Band 45  : Seite 221

  • Eintrag 23215. Juni 1842Das von der bestellte Einquartirungs-Commissionrevidirte, und sonach auf den Grund der Einquar- tirungs-Ordnung vom 1. Februar 1834 neu aufge- nommene Einquartirungs-Cataster für hiesige Bür- germeisterei wurde dem heute versammelten Stadt- rathe vorgelegt, worauf derselbe beschloß, solches vorab während 14 Tagen zur Einsicht der Betheiligten offen. zu legen. Actum ut supra...
  • Eintrag 23315. Juni 1842Nach Einsicht der betreffende Verhandlungen nahm der Stadtrath mit Freuden Veranlassung für das von Seiten der Deputirten der Stadt- und Landgemeinden sämmtlicher Provinzen Seiner Majestät dem Könige verehrte, den Huldigungs Act vom 15. October 1840 darstellende großartige Gemälde, einen Beitrag von 40 Thalern aus der städtischen Casse hierdurch zu votiren. Gleichzeitig beschloß der Stadtrath, auf den erscheinenden Stahlstich dieses Gemäldes zu dem Betrage von fünf Thalern für die zu subsoribiren, und damit einen der Sääle des hiesigen Rathhauses zu schmücken. Actum ut supra...