Von versammeltem Stadtdrathe wurde heute der Etat der Wohlthätigkeits-Commission für das Jahr 1842 einer sorgfältigen Prüfung unterworfen, bei welcher Untersuchung sich jedoch keine Erinnerungen ergaben.
[Nächste Seite]Einnahmen und Ausgaben wurden demnach vom Stadtrathe genehmigt, insbesondre auch der Tit. V Art. 4 der Einnahme vorgeschlagene Zuschuß aus der städtischen Casse im Betrage von 3600 Thalern, und ebenso die Tit I Art. 2 der Ausgabe aufgenommene GehaltsErhöhung des ArmenWundArztes Rheins, welche angemessen befunden wird.
Actum ut supra.