Eintrag 18225. November 1841Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die in
Sachen
der hiesigen Stadtverwaltung gegen Wittwe Heinrich
Reistorff und Joseph Dülken wegen des Schaafweid-
ganges ergangenen, für die Stadt ungünstigen
beiden
Urtheile des Königlichen
Landgerichts zu Düsseldorfvom 26. Mai
dieses Jahresvor, worauf der Stadrath sich dahin
aussprach, daß gegen diese Urtheile Berufung ein-
zulegen sei, indem die städtischer Seits
beigebrachten
schriftlichen Documente bei dem ersten Richter
die
gehörige Berücksichtigung nicht gefunden zu haben
scheinen. Gleichzeitig wurden die Berichtigung
der
vorgelegten Rechnungen des Advocat Anwalt Justiz
rath Courth, welche in der Sache gegen Dülken157 Thalern 24
Silbergroschen 3 pfennige, und in jener gegen Wittwe Reis-
torff 129
Thalern, 16 Silbergroschen 3
Pfennige, und worauf im Jahre 1837
bereits ein Vorschuß von 200
Thalern geleistet ist,
vom Stadtrathe genehmigt. Actum
ut supra...