Eintrag 12721. August 1841Auf die Eingabe des Heinrich Sonnenschein, Eigenthü-
mer des Hauses D 186 1/3 am Rheinthore, welcher
darauf anträgt, daß ihm erlaubt werden möge, in
dem an der Ostseite seines Hofraumes begonnenen
Hausbau eine Thüre auf die der Erft zugekehrte Seite
zu brechen, gab der Stadtrath seine Entschließung dafür
ab, daß demselben jene Erlaubnis auf Widerruf der-
-gestalt ertheilt werden könne, daß er für sich und seine
RechtsNachfolger sich ausdrücklich verbindlich machen
müsse, jene Thüre auf die erste Aufforderung gleich
wieder zuzumauern, so bald solches von der Stadt in
einem weniger oder mehr entfernten Zeitenraume
nur verlangt werde. Actum ut supra...
Eintrag 12821. August 1841Unter den in dem Berichte des Bürgermeister-
Amtes vom 7. Juli dieses Jahres entwickelten Gründen
wurde die augenblickliche Aufnahme eines Capitales
von 2000 Thalern zur Bestreitung der laufenden
Ausgaben und die Übernahme der desfallsigen
Zinsen auf die Stadt-Casse, welches Capital aus
den im November eingehenden GrasVerkaufs-
Geldern gleich wieder zu ersetzen ist als durchaus
vortheilhaft für das städtische Interesse vom
Stadtrathe genehmigt. Actum ut supra...