Zurückblickend auf seinen Beschluß vom 17. Mai dieses Jahres erklärte sich der Stadtrath nicht dafür, daß das städtische Haus am Rheinthore D N° 184 dem Holzhändler W. M. Therkatz unter der Hand in Eigenthum übertragen werde. Vielmehr äußerte derselbe seine Meinung dahin, daß solches nach dem in dem SituationsPlane des Kreisbaumeisters Hermkes vom 24 Juni courant angedeuteten zweckmäßigen Alignement öffentlich an den Meistbietenden veräußert werde.
A. u. s.