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  • Eintrag 2186. April 1842Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe die von dem Rendanten Holter aufgestellte städtische Rechnung vom Jahre 1841 vor, und lud denselben demnächst ein, in Gemäßheit hoher Regierungs Ver- fügung vom 7. September 1837 I S. II No. 9949 zur Wahl eines Vorsitzenden für das Geschäft dieser RechnungsRevision zu schreiten. Er wurde hierzu durch Stimmen-Mehrheit der Stadtrath Peter Reinartz bezeichnet, wonach der Bürgermeister die Sitzung verließ, und unter Leitung des genannten Vorsitzenden die Prüfung der Rechnung in nachstehender Ordnung vorgenom- men wurde. Seite 4. . der Bestand der Rechnung von 1840, wie solche durch den Abschluß sich ergeben, ist mit 2012 Thalern23 Silbergroschen 6 pfennig richtig übertragen. Seite 4 und 5. Gleicher Weise findet sich die Rest- soll-Einnahme richtig vorgetragen. Von dem Betra- ge derselben sind 4 Thaler mit höherer Genehmigung niedergeschlagen, und 26 Thaler eingegangen. Der aus frühern Jahren noch in Rückstand gebliebene Pachtbetrag von 67 Thalern 25 Silbergroschen, verschuldet durch Theodor Berns modo dessen Wittwe, wird mit Genehmigung Königlicher Regie- rung vom 30. Juli 1828 I S. 12; 6166 erst nach dem Tod der Wittwe Berns eingezogen. Zur Sicherheit dieser Einnahme ist gehörige Hypothekar-Inscription genommen, und diese unter den Belegen nachgewiesen. Titel I Artikel 1. Seite 6-8. Grundrenten. Diese Einnahme wurde überall richtig gefunden. Titel II Artikel 1 Seite 8-14. Pacht von Ackerland. Bei dieser Einnahme fand sich nur die erläuternde Bewer tung zu machen, daß 2 Thaler, 20 Silbergroschen Pacht von einer Schind- grube vor dem Niederthore ausgefallen sind., weil dieses Grundstück mit Genehmigung Königlicher Regie- rung veräußert wurden. Titel II Artikel 2. Seite 14. Pacht von Wiesen. Außer der etatsmäßigen Einnahmen sind hier auch 48 Thaler10 Silbergroschen außer dem Etat verrechnet, und zwar in Folge einer neuen Verpachtung verschiedener Par- zellen, welche den obigen Betrag mehr einge- bracht hat. Titel II Artikel 3. Seite 15. Pacht von Weidengewechs. Nichts zu bemerken. Titel II Artikel 4. Seite 15 bis 18. Pacht von Gartenland. Es sind bei der Pacht von Gartenland 10 Thaler als Ausfall verrechnet, nämlich 6 Thaler von dem an das Alexianer-Kloster pachteten Garten, welcher durch die Regulirung des Erftflusses nicht hat be- nutzt werden können, und 4 Thaler von dem Walle am Oberthore, dessen Verpachtung 4 Thaler weniger ein- trug, als im Etat muthmaßlich angenommen war. Titel II Artikel 5 Seite 18. Pacht von Mühlen. Nichts zu bemerken. Titel II Artikel 6. Seite 19. Pacht von Häusern. Der hier als uneinziehbar verrechnete Betrag von 10 Thaler 26 Silbergroschen 8 pfennig rührt daher, daß dem Pächter des Kaufhaussaales ein ratirlicher Nachlaß bewilligt worden, weil er verschiedene Bauten in diesem städtischen Gebäude auf seine Rechnung auszufüh- ren übernommen hat. Die dem Beleg No. 18 bei- gefügten Verhandlungen geben darüber vollständigen Aufschluß. Titel II Artikel 7. Seite 19-21. die Die Einnahme von Pacht von Gemeinde Plätzen wurde richtig befunden. Was durch nachträgliche Verpachtungen außer dem Etat eingegangen, ist durch die Beläge 20 bis 25 genau nachgewiesen. Titel II Artikel 9. Seite 22 Pacht der Marktstände Wegen Nichtbenutzung des untern Theiles der Halle, welche zum Post locale ausgebaut worden, ist dem Pächter der MarktstandGelder Jos. Buch ein Nach- laß von 35 Thaler bewilligt, und mit Genehmigung Königlicher Regierung als uneinziehbar verrech- net. Titel II Artikel 8 Seite 21-22. Pacht der Erde zum Pfan- nenbacken. Nichts zu bemerken. Titel II Artikel 10 und Artikel 11. Seite 22 und 23. Pacht der Gemeinde-Jagd und Fischerei, und Beitrag wegen ausschließlicher Benutzung der Jagd nach eigenthümlichen Grundstücken. Bei dieser Einnahme, die überall richtig gefunden wurde, war nichts zu erinnern. Titel III Unbestimmte Einnahmen von Patrimonial-Ver- mögen. Artikel 1-6. Seite 24-35. Alle diese Einnahmen wurden vom Stadtrathe der sorgfältigsten Prüfung unterworfen, und überall richtig gefunden. Die dabei vorkommenden außeretatsmäßigen, so wie die uneinzieh- baren Einnahmen sind in den Belegen genau nachgewie- sen. Es stellt sich im Ganzen eine erfreuliche MehrEin- nahme von 4010 Thaler 14 Silbergroschen heraus, woran unter anderem auf den Gras Verkauf 1906 Thaler 5 Silbergroschen, und auf die überhaupt 6748 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennig betragende Erftschif- fahrtsgebühren 2048 Thaler 10 Silbergroschen 6 pfennig kommen. Tit. IV. Zinsen von Activ-Capitalien und Titel V Commu- nal-Steuer. Seite 35 und 36. Auch diese Einnahme boten keinen Stoff zu Bemer- kungen dar, und wurden überall gut geheißen. Titel VI. Verschiedene und extraordinaire Einnahmen. Seite 36-45. Mit einer ganz besondern Sorgfalt prüfte der Stadt- rath ebenfalls die verschiedenen Einnahmen dieses Titels welche durch die beigefügten Belege und Erläuterungen so vollständig aufgeklärt sind, daß weitere Bemerkun- gen dazu nicht zu machen waren. Es ist bei Artikel 4. bei der Abgabe der Scheibenschützen-Gesellschaft nur ein Rückstand von 14 Thalern geblieben, welcher nächstens eingehen wird. Da dieser Rückstand der einzige von der ganzen weitläufigen Jahres-Rechnung ist, so nimmt der Stadtrath gerne Veranlassung, dem Rendantenüber die bei dem Einziehungs-Geschäfte bewiesene Pünktlichkeit seine belobende Anerkennung zu bezeugen. Bei der Einnahme fand sich weiter nichts zu erinnern, und es wird demnach vom Stadtrathe auch das vorschriftsmäßige Zeugnis ertheilt, daß außer den zur Berechnung gekommenen Kosten weite- rn Beträge nicht einzuziehen gewesen sind. Die Revision der Einnahmen wurde hiermit beendet. Actum ut supra...