nicht wohl zuzumuthen ist, [daß] sie für ihre in Vortheil der Stadt geschehenen Best[re-] bungen noch zu persönlichen Auslagen veranlaßt werden sollen, glaubt der Stadtrath kein Bedenken tragen [zu ] dürfen, den diesseitigen Antheil in jenen Kosten mit [61 Th] 12 Silbergroschen definitiv auf städtische Rechnung zu überneh[men] und königlich Hochlöblichen Regierung um hochgeneigte Genehmigung dieses seines Beschlusses gehorsamst zu bitten.

    actum ut supra

  • Eintrag 32418. Mai 1843

    Vom Stadtrath wurde heute die Rechnung der hiesigen Sparkasse für das Jahr 1842 zur Revision genommen und mit nachstehenden erläuternden Bemerkungen begleitet:

    Die Rechnung des Jahres 1841 ist durch Decharge der Königlichen Regierung vom 1. Febr 1843 I. S. II A. N° 19896 für richtig angenommen worden.

    Um im Sinne der hohen Regierungs-Verfügung vom 3. Juni 1842 I. S.II A. N° 5806 die Rechnung so speziell zu belegen, daß daraus der Kassenverkehr im Einzelnen besser übersehen werden kann, wurde die Rechnung pro 1842 in Befolgung der Anweisung der Landräthlichen Behörde vom 21. Februar courant N° 797 nach einem von der Sparkasse zu Düsseldorf bezogenem Muster aufgestellt.

    Der Bestand pro 1841 ist mit 5127 Thalern 26 Silbergroschen 8 Stüber sub Lith. A. richtig übernommen.

    Defecte /:Lith. B:/ sind nicht vorhanden.

    Tit. I. An Capital-Einlagen wurden im Jahre 1842 eingenommen 4107 Thaler 27 Silbergroschen 8 Pfennig welcher Betrag mit den Büchern genau übereinstimmend gefunden wurde. Die für das Jahr 1842 den Einlegern gut kommenden und von denselben nicht erhobenen Zinsen von Einlagen betragend 587 Thaler 4 Silbergroschen 8 Stüber sind hier behufs der Gutschreibung auf die Capitalbeträge in durchlaufende Einnahme gestellt.

    Beide Summen zusammen 4695 Thaler 2 Silbergroschen 4 Pfennig ausmachend, sind Pag.44. Col.3 mit diesem Hauptbe-

    Til. II Nach der Rechnung von 1841 verblieb die Summe von ausgeliehenen Capitalien: a. An Private und Corporationen . . . . . . . 15061 „ 25 „ 6 wozu im Laufe des Jahres 1842 noch ferner ausgeliehen wurden . . . . . . . . . 2500 „ -- „ Auf welches Hauptquantum von . . . . . . . 17561 „ 25 „ 6 dagegen erstattet wurden . . . . . . . . . 4100 „ ---so daß die Rest- Forderung noch . . . . . . 13461„ 25 „ 6 ausmacht, welche pro 1843 als Rest-Soll-Einnahme vorzutragen sind; b. an die städtische Leih- Anstalt . . . . . . 8150 -- -von derselben wurden im Laufe des Jahres noch ferner aufgenommen . . . . . . . . . 2250 -- -auf diese Hauptsumme von . . . . . . . . . 10400 -- -wurden dagegen restituirt . . . . . . . . . . 3050 -- -wonach die Forderung an die Leih - Anstalt auf. 7350 Thalern verblieb, die pro 1843 ebenfalls als Rest-Soll-Einnahme in Rechnung vorgetragen werden müssen.

    Diese Ergebnisse wurden nach den Büchern geprüft und richtig befunden.

    Tit. III. Mit den Büchern übereinstimmend, sind im L[aufe] des Jahres überhaupt 1085 Thalern 13 Silbergroschen 5 stüber an Zinsen von ausgeliehenen Capitalien eingegangen, welcher Betrag [...] richtig vereinnahmt ist

    Tit. IV. Die Einnahme an Gebühren für Bescheinigungs- [...] chen wurde geprüft, und richtig befunden.

    Einschließlich des Bestandes aus 1841 beträgt die GesamtEinnahme demnach 13445 Thaler 16 Silbergroschen 5 Pfennig die ausgeliehenen Capitalien belaufen sich auf 20811 Thal 25 Silbergroschen 6 Pfennig und es hat sich der für das Jahr 1842 erzielte Zinsengewinnst nach vorheriger Prüfung (vide Beleg 71) auf 287 Thaler 28 Silbergroschen 10 Pfennig gestellt.

    An Vorschüßen Lit. A. und an Guthaben Lit B ist Nichts zu berechnen.

    Lit. C. Tit. II. Der Zinsengewinnst ist mit 287 reichsthaler 28 Silbergroschen 10 Pfennig in die Casse des Leihhauses gezahlt, um zu den General-Verwaltungs-Ausgaben beider Institute verwendet zu werden. In der Leihhaus Rechnung ist derselbe Lit D Tit. VII in Einnahme nachgewiesen.

    Tit. II. Die Zinsen von den in die Sparkasse eingelegten Capitalien sind mit Rückblick auf die in die Rechnung aufgenommenen spezielle Zinsenberechnung richtig in Ausgabe gebracht.

    Bei Revision der Ausgaben des Tit. III fand sich Nichts zu erinnern, indem dieselben mit den Büchern genau übereinstimmten.

    Ebenso wurde die Ausgabe des Tit. IV richtig befunden und demnach genehmigt.

    Hierauf stellt sich die Gesammt- Ausgabe auf 12606 Thaler 16 Silbergroschen 2 Pfennig und der baare Cassenbestand nach Vergleichung der Einnahme mit der Ausgabe auf

    auf 839 Thaler 3 pfennig welcher pro 1843 gehörig vereinnahmt und zur Bestreitung der vorkommenden Ausgaben erforderlich ist.

    Am Schlusse des Jahres 1842 hatte die Sparkasse überhaupt einen Betrag von 21650 Thaler 25 Silbergroschen 9 Pfennig zu zahlen, von den verschiedenen Debitoren dagegen einzuziehen 20811 Thaler 25 Silbergroschen 6 Pfennig, so daß unter Hinzurechnung des Bestandes, ein Betrage von 839 Thaler 3 pfennig Activa und Passiva sich ganz gleich stehen..

    Es fand sich weiter Nichts zu bemerken, und wurde [...] nach gegenwärtige Verhandlung geschlossen.

    Actum ut supra

    Die von dem Verwalter Rosellen gelegte Rechnung des hiesigen Leihhauses pro 1842 wurde heute durch den Stadtrath geprüft und in nachstehender Weise erläutert.

    Durch Rescript der Königlichen Regierung vom 3. Juni 1842 I. S. II. A. N° 5885 ist die Rechnung von 1841 als richtig erklärt worden.

    Die gezogener Notaten pro 1841 sind in so weit erledigt, als nach Notat 1 in der Rechnung eine Vergleichung gegen den Etat hätte vorgenommen werden müssen. Für das Jahr 1842 hat diese Vorschrift deshalb inzwischen noch nicht befolgt werden können, weil für jenes Jahr der Leih-Anstalt noch kein Etat gegeben war. Der verbliebener

    von 508 Thaler 13 Silbergroschen 1 Pfennig ist unter Abtheilung A richtig vereinnahmt

    Defecte /:Lit. B:/ sind nicht zu verrechnen.

    Nach der Rechnung von 1841 waren an Pfand-Vorschüssen 13981 Thaler und an Zinsen davon 94 Thaler 24 Silbergroschen 4 Pfennig zu erheben geblieben. Beide Beträge sind Lit. C. als Reste in wirkliche Einnahme gebracht.

    In Übereinstimmung mit den Büchern ist Lit. D. Tit. I an erstatteten Vorschüssen von eingelösten Pfändern ein Betrag von 13621 Thaler 11 Silbergroschen in Einnahme gestellt. Die SollEinnahme beträgt 24427 Thaler 28 Silbergroschen wonach also ein Einnahme Rest von 10806 Thaler 17 Silbergroschen verbleibt, welcher pro 1843 als solcher vorgetragen ist.

    Die ferner aufgeführten Einnahmen als : Tit. II Zinsen von erstatteter Vorschüssen im Betrage von 1694 Thaler 26 Silbergroschen 7 Pfenning.

    Tit. III Pfands-Verkaufsgelder betragend 15 Thaler 7 Silbergroschen 2 Pfennig; Tit. IV Überschießende Pfandverkaufs Gelder ad 1547 Thaler 29 Silbergroschen wurden mit den Büchern verglichen und übereinstimmend gefunden.

    Hierbei wird bemerkt, daß bei Tit. II an Zinsen ein Einnahme Rest von 51 Thaler 16 Silbergroschen 2 Pfennig verblieben, welcher pro 1843 als solcher vorzutragen ist, wodurch die RestSoll-Einnahme mit jener von Tit. I (§. 4.) sich überhaupt auf 10858 Thaler 3 Silbergroschen 2 Pfennig stellt.

    In Befolgung der ad Notat 2 zur Rechnung von 1841 gegebenen Bestimmung ist die Richtigkeit der Tit. 4 ver-

    Tit. V und VI. Von Privaten sind durch die Leihh[aus] Verwaltung in diesem Jahre Capitalien nicht aufgen[om[ men worden. Dagegen wurden aus der Sparkasse z[wecks] Geschäftsbetriebe 2250 Thaler entnommen, so daß die Le[ih-] Anstalt einschließlich der frühere Anleihen von 5100 Thaler derselben am Schluße des Jahres 1842 im Ganzen 7[350] Thaler verschuldete.

    Tit. VII. Hier sind 287 Thaler 28 Silbergroschen 10 Pfennig als der reine Gewinn der Sparkasse vereinnahmt, welcher nach M[as-] gabe hoher Regierungs-Verfügung vom 5. März [1836] I. S. II N° 4224 zur Bestreitung der Ausgaben des Leihhauses mit der übrigen Einnahmen verwendet wurden.

    Mit Einschluß der Einnahmen aus den Vorjahren [wird?] die Gesammt-Einnahme demnach auf 32608 Thaler 20 Silbergroschen festgestellt.

    Nach der der Rechnung angehängten Zinsen-Rechnung ergiebt sich beim Leihhaus für das Jahr 1842 ein Gewinn von 384 Thaler 5 Silbergroschen 3 Pfennig und einschließlich des Gewinnstes aus den Vorjahren im Betrage von 1434 Thaler 7 Silbergroschen ein Hauptgewinnst bis 1842 einschließlich von 1818 Thaler 12 Silbergroschen 8 Pfennig welches Ergebniß erfreulich zu nennen ist.

    Vorschüße und Defecte Lit. A. und B. sind nicht zu berechnen.

    Die Rest-Ausgaben nach der Rechnung von 1841 betragend überhaupt 13150 Thaler sind hier unter Lit. C. richtig in Soll-Ausgabe übernommen. Im Laufe des Jahres wurden hierauf abgetragen a) an verschiedene Private . . . . . . . 3000 Thaler -- -b) an die Sparkasse . . . . . . . . . . 3050 „ -- -Überhaupt . . 6050 -- -- -worauf die Rest-Soll-Ausgaben aus den Vorjahren am Schluße des Jahres 1842 auf 7100 Thaler verbleiben.

    Dagegen sind aus dem laufenden Jahre als neue RestSoll-Ausgaben hinzugekommen: a, an noch nicht erstatteten Überschüssen aus dem Erlös der verkauften Pfänder nach Abthl. D. Tit, III der Ausgabe 39 .. 20 .. 7.. b. Das zum Geschäftsbetrieb bei der Sparkasse im Jahre 1842 aufgenommene Capital von 2250 .. -- --/: vide Tit. VI. Abthl. D. der Einnahme & Ausgabe Zusammen . . 2289 -- 20 .. 7..

    Es stellt sich demnach die Gesammtschuld des Leihhauses am Schluße des Jahres 1842 auf 9389 Thaler 20 Silbergroschen 7 Pfennig wovon 1 dem Rendanten Rosellen als Cautionsbetrag 2000 Thaler -2. der Sparkasse als aufgenommene Capitalien. .7350 -- -3. Verschiedenen Vorschußnehmern an noch zu erstattenden Überschüssen aus dem Erlös verkaufter Pfänder. . . . 39 -- 20 .. 7.. überhaupt also wie oben . . . . . . . 9389 .. 20 .. 7 ..

  • Eintrag 32518. Mai 1843

    zahlbare Gratifikation von fünfzig Thalern für das verfloßene Jahr zu bewilligen, wobei der [wie-] derholte Vorbehalt ausgesprochen wurde, daß die geg[en-] wärtigen Zugeständnisse auf gleiche Verleihungen f[ür] die Folge keinen Anspruch geben sollen, die Bewilligung ähnlicher Gratifikationen vielmehr von der jedesmalig[en] Bestimmung des Stadtrathes abhängig sei.

    Actum ut Supra

  • Eintrag 32618. Mai 1843

    Nach Einsicht des Gutachtens, welches der Kreis Geometer Rappenhoener unterm 13. Mai courant abgegeben hat, tritt der Stadtrath der Meinung bei, daß die vor dem Rheinthore in der Nähe des Pfannenschuppens gelegene, früher öde, und jetzt von der Wittwe Gerhard Gilges seit einer Reihe von Jahren benutzte Grundparzelle eher Eigenthum der gedachten Wittwe Gilges, als der Gemeinde sei. Es wird daher auch nichts dabei zu erinnern gefunden, daß jene Parzelle, die ohnehin fast werthlos ist, auf den Namen der Wittwe Gilges im Cataster umgeschrieben, dagegen von letzterer die von der Stadt bisher entrichtete Grund- und Communalsteuer zurückerstattet werde.

    Actum ut supra

  • Eintrag 32718. Mai 1843

    Auf Veranlassung der Eingabe einer hiesigen Nachbarschaft wurde im Stadtrathe die Frage aufgeworfen

    Actum ut supra

  • Eintrag 32818. Mai 1843

    Der Stadtrath erkennt die absolute Nothwendigkeit daß über die weitläufigen und zerstreuten städtischen Besitzungen ein auf das Grundsteuer-Cataster basirter Übersichts-Plan nebst den dazu gehörigen SpezialCarten angefertigt werde, und beschließt daher auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeisters, daß die Ausführung dieses Geschäftes auf städtische Kosten, und gegen Taxmäßige Berechnung der darauf verwendeten Zeit dem Kreis-Geometer Rappenhoener zu übertragen sei, so daß die Ausgabe jedoch den von dem [Herr] Rappenhoener angegebenen Betrag von 190 Thaler in keinem Falle überstiegen werden könne.

    Actum ut supra

  • Eintrag 32918. Mai 1843

    Die Vorstellung verschiedener hiesigen Einwohner vom 3. Mai dieses Jahres, des Inhaltes, daß die Haltung einiger Zuchtstiere bei einem Ackerer auf Rechnung der Stadt

    Diese Verhältnisse berücksichtigend nimmt der Stadtrath nicht Anstand, sich dahin auszusprechen, daß wieder wie früher, jedoch einstweilen nur auf drei Jahre, von Seiten der städtischen Casse ein jährlicher Zuschuß von achtzig Thalern für die Unterhaltung von zwei Zuchtstieren durch einen hiesigen Ackersmann bewilligt, diese Bewilligung jedoch an die Bedingung geknüpft werde, daß der Zuchtstierhalter nur ein Springgeld von drei Silbergroschen pro Kuh und nicht darüber erheben dürfe.

    Actum ut supra

  • Eintrag 33018. Mai 1843
  • Eintrag 33123. Juni 1843

    Nach Einsicht des unterm 27. August 1829 mit dem Vorstande des Alexianer-Klosters geschlossenen, von Königlich Hochlöblicher Regierung durch Rescript vom 23. September 1829 I S.II N° 6871 genehmigten Vertrages, wodurch der gedachten Alexianer-Anstalt ein am Hessenthor gelegener städtischen Wall gegen einen jährlichen Pachtzins von 6 Thalern Preussisch Courant auf 99 Jahre verpachtet wird;

    Nach fernerer Einsicht des §.5. dieses Vertrages, wonach die Pachtung für denjenigen Fall, daß die Stadt den Wall zu eigenen Zwecken nöthig haben möchte, nach einer vorhergegangenen Kündigung von sechs Monaten ihr Ende nehmen, und die Stadt darüber nach vorheriger billiger Vergütung der darauf vom Kloster verwendeten Anlage-Kosten verfügen können solle, welche Vergütung innerhalb der ersten zwanzig Jahre auf 200 Thalern festgestellt worden, und

    In Erwägung, daß ein Theil dieser Walles

    die vorgeschlagene Gebühr von zwei Centimen pro Centner als Wagegeld, sondern für diejenigen Verrichtungen und Handleistungen erheben zu lassen, welche nach §. 16 der Zoll-Ordnung vom 23. Januar 1838 dem Steuerpflichtigen obliegen, aus welcher Gebühr dann die Stadt je nach dem Bedürfnisse zwei oder mehre Arbeiter hinstellen und besolden würde. Diese Einrichtung wird lediglich im Interesse der Steuerpflichtigen bezweckt, da letztere sonst eigene Arbeiter zur Stelle schicken, und bei oft unerheblichen Beziehungen mit weit höhere Kosten remuneriren müssen, als das geringe Arbeitsgeld beträgt, zumal die Bezieher nicht immer gleich abgefertigt werden können, und daher für unbedeutende Gegenstände nicht selten längere Zeit am Zollhofe verweilen müssen. Der Stadtrath hat geglaubt, daß es selbst der Steuer Verwaltung erwünschlich sein werde, diese Verrichtungen lieber durch zuverläßige, mit dem Geschäfte vertraute, ein für allemal designirte Arbeiter bewirkt zu sehen, als wenn sie die oft unbekannten Dienstleute der Steuerpflichtigen zum Zollhofe zulassen müsste.

    Die Erhebung des Arbeitsgelder kann demnach auch dem Handelsstande nur angenehm sein, und wird von demselben sogar gewünscht, da die nach §.16. der Zoll-Ordnung dem Steuerpflichtigen obliegenden Handleistungen, weil sie in der Regel durch Dienstleute verrichtet werden müssen, mehr Kosten, als die vorgeschlagene Gebühr verursachen.

    Aus diesen Gründen, bittet der Stadtrath ehrerbietigst, die Erhebung des proponierten Arbeitsgelder zu zwei Centimen pro Centner, wie solches

    Actum ut supra

  • Eintrag 33223. Juni 1843
  • Eintrag 33323. Juni 1843 Geschehen Neuss, den 4. Juli 1843
  • Eintrag 33423. Juni 1843

    Der Stadtrath von Neuss, schmerzlich ergriffen von der traurigen Lage der arbeitende Classe, welche bei dem eingetretenen Roggen-Mangel, und dadurch herbeigeführten ungewöhnlichen Theuerung des Brodes durchgängig nicht einmal so viel verdient, um dieses unentbehrliche Lebensmittel für ihre Familien anschaffen zu können, versammelte sich heute, um darüber zu berathen, wie diesem augenblicklichen Nothstande am wirksamsten und schnellsten zu steuern sei.

    Es wurde allgemein erkannt, daß es sich hier um momentane Befriedigung eines höchst dringenden Bedürfnisses handle, und daher eine Roggen-Beziehung aus den entfernteren Niederlanden keine Aushülfe gewähren könne, indem die Sendungen durch den un-

    Der Stadrath, dessen Absicht es ist, das Brod zu einem mäßigen und wohlfeileren, als dem laufende Preise an die arbeitende Classe verabreichen zu lassen, findet hierzu kein geeigneteres Mittel, als die vorgesetzte Königliche Regierung inständig zu bitten, ihre Vermittelung dafür eintreten zu lassen, daß der hiesigen Stadt, wie es nach öffentlichen Nachrichten auch schon in Coblenz und Aachen geschehen ist, aus den Königlichen Magazinen, [unleserliches Wort] den Festungs-Beständen vorläufig einen Quantität von sechshundert Scheffeln Roggen oder Roggen-Mehl unter der Verbindlichkeit verabfolgt werde, eine gleiche Quantität in einem beliebig zu bestimmenden Zeitpunkte nach der Erndte in nämlicher Güte und Beschaffenheit an die Königlichen Magazine wieder zurück zu liefern.

    Indem der Stadtrath für diese Zurückerstattung namens der schon durch ihr Patrimonial-Eigenthum hinlängliche Sicherheit darbietende Gemeinde Neuss mittelst der gegenwärtigen Erklärung die nöthige Bürgschaft übernimmt, kann er nur den angelegentlichen Wunsch aussprechen, daß die Überweisung der ebetener Quantität Roggen oder Roggen-Mehl auf das Schleunigste, und sofern es geschehen kann, wegen des schnelleren Transportes aus der Königlichen Magazinen zu Düsseldorf, sonst aber aus der Festungs-Beständen in Wesel erfolgen möge, da jeder Augenblick der Verzögerung den Nothstand auf eine drohende Weise vermehre.

    Diesen Nothstand von der arbeitenden Classe abzuwenden, scheint das vorgeschlagene Mittel, bei dem wirklich eingetretenen Roggen-Mangel das einzig abhelfend, und es vertraut daher der Stadtrath zu der anerkannten Bereitwilligkeit der Landes-Regierung in solchen außerordentlichen Fällen gleich Hülfe zu leisten, daß die ausgesprochene Bitte diejenige schnelle Gewährung finden werde, welche allein vermogend ist, einer höchst betrübenden Lage der arbeitenden Classe wirksam abzuhelfen.

    Actum ut supra

  • Eintrag 33523. Juni 1843