Eintrag 2077. März 1842Da Bittsteller noch jung und rüstig, und
daher nicht vorzusehen ist, daß er jetzt oder in
der Folge dem Staate oder der Gemeinde als
Armenlast anerfallen werde, so erklärte der
Stadtrath auf die Eingabe des Schusters Friedrich
Martin aus Aurich im
Königreich Hannover mit
Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung, vom
30. December 1834
I L.I N° 5504, daß er gegen die
beantragte Aufnahme in den diesseitigen Unter-
thanen-Verband und die Niederlassung am hie-
sigen Orte kein Bedenken finde. Actum
ut supra...