Band 45  : Seite 331

  • Eintrag 32818. Mai 1843Der Stadtrath erkennt die absolute Nothwendigkeit daß über die weitläufigen und zerstreuten städtischen Besitzungen ein auf das Grundsteuer-Cataster basirter Übersichts-Plan nebst den dazu gehörigen Spezial- Carten angefertigt werde, und beschließt daher auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürger- meisters, daß die Ausführung dieses Geschäftes auf städtische Kosten, und gegen Taxmäßige Berechnung der darauf verwendeten Zeit dem Kreis-GeometerRappenhoener zu übertragen sei, so daß die Ausgabe jedoch den von dem [Herr] Rappenhoener angegebenen Betrag von 190 Thaler in keinem Falle überstiegen werden könne. Actum ut supra...
  • Eintrag 32918. Mai 1843Die Vorstellung verschiedener hiesigen Einwohner vom 3. Mai dieses Jahres, des Inhaltes, daß die Haltung einiger Zuchtstiere bei einem Ackerer auf Rechnung der Stadt wieder angeordnet werden möge, wurde dem Stadt- rathe heute zur Berathung vorgelegt. Es kann der Stadtrath nicht verkennen, daß die Folgen der Lungenseuche, welche seit einigen Jahren in der Stadt fast einheimisch geworden, die Ackersleute von der An- schaffung von Zuchtstieren auf eigene Rechnung abhalten musste, und daß die Kuhbesitzer wegen der Deckung ihres Viehes dadurch in nicht geringe Verlegenheit ge- setzt werden. Diese Verhältnisse berücksichtigend nimmt der Stadt- rath nicht Anstand, sich dahin auszusprechen, daß wieder wie früher, jedoch einstweilen nur auf drei Jahre, von Seiten der städtischen Casse ein jährlicher Zuschuß von achtzig Thalern für die Unterhaltung von zwei Zucht- stieren durch einen hiesigen Ackersmann bewilligt, diese Bewilligung jedoch an die Bedingung geknüpft werde, daß der Zuchtstierhalter nur ein Springgeld von drei Silbergroschen pro Kuh und nicht darüber erheben dürfe. Actum ut supra...