Eintrag 2096. April 1842In Folge hoher Regierungs Verfügung vom 8. MärzI S. II No. 4952 wurde der Stadtrath
darüber ver-
nommen, ob und in wie ferne eine Prämie für
die Vertilgung der Maikäfer zu bewilligen sei,
dies jedoch mit Rückblick auf die frühern Er-
klärungen vom 24. October
1838, und 1. Februar
1839 abgelehnt, indem der dadurch hervorge-
rufene Andrang der Sammler eine Beschä-
digung der Privat-Gärten und Äcker un-
vermeidlich machen. Die Vertilgung sei daher wie
bisher jedem Eigenthümer selbst, welche dazu
auch durch sein eigenes Intresse angetrieben
werde, zu überlassen. Actum
ut supra...
Eintrag 2106. April 1842Auf geschehenen Vorschlag wurde die Frage
zur Abstimmung gebracht, ob der auf Sonn-
tag fallende Jahrmarkt am 1. Mai courant, und
die überhaupt auf einen Sonntag fallenden
Jahrmärkte auf den darauf folgenden Montag
zu verlegen seien, worauf die Beschließung er-
folgte, es bei dem üblichen Herkommen zu
belassen, worauf die Markttage an denjenigen Tagen stets abgehalten werden, auf welche
sie
nach dem Kalender einfallen. Actum
ut supra...