Eintrag 2186. April 1842Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die
von dem Rendanten Holter aufgestellte städtische
Rechnung vom Jahre 1841 vor, und lud denselben
demnächst ein, in Gemäßheit hoher Regierungs Ver-
fügung vom 7. September
1837 I S. II No. 9949 zur
Wahl eines Vorsitzenden für das Geschäft dieser
RechnungsRevision zu schreiten. Er wurde hierzu durch Stimmen-Mehrheit der
Stadtrath Peter
Reinartz bezeichnet, wonach der
Bürgermeister die Sitzung verließ, und unter
Leitung des genannten Vorsitzenden die Prüfung
der Rechnung in nachstehender Ordnung vorgenom-
men wurde. Seite 4. . der Bestand der Rechnung von 1840, wie
solche durch den Abschluß sich ergeben, ist mit
2012 Thalern23 Silbergroschen 6
pfennig richtig übertragen. Seite 4 und 5. Gleicher Weise findet sich die
Rest-
soll-Einnahme richtig vorgetragen. Von dem
Betra- ge derselben sind 4 Thaler mit höherer Genehmigung
niedergeschlagen, und 26 Thaler eingegangen. Der
aus
frühern Jahren noch in Rückstand gebliebene
Pachtbetrag
von 67 Thalern 25
Silbergroschen, verschuldet durch Theodor Berns
modo
dessen Wittwe, wird mit Genehmigung Königlicher Regie-
rung vom 30. Juli
1828 I S. 12; 6166 erst nach dem Tod der
Wittwe Berns
eingezogen. Zur Sicherheit dieser Einnahme
ist gehörige Hypothekar-Inscription genommen, und
diese
unter den Belegen nachgewiesen. Titel I Artikel 1. Seite 6-8.
Grundrenten. Diese Einnahme
wurde überall richtig gefunden. Titel II Artikel 1
Seite 8-14. Pacht von Ackerland. Bei
dieser Einnahme fand sich nur die erläuternde
Bewer
tung zu machen, daß 2 Thaler, 20
Silbergroschen Pacht von einer Schind-
grube vor dem Niederthore ausgefallen sind.,
weil
dieses Grundstück mit Genehmigung Königlicher Regie-
rung veräußert wurden. Titel II Artikel 2.
Seite 14. Pacht von Wiesen. Außer
der etatsmäßigen Einnahmen sind hier auch 48
Thaler10 Silbergroschen außer dem Etat
verrechnet, und zwar in
Folge einer neuen Verpachtung verschiedener Par-
zellen, welche den obigen Betrag mehr einge-
bracht hat. Titel II Artikel 3.
Seite 15. Pacht von Weidengewechs.
Nichts zu bemerken. Titel II Artikel 4.
Seite 15 bis 18. Pacht von Gartenland.
Es sind bei der Pacht von Gartenland 10 Thaler
als Ausfall verrechnet, nämlich 6
Thaler von dem an
das Alexianer-Kloster pachteten Garten, welcher
durch die Regulirung des Erftflusses nicht hat be-
nutzt werden können, und 4 Thaler
von dem Walle am
Oberthore, dessen Verpachtung 4
Thaler weniger ein-
trug, als im Etat muthmaßlich angenommen
war. Titel II Artikel 5
Seite 18. Pacht von Mühlen. Nichts zu
bemerken. Titel II Artikel 6.
Seite 19. Pacht von Häusern.
Der hier als uneinziehbar verrechnete Betrag
von 10 Thaler 26
Silbergroschen 8 pfennig rührt daher, daß dem Pächter des
Kaufhaussaales ein
ratirlicher Nachlaß bewilligt
worden, weil er verschiedene Bauten in diesem
städtischen Gebäude auf seine Rechnung auszufüh-
ren übernommen hat. Die dem Beleg No. 18 bei-
gefügten Verhandlungen geben darüber vollständigen
Aufschluß. Titel II Artikel 7.
Seite 19-21. die Die Einnahme von Pacht von
Gemeinde Plätzen wurde richtig befunden. Was
durch nachträgliche Verpachtungen außer dem Etat
eingegangen, ist durch die Beläge 20 bis 25 genau
nachgewiesen. Titel II Artikel 9.
Seite 22 Pacht der Marktstände
Wegen Nichtbenutzung des untern Theiles der Halle,
welche zum Post locale ausgebaut worden, ist
dem
Pächter der
MarktstandGelder Jos. Buch ein Nach-
laß von 35 Thaler bewilligt, und mit
Genehmigung
Königlicher
Regierung als uneinziehbar verrech-
net. Titel II Artikel 8
Seite 21-22. Pacht der Erde zum Pfan-
nenbacken. Nichts zu bemerken. Titel II Artikel 10
und Artikel 11. Seite 22 und 23. Pacht
der Gemeinde-Jagd und Fischerei, und Beitrag
wegen ausschließlicher Benutzung der Jagd nach
eigenthümlichen Grundstücken. Bei dieser Einnahme,
die überall richtig gefunden wurde, war nichts zu
erinnern. Titel III Unbestimmte Einnahmen von
Patrimonial-Ver-
mögen. Artikel 1-6. Seite 24-35.
Alle diese Einnahmen
wurden vom Stadtrathe der sorgfältigsten Prüfung
unterworfen, und überall richtig gefunden. Die
dabei
vorkommenden außeretatsmäßigen, so wie die
uneinzieh-
baren Einnahmen sind in den Belegen genau
nachgewie-
sen. Es stellt sich im Ganzen eine erfreuliche
MehrEin-
nahme von 4010 Thaler 14
Silbergroschen heraus, woran unter anderem
auf den Gras Verkauf 1906 Thaler 5
Silbergroschen, und auf die
überhaupt 6748 Thaler 10
Silbergroschen 6 pfennig betragende Erftschif-
fahrtsgebühren 2048 Thaler 10
Silbergroschen 6 pfennig kommen. Tit. IV. Zinsen von Activ-Capitalien und
Titel V Commu-
nal-Steuer. Seite 35 und 36. Auch diese Einnahme boten keinen Stoff zu Bemer-
kungen dar, und wurden überall gut geheißen. Titel VI. Verschiedene und
extraordinaire Einnahmen.
Seite 36-45. Mit einer ganz besondern Sorgfalt prüfte der
Stadt-
rath ebenfalls die verschiedenen Einnahmen dieses
Titels
welche durch die beigefügten Belege und
Erläuterungen
so vollständig aufgeklärt sind, daß weitere
Bemerkun-
gen dazu nicht zu machen waren. Es ist bei
Artikel 4. bei
der Abgabe der Scheibenschützen-Gesellschaft nur ein
Rückstand von 14 Thalern geblieben, welcher
nächstens
eingehen wird. Da dieser Rückstand der einzige von
der ganzen weitläufigen Jahres-Rechnung ist, so
nimmt
der Stadtrath gerne Veranlassung, dem Rendantenüber die bei dem Einziehungs-Geschäfte
bewiesene
Pünktlichkeit seine belobende Anerkennung zu
bezeugen. Bei der Einnahme fand sich weiter nichts zu
erinnern, und es wird demnach vom Stadtrathe
auch das vorschriftsmäßige Zeugnis ertheilt, daß
außer den zur Berechnung gekommenen Kosten weite-
rn Beträge nicht einzuziehen gewesen sind. Die Revision der Einnahmen wurde hiermit
beendet. Actum ut
supra...