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  • Eintrag 16621. August 1841Der von der Hospital-Commission aufgestellte Etat für das Jahr 1842 wurde heute vom Stadtrath geprüft. Nach Einsicht desselben wurde die Nothwendigkeit eines von der Stadt-Casse für das künftige Jahr zu gewährenden höhern Zuschusses anerkannt, indem dieselbe sowohl durch die gestiegene Anzahl der Hos- pitaliten, als auch durch die bei Tit. VI Art. 3 der Aus- gabe vorgeschlagene durchaus nothwendige Anschaffung neuer Matratzen, Decken und Strohsäcken genügend motivirt sei. Inzwischen glaubt der Stadtrath, daß dieser Zuschuß (Tit. V. Art 3 der Einnahme) von 330 auf 315 Thaler zu beschränken sei, indem zur Besoldung des Hospital-Arztes der früher ausgeworfene Be- trag von 30 Thalern, welchen im Jahre 1840 auf 45 Thaler er- höht worden, in jenem Maaße hinreichend erscheint und daher jene Erhöhung wegfallen könne. Actum ut supra...
  • Eintrag 16721. August 1841Von versammeltem Stadtdrathe wurde heute der Etat der Wohlthätigkeits-Commission für das Jahr 1842 einer sorgfältigen Prüfung unterworfen, bei welcher Untersuchung sich jedoch keine Erinnerungen ergaben. Einnahmen und Ausgaben wurden demnach vom Stadtrathe genehmigt, insbesondre auch der Tit. V Art. 4 der Einnahme vorgeschlagene Zuschuß aus der städtischen Casse im Betrage von 3600 Thalern, und ebenso die Tit I Art. 2 der Ausgabe aufgenommene GehaltsErhöhung des ArmenWundArztes Rheins, welche angemessen befunden wird. Actum ut supra....