Nach dem Vorschlag des Bürgermeister beschloß der Stadtrath, daß das vom unterm 12. d. chartierte städtische Grundstück, welches einen Flächenmaas von 55 Ruthen 40 Fuß hält, an der Crefelder Landstraße und gegenwärtig öde liegt, zum Vortheil des städtischen Aerar öffentlich und meistbietend veräußert werde.
Actum ut supra
Typ | Straße |
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Erwähnt in |
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