Eintrag 2206. April 1842Der Stadtrath setzte heute die Revision der
städtischen Rechnung fort, und ging nunmehr zur
Prüfung der Ausgaben über, welche zu folgenden
Bemerkungen Anlaß gaben. Reste C Pag. 46 bis 47. Die Rest-Soll-Ausgaben
aus dem Jahre 1840 sind richtig übertragen.
Durch die Beläge 131 bis 136 nachgewiesenen Summen
für die auf die Bürgermeisterei Neuhs kommenden
Abschlags Zahlungen für den Erweiterungsbau
der Schule zu
Weihsenberg, zu welchen die Gemein-
den Neuhs, Kaarst
und Büderich gemeinschaftlich
concurriren. Der Bau ist noch nicht gänzlich
vollen-
det, und es wird die schließliche Abrechnung
in 1842 erfolgen. Was die drei Gemeinden
zu diesem Bau einstweilen aufgebracht, ist Pag.
44.
Artikel 12. bei der Einnahme, und was an die
verschiedenen Unternehmen unmittelbar gezahlt
worden, Pag. 118-119, Beleg 687-696 besonders
verrechnet. Titel I. Verwaltungskosten,
Titel II. Polizei-Ausla-
gen, Titel III Steuern und Abgaben,
Titel IV Zinsen
von Gemeinde-Schulden, Seite 48 bis 67. Die unter
diesen verschiedenen Titeln aufgeführten Ausgaben
wurden einer genauen Untersuchung unterworfen,
und überall richtig gefunden. Die bei
Titel I vorge.
kommenden Mehr-Ausgaben von 74
Thaler 8 Silbergroschen 4 pfennigrührt zum größeren Theile von Hebegeldern
für die gestiegenen Einnahmen der Erftschiffahrt
gebühren her. - Titel V. Bau- und
Unterhaltungskosten. Seite 67 bis
107. Bei diesem Titel, dessen einzelnen Theilen die
spe-
ziellste Revision gewidmet worden, stellt sich im
Schluß-
Thaler
Silbergroschen pfennigResultate eine außer etatsmäßige Ausgabe von 962
29 11
dagegen eine Ersparniß von 333
28 4also eine eigentliche Mehr - Ausgabe von 629 1 7
,
welche hauptsächlich durch die von der
königlichen Regie-
rung genehmigte Schlußzahlung für den Ausbau der
städtischen Halle zum Post locale (:Beleg
No. 607:) von
veranlaßt worden. Daß Artikel 14. (:Pag. 97-103:) an verschiedenen
Aus.
lagen für die Erft überhaupt 261 Thaler 11 Silbergroschen 7 pfennig
über den
Etat ausgegeben wurden, ließ sich nicht
vermeiden, da
die unternommenen Bagger-Arbeiten zur Sicherung
einer vollständigen Schiffahrt durchaus
nothwendig
waren. Es kömmt hierbei zugleich auch noch in
Betracht
daß diese Mehr-Ausgaben durch die um 2048
Thaler 10 Silbergroschen6 pfennige gestiegenen Einnahmen
der Erftschiffahrtgebühren
(:Seite 34 tit. VI Artikel 6 der Einnahme:) mehr
als ge
deckt werden. Zu Artikel 16 und 17 Pag. 105 und 106 wird auch
be-
merkt, daß die Revisions-Anschläge über die Erbau-
ung zweier Durchläße am Zollthore, und die
Anlage der Rinnsteine eine daselbst nach dem
Final - Ab-
schluß ebenfalls eingegangen sind, und die
Schluß-
zalungen nunmehr in der Rechnung von 1842, unter
Beifügung der nöthigen Justificatorial-Beläge
werden aufgenommen werden. Titel VI. Armenpflege.
Titel VII Schul-Ausgaben.
Titel VIII. Kirchen -Ausgaben.
Seite 107-121. Zu den Ausgaben der obigen Titel fand der
Stadtrath, welche sich von dem zweckmäßigen
Verwendungen überall überzeugte, ebenfalls
nichts zu bemerken. Bei Titel VII.
ist nach der Rechnung
zwar eine außeretatsmäßige Ausgabe von
1371 Thalern 18
Silbergroschen, 6 Pfennig, diese aber in der Wirklichkeit nicht vorhanden, da die
unter
Artikel 26. (:Seite 118-119:) als
Zahlung an die
Unternehmer des Schulbaues zu Weihsenberg ang.
genommenen Summe
von 1371 Thalern, 12 Silbergroschen, pfennignur eine durchlaufende ist, welche sich
auch Pag.
44.
45) in Einnahme eingetragen findet, Titel II. Pag. 122 - 144. Die
sämmtlichen unter diesem
Titel vorkommenden Ausgaben, welche mit den
erforderlichen Beweisstücken belegt sind, wurden
nach vorheriger genauer Prüfung der einzelnen
Posten, und erlangter Überzeugung der gehörigen
Verwendung vom Stadtrathe überall gut geheißen.
Insbesondere genehmigte derselbe auch die Belang
770 an den Bürgermeister für verschiedene Reise-
kosten und Auslagen verausgabten150 Thaler um
so mehr, als es notorisch ist, daß der Bürger-
meister durch die verschiedenen seit einer Reihe
von Jahren in städtischen Angelegenheiten unter-
nommenen Reisen eine weit größere Summe ver-
wendet hat, und die vorliegend berechnete Ent-
schädigung daher immer als sehr mäßig an-
gesehen werden kann, und die in städtischem
Interesse gehabten Auslagen lange nicht
deckt. Schließlich wird auch bemerkt, daß die als Rest-
Soll-Einnahme bestehenden Auslagen in Prozeß-
Sachen nach Vorschrift hoher RegierungsVerfü-
gung vom 4. December
1838 I Seite II No. 12819 am Ende
der Rechnung Pag. 142-144 zur Nachricht aufge-
führt sind. Die Beendigung dieser noch schwe-
benden Prozesse wird sich die städtische Ver-
waltung nach Möglichkeit angelegen sein
lassen. Demnach wurde die Rechnung abgeschlossen in
Einnahmen auf 42212 - 16 - 9
Ausgabe auf 40417 - 20 -
10.und sonach auf einen Bestand von 1794 - 25 - 11
festgestellt, welche in die Bücher von 1842 übertragen ist. Weiter fand sich nichts
zu erinnern. Actumut
supra...