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  • Eintrag 2266. April 1842Geschehen Neuhs den 11. Mai 1842...
  • Eintrag 2276. April 1842Dem heute versammelten Stadtrathe legte der Bürgermeister die hohe Regierungs Verfügung vom 28. October vom Jahr I Seite II C No. 18295 mit der Aufforde- rung vor, die bisherigen Anerbietungen für die Restauration der hiesigen Münsterkirche im Sinne jenes Rescriptes zu erhöhen, wobei derselbe zugleich bemerkte, daß die in der Rhein Provinz Je lebhafter der Stadtrath wünscht, durch Votierung eines größern Zuschusses an Tag legen zu können, daß ihm kein Opfer zu schwer sei, und der im höchsten Grade dringenden Retaurations bau der Kirche endlich in Ausführung kommen zu sehen, destu tiefer ist auch sein Bedauern, daß er durch die beengten Verhältnisse der Gemeinde durch- aus gehindert wird, über die in seinem Beschlusse vom 21. September 1839 gemachten, und die Kräfte der Stadt schon ganz erschöpfende Anerbietungen noch weiter hinausgehen zu können. So ehrerbietigst als gehorsamst bittet daher der Stadtrath die hohen und höchsten Behörden, in hochgeneigte Erwägung nehmen zu wollen: 1., Daß, nachdem die Stadt durch oben ange führten Beschließung die für die innere Einrich- tungen der Kirche beiläufig erforderlichen 9500 Thalernübernommen und zugleich für den äußeren Restau- rationsbau eine Summe von 10,000 Thalern hergiebt, die Gemeinde-Eingesessenen schon mit einer so bedeuten- den Communalsteuer beschwert worden, daß eine Er- höhung derselben die Leistungsfähigkeit derselben übersteigen würde. 2., daß die Stadt gegenwärtig auch mit einer Schuldenlast von mehr als 80,000 Thalern beschwert ist, deren successive Amortisirung, höhern Vorschriften zufol- ge, mit dem Jahre 1843 Beginnen soll, so daß auch hierfür schon alle ihre Mittel in Anspruch genommen werden; 3., daß die hiesige Kirchenfabrick, wie die vorlie- genden Büdjets erweisen, aller und jeder Fonds 4°., Daß auch letztere schon jetzt ihr Einkommen durch die vielen und großen Bedürfnisse ihres Haushaltes, neben einer bereits bestehenden Communalsteuer gänzlich ab- sorbirt sieht, und daß mit der im künftigen Jahre eintretenden allmähligen Amortisation der Schulden auch mehr der Fall sein wird; 5°, Daß zwar der Kosten-Anschlag für die Restaura- tion des Baues nur auf die Summe von 26000 Thaler ge- stellt ist, daß aber die seither entstandene Verschlim- merung im Zustande des Gebäudes, verbunden mit den erfahrungsmäßig, nicht zu vermeidenden Mehr- Auslagen bei der wirklichen Ausführung einen Geld- aufwand von mindestens 30 bis 32000 Thaler bedingen werden, und die Stadt daher Statt den bis jetzt für den äußern Bau angenommenen 10,000 Thalern, in der Wirklichkeit 14 - 16000 Thalern dafür zu tragen haben wird, 6°., daß auch die Stadt wie in den frühern Verhand- lungen ausführlich erötert worden, durch ihre frü- hern Beziehungen zu dem hiesigen freundlichen Stifte, welches vor seiner Auflösung auf die Unterhaltung der Kirche jährlich 1000 Reichsthaler clerisch oder 769 Thaler 7 Silbergroschen, ver- wendeten, einen nicht unbilligen Anspruch auf die Bei- hülfe des Staates geltend machen kann, indem letztere die zu diesem Zwecke bestimmten Güter eingezo- gen, zum Vortheile der Staats-Casse veraußert hat, und die Gemeinde daher dieses ansehnlichen Zuschusses, wodurch das Gebäude von seinem jetzigen Verfalle gesichert gewesen sein würde, während eines Zeitraumes von beinahe 50 Jahren hat entbehren müssen; endlich 7°., daß die hiesige Münster Kirche sowohl als ein ehrwürdes Monument des Alterthums, als auch ver- möge ihrer ausgezeichneten, anderwärts selten vorkom- Wenn die höchsten Behörden, wie vertrauensvoll erwartet werden kann, allen diesen Verhältnissen eine geneigte Berücksichtigung zu schenken geruhen werden, so darf die Stadt Neuhs, bei dem eigenen Unvermögen ein Mehreres zu thun, der zuversichtlichen und freu- digen Hoffnung sich hingeben, daß bei einem Kosten Anschlage von 26,000 Thaler, nach Abzug der Collecten von 3813 Thaler, 17 Silbergroschen, 6 pfennig, und städtischen Aner- bietens von 10,000 Thaler sich herausstellende Defizit von 12186 Thaler 12 Silbergroschen 6 pfennig ihr als Gnadenbewilligung huldreichst werde gewährt werden, indem darin das einzige Mittel liegt, eines der herrlichsten Gottes- häuser, welches als ein Denkmal der Frömmigkeit und der Kräftigkeit unsrer Verfahren eben so ehrwürdig ist, als es durch die hohe Stufe deutscher Baukunst im Mittelalter die Aufmerksamkeit und Bewunderung aller Kenner auf sich zieht, vor einem sonst nicht der Zeit unausbleiblichen Unter- gange zu bewahren. Mit Bezugnahme auf seine Beschließung vom 21- September 1839 erlaubt sich der Stadtrath daher die gehorsamste Bitte um gewogentliche Bewilligung dieses Zuschusses wiederholt ehrer- bietigst auszusprechen, indem er auch hinzufügt, daß das Gebäude im Lauf der jüngsten Jahren stets in größern Verfall gerathen ist, daß be- reits mehre Theile sich davon abgelöst haben, und der ungesäumte Angriff der Arbeiten da- her, wenn nicht Unglücksfälle besorgt werden sollen, von höchster Dringlichkeit erscheint. Actum ut supra...