Eintrag 159[Anfang des Eintrags fehlt] 7 Silbergroschen 3
pfennige ist zwar ein Theil zur Bestreitung der
in den ersten Monaten des Jahres vorkommenden
Ausgaben erforderlich, ein Theil hätte aber zu
größerer Erstattung der zur Vermögens-Substanz
gehörigen Gelder verwendet werden können. Es wird
daher der Commission empfohlen, aus dem Bestan-
de einen Betrag von etwa 700 Thalern zu fer-
nern Capital-Ausleihen zu entnehmen. A. u. s....
Eintrag 160Auf die Eingabe des evangelischen Presbyteriumvom 1. des
Monats bemerkte der Stadtrath, wie er
seinerseits nichts dabei zu erinnern habe, daß auf
dem evangelischen
Kirchhofe bestimmte Räume
zur Erwerbung eigener Grabstätten abgeprüft
und die Preise der einzelnen Grabstätten zu
3 1/2 Fuß Breite und 7 Fuß Länge nach § 13 der
Regierungs Verordnung vom 8. April 1838 auf
4 Thaler 2
Silbergroschen 6 pfennige festgestellt wurden. Der Stadtrath
äußerte jedoch ferner, daß der Preis größe-
rer Familien-Begräbnisse vorbehalten bleibe,
und der Ertrag der Grabstätten überhaupt
nach §. 17 der allegirten Verordnung für die
Unterhaltung und künftige Erweiterung des
Kirchhofes zu verwenden, respective zu assumi-
ren sei. A. u. s....
Eintrag 161Nach Einsicht des von dem Königlichen Landge-
richte zu Düsseldorf in Sachen des Holzhändler
Pabstmann gegen die Stadt Neuhs unterm
28. April
laufenden Jahres erlassenen Urtheiles beschloß
der Stadtrath von Neuss, daß gegen dieses
Urtheil Berufung einzulegen sei. A. u. s....