Band 45: Eintrag vom  21. August 1841 (Nr. 166)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der von der Hospital-Commission aufgestellte Etat für das Jahr 1842 wurde heute vom Stadtrath geprüft. Nach Einsicht desselben wurde die Nothwendigkeit eines von der Stadt-Casse für das künftige Jahr zu gewährenden höhern Zuschusses anerkannt, indem dieselbe sowohl durch die gestiegene Anzahl der Hospitaliten, als auch durch die bei Tit. VI Art. 3 der Ausgabe vorgeschlagene durchaus nothwendige Anschaffung neuer Matratzen, Decken und Strohsäcken genügend motivirt sei. Inzwischen glaubt der Stadtrath, daß dieser Zuschuß (Tit. V. Art 3 der Einnahme) von 330 auf 315 Thaler zu beschränken sei, indem zur Besoldung des Hospital-Arztes der früher ausgeworfene Betrag von 30 Thalern, welchen im Jahre 1840 auf 45 Thaler erhöht worden, in jenem Maaße hinreichend erscheint und daher jene Erhöhung wegfallen könne.

Actum ut supra