Die von dem Rendanten Broix aufgestellte Armen Rechnung des Jahres 1841 wurde vom Stadtrathe heute einer genauen Prüfung unterworfen, wobei sich in Bezugnahme auf das ausführliche Abnahme Protocoll der Wohltätigkeits-Commission vom 30. April courant keine besondern Bemerkungen ergaben.
Eine spezielle Prüfung der Ausgaben des Titel II. "Armen-Unterstützungen" führte den Stadtrath zu der Überzeugung, daß überall nur das nothdürftigste verwendet werden, und mit der möglichsten Sparsamkeit zu Werke gegangen ist.
Die von der Wohltätigkeits-Commission angeführte Zunahme der Bevölkerung der ärmeren Klasse, und die dadurch eingetretene Vermehrung der Armen Bedürfnissen erkennend, kann der Stadtrath daher auch keinen Anstand finden, die nach der Aufstellung der Commission eigentlich nur 168 Thaler 29 Silbergroschen 7 pfennig betragende Etats-Überschreitung gut geheißen, und Königlich Hochlöbliche Regierung zu bitten, dieselbe als unvermeidlich ebenfalls genehmigen zu wollen.
Die Summe der am 1. Januar 1842 noch auszuleihenden Capitalien wurden, übereinstimmend mit der Rechnung, auf 2472 Thaler 14 Silbergroschen 2 pfennig festgestellt, und wird erwartet, daß für successive Ausleihen nach Kräften gesorgt, und die zu erstattende Summe jährlich um den vorgeschriebenen Betrag vermindert werde.
Actum ut supra