Eintrag 25118. Mai 1843Der Stadtrath erkennt die absolute Nothwendigkeit
daß über die weitläufigen und zerstreuten städtischen
Besitzungen ein auf das Grundsteuer-Cataster basirter
Übersichts-Plan nebst den dazu gehörigen Spezial-
Carten angefertigt werde, und beschließt daher auf
den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürger-
meisters, daß die Ausführung dieses Geschäftes auf
städtische Kosten, und gegen Taxmäßige Berechnung
der darauf verwendeten Zeit dem Kreis-GeometerRappenhoener zu übertragen sei, so daß
die Ausgabe
jedoch den von dem [Herr] Rappenhoener angegebenen Betrag
von 190 Thaler in keinem Falle überstiegen werden könne. Actum ut supra...
Eintrag 25218. Mai 1843Die Vorstellung verschiedener hiesigen Einwohner
vom 3. Mai dieses Jahres, des Inhaltes, daß die Haltung einiger
Zuchtstiere bei einem Ackerer auf Rechnung der Stadt wieder angeordnet werden möge,
wurde dem Stadt-
rathe heute zur Berathung vorgelegt.
Es kann der Stadtrath nicht verkennen, daß die Folgen
der Lungenseuche, welche seit einigen Jahren in der Stadt
fast einheimisch geworden, die Ackersleute von der An-
schaffung von Zuchtstieren auf eigene Rechnung abhalten
musste, und daß die Kuhbesitzer wegen der Deckung
ihres Viehes dadurch in nicht geringe Verlegenheit ge-
setzt werden. Diese Verhältnisse berücksichtigend nimmt der Stadt-
rath nicht Anstand, sich dahin auszusprechen, daß wieder
wie früher, jedoch einstweilen nur auf drei Jahre, von
Seiten der städtischen Casse ein jährlicher Zuschuß von
achtzig Thalern für die Unterhaltung von zwei Zucht-
stieren durch einen hiesigen Ackersmann bewilligt,
diese Bewilligung jedoch an die Bedingung geknüpft
werde, daß der Zuchtstierhalter nur ein Springgeld
von drei Silbergroschen pro Kuh und nicht darüber
erheben dürfe. Actum ut supra...