Eintrag 8213. Oktober 1840Mit Bezugnahme auf die hohe Regierungs-Ver-
fügung vom 9. October courant I S. II N° 11950 geneh-
migte der Stadtrath von Neuhs gerne, daß zu
dem bevorstehenden Doppelfest der Huldigung
und des Geburtsfestes Seiner Majestät unseres
allverehrten Königs eine Summe von Einhundert
bis Einhundert fünfzig Thalern, theils zu Fest-
lichkeiten, Feuerwerken und dergleichen mehr, theils zur Spei-
sung von Armen verwendet werde. A. u. s....