Bau einer Wohnung für den Wärter des Schlachthauses.
Der vorsitzende Bürgermeister eröffnete dem Stadtrathe, daß sich beim Ausbau des Schlachthauses die Nothwendigkeit herausgestellt habe, für den Aufseher und Wächter desselben einen kleinen Wohnungs-Gelaß bei demselben zu errichten, und daß auch die Anlage eines neuen Gebälkes und eines neuen erhöhten Dachwerkes, welches sich jetzt als unhaltbar darstelle, durchaus erforderlich sei.
Gleichzeitig legte derselbe die über beide Gegenstände angefertigten Kosten-Anschläge des Kreisbaumeister vor, wonach die erstere Arbeit einen Geld-Aufwand von 293 Thaler 10 Silbergroschen 9 pfennigen, die werden
[Nächste Seite] aber einen Betrag von 504 Thaler 13 Silbergroschen 8 pfennige erfordern werde.Der Stadtrath, welcher es vorzieht, ein vollständiges und dauerhaftes Schlachthaus zu erhalten, anstatt daß solches später seinem Zwecke nicht entsprechen sollte, genehmigte die Ausführung dieser nachträglichen Arbeiten durch den jetzigen Unternehmer, unter der Maaßgabe jedoch, daß das bei dem frühern öffentlichen Verdinge Statt gefundene Angebot verhältnismäßig auch hier eintrete und dem Unternehmer die unbrauchbaren alten Materialien gegen die Taxe bei der Zahlung in Abzug gebracht werden.
Actum ut supra