Nachdem de Stadtrath in der heutigen Sitzung den städtischern Etat für das Jahr 1845 festgestellt hatte, beschloß derselbe in Rückblick auf die Allerhöchste Kabinets-Orden vom 19. April dieses Jahres, daß vorläufig dieser Etat, sobald solcher die Genehmigung der vorgesetzten Königlichen Regierung er- halten habe, auf städtische Kosten durch den Druck veröffentlich, und unter die hiesigen Einwohner vertheilt werde, damit letztere auf diesem Wege von dem Zustande des Gemeinde-Vermögens, und dessen Verwaltung Kenntniß erhalten.
actum utsupra