Eintrag 24818. Mai 1843 zahlbare Gratifikation von fünfzig Thalern
für das verfloßene Jahr zu bewilligen, wobei der [wie-]
derholte Vorbehalt ausgesprochen wurde, daß die geg[en-]
wärtigen Zugeständnisse auf gleiche Verleihungen f[ür]
die Folge keinen Anspruch geben sollen, die Bewilligung
ähnlicher Gratifikationen vielmehr von der jedesmalig[en]
Bestimmung des Stadtrathes abhängig sei. Actum ut Supra...
Eintrag 24918. Mai 1843 Nach Einsicht des Gutachtens, welches der KreisGeometer Rappenhoener unterm 13. Mai
courant abge-
geben hat, tritt der Stadtrath der Meinung bei, daß
die vor dem Rheinthore in der Nähe des Pfannenschuppensgelegene, früher öde, und jetzt
von der Wittwe Gerhard
Gilges seit einer Reihe von Jahren benutzte Grundpar-
zelle eher Eigenthum der gedachten Wittwe Gilges, als
der Gemeinde sei. Es wird daher auch nichts dabei zu
erinnern gefunden, daß jene Parzelle, die ohnehin fast
werthlos ist, auf den Namen der Wittwe Gilges im
Cataster umgeschrieben, dagegen von letzterer die von der
Stadt bisher entrichtete Grund- und Communalsteuer
zurückerstattet werde. Actum ut supra...
Eintrag 25018. Mai 1843 Auf Veranlassung der Eingabe einer hiesigen Nach-
barschaft wurde im Stadtrathe die Frage aufgeworfen ob die bisher bestandene Unterhaltung
der öffentlichen
Pumpen hiesiger Stadt durch nachbarschaftliche Beiträge
vor wie nach in Anwendung kommen oder aber auf den
Gemeinde-Etat übernommen werden solle. Der Stadtrath
entschied sich durch Stimmen-Mehrheit für das letztere Ver-
fahren in der Art, daß diese Unterhaltungskosten von 1844
an einstweilen versuchsweise durch Communalsteuer auf-
zubringen seien. Actum ut supra...