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  • Eintrag 15312. Mai 1841Über den Antrag des hiesigen Kaufmannund GutsbesitzerF. A. Josten vom 30. Juli vorigen Jahresihm eine Auffahrt auf sein vor dem Ober- thore gelegenes Wiesenstück P N° 152 an- zuweisen, kam es in der heutigen Sitzung des Stadtrathes zu keiner Beschließung. Die Sache wurde daher vor eine der nächsten Sitzungen verwiesen. Was jedoch das in jener Vorstellung ferner berührte Gerechtsame der freien Trifft von zweien Kühen auf die städtische Kuhweide anbelangt, als Entschädigung für einen Weg, welchen der [Herr] Josten im städtischen Interesse auf einem anderweiten ihm zugehörigen Grasstücke Section G N° 298 dulden muß, so erklärte der Stadtrath schon jetzt, daß dafür dem Bittsteller eine jährliche Rente von vier Thalern, als welche dem Weidgange von zwei Kühen gleich kommt für die Folge zu gewähren sei. A. u. s....