Eintrag 32818. Mai 1843Der Stadtrath erkennt die absolute Nothwendigkeit
daß über die weitläufigen und zerstreuten
städtischen
Besitzungen ein auf das Grundsteuer-Cataster
basirter
Übersichts-Plan nebst den dazu gehörigen Spezial-
Carten angefertigt werde, und beschließt daher auf
den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürger-
meisters, daß die Ausführung dieses Geschäftes auf
städtische Kosten, und gegen Taxmäßige Berechnung
der darauf verwendeten Zeit dem Kreis-GeometerRappenhoener
zu übertragen sei, so daß die Ausgabe
jedoch den von dem [Herr] Rappenhoener
angegebenen Betrag
von 190 Thaler in
keinem Falle überstiegen werden könne. Actum ut
supra...
Eintrag 32918. Mai 1843Die Vorstellung verschiedener hiesigen Einwohner
vom 3. Mai
dieses Jahres, des Inhaltes, daß die Haltung einiger
Zuchtstiere bei einem Ackerer auf Rechnung der Stadt wieder angeordnet werden möge,
wurde dem Stadt-
rathe heute zur Berathung vorgelegt.
Es kann der Stadtrath nicht verkennen, daß die
Folgen
der Lungenseuche, welche seit einigen Jahren in
der Stadt
fast einheimisch geworden, die Ackersleute von der
An-
schaffung von Zuchtstieren auf eigene Rechnung
abhalten
musste, und daß die Kuhbesitzer wegen der Deckung
ihres Viehes dadurch in nicht geringe Verlegenheit
ge-
setzt werden. Diese Verhältnisse berücksichtigend nimmt der
Stadt-
rath nicht Anstand, sich dahin auszusprechen, daß
wieder
wie früher, jedoch einstweilen nur auf drei
Jahre, von
Seiten der städtischen Casse ein jährlicher
Zuschuß von
achtzig Thalern für die Unterhaltung von zwei
Zucht-
stieren durch einen hiesigen Ackersmann
bewilligt,
diese Bewilligung jedoch an die Bedingung
geknüpft
werde, daß der Zuchtstierhalter nur ein
Springgeld
von drei Silbergroschen pro Kuh und nicht darüber
erheben dürfe. Actum
ut supra...