Eintrag 2236. März 1843 Über den Antrag des Bau-Unternehmer Lemmer: daß die Stadt Neuhs autorisirt werden
möge, sich
wegen mehrer von ihm gemachten Nachfordernungen
für Bau-Arbeiten am Hessenthore, und dem
Damm daselbst auf einen Rechtsstreit einzulassen, berathend erklärte der Stadtrath
in Folge Rund-Verfü-
gung vom 13. Februar courant I. S. II. A. N° 3066, nach vorheriger
Einsicht der Verhandlungen, daß die Forderung des p. Lemmerin allen ihrenTheilen unbegründet
erscheine, und deshalb in
ihren Hauptpunkten auch schon durch die Rescripte Königlicher Re-
gierung vom 9. Februar 1841 I. S. III N° 500 vom 12. März
1841 I. S. III N° 1571 und vom 19. August 1842 I. S. III N°
5481 zurückgewiesen worden sei. Da indessen Niemand verwehrt werden könne, seine
vermeintlichen Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend
zu machen, so werde die Stadt sich nicht entziehen können,
auf den beabsichtigten Prozeß sich einzulassen. Der Stadtrath bittet demnach die
Autorisation zum
Rechtsstreite auf den das Bürgermeister-Amt verwal-
tenden Beigeordneten Adam Breuer hochgefällig aus-
stellen lassen zu wollen. actum ut supra...
Eintrag 2246. März 1843 Von dem vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister
wurde vorgetragen, daß die Stadt, nach einer jüngst erfolgten Mitteilung des Königlichen
hohen Finanz-Ministerii der Gnade
des Königs die so lange gewünschte Errichtung eines Haupt-Steuer-
Amtes, und damit verbundenen Packhofes zu verdanken haben,
daß diese Bewilligung jedoch an die unentgeldliche Hergabe und
Einrichtung der zur Anlage eines Packhofes nöthigen Lokali-
täten, so wie auch an die Beschaffung der für das Haupt Steuer-
Amt erforderlichen Geschäftsräume geknüpft sei. Bei dem all-
gemein hervorgetretenen Wunsche, das Haupt-Steueramt
sobald als möglich ins Leben treten zu sehen, und dadurch
der Stadt die davon gehofften Vortheile desto eher zuzu-
wenden, sei mit dem Provinzial-Steuer-Director Herrn
Geheimen Finanzrath Helmentag wegen der nöthigen Lokali-
täten und Anschaffungen an Ort und Stelle die nöthige
Rücksprache genommen worden, welche zu dem Resultate
geführt habe, daß das der Stadt angehörige und disponible
sogenannte Arbeitshaus zum Packhofe, und das jetzt als höhere
Töchterschule dienende städtische Haus in der Quirinusstraße als
Geschäftslokal für das Haupt-Steueramt ganz geeignet befun-
den und vorläufig dazu ausgewählt worden. Die Bereitstel-
lung dieser Gebäulichkeiten zu den beabsichtigten Zwecke macht
aber mehre bauliche Einrichtungen nothwendig, außerdem sei auch
die Aufführung eines großen Schuppens, so wie die Verlegung der
Mädchenschule in ein anderes Lokal erforderlich, über welche
Gegenstände demnach der Stadtrath nunmehr berathen und
beschließen möge. Nachdem der Stadtrath diese Mittheilung unter Äuße-
rungen des innigsten Dankes für die Gnade des Königs entge-
gengenommen hatte, nahm derselbe nachstehende Beschließung
1. das sogenannte städtische Arbeitshaus auf der Batteriestraßewird zum Packhofe,
und das jetzige Gebäude der höhern Töchter-
schule in der Quirinusstraße als Geschäfts-Lokal für das Haupt Steuer-Amt der Steuer-Behörde
unter der Bemerkung zur
Disposition gestellt, daß diese Gebäulichkeiten dadurch nicht auf-
hören städtisches Eigenthum zu sein, und von den obern Räumlich-
keiten des Hauses in der Quirinstraße, welche als Wohnung
für einige Beamten benutzt werden sollen, der von dem Herrn
Provinzial-Steuer-Director gemachten Zusage gemäß, eine
angemessene Miethe vergütet werde. 2. Für die bauliche Einrichtung dieser Gebäulichkeiten,
für die
Aufführung eines großen Schuppens so wie für den Bau der
nöthigen Remisen am äußersten Ende des Gartens, und einer
damit in den obern Etagen zu verbindenden Wohnung für
den Hafenmeister, deßen jetzige Wohnung in die Anlage des
Packhofes hineingezogen wird, bewilligt der Stadtrath die
muthmaßlich erforderliche Summe von Viertausend Thalern
mit dem Vorbehalt, daß die Arbeiten vorher veranschlagt,
und nachdem ihm die Anschläge vorgelegt worden, öffentliche
verdungen werden. 3. Da diesjährigen städtischen Einkünfte insgesammt bereits
ihre etatsmäßige Bestimmung haben, so bestimmt der Stadt-
rath ferner, daß die obige Summe von 4000 Thaler von der Stadt
bei der Sparkasse lehnbar aufgenommen, und derselben durch
die Ersparnisse der künftigen Jahre vor und nach restituirt
werde. 4. Zur Benutzung für die höhere Töchterschule, welche in Folge
der obigen Einrichtungen das bisher inne gehabte städtische
Haus in der Quirinstraße verlangen muß, soll das dem
Johann Vehling am Hessenthore zugehörige Haus, welches
vermöge seiner innern Beschaffenheit dazu ganz geeignet
erscheint, und augenblicklich angetreten werden kann, für die
von dem Eigenthümer geforderte jährliche Miethe von 200 Thaler(zweihundert Thaler)
für städtische Rechnung auf drei Jahre einstweilen angepachtet, und der Vorsteherinn
der Schule einge-
räumt werden. 5. Schließlich wird der gedachten Vorsteherin Fräulein Königs-
feld für den Verlust des Gartens, den sie bei der bisherigen
Schule benutzte, und in dem neuen Lokale entbehren muß,
wie für die mit dem Umzuge verbundenen Bemühungen und
Kosten, endlich auch in Rücksicht auf den Umstand, daß die
Schule nicht zu der ihre Existenz sichernden Ausdehnung gelan-
gen kann, ein für allemal eine aus der Stadtkasse zahlbare
Entschädigung von 75 Thaler zuerkannt. Um hochgefällige Genehmigung dieser verschiedenen
Beschlie-
ßungen, welche zur Begründung des Haupt-Steuer-Amtes
durchaus nothwendig sind, glaubt der Stadtrath Königlich Hoch-
löblicher Regierung um so vertrauensvoller bitten zu dürfen,
als dieselben nur eine Folge der Allerhöchsten Bewilligung
sind, und die bevorstehende Errichtung des Haupt-Steueramtes
nicht nur mittelbar allen Einwohner der Stadt große Vortheile
gewähren wird, sondern auch durch den unfehlbar steigenden
Verkehr für das städtische Aerar eine bedeutende Vermehrung
der Erftschiffahrtsgebühren in Aussicht stellt, welche die jetzt zur
Ausgabe kommenden Summen mit der Zeit reichlich erstatten wird. actum ut supra...