Eintrag 12521. August 1841Der von der Hospital-Commission aufgestellte Etat
für das Jahr 1842 wurde heute vom Stadtrath geprüft.
Nach Einsicht desselben wurde die Nothwendigkeit
eines von der Stadt-Casse für das künftige Jahr
zu gewährenden höhern Zuschusses anerkannt, indem
dieselbe sowohl durch die gestiegene Anzahl der Hos-
pitaliten, als auch durch die bei Tit. VI Art. 3 der Aus-
gabe vorgeschlagene durchaus nothwendige Anschaffung
neuer Matratzen, Decken und Strohsäcken genügend
motivirt sei. Inzwischen glaubt der Stadtrath, daß
dieser Zuschuß (Tit. V. Art 3 der Einnahme) von 330
auf 315 Thaler zu beschränken sei, indem zur Besoldung
des Hospital-Arztes der früher ausgeworfene Be-
trag von 30 Thalern, welchen im Jahre 1840 auf 45 Thaler er-
höht worden, in jenem Maaße hinreichend erscheint
und daher jene Erhöhung wegfallen könne. Actum ut supra...
Eintrag 12621. August 1841Von versammeltem Stadtdrathe wurde heute der
Etat der Wohlthätigkeits-Commission für das
Jahr 1842 einer sorgfältigen Prüfung unterworfen,
bei welcher Untersuchung sich jedoch keine Erinnerungen
ergaben. Einnahmen und Ausgaben wurden demnach vom
Stadtrathe genehmigt, insbesondre auch der Tit. V
Art. 4 der Einnahme vorgeschlagene Zuschuß aus
der städtischen Casse im Betrage von 3600 Thalern, und
ebenso die Tit I Art. 2 der Ausgabe aufgenommene
GehaltsErhöhung des ArmenWundArztes Rheins, welche
angemessen befunden wird. Actum ut supra....