Eintrag 23615. Juni 1842In Folge Auftrag der Landräthlichen Behörde wurde
der Stadtrath von Neuhs über den Inhalt des Schrei-
bens der königlichen Intendantur des 7ten Armen-
Corps zu Münster
vom 28. Mai courant - betreffend die den
Truppen bei der diesjährigen großen Übung während
der
Zeit vom 19.bis 26. August des Jahres zu gewährende Ver-
pflegung - in seiner Äußerung vernommen. Derselbe
erklärte, daß die Allgemeinheit der hiesigen
Bewohner,
nach demjenigen, was darüber vernommen werde,
sich für die Natural-Verpflegung durch Verabrei-
chung der Victualien und königlichen Magazinen
ausspreche, und daher auch von seiner Seite diesem
Verpflegungs Modus um so mehr beigetreten
werden müsse, als die anhaltende Dürre leider eine
günstige Erndte nicht erwarten lasse. Nach der
Meinung des Stadtrathes könne bei der bekannten
guten Aufnahme, welche das Militair bei der
hiesigen
Eingesessenen stets zu finden gewohnt sei, durch
diese Natural-Verpflegung eine Inconrenienz
nicht eintreten, da die Quartierträger sich wegen
der Kochgelegenheit mit dem Einquatirten un-
zweifelhaft überall in Güte abfinden werden. Actum ut
supra...