Eintrag 9310. Oktober 1837Gemäß § 52 der Instruction vom 25. Maerz 1833 wurde von
städtischer Seite die Wahl der Mitglieder und
Stellvertreter
für die Classensteuer-Vertheilungs-Commision pro 1841
vorgenommen.
Der Stadtrath bestätigte die für das laufende Jahr
beste-
hende Commision, wonach also auch für 1841:
a) als Commision:
die Stadträthe Heinrich Thywissen,Franz.
Gerard. Rottels, Adam Hesemann,b) als Stellvertreter:
die Stadträthe: Peter
Reinartz,
Leonard. Schwann,
Michael. Frings wieder gewählt wurden, um in jener Eigenschaft der
Classen-
steuer-Vertheilung für das künftige Jahr zu
bewirken. A.u.s....
Eintrag 9410. Oktober 1837Auf seine Erklärung vom 1.
Februar 1839 zurückbli-
ckend äußerte der Stadtrath nach Einsicht Hoher
Regierungs-
Verfügung vom 7. August
courant I.S.V.No. 6674, wie er auch für
dieses Jahr noch dem Vikar Bommes zu Kaarst für die
Er-
theilung des Religions-Unterrichts in der Schule zu
Weißenberg eine
Remuneration von zehn Thalern
bewilligen wolle und hierdurch bewillige. Eine für die künftigen Jahre fortlaufende
und
feststehende Bewilligung dieser Art kann der
Stadtrath je-
doch aus der früher bereits angeführten Ursache
nicht versprechen,
indem nämlich die Ertheilung des
Religions-Unterrichtes,
berufsmäßige Verpflichtung der betreffenden
Geistlichkeit
sei, und die Zugestehung einer Remuneration für
einen
Geistlichen gleiche Angesinnungen von allen andern
zur
Folge haben wurde, die Stadt aber bei der als dann
hervortretenden Menge ähnlicher Gesuche, einen
solchen Grund-
satz der Consequenz wegen nicht aufkommen lassen
dürfe.
Bestimmt durch diesen Beweggrund, dessen
Folgerichtigkeit
Königliche Hochlöbliche Regierung gewiß selbst erkennen wird,
kam der Stadtrath daher nicht umhin, hierdurch in
Ehrerbietung
zu erklären, daß er pro 1841 und die Folge eine
ähnliche Re-
muneration zu bewilligen Abstand nehmen müße. A.u.s....