Band 45  : Seite 202

  • Eintrag 2096. April 1842In Folge hoher Regierungs Verfügung vom 8. MärzI S. II No. 4952 wurde der Stadtrath darüber ver- nommen, ob und in wie ferne eine Prämie für die Vertilgung der Maikäfer zu bewilligen sei, dies jedoch mit Rückblick auf die frühern Er- klärungen vom 24. October 1838, und 1. Februar 1839 abgelehnt, indem der dadurch hervorge- rufene Andrang der Sammler eine Beschä- digung der Privat-Gärten und Äcker un- vermeidlich machen. Die Vertilgung sei daher wie bisher jedem Eigenthümer selbst, welche dazu auch durch sein eigenes Intresse angetrieben werde, zu überlassen. Actum ut supra...
  • Eintrag 2106. April 1842Auf geschehenen Vorschlag wurde die Frage zur Abstimmung gebracht, ob der auf Sonn- tag fallende Jahrmarkt am 1. Mai courant, und die überhaupt auf einen Sonntag fallenden Jahrmärkte auf den darauf folgenden Montag zu verlegen seien, worauf die Beschließung er- folgte, es bei dem üblichen Herkommen zu belassen, worauf die Markttage an denjenigen Tagen stets abgehalten werden, auf welche sie nach dem Kalender einfallen. Actum ut supra...