Eintrag 15312. Mai 1841Über den Antrag des hiesigen Kaufmannund GutsbesitzerF. A. Josten vom 30. Juli
vorigen Jahresihm eine Auffahrt auf sein vor dem Ober-
thore gelegenes Wiesenstück P N° 152 an-
zuweisen, kam es in der heutigen Sitzung
des Stadtrathes zu keiner Beschließung. Die
Sache wurde daher vor eine der nächsten
Sitzungen verwiesen. Was jedoch das in jener Vorstellung ferner
berührte Gerechtsame der freien Trifft von
zweien Kühen auf die städtische Kuhweide
anbelangt, als Entschädigung für einen Weg,
welchen der [Herr]
Josten im städtischen Interesse
auf einem anderweiten ihm zugehörigen
Grasstücke Section G N° 298 dulden muß,
so erklärte der Stadtrath schon jetzt, daß
dafür dem Bittsteller eine jährliche Rente
von vier Thalern, als welche dem Weidgange
von zwei Kühen gleich kommt für die
Folge zu gewähren sei. A. u. s....