Eintrag 32518. Mai 1843 zahlbare Gratifikation von fünfzig Thalern
für das verfloßene Jahr zu bewilligen, wobei der
[wie-]
derholte Vorbehalt ausgesprochen wurde, daß die
geg[en-]
wärtigen Zugeständnisse auf gleiche Verleihungen
f[ür]
die Folge keinen Anspruch geben sollen, die
Bewilligung
ähnlicher Gratifikationen vielmehr von der
jedesmalig[en]
Bestimmung des Stadtrathes abhängig sei. Actum
ut Supra...
Eintrag 32618. Mai 1843 Nach Einsicht des Gutachtens, welches der KreisGeometer
Rappenhoener unterm 13. Mai courant abge-
geben hat, tritt der Stadtrath der Meinung bei,
daß
die vor dem
Rheinthore in der Nähe des Pfannenschuppensgelegene, früher öde, und jetzt von der
Wittwe Gerhard
Gilges seit einer Reihe von Jahren benutzte
Grundpar-
zelle eher Eigenthum der gedachten Wittwe Gilges,
als
der Gemeinde sei. Es wird daher auch nichts dabei
zu
erinnern gefunden, daß jene Parzelle, die ohnehin
fast
werthlos ist, auf den Namen der Wittwe Gilges im
Cataster umgeschrieben, dagegen von letzterer die
von der
Stadt bisher entrichtete Grund- und
Communalsteuer
zurückerstattet werde. Actum
ut supra...
Eintrag 32718. Mai 1843 Auf Veranlassung der Eingabe einer hiesigen Nach-
barschaft wurde im Stadtrathe die Frage
aufgeworfen ob die bisher bestandene Unterhaltung der
öffentlichen
Pumpen hiesiger Stadt durch nachbarschaftliche
Beiträge
vor wie nach in Anwendung kommen oder aber auf den
Gemeinde-Etat übernommen werden solle. Der
Stadtrath
entschied sich durch Stimmen-Mehrheit für das
letztere Ver-
fahren in der Art, daß diese Unterhaltungskosten
von 1844
an einstweilen versuchsweise durch Communalsteuer
auf-
zubringen seien. Actum
ut supra...