Eintrag 2956. März 1843 Über den Antrag des Bau-Unternehmer Lemmer: daß die Stadt Neuhs autorisirt werden
möge, sich
wegen mehrer von ihm gemachten Nachfordernungen
für Bau-Arbeiten am Hessenthore, und dem
Damm daselbst auf einen Rechtsstreit
einzulassen, berathend erklärte der Stadtrath in Folge
Rund-Verfü-
gung vom 13. Februar
courant I. S. II. A. N° 3066, nach vorheriger
Einsicht der Verhandlungen, daß die Forderung des
p. Lemmerin allen ihrenTheilen unbegründet erscheine, und
deshalb in
ihren Hauptpunkten auch schon durch die Rescripte
Königlicher Re-
gierung vom 9.
Februar 1841 I. S. III N° 500 vom 12. März
1841 I. S. III N° 1571 und vom 19. August 1842 I. S. III N°
5481 zurückgewiesen worden sei. Da indessen Niemand verwehrt werden könne, seine
vermeintlichen Ansprüche auf gerichtlichem Wege
geltend
zu machen, so werde die Stadt sich nicht
entziehen können,
auf den beabsichtigten Prozeß sich
einzulassen. Der Stadtrath bittet demnach die Autorisation
zum
Rechtsstreite auf den das Bürgermeister-Amt
verwal-
tenden Beigeordneten Adam Breuer hochgefällig
aus-
stellen lassen zu wollen. actum ut supra...
Eintrag 2966. März 1843 Von dem vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister
wurde vorgetragen, daß die Stadt, nach einer
jüngst erfolgten Mitteilung des Königlichen hohen Finanz-Ministerii der Gnade
des Königs die so lange gewünschte Errichtung
eines Haupt-Steuer-
Amtes, und damit verbundenen Packhofes zu
verdanken haben,
daß diese Bewilligung jedoch an die unentgeldliche
Hergabe und
Einrichtung der zur Anlage eines Packhofes nöthigen Lokali-
täten, so wie auch an die Beschaffung der für das
Haupt Steuer-
Amt erforderlichen Geschäftsräume geknüpft sei.
Bei dem all-
gemein hervorgetretenen Wunsche, das
Haupt-Steueramt
sobald als möglich ins Leben treten zu sehen, und
dadurch
wenden, sei mit dem Provinzial-Steuer-Director Herrn
Geheimen Finanzrath Helmentag wegen der
nöthigen Lokali-
täten und Anschaffungen an Ort und Stelle die
nöthige
Rücksprache genommen worden, welche zu dem
Resultate
geführt habe, daß das der Stadt angehörige und
disponible
sogenannte Arbeitshaus zum Packhofe, und das
jetzt als höhere
Töchterschule dienende städtische Haus in
der Quirinusstraße als
Geschäftslokal für das Haupt-Steueramt ganz
geeignet befun-
den und vorläufig dazu ausgewählt worden. Die
Bereitstel-
lung dieser Gebäulichkeiten zu den beabsichtigten
Zwecke macht
aber mehre bauliche Einrichtungen nothwendig,
außerdem sei auch
die Aufführung eines großen Schuppens, so wie die
Verlegung der
Mädchenschule in ein anderes Lokal erforderlich,
über welche
Gegenstände demnach der Stadtrath nunmehr
berathen und
beschließen möge. Nachdem der Stadtrath diese Mittheilung unter
Äuße-
rungen des innigsten Dankes für die Gnade des
Königs entge-
gengenommen hatte, nahm derselbe nachstehende
Beschließung
1. das sogenannte städtische Arbeitshaus auf der Batteriestraßewird zum Packhofe,
und das jetzige Gebäude der
höhern Töchter-
schule in der Quirinusstraße als Geschäfts-Lokal für das Haupt Steuer-Amt der Steuer-Behörde
unter der Bemerkung
zur
Disposition gestellt, daß diese Gebäulichkeiten
dadurch nicht auf-
hören städtisches Eigenthum zu sein, und von den
obern Räumlich-
keiten des Hauses in der Quirinstraße, welche als Wohnung
für einige Beamten benutzt werden sollen, der von
dem Herrn
Provinzial-Steuer-Director gemachten Zusage gemäß,
eine
angemessene Miethe vergütet werde. 2. Für die bauliche Einrichtung dieser
Gebäulichkeiten, für die
Aufführung eines großen Schuppens so wie für den
Bau der
nöthigen Remisen am äußersten Ende des Gartens,
und einer
damit in den obern Etagen zu verbindenden Wohnung
für
den Hafenmeister, deßen jetzige Wohnung in die Anlage des
Packhofes hineingezogen wird, bewilligt der
Stadtrath die
muthmaßlich erforderliche Summe von Viertausend
Thalern
mit dem Vorbehalt, daß die Arbeiten vorher
veranschlagt,
und nachdem ihm die Anschläge vorgelegt worden,
öffentliche
verdungen werden. 3. Da diesjährigen städtischen Einkünfte
insgesammt bereits
ihre etatsmäßige Bestimmung haben, so bestimmt der
Stadt-
rath ferner, daß die obige Summe von 4000
Thaler von der Stadt
bei der Sparkasse
lehnbar aufgenommen, und derselben durch
die Ersparnisse der künftigen Jahre vor und nach
restituirt
werde. 4. Zur Benutzung für die höhere Töchterschule, welche in Folge
der obigen Einrichtungen das bisher inne gehabte
städtische
Haus in der Quirinstraße verlangen muß, soll das dem
Johann Vehling
am Hessenthore zugehörige Haus, welches
vermöge seiner innern Beschaffenheit dazu ganz
geeignet
erscheint, und augenblicklich angetreten werden
kann, für die
von dem Eigenthümer geforderte jährliche Miethe
von 200 Thaler(zweihundert Thaler) für städtische Rechnung auf
drei Jahre einstweilen angepachtet, und der Vorsteherinn der
Schule einge-
räumt werden. 5. Schließlich wird der gedachten Vorsteherin Fräulein Königs-
feld für den Verlust des Gartens, den sie bei
der bisherigen
Schule benutzte, und in dem neuen Lokale entbehren
muß,
wie für die mit dem Umzuge verbundenen Bemühungen
und
Kosten, endlich auch in Rücksicht auf den Umstand,
daß die
Schule nicht zu der ihre Existenz sichernden
Ausdehnung gelan-
gen kann, ein für allemal eine aus der Stadtkasse
zahlbare
Entschädigung von 75
Thaler zuerkannt. Um hochgefällige Genehmigung dieser
verschiedenen Beschlie-
ßungen, welche zur Begründung des
Haupt-Steuer-Amtes
durchaus nothwendig sind, glaubt der Stadtrath
Königlich Hoch-
löblicher Regierung um so vertrauensvoller bitten
zu dürfen,
als dieselben nur eine Folge der Allerhöchsten
Bewilligung
sind, und die bevorstehende Errichtung des
Haupt-Steueramtes
nicht nur mittelbar allen Einwohner der Stadt
große Vortheile
gewähren wird, sondern auch durch den unfehlbar
steigenden
Verkehr für das städtische Aerar eine bedeutende
Vermehrung
der Erftschiffahrtsgebühren in Aussicht stellt, welche die jetzt zur
Ausgabe kommenden Summen mit der Zeit reichlich
erstatten wird. actum ut supra...