Band 45  : Seite 104

  • Eintrag 9310. Oktober 1837Gemäß § 52 der Instruction vom 25. Maerz 1833 wurde von städtischer Seite die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für die Classensteuer-Vertheilungs-Commision pro 1841 vorgenommen. Der Stadtrath bestätigte die für das laufende Jahr beste- hende Commision, wonach also auch für 1841: a) als Commision: die Stadträthe Heinrich Thywissen,Franz. Gerard. Rottels, Adam Hesemann,b) als Stellvertreter: die Stadträthe: Peter Reinartz, Leonard. Schwann, Michael. Frings wieder gewählt wurden, um in jener Eigenschaft der Classen- steuer-Vertheilung für das künftige Jahr zu bewirken. A.u.s....
  • Eintrag 9410. Oktober 1837Auf seine Erklärung vom 1. Februar 1839 zurückbli- ckend äußerte der Stadtrath nach Einsicht Hoher Regierungs- Verfügung vom 7. August courant I.S.V.No. 6674, wie er auch für dieses Jahr noch dem Vikar Bommes zu Kaarst für die Er- theilung des Religions-Unterrichts in der Schule zu Weißenberg eine Remuneration von zehn Thalern bewilligen wolle und hierdurch bewillige. Eine für die künftigen Jahre fortlaufende und feststehende Bewilligung dieser Art kann der Stadtrath je- doch aus der früher bereits angeführten Ursache nicht versprechen, indem nämlich die Ertheilung des Religions-Unterrichtes, berufsmäßige Verpflichtung der betreffenden Geistlichkeit sei, und die Zugestehung einer Remuneration für einen Geistlichen gleiche Angesinnungen von allen andern zur Folge haben wurde, die Stadt aber bei der als dann hervortretenden Menge ähnlicher Gesuche, einen solchen Grund- satz der Consequenz wegen nicht aufkommen lassen dürfe. Bestimmt durch diesen Beweggrund, dessen Folgerichtigkeit Königliche Hochlöbliche Regierung gewiß selbst erkennen wird, kam der Stadtrath daher nicht umhin, hierdurch in Ehrerbietung zu erklären, daß er pro 1841 und die Folge eine ähnliche Re- muneration zu bewilligen Abstand nehmen müße. A.u.s....