Band 45  : Seite 158

  • Eintrag 159[Anfang des Eintrags fehlt] 7 Silbergroschen 3 pfennige ist zwar ein Theil zur Bestreitung der in den ersten Monaten des Jahres vorkommenden Ausgaben erforderlich, ein Theil hätte aber zu größerer Erstattung der zur Vermögens-Substanz gehörigen Gelder verwendet werden können. Es wird daher der Commission empfohlen, aus dem Bestan- de einen Betrag von etwa 700 Thalern zu fer- nern Capital-Ausleihen zu entnehmen. A. u. s....
  • Eintrag 160Auf die Eingabe des evangelischen Presbyteriumvom 1. des Monats bemerkte der Stadtrath, wie er seinerseits nichts dabei zu erinnern habe, daß auf dem evangelischen Kirchhofe bestimmte Räume zur Erwerbung eigener Grabstätten abgeprüft und die Preise der einzelnen Grabstätten zu 3 1/2 Fuß Breite und 7 Fuß Länge nach § 13 der Regierungs Verordnung vom 8. April 1838 auf 4 Thaler 2 Silbergroschen 6 pfennige festgestellt wurden. Der Stadtrath äußerte jedoch ferner, daß der Preis größe- rer Familien-Begräbnisse vorbehalten bleibe, und der Ertrag der Grabstätten überhaupt nach §. 17 der allegirten Verordnung für die Unterhaltung und künftige Erweiterung des Kirchhofes zu verwenden, respective zu assumi- ren sei. A. u. s....
  • Eintrag 161Nach Einsicht des von dem Königlichen Landge- richte zu Düsseldorf in Sachen des Holzhändler Pabstmann gegen die Stadt Neuhs unterm 28. April laufenden Jahres erlassenen Urtheiles beschloß der Stadtrath von Neuss, daß gegen dieses Urtheil Berufung einzulegen sei. A. u. s....