Eintrag 9510. Oktober 1837In der heutigen Sitzung des Stadtraths wurde der
von der
Wohlthätigkeits-Commision aufgestellte Etat für das Jahr 1841
sorgfältig geprüft. Einnahmen und Ausgaben, welche letztere nach einer
dreijährigen
Durchschnitts-Berechnung angelegt sind, führten im
Allgemeinen zu
keinen Erinnerungen. Nur bemerkte der Stadtrath, daß der von der
Gemeinde ge-
forderte Zuschuß alljährlich sich vergrößern und
so auf Tit V Art 4
der Einnahme pro 1841 ein Betrag von 3730
Thaler - mithin 180 Thalermehr, als pro 1840 - in Anspruch genommen wurde.
Wie genau
nun der Stadtrath der Wohlthätigkeits-Commision
die Mittel an die
Hand giebt, dem freilich gestiegenen Bedürfnißen
der Armen nach
allen Richtungen hin gehörig begegnen zu können,
so gestattet doch
der Zustand des städtischen Aerar nicht eine
größeren Betrag als
3650 Thaler zu
bewilligen. Indem der Stadtrat daher den Zuschuß
auf die gedachte Summe von 3650
Thaler Preussisch. Courant. zu beschränken
bittet, muß es der Wohlthätigkeits-Commision
überlassen bleiben,
in irgend einem Theile der Ausgaben, wozu ins
Besondere der in
Art. 3. Tit. II. aufgeführte Betrag von 805
Thaler für Kleidungen
Gelegenheit darbieten dürfte - solche Ersparniße
eintreten zu
lassen, welche diesen Ausfall von 80
Thaler zu decken im Stande sind. A.u.s....
Eintrag 9610. Oktober 1837Die Anschaffung auf Gemeinde-Kosten
a) von zwei Exemplaren des zweiten Nachtrages zum
Paß-
Polizei-Gesetze von Hofrath von der Heide à 18 Silbergroschen jedes Exem-
plar, nämlich 1 Exemplar für die Gemeinde und 1
für das Polizei-Amt.
b) von einem Exemplar des Paß- und
Fremden-Polizei-
Gesetzes nebst deßen ersten Nachtrage ad 1
Thaler 10 Silbergroschenfür das hiesige Polizei-Amt, welches damit noch
nicht ver-
sehen ist, aber dieses Handbuch nicht wohl
entbehren kann.
wurde vom Stadtrat genehmigt. A.u.s....
Eintrag 9710. Oktober 1837Auf den Antrag des Bürgermeister Loerick wurde der
Wittwe Johann Funk
hierselbst, welche durch den statt gefund-
denen Ausbau des
Hallengebäudes zum Postlokale sich in ihrem Eigenthum beeinträchtigt glaubt, aus
Rücksichten
der Billigkeit, und ohne daß die behauptete
Beeinträchtigung
anerkannt werden kann, vom Stadtrath eine Entschä-
digung von 20 Thaler
bewilligt. A.u.s....