Eintrag 2226. April 1842Geschehen Neuhs den 11. Mai
1842...
Eintrag 2236. April 1842Dem heute versammelten Stadtrathe legte der
Bürgermeister die hohe Regierungs Verfügung vom
28. October vom
Jahr I Seite II C No. 18295 mit der Aufforde-
rung vor, die bisherigen Anerbietungen für die
Restauration der hiesigen Münsterkirche im Sinne
jenes Rescriptes zu erhöhen, wobei derselbe
zugleich bemerkte, daß die in der Rhein
Provinz und Westphalen
abgehaltene Collecte mit Einschluß
der Geschenke Ihrer Königlichen Hoheiten den
Provin-
zen des königlichen Hauses 1714
Thaler 28 Silbergroschen 3 pfennig, jene
in Baiern 2098
Thaler 19 Silbergroschen 3 pfennig aufgebraucht haben , und
daher bis jetzt ein Fond von 3813
Thalern 17 Silbergroschen 6 pfennig für
den Zweck bereit gestellt sei. Je lebhafter der Stadtrath wünscht, durch Votierung
eines größern Zuschusses an Tag legen zu können,
daß ihm kein Opfer zu schwer sei, und der im
höchsten Grade dringenden Retaurations bau der
Kirche endlich in Ausführung kommen zu sehen,
destu tiefer ist auch sein Bedauern, daß er durch
die beengten Verhältnisse der Gemeinde durch-
aus gehindert wird, über die in seinem Beschlusse
vom 21. September
1839 gemachten, und die Kräfte
der Stadt schon ganz erschöpfende Anerbietungen
noch weiter hinausgehen zu können. So ehrerbietigst als gehorsamst bittet daher
der Stadtrath die hohen und höchsten Behörden,
in hochgeneigte Erwägung nehmen zu wollen: 1., Daß, nachdem die Stadt durch oben ange
führten Beschließung die für die innere Einrich-
tungen der Kirche beiläufig erforderlichen 9500
Thalernübernommen und zugleich für den äußeren Restau-
rationsbau eine Summe von 10,000
Thalern hergiebt, die
Gemeinde-Eingesessenen schon mit einer so
bedeuten-
den Communalsteuer beschwert worden, daß eine Er-
höhung derselben die Leistungsfähigkeit derselben
übersteigen würde. 2., daß die Stadt gegenwärtig auch mit einer
Schuldenlast von mehr als 80,000
Thalern beschwert ist, deren
successive Amortisirung, höhern Vorschriften
zufol-
ge, mit dem Jahre 1843 Beginnen soll, so daß auch
hierfür schon alle ihre Mittel in Anspruch
genommen
werden; 3., daß die hiesige Kirchenfabrick, wie die
vorlie-
genden Büdjets erweisen, aller und jeder Fonds entbehrt, um auch nur irgend Etwas
zu dem Restau-
rationsbau beitragen zu können, indem dieselbe mit
so sparsamen Einkünften versehen ist, daß sie
nicht ein-
mal ihre eigenen Diener mäßig zu besolden vermag,
und
dazu alljährlich eines Zuschusses aus der
Gemeinde-
Casse benöthigt ist; 4°., Daß auch letztere schon jetzt ihr Einkommen
durch
die vielen und großen Bedürfnisse ihres
Haushaltes, neben
einer bereits bestehenden Communalsteuer gänzlich
ab-
sorbirt sieht, und daß mit der im künftigen Jahre
eintretenden allmähligen Amortisation der
Schulden
auch mehr der Fall sein wird; 5°, Daß zwar der Kosten-Anschlag für die
Restaura-
tion des Baues nur auf die Summe von 26000
Thaler ge-
stellt ist, daß aber die seither entstandene
Verschlim-
merung im Zustande des Gebäudes, verbunden mit
den erfahrungsmäßig, nicht zu vermeidenden Mehr-
Auslagen bei der wirklichen Ausführung einen
Geld-
aufwand von mindestens 30 bis 32000
Thaler bedingen
werden, und die Stadt daher Statt den bis jetzt
für
den äußern Bau angenommenen 10,000 Thalern, in
der
Wirklichkeit 14 - 16000 Thalern dafür zu tragen
haben
wird, 6°., daß auch die Stadt wie in den frühern
Verhand-
lungen ausführlich erötert worden, durch ihre
frü-
hern Beziehungen zu dem hiesigen freundlichen
Stifte,
welches vor seiner Auflösung auf die Unterhaltung
der
Kirche jährlich 1000
Reichsthaler clerisch oder 769 Thaler 7
Silbergroschen, ver-
wendeten, einen nicht unbilligen Anspruch auf die
Bei-
hülfe des Staates geltend machen kann, indem
letztere
die zu diesem Zwecke bestimmten Güter eingezo-
gen, zum Vortheile der Staats-Casse veraußert
hat, und die Gemeinde daher dieses ansehnlichen
Zuschusses, wodurch das Gebäude von seinem
jetzigen
Verfalle gesichert gewesen sein würde, während
eines
Zeitraumes von beinahe 50 Jahren hat entbehren
müssen; endlich 7°., daß die hiesige Münster Kirche sowohl als ein
ehrwürdes Monument des Alterthums, als auch ver-
möge ihrer ausgezeichneten, anderwärts selten
vorkom- menden Bauart der Kunst und dem gesammten
Vaterlande gewissermaßen angehört, und ihre Erhal-
tung schon von diesem Gesichtspunkt aus eine
großar-
thige Beihülfe des Staates motiviren dürfte. Wenn die höchsten Behörden, wie vertrauensvoll
erwartet werden kann, allen diesen Verhältnissen
eine
geneigte Berücksichtigung zu schenken geruhen
werden,
so darf die Stadt Neuhs, bei dem eigenen Unvermögen
ein Mehreres zu thun, der zuversichtlichen und
freu-
digen Hoffnung sich hingeben, daß bei einem Kosten
Anschlage von 26,000 Thaler, nach
Abzug der Collecten
von 3813 Thaler, 17
Silbergroschen, 6 pfennig, und städtischen Aner-
bietens von 10,000 Thaler sich
herausstellende Defizit
von 12186 Thaler 12
Silbergroschen 6 pfennig ihr als Gnadenbewilligung
huldreichst werde gewährt werden, indem darin
das einzige Mittel liegt, eines der herrlichsten
Gottes-
häuser, welches als ein Denkmal der Frömmigkeit
und der Kräftigkeit unsrer Verfahren eben so
ehrwürdig ist, als es durch die hohe Stufe
deutscher
Baukunst im Mittelalter die Aufmerksamkeit
und Bewunderung aller Kenner auf sich zieht, vor
einem sonst nicht der Zeit unausbleiblichen Unter-
gange zu bewahren. Mit Bezugnahme auf seine Beschließung vom
21- September 1839
erlaubt sich der Stadtrath
daher die gehorsamste Bitte um gewogentliche
Bewilligung dieses Zuschusses wiederholt ehrer-
bietigst auszusprechen, indem er auch hinzufügt,
daß das Gebäude im Lauf der jüngsten Jahren
stets in größern Verfall gerathen ist, daß be-
reits mehre Theile sich davon abgelöst haben,
und der ungesäumte Angriff der Arbeiten da-
her, wenn nicht Unglücksfälle besorgt werden
sollen, von höchster Dringlichkeit erscheint. Actum
ut supra...