Eintrag 23215. Juni 1842Das von der bestellte Einquartirungs-Commissionrevidirte, und sonach auf den Grund
der Einquar-
tirungs-Ordnung vom 1.
Februar 1834 neu aufge-
nommene Einquartirungs-Cataster für hiesige Bür-
germeisterei wurde dem heute versammelten Stadt-
rathe vorgelegt, worauf derselbe beschloß,
solches vorab
während 14 Tagen zur Einsicht der Betheiligten
offen.
zu legen. Actum
ut supra...
Eintrag 23315. Juni 1842Nach Einsicht der betreffende Verhandlungen
nahm der Stadtrath mit Freuden Veranlassung
für das von Seiten der Deputirten der Stadt- und
Landgemeinden sämmtlicher Provinzen Seiner
Majestät dem Könige verehrte, den Huldigungs Act
vom 15. October
1840 darstellende großartige
Gemälde, einen Beitrag von 40 Thalern
aus der städtischen Casse hierdurch zu
votiren. Gleichzeitig beschloß der Stadtrath, auf den
erscheinenden Stahlstich dieses Gemäldes zu
dem Betrage von fünf Thalern für die zu subsoribiren, und damit einen der Sääle
des hiesigen Rathhauses zu schmücken. Actum
ut supra...