Eintrag 13825. November 1841 Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die in Sachen
der hiesigen Stadtverwaltung gegen Wittwe Heinrich
Reistorff und Joseph Dülken wegen des Schaafweid-
ganges ergangenen, für die Stadt ungünstigen beiden
Urtheile des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorfvom 26. Mai dieses Jahresvor, worauf
der Stadrath sich dahin
aussprach, daß gegen diese Urtheile Berufung ein-
zulegen sei, indem die städtischer Seits beigebrachten
schriftlichen Documente bei dem ersten Richter die
gehörige Berücksichtigung nicht gefunden zu haben
scheinen. Gleichzeitig wurden die Berichtigung der
vorgelegten Rechnungen des Advocat Anwalt Justiz
rath Courth, welche in der Sache gegen Dülken157 Thalern 24 Silbergroschen 3 pfennige,
und in jener gegen Wittwe Reis-
torff 129 Thalern, 16 Silbergroschen 3 Pfennige, und worauf im Jahre 1837
bereits ein Vorschuß von 200 Thalern geleistet ist,
vom Stadtrathe genehmigt. Actum ut supra...