Band 45  : Seite 161

  • Eintrag 16821. August 1841Auf die Eingabe des Heinrich Sonnenschein, Eigenthü- mer des Hauses D 186 1/3 am Rheinthore, welcher darauf anträgt, daß ihm erlaubt werden möge, in dem an der Ostseite seines Hofraumes begonnenen Hausbau eine Thüre auf die der Erft zugekehrte Seite zu brechen, gab der Stadtrath seine Entschließung dafür ab, daß demselben jene Erlaubnis auf Widerruf der- -gestalt ertheilt werden könne, daß er für sich und seine RechtsNachfolger sich ausdrücklich verbindlich machen müsse, jene Thüre auf die erste Aufforderung gleich wieder zuzumauern, so bald solches von der Stadt in einem weniger oder mehr entfernten Zeitenraume nur verlangt werde. Actum ut supra...
  • Eintrag 16921. August 1841Unter den in dem Berichte des Bürgermeister- Amtes vom 7. Juli dieses Jahres entwickelten Gründen wurde die augenblickliche Aufnahme eines Capitales von 2000 Thalern zur Bestreitung der laufenden Ausgaben und die Übernahme der desfallsigen Zinsen auf die Stadt-Casse, welches Capital aus den im November eingehenden GrasVerkaufs- Geldern gleich wieder zu ersetzen ist als durchaus vortheilhaft für das städtische Interesse vom Stadtrathe genehmigt. Actum ut supra...