Auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister, des Inhalts: daß die Stadt Neuss in dem Büttger-Wald 1 Parzelle Holzgewachs, nach dem Grundsteuer-Cataster 1 Morgen 95 Ruthen 40 Fuß haltend, besitze, daß dieses Holzgewachs nur alle 9 bis 10 Jahre haubar sei, und dem Gemeinde-[Aeral] geringe Einnahmen gewähre, beschloß der heute versammelte Stadtrath, daß die gedachte Schlagholz Parzelle (:Kataster der Bürgermeisterei Nievenheim Sect. Y N° 9 auf X N° 34:) öffentlich an den Meistbietenden veräußert werden möge, der Erlös aber hypothekarisch anzulegen sei.
Actum ut supra
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