Nach Einsicht der von dem Kreis-Geometer Rappenhoener unterm 28. october dieses Jahres aufgenommenen Zeichnung, aus welcher hervorgeht, daß durch die Rectification des in diesem Jahre vollendeten Communal-Weges von Neuhs nach Büttgen ein Theil des alten Weges, von einem Flächen Inhalte von 58 Ruthen 80 Fuß erübrigt werde, beschloß der Stadtrath, diese Parzelle, nach vorheriger Abschätzung durch Sachverständige, zum Vortheil des städtischen Aerar öffentlich an den Meistbietenden veräußern zu lassen.
actum utsupra