Band 45  : Seite 287

  • Eintrag 2956. März 1843 Über den Antrag des Bau-Unternehmer Lemmer: daß die Stadt Neuhs autorisirt werden möge, sich wegen mehrer von ihm gemachten Nachfordernungen für Bau-Arbeiten am Hessenthore, und dem Damm daselbst auf einen Rechtsstreit einzulassen, berathend erklärte der Stadtrath in Folge Rund-Verfü- gung vom 13. Februar courant I. S. II. A. N° 3066, nach vorheriger Einsicht der Verhandlungen, daß die Forderung des p. Lemmerin allen ihrenTheilen unbegründet erscheine, und deshalb in ihren Hauptpunkten auch schon durch die Rescripte Königlicher Re- gierung vom 9. Februar 1841 I. S. III N° 500 vom 12. März 1841 I. S. III N° 1571 und vom 19. August 1842 I. S. III N° 5481 zurückgewiesen worden sei. Da indessen Niemand verwehrt werden könne, seine vermeintlichen Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend zu machen, so werde die Stadt sich nicht entziehen können, auf den beabsichtigten Prozeß sich einzulassen. Der Stadtrath bittet demnach die Autorisation zum Rechtsstreite auf den das Bürgermeister-Amt verwal- tenden Beigeordneten Adam Breuer hochgefällig aus- stellen lassen zu wollen. actum ut supra...
  • Eintrag 2966. März 1843 Von dem vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister wurde vorgetragen, daß die Stadt, nach einer jüngst erfolgten Mitteilung des Königlichen hohen Finanz-Ministerii der Gnade des Königs die so lange gewünschte Errichtung eines Haupt-Steuer- Amtes, und damit verbundenen Packhofes zu verdanken haben, daß diese Bewilligung jedoch an die unentgeldliche Hergabe und Einrichtung der zur Anlage eines Packhofes nöthigen Lokali- täten, so wie auch an die Beschaffung der für das Haupt Steuer- Amt erforderlichen Geschäftsräume geknüpft sei. Bei dem all- gemein hervorgetretenen Wunsche, das Haupt-Steueramt sobald als möglich ins Leben treten zu sehen, und dadurch wenden, sei mit dem Provinzial-Steuer-Director Herrn Geheimen Finanzrath Helmentag wegen der nöthigen Lokali- täten und Anschaffungen an Ort und Stelle die nöthige Rücksprache genommen worden, welche zu dem Resultate geführt habe, daß das der Stadt angehörige und disponible sogenannte Arbeitshaus zum Packhofe, und das jetzt als höhere Töchterschule dienende städtische Haus in der Quirinusstraße als Geschäftslokal für das Haupt-Steueramt ganz geeignet befun- den und vorläufig dazu ausgewählt worden. Die Bereitstel- lung dieser Gebäulichkeiten zu den beabsichtigten Zwecke macht aber mehre bauliche Einrichtungen nothwendig, außerdem sei auch die Aufführung eines großen Schuppens, so wie die Verlegung der Mädchenschule in ein anderes Lokal erforderlich, über welche Gegenstände demnach der Stadtrath nunmehr berathen und beschließen möge. Nachdem der Stadtrath diese Mittheilung unter Äuße- rungen des innigsten Dankes für die Gnade des Königs entge- gengenommen hatte, nahm derselbe nachstehende Beschließung 1. das sogenannte städtische Arbeitshaus auf der Batteriestraßewird zum Packhofe, und das jetzige Gebäude der höhern Töchter- schule in der Quirinusstraße als Geschäfts-Lokal für das Haupt Steuer-Amt der Steuer-Behörde unter der Bemerkung zur Disposition gestellt, daß diese Gebäulichkeiten dadurch nicht auf- hören städtisches Eigenthum zu sein, und von den obern Räumlich- keiten des Hauses in der Quirinstraße, welche als Wohnung für einige Beamten benutzt werden sollen, der von dem Herrn Provinzial-Steuer-Director gemachten Zusage gemäß, eine angemessene Miethe vergütet werde. 2. Für die bauliche Einrichtung dieser Gebäulichkeiten, für die Aufführung eines großen Schuppens so wie für den Bau der nöthigen Remisen am äußersten Ende des Gartens, und einer damit in den obern Etagen zu verbindenden Wohnung für den Hafenmeister, deßen jetzige Wohnung in die Anlage des Packhofes hineingezogen wird, bewilligt der Stadtrath die muthmaßlich erforderliche Summe von Viertausend Thalern mit dem Vorbehalt, daß die Arbeiten vorher veranschlagt, und nachdem ihm die Anschläge vorgelegt worden, öffentliche verdungen werden. 3. Da diesjährigen städtischen Einkünfte insgesammt bereits ihre etatsmäßige Bestimmung haben, so bestimmt der Stadt- rath ferner, daß die obige Summe von 4000 Thaler von der Stadt bei der Sparkasse lehnbar aufgenommen, und derselben durch die Ersparnisse der künftigen Jahre vor und nach restituirt werde. 4. Zur Benutzung für die höhere Töchterschule, welche in Folge der obigen Einrichtungen das bisher inne gehabte städtische Haus in der Quirinstraße verlangen muß, soll das dem Johann Vehling am Hessenthore zugehörige Haus, welches vermöge seiner innern Beschaffenheit dazu ganz geeignet erscheint, und augenblicklich angetreten werden kann, für die von dem Eigenthümer geforderte jährliche Miethe von 200 Thaler(zweihundert Thaler) für städtische Rechnung auf drei Jahre einstweilen angepachtet, und der Vorsteherinn der Schule einge- räumt werden. 5. Schließlich wird der gedachten Vorsteherin Fräulein Königs- feld für den Verlust des Gartens, den sie bei der bisherigen Schule benutzte, und in dem neuen Lokale entbehren muß, wie für die mit dem Umzuge verbundenen Bemühungen und Kosten, endlich auch in Rücksicht auf den Umstand, daß die Schule nicht zu der ihre Existenz sichernden Ausdehnung gelan- gen kann, ein für allemal eine aus der Stadtkasse zahlbare Entschädigung von 75 Thaler zuerkannt. Um hochgefällige Genehmigung dieser verschiedenen Beschlie- ßungen, welche zur Begründung des Haupt-Steuer-Amtes durchaus nothwendig sind, glaubt der Stadtrath Königlich Hoch- löblicher Regierung um so vertrauensvoller bitten zu dürfen, als dieselben nur eine Folge der Allerhöchsten Bewilligung sind, und die bevorstehende Errichtung des Haupt-Steueramtes nicht nur mittelbar allen Einwohner der Stadt große Vortheile gewähren wird, sondern auch durch den unfehlbar steigenden Verkehr für das städtische Aerar eine bedeutende Vermehrung der Erftschiffahrtsgebühren in Aussicht stellt, welche die jetzt zur Ausgabe kommenden Summen mit der Zeit reichlich erstatten wird. actum ut supra...