Band 45: Eintrag vom  18. März 1841 (Nr. 119)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zurückkommend auf seinen Beschluß vom 30. Mai vorigen Jahres erklärte der Stadtrath in Folge der nähern Eingabe der Unternehmer Zimmermann vom 20. November anno posteriore, wie er ohne Rechts-Einräumung und nur aus Rücksichte der Billigkeit nachgeben wolle, daß demselben auf seine nachträgliche Forderung wegen Lieferung von Steinen zum Brückenbau am Hessenthore die von der BauCommission unterm 29. Mai vorigen Jahres bewilligte Summe von 68 Thaler 2 Silbergroschen 7 pfennige aus der Bau-Casse ausgezahlt werde. Da in Folge hoher RegierungsVerfügung vom 20. Juni vorigen Jahres I S. III No° 3920 auf diesen Betrag jedoch bereits 12 Thaler 18 Silbergroschen angewiesen worden, so reduzire sich gegenwärtig die Forderung des p. Zimmermann auf 55 Thaler 14 Silbergroschen 7 pfennige, deren Zahlung dazu zu leisten sei. Jeder fernere Anspruch des p Zimmermann, und immanentliche auch der Anspruch auf Vergütung der von dem leitenden Baubeamten für das Sortiren der Steine seine Zeit mit Recht in Abzug gebrachten 12 Thaler 15 Silbergroschen wurde vom Stadtrathe entschieden zurückgewiesen mit dem Zusatze, daß der p Zimmermann bei Empfangnahme des oben bewiligten Betrages

[Nächste Seite] auf alle weitere Nachforderung förmlich zu verzichten habe.

A. u. s.