Band 45  : Seite 330

  • Eintrag 32518. Mai 1843 zahlbare Gratifikation von fünfzig Thalern für das verfloßene Jahr zu bewilligen, wobei der [wie-] derholte Vorbehalt ausgesprochen wurde, daß die geg[en-] wärtigen Zugeständnisse auf gleiche Verleihungen f[ür] die Folge keinen Anspruch geben sollen, die Bewilligung ähnlicher Gratifikationen vielmehr von der jedesmalig[en] Bestimmung des Stadtrathes abhängig sei. Actum ut Supra...
  • Eintrag 32618. Mai 1843 Nach Einsicht des Gutachtens, welches der KreisGeometer Rappenhoener unterm 13. Mai courant abge- geben hat, tritt der Stadtrath der Meinung bei, daß die vor dem Rheinthore in der Nähe des Pfannenschuppensgelegene, früher öde, und jetzt von der Wittwe Gerhard Gilges seit einer Reihe von Jahren benutzte Grundpar- zelle eher Eigenthum der gedachten Wittwe Gilges, als der Gemeinde sei. Es wird daher auch nichts dabei zu erinnern gefunden, daß jene Parzelle, die ohnehin fast werthlos ist, auf den Namen der Wittwe Gilges im Cataster umgeschrieben, dagegen von letzterer die von der Stadt bisher entrichtete Grund- und Communalsteuer zurückerstattet werde. Actum ut supra...
  • Eintrag 32718. Mai 1843 Auf Veranlassung der Eingabe einer hiesigen Nach- barschaft wurde im Stadtrathe die Frage aufgeworfen ob die bisher bestandene Unterhaltung der öffentlichen Pumpen hiesiger Stadt durch nachbarschaftliche Beiträge vor wie nach in Anwendung kommen oder aber auf den Gemeinde-Etat übernommen werden solle. Der Stadtrath entschied sich durch Stimmen-Mehrheit für das letztere Ver- fahren in der Art, daß diese Unterhaltungskosten von 1844 an einstweilen versuchsweise durch Communalsteuer auf- zubringen seien. Actum ut supra...