Eintrag 2524. Juli 1842Gegenwärtig waren: der Herr Bürgermei-
ster Loerick, die aus der Mitte des Stadt-
rathes zu Neuhs gewählten Commissarien
Herr Peter Reinartz," Johann Baptist Ibels undaptist Ibels" Adam Hesemann;und ferner
der von Seiten des Herrn Bür-
germeister zu dieser Commission eingeladenen
Landbau-Inspector Walger. Nachdem die oben benannten Commissionaire
zu einer nähern Prüfung respective
Berichtigung
des projectirten Bau-Alignements Planes der
Stadt Neuhs sich heute versammelt, die von
mehreren Bürgern der Stadt gemachten, hier
angeschlossenen Beschwerde durchgesehen, und
und demnächst die betreffenden Theile an Ort
und Stelle in Augenschein genommen, und mit
dem Alignements Plane vergleiche hatten, wurden
folgende Punkte zur Sprache gebracht: Dem Plan zufolge soll die Häuser-Reihe
bei a. auf b. vorgerückt, die Linie b. unter
einem rechten Winkel mit der Südseite der
Krämerstraße
verbunden, und es soll ferner ein
Theil der an der Nordseite dieser Straße gele-
genen, und bedeutend vorspringende Häuser
abgeschnitten, und die neue Frontlinie daselbst
in paralleler Richtung mit dem neu zu bilden-
den Theile der Südseite der Krämerstraßedurchgeführt werden. Gegen diese Anordnung
findet sich zu bemer-
ken, daß: 1., dem Marktplatz durch das Verrücken der Häu- serreihe bei a, etwa zehn
Quadratruthen von
seiner Größe verlieren, und 2., den Ausbau der Seite c, an den Eingange zur
Krämerstraße,
die Straße fast ganz versperren, oder
für den sehr lebhaften Verkehr daselbst wenigstens
auf längere Zeit sehr unbrauchbar machen würde,
wenn nicht vorab die in die Straße springenden
Theile
der gegenüberliegende Gebäude, bis zur Grenze
der neuen Bau-Linie weggeräumt werden. Wenn nun dem Marktplatze schon deshalb von
seiner
Größe nichts genommen werden darf, weil häufige
Gedränge auf demselben den Beweis liefern, daß
solcher jetzt nicht einmal den hinlänglichen Raum
darbietet; so ist es ferner auch noch der
lebhafte
Wunsch der anschießenden Bewohner, daß die
Größe desselben eher vermehrt, als vermindert,
und zu diesem Ende der mit dem Markte in Verbin-
dung liegende Eingang zur Krämerstraße nach
Möglichkeit erbreitert werde, dieser Anforderung dürfte aber nur dadurch
zu entsprechen sein: daß die südliche Seite der Krä-
merstraße auch mehr zurückgelegt wird, wie
dies
im Plan durch die an beiden Ecke mit Punkten
versehenen rothen Linien angedeutet worden ist,
und es wird diese Änderung daher hiermit
in Vorschlag gebracht. Es ist der allgemeine Wunsch, und halten die
Commissarien, nach ihren Einsichten und Erfahrun-
gen, es für nothwendig, daß dieser Straße, sowohl
als Hauptstraße, wie auch ihrer starken Benutzung
wegen, die möglichste Breite belassen und
gegeben,
und daher minder darauf gesehen wurde, überall
durchaus gerade Linien, als eine hinlängliche
Breite
zu erhalten. Soll dieser Zweck erreicht werden,
so dürfte es nöthig sein: von der Wallstraße hin zum Glockhammer
die daselbst angedeuteten neue
Bau-Linien in Anwendung zu bringen. Es wird hier nicht allein auf die ad B. gemachte
Bemerkung Bezug genommen, sondern es ist hier
auch nach der besondere Umstand und zu
berücksichtigen,
daß nahe an dem Vereinigungs Punkte der Cla-
rissen-d mit
der Oberstraße der bedeutende
Fruchthandel getrieben, die fragliche Stelle durch
die Menge der dort sich sammelnde Fruchtkar-
ren häufig gesperrt wird, und die Posten solche
fast stündlich passiren müssen. Aus diesem Grunde dürften die Landlinien des
Planes in dieser Straße daher zum Theil zu
verlassen
und die angedeutenden neuen Linien welche eine
Erbreiterung der Straße bezwecken, in Ausführung
zu bringen sein. vermittelt nicht allein die Verbindung zweier
Land-
straßen, sondern sie gehört unstreitig auch zu
den Straßen der Stadt, auf welchen der lebhafte
Verkehr Statt findet. Wenn aus diesem Grunde die möglichste Erbrei-
terung derselben daher als höchst nöthig anerkannt
wird, so ist doch nur dadurch eine nothdürftige
Breite zu erlangen, daß, etwa bis zur halben
Straßen-Länge, die zunächst der Oberstraße, an der
Südseite der Clarissenstraße gelegenen Häusern, auch
ohnehin fast sämmtlich noch ganz neu sind:/ in
ihrer
jetzigen Richtung beibehalten, und die übrigen
Häuser dieser Seite beim Neubau in die angedeu-
tete Bau-Linie zurück gelegt werde. bedarf an der darin befindlichen krummen Reihe
deshalb die daselbst angedeutete Erbreiterung, weil die vor dem
Rheinthore liegende bedeutenden
Kohlen- und Holz-Niederlagen die häufige Benutzung
derselben erfordern, und nicht selten der Fall
eintritt,
daß, die engen Passage wegen, die sich begegnenden
Karren ineinander fahren und die Straße sperren. Dieser Erbreiterung tritt um so weniger
ein
Hinderniß in den Weg, als die Hausplätze an der
betreffenden Stelle bedeutende Tiefen haben. hat im Plane nur die Breite von einer
Ruthe er-
halten; es dient solche aber nicht allein zur
Verbin-
dung des Viehmarktes mit der Glockhammerstraße,
sondern auch als Scheidung des sehr bedeutenden
Quar-
tires, welches von der vorgenannten so wie auch von
der Niederstraße,
Wallstraße und der Rheinstraßeeingeschlossen wird, und dürfte dieser Gasse daher
eine größere und mindestens eine eine Breite von 2
Ruthen
gegeben werden, wie dies im Plane angedeutet worden
ist. Wenn im Allgemeinen der Wunsch ausgesprochen wor-
den ist, die Straßen nach Möglichkeit zu erbreiten,
so kann dies in dieser Straße am füglichsten
dadurch
geschehen, das der zwischen der Niederstraße und der
Spulgasse gelegene
Theil derselben die im Plane an-
gedeutete Abänderung erhält. Es hat das Haus des
Herrn Doctors Rheindorfsodann auch keine Abänderung zu erleiden, und es
wird die Beschwerde desselben somit beseitigt.
H. Die Wallstraße
/:zwischen dem Nieder- und
Hammthor:/ Es ist der Wunsch der anschießenden Bewohner: man
möge die Eingänge dieser Straße in der Art
erweitern,
daß solche mit der Straße selbst eine gleiche
Breite
erhalten. Diesen auf Billigkeit beruhende Wunsche
ist um so leichter zu genügen, als die an den
Eingän- gen liegenden Gebäude nur klein, und dabei alt
und baufällig sind, und es ist die Erweiterung in
dem Plane daher angedeutet worden. Die schiefe Richtung des Weges, welcher von Glehnund
Büttgen zum
Hammthor führt, hat es zur
Folge gehabt, daß die zur Erweiterung daselbst
angelegten neuen Straßen sämmtlich mit spitzen
Winkeln zusammen laufen, und die zwischen diesen
Straßen liegenden Bau-Quartiere und Ausgange
des Thores mit spitzen Winkeln enden. Um dieß zu vermeiden, und Quartiere zu bilden,
deren Seiten sich überall zum Bauen eignen, sind
daher die Spitzen gebrochen, und die dadurch ge-
wonnenen Räume zur Bildung eines freien Plat-
=zes benutzt worden. Dieser Platz trifft aber
größtenteils Gärten und Grundstücke von Werth
und die Eigenthümer derselben, welche die Absicht
haben, solche zu bebauen, haben gegen die Anlage
desselben reclamirt. Von dieser Anlage ganz Abstand zu nehmen, ist
aus dem vorangeführten Grunde nicht möglich; wohl
aber ist es zuläßig: den Platz, und zwar in der
auf dem Plane angedeutenden Weise, bedeutend
zu verkleinern, und in so fern dem Wunsche
der Reclamenten sehr nahe zu treten. Daß diese
Verkleinerung vorgenommen wurde, wird für
höchst nothwendig gehalten, und jetzt umso mehr,
als durch den in der Ausführung begriffenen
Ausbau des den gedachten Grundstücken vorbei füh-
rende Weges von Büttgen zum Hammthore der
Werth derselben noch mehr erhöht wird. Um diese Verlängerung leichter zu bewerkstelligen
und Grund Entschädigungskosten zu ersparen, hält
man es für wünschenswerth, daß die in dem AlignementsPlane zwischen XX. und XXI.
angeleg-
te Straße verlassen, und dagegen die in N° XXI. an-
gedeutete Straße, mit Benutzung des daselbst lie-
genden Weges, zur Ausführung gebracht wurde. Ferner hält man, ebenfalls zur Ersparung
von
Grund-Entschädigung, es für zweckdienlich, die zwi-
schen den Quartieren N° XXI. und XXIII. projectirte
Straße mehr nach Süden hin zu verrücken, und
dadurch
den zwischen beiden Quartieren vorhandenen Weg
mehr in die Mitte dieser Straße zu bringen. Und endlich glaubt man, die Seiten der
Chaussee
nach Jülich und
Aachen so viel wie möglich be-
nutzen, und zu diesem Ende die Tiefen der Quar-
tiere N° XXIII und XXIV vermehren zu müssen,
weil einestheils keine Aussicht vorhanden, daß die
dem Nordkanal
zugekehrten Seiten je bebaut
werden, und andern Theils es auch die Absicht ist,
nur die Chaussée Seiten bei XXII. und XXIV. zu
benut-
zen, und man der Bebauung der übrigen Theile
dieser Quartiere, so wie auch der Quartiere N°
XXX.
und XXXI., welche mit den bestehenden Stadttheilen
in keine gehörige Verbindung zu bringen, und eben
so wenig zum Bauen geeignet sind, ganz Abstand
zu nehmen. Die beabsichtigten Abänderungen befinden sich auf
dem Plane angedeutet. Dürfte schon deshalb eine Breite von 36 Fuß
dafür ausreichen, weil solche nur von einer Seite
bebaut werden kann, so verdient es ferner
auch noch berücksichtigt zu werden, daß die
Grundstücke daselbst im hohen werthe stehen,
und die Verminderung der Straßenbreite auf die GrundEntschädigungskosten einen wesentlichen
Einfluß hat. Man glaubt daher die mindere Breite anneh-
men zu müssen. Der sich ferner nichts mehr zu erinnern fand,
so wurde diese Verhandlung geschlossen, und
von Seiten der Commissarien dabei die Bitte
ausgesprochen: es möge der Herr Bürgermeister
solche der Königlichen Regierung überreichen,
und die Genehmigung der in Vorschlag ge-
gebrachten Abänderungen nachsuchen....