Eintrag 2986. März 1843Der vorsitzende Beigeordnete Bürgermeister trug
vor,
daß das hiesige Hammthor täglich in größerem Verfall gerathe,
und der Abbruch deselben nicht nur wegen des
polizeiwidrigen
Zustandes der Gebäulichkeiten nöthig erscheine,
sondern auch noch
deshalb allgemein gewünscht werde, um an jener
Stelle einen beque-
meren und ansehnlicheren Eingang in die Stadt
herbeizuführen,
und der sich dort offenbarenden Baulust
Befriedigung zu geben. Nach Anhörung dieses Vortrages beschloß der
Stadtrath, 1° daß das Hammthor
welches weder in militärischer Bezie-
hung Vortheile darbieten könne, noch in
geschäftlicher oder archi-
tektonischer Hinsicht irgend von Werth sei, nebst
dem darange-
bauten ehemaligen Pförtnerhause nach vorher
eingeholter Zustim-
mung der Oberbehörde, zum
Abbruch verkauft werde. 2° daß die durch den Abbruch sich bildenden fünf
Bauplätze
wie solche auf dem Situations-Plane des KreisbaumeistersWestphalen
vom 26. Februar courant sub No 1. 2. 3. 4 und 5.
bezeichnet
sind, öffentlich veräußert werden; 3° daß der Erlös dieser Baustellen, und jener,
welchen der
Abbruch des Thores und des Pförtnerhauses aufbringe, so weit
nöthig dazu verwendet werde, die zur Bildung des
vorschrifts-
mäßigen Alignements nach dem städtischen Bauplane
abzubre-
chenden kleinen Häuser der Wittwe Koenenund des Lambert
Cremer käuflich zu erwerben: 4° daß zu käuflicher Erwerbung der letztgenannten
beiden
Häuser mit den obigen Erlöse
respective der Stadtkasse ein Betrag
bis zu fünfhundert Thaler zur Disposition zu
stellen sind. 5° auch dem
Mühlenbesitzer Heinrich Hoffmann am Hammthoregestattet werden könne, das projectirte
Lagerhaus, wie folgt
auf dem Plane des Baumeister Thomas vom 17. August v.J.gezeichnet ist, auf die durch
den städtischen
Bauplan vorgeschriebene
Linie zu errichten. actum ut supra...