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  • Eintrag 2077. März 1842Da Bittsteller noch jung und rüstig, und daher nicht vorzusehen ist, daß er jetzt oder in der Folge dem Staate oder der Gemeinde als Armenlast anerfallen werde, so erklärte der Stadtrath auf die Eingabe des Schusters Friedrich Martin aus Aurich im Königreich Hannover mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung, vom 30. December 1834 I L.I N° 5504, daß er gegen die beantragte Aufnahme in den diesseitigen Unter- thanen-Verband und die Niederlassung am hie- sigen Orte kein Bedenken finde. Actum ut supra...