Eintrag 23827. Juni 1842Dem Stadtrathe wurde die Verfügung des
Herrn Landrath vom 21
des Monats No. 4042, welche
den Verpflegungs-Modus den Übungs-Mann-
schaften beim bevorstehenden größten Manövre
zum Gegenstande hat, in ihrem ganzen Inhalte
vorgetragen. Es bemerkte der Stadtrath hie-
rauf, daß, nachdem seine Meinung darüber
verlangt wurden, ob die Natural-Verpflegung
des Militairs durch die Beziehung der Victualien
aus königlichen Magazinen, oder die Verpfle-
gung durch die Quartierträger gegen Geld-
vergütung eintreten möge, von seiner Seite
nur eine dem Wunsche der Bürgerschaft ent-
sprehende Äußerung, habe abgegeben wer-
den können. Dieser Wunsch der Einwohnerschaft
habe sich aber nicht nur von seiner Erklärung
vom 15. Juni
oben, sondern auch seitdem auf mehr
für die Verpflegung in Natura allgemein
so laut ausgesprochen, daß er auch jetzt
nicht anders als bei seiner Beschließung vom
15. Juni oben,
sowohl was die Verpflegung des
Zeitraumes vom 16.
bis 26. August oben als in jenem vom 26. August bis
3. September betreffe,
stehen bleibe könne. Indem der Stadtrath zwar
bedauert, in dieser Erklärung nicht mit den
Wünschen der Oberbehörde im Einklange zu
sein, glaubt er jedoch nicht besorgen zu dürfen,
dadurch ein Mißfallen derselben auf sich zu zie-
hen, da er als Organ der Gemeinde nur das-
jenige äußern könne, aus die Meinung der
Allgemeinheit sei, diese aber sich hier überall
für die Verpflegung in natura auspreche. Actum
ut supra...