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Die Verwendung des Überschusses des Klassensteuer-Deckungs Fonds zum Vortheile des rheinischen Blinden-Instituts wird abgelehnt.
Anschaffung der 2ten Auflage des Werkes des Bürgermeister Maassen für Hülfsbeamte der Polizei wird genehmigt.
Die Vorsteherin der höhere Töchterschule Fräulein Koenigsfeld legt ihr Amt nieder, Feststellung der Besoldung für
Für deren Nachfolgerin und Beschaffung einer Wohnung für den Oberlehrer Richen an der Freischule.
Die käufliche Übertragung des städtischen Gartens am Hessenthor an das Alexianer-Kloster wird abgelehnt.
Aufnahme von 8000 fls (Florin-Gulden) bei der Sparkasse für die Einrichtung des Zoll-Amtes.
Ausnahmsweise Unterbleibung des KühenAusgangs in den Grummet als Vorsichtsmaßregel gegen den Wiederausbruch der Lungenseuche.
Aufnahme eines von 2000 Fr.(?) zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben.
Die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen auf städtischen Kosten wird sistirt
Die Fahrbahn auf dem Erft-Werfte durch der Linden'schen Mühle zu ist mit einer Kiesdecke zu versehen.
Wiederherstellung des Pflaster auf der Fahrbahn jenseits der Hessenthorbrücke.
Herm. Röth- gen bean tragt die käufliche Überlassung eines städtischen Grundstückes zu Grimlinghausen worauf Stadtrath jedoch nicht eingeht.
Erhöhung der Besoldung des Armenver- waltungs- diener Matheisen auf 132 Thaler
Bewilligung einer MiethEntschädigung von 25 Thalern an die Wittwe Rudisch.
Ausführung der projectirten Landbrücke am Einflusse der Erft in den Rhein.
Bewilligung eines außerordentlichen Zuschußes von 150 Thalern an das Hospital.
Schulgeld-Befreiung für die Schüler des Collegiums Leop. Korten und Daniel Krings.
Der jüdischen Gemeinde wird ein Grundstück von 45 Ruthen 60 Fuß als Begräbnißplatz überlaßen.
Erhöhungd der Mieth-Entschädigung für die Lehrerin der PrivatWarteschule L. Bongartz auf 25 Thaler.
Für Antrag des Polizeidieners Schmitz um Gehalts-Erhöhung wird abgelehnt .
Von Söhnen des Schuhmachers W. Müller und des Lehrers Berghoff wird das Schulgeld für den Besuch des Collegium erlassen.
Bewilligung einer Gratifikation von 25 Thaler für den Ober- lehrer Busch an der Knaben schule.
Nachträglich Gehaltsbewilligung für die Wittwe des verstorbenen Leihhaus-Taxator Wickel wird abgelehnt.
Bewilligung einer GrundEntschädigung von H. W. Lambertz für abgetretenes Eigenthum in der Spulgasse bei vorgenommenem Häuserbau.
Schuldbekenntniß über 8000 Thaler welche zur Bestreitung der Einrichtungskosten des ZollAmtes bei der Sparkasse aufgenommen worden.
Niederschlagung eines Pachtrückstandes des verstorbenen Landraths von Bolschwing ad 6 Thaler.
Vergütung an den Lehrer Busch für von der Wittwe Rudisch übernommene Utensilien Vorrichtungen.
Vorziehung der baaren Caution des Leihhaus- Taxators Vetter bei der LeihhausKasse
Stadtrath bewilligt der Christa Thomas für die Aufsicht in der Klasse des blinden Lehrers Hamm an der Mädchenschule eine jährliche Remuneration von 25 Thalern
Erhöhung der Remuneration für die Ertheilung des ReligionsUnterrichtes am Collegium von 100 Thalern auf 175 Thalern.
Urbarmachung einer Parzelle auf der städtischen Wiese, worauf bisher Kies gewonnen wurde.
Zinsen von der durch die Stadt an das AlexianerKloster gezahlten Entschädigung von 200 Thalern für die Wiederabtretung des Gartens am Hessenthore
Aufnahme eines Kapitales von 2000 Thalern für den Restaurationsbau der Kirche.
Feststellung der Remuneration des Hülfslehrer Hamm an der Knabenschule auf 75 Thaler
Die Stadt übernimmt die Hälfte der Kosten welche in EisenbahnAngelegenheiten auf gehen möchten.
Dem Todten- gräber Drath wird eine Vergütung von 20 Thalern Jährlich aus der StadtCasse zuerkannt.
Auspruch der Anverwandten des ad. v. Weed auf deßen der ArmenVerwaltung vermachten Nachlaß.
Remuneration für die Ertheilung des Religions-Unterrichtes an der Schule zu Weißenberg
Beantragter Band eines Verbindungsweges zwischen dem Niederthor und der nach dem Kaiser führenden Chaußee
Übertragung der Pacht des Kaufhaussaales von Corn. Reistorff an H. J. N. Mertens aus Cöln.
Antrag an den Staatsund FinanzMinister v. Bodelschwing auf Conzessionierung der Eisenbahn Zwischen Neuss und Aachen.
Remuneration für den Leih- haus-Verwal- ter und Spar- kaßen-Ren- danten Rosellen.
Aufstellung eines Trockenrahmens an der städtischen Mauer am Lohhof des W. Wolf am Oberthor durch den p Wolf.
Aufnahme eines Capitales von 2000Thalern zur Bestreitung der laufenden städtischen Ausgaben.
daß die nach vorstehender Verhandlung zu Kreisdeputirten respective zu Stellvertretern gewählten Personen nach Vorschrift der Allerhöchsten Verordnungen vom 5. April 1836 und 26. März 1839 seit länger als fünf Jahren Hausbesitzer in hiesiger Stadt sind, wird hierdurch nachträglich bescheinigt
Bedingungen der Stadt unter welchen Dampfschifffahrts Verbindung zwischen Neuss und Düsseldorf gestattet werden wollte.
Vertretung des Zeichenlehrers Dornbusch am Collegium durch den Maler Theodor Küppers
Anspruch der Mühlenbesitzer auf Vergütung von Kosten welche durch das Auswer fen von Schlamm aus der Erft entstanden.
Gratifikation von 25 Thlr für den Oberlehrer Busch an der Knaben- schule pro 1844
Schuldverschreibung über die Aufnahme eines Capitales von 1100 Thl bei der Königl Regierung zu Düsseldorf.
Schuld-Verschreibung über ein von der StadtGemeinde Neuss bei dem Unterstützungsfond für die Wasserbeschädigten am Niederrheine aufgenommenes Capital von Eilfhundert Thalern Preuss. Courant.
LoyalitätsAdresse an Seiner Majestät den König von Preußen nach dem Mordversuch am 26. Juli 1844
Erhöhung einer Mauer vor dem Oberthore durch H. J Neuhausen & Companie betre.
Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit des israelitischen Einwohner P. J. Manes.
Um auf Seitens der Stadt die wohlthätigen Zwecke des Blinden-Instituts in der RheinProvinz zu fördern, erklärte der Stadtrath, auf Veranlassung hoher Regierungs Verfügung vom 22. Juli courant I SI N° 4293 sich bereit, von 1845 an auf fünf Jahre einen jährlichen Beitrag von Dreißig Thalern für jenes Institut aus der städtischen Casse zu leisten, und diesen Betrag
Actum ut supra
Auf die Vorstellungen verschiedener Einwohner der Rheinstraße vom 4. Mai 1843 und 16. Juni 1844, wodurch die Errichtung einer neuen Verbindungsstraße zwischen der Erft und Rheinstraße beantragt wird, entschied der Stadtrath, nach vorher veranlaßter Local-Besichtigung, daß dem Antrage, weil ein Bedürfniß zu der beabsichtigten neuen Verbindung nicht vorliege, keine Folge zu geben sei.
Actum ut supra
Zur Deckung der mit dem Schützenfeste verbundenen Kosten wurde, wie dies auch früher geschehen, der durch Vorstellung des Comites vom 12. August courant nachgesuchte Zuschuß von Vierzig Thalern aus der städtischen Casse für das laufende Jahr unter der Maßgabe vom Stadtrathe bewilligt, daß aus dieser Zusicherung für die Zukunft keine Consequenz gezogen werden soll.
Actum ut supra
Die gehorsamst unterzeichneten Bürgermeister und Stadtrath der Stadt Neuss wenden sich an Eure Exzellenz um Hochdenselben ihre Bitten hinsichtlich der von Düsseldorf über hier nach Sittard und Hasselt projectirten Eisenbahn, so wie auch derjenigen, welche von Düsseldorf über hier nach Aachen projectirt ist, vorzutragen.
Die erstere Bahn, die Düsseldorf–Sittard–Hasselter, ist von dem letzten Rheinischen-Provinzial-Landtage befürwortet worden, und ihre Ausführung ward nicht nur in Düsseldorf, sondern auch hier und in den Kreisen Gladbach, Erkelenz, Heinsberg, und Geilenkirchen gewünscht, weil man auf diese Weise in eine nähere Eisenbahn-Verbindung mit Belgien gekommen
Als nur vier Monaten dagegen in Gladbach der Plan angeregt wurde, zur Verbindung von Düsseldorf und Neuss mit dem belgischen Eisenbahn-Systeme eine Bahn nach Aachen zu bauen, hat derselbe hier und überall in den interessirten Kreisen des linken RheinUfers den wärmsten Anklang gefunden. Man begriff sofort, daß, wenn zwischen zwei Plänen zu wählen sei, dieser letztere den Vorzug verdiene, daß diese Eisenbahn schnell ausgeführt werden könne, weil man nur dazu die Genehmigung des eigenen Gouvernements bedarf, und daß hier nicht allein die Verbindung von Düsseldorf nach Neuss mit dem belgischen Eisenbahn-Systeme, sondern s zugleich eine vielfach wichtige innere Eisenbahn-Verbindung hergestellt werde; eine Verbindung der Rheinfähre Düsseldorf und Neuss nicht nur mit Gladbach und Rheydt, sondern auch mit den fruchtbaren Kreisen Erkelenz, Jülich und Geilenkirchen, und den beträchtlichen Städten Aachen und Burtscheid, während für diese letztere die Verbindung mit jenen Kreisen, mit Neuss und Düsseldorf von ebenso großtem Werth ist. Hierzu gesellt sich noch der gewichtige Umstand, daß durch diese Bahn die Steinkohlen aus dem Indenund dem Wurm-Reviere den Consumenten in den mehrgenannten Kreisen billiger als bisher zugeführt werden könne.
Diese Bahn wird also nicht nur die Bedürfnisse des Verkehr mit Belgien, sondern auch die großen innere Verkehrsbedürfnisse befriedigen; sie wird dies noch um so mehr, als die dafür zusammengetretene Gesellschaft, wie aus dem gehorsamst beigefügten Statut derselben hervorgeht, und wie wir außerdem aus sicherer Quelle erfahren haben, den innere Verkehr durch Anlage von Zweigbahnen nach den der Bahn nahe gelegenen Städten befördern will. Wäre im vorigen Jahre die Angelegenheit schon in ihrer dermaligen Lage gewesen, so daß – wie heute – die zwei Pläne vorgelegen hätten, so möchte schwerlich das damalige Votum des Rheinischen ProvinzialLandtages hinsichtlich der Düsseldorf–Sittard–Hasselter Bahn erfolgt sein, weil offenbar der neuere Plann allseitigere und größere Interessen befriedigt, als der frühere. Nur in der Stadt Düsseldorf scheunt man den Sittard-Hasselter-Plan noch vorzuziehen, indem man sich nicht den Bestrebungen zur Ausführung des andere angeschlossen hat, dies letztere wahrscheinlich deshalb, weil man innerlich fühlt, daß der letztere Plan practischer und besser, als der frühere ist. Nur in den Orten Rheydt und Eschweiler hat man sich gewissermaßen der Düsseldorfer Ansicht angeschlossen, indem man einen Concurrenz-Gesellschaft gebildet hat, welche den Plan der Verbindung der RheinischBelgischen-Bahn mit Düsseldorf und Neuss dem Plan der Düsseldorf-Sittard-Hasselter-Bahn unterordnet. Dieser selsame, einzeln dastehende Umstand rührt notorisch nur von individuellen und partikulären Ansichten oder Interessen her.
Eure Exzellenz bitten wir hiernach ganz gehorsamst: daß hochdieselben die Ausführung des Anfangs unter dem Namen: "Aachen-Gladbach-NeusserEisenbahn", jetzt unter dem Namen "Westliche Verbindungs-Eisenbahn" projectirten Unternehmens hochgeneigt befördern, und die Ausführung desselben nicht von derjenigen der Düseeldorf–Sittard–Hasselter Bahn abhängig zu machen geruhen möge.
Wenn Belgien, wie dasselbe neuerlich beschlossen
Deshalb bitten wir noch ganz gehorsamst: daß Eure Exzellenz bei den Verhandlungen mit Belgien und Holland wegen einer Eisenbahn von Hasselt nach Neuss und Düsseldorf darauf zu bestehen geruhen mögen, daß dieser Bahn die Richtung über Maestricht in der vorstehend angegebenen Weise gegeben werde.
Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Stadtrathe heute die Verhandlung über den am 2. diesen Monats statt gefundenen Verkauf des Hammthores und Pförtnerhauses auf den Abbruch, und der dadurch gebildeten 4 Bauplätze vor, wonach alle diese Gegenstände in Einem Loose, ohne Verbindlichkeit die Plätze mit Häusern zu bebauen, von dem Kaufmann und Mühlenbesitzer Adolph Linden für den Betrag von 670 Thalern Preussisch Courant angesteigert worden.
Seinerseits genehmigt der Stadtrath diesen Verkauf, so wie auch den zwischen dem BürgermeisterAmte und dem anschließenden Mühlenbesitzer Heinrich Hoffmann unterm 16. August courant geschlossenen Vertrag, wodurch dem letztere für Verzichtleistung auf diejenigen Rechte, welche ihm durch Einbau in das Hammthor zustehen könnten .., eine Entschädigung von zwanzig Thalern aus der städtischen Casse bewilligt wird. Um ebenmäßige Genehmigung erlaubt sich den Stadtrath Königlich Hochlöbliche Regierung gehorsamst zu bitten, indem es sehr zu wünschen ist, daß das verfallene Thor endlich zum Abbruch gelange, und dadurch ein bequemerer und reinlicher StadtEingang gebildet werde.
Actum ut supra
Nach Einsicht hoher RegierungsVerfügung vom 4. August courant I S. iii N° 5140 erklärte der Stadtrath sich bereit, den Antheil der Stadt Neuss in der [Fehlerhaft markierte Entität]Anlage der Friedrichsstraße vom Ende des Pflasters am Zollthore bis zum Nebengraben des Nord-Canales nebst Rinnsteinen, wie solche von dem Wegebaumeisters Neise unterm 28.Juli courant veranschlagt worden, mit überhaupt 850 Thl Preussisch Courant auf Rechnung der Gemeinde zu übernehmen. Es soll dieser Betrag, welcher durch den zu veranlassenden öffentlichen Verding ohne Zweifel einige Ermäßigung erfahren wird, auf den städtischen Etat von 1845 gebracht, und aus den Mitteln desselben bestritten werden.
Actum ut supra
Nach Einsicht des an die Königliche Regierung zu Düsseldorf gerichtete hohen Ministerial-Rescriptes vom 10. Juli courant N° 14664 erlaubt sich der Stadtrath den Wunsch auszusprechen, daß es der Stadt Neuss gestattet werden möge, sich bei dem Kunst-Vereine für die Rheinlande und Westpfalen, dessen Bestrebungen am Förderung der Kunst alle Anerkennung verdienen, unter den in jenem Rescripte dargestellten Grundsätzen, mit zwei Actien für Rechnung der Gemeinde zu betheiligen.
Der Stadtrath bittet daher ehrerbietigst um die Autorisation zur Bestreitung der dadurch entstehenden Ausgabe von Zehn Thalern jährlich.
Actum ut supra
In Verfolg des vorläufigen Beschlusses vom 14. März dieses Jahres erklärte der Stadtrath, daß er bereit sei, alle Rechte der Stadt an dem auf der anliegenden Zeichnung des Kreisgeometers Rappenhoener vom 3. Mai dieses Jahres mit Lit. A bezeichneten Wege, so wie an dem Wasserlache B, zusammen einen Flächenraum von 120 Ruthen 40 Fuß Magdeburger Maaßes enthaltend, dem anschließenden Eigenthümer-Gutsbesitzer und Kaufmann
Für diesen Fall giebt der Stadtrath auch seine Zustimmung dazu, daß die Weiherbesitzer Wilhelm Blumberger und Gabriel Kessel die Stege zu ihren Weihern an die mit rother Dinte auf dem Plane bezeichnete Stelle des Krurflüßchens verlegen.
Schließlich knüpfte der Stadtrath noch an die Abtretung des Weges die Bedingung, daß der q[genannten] Josten für sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung einzugehen habe, denselben in allen denjenigen Fällen, wenn die Stadt solchen zu eigenen Zwecken bei Veränderungen des Nord-Canales, Eisenbahn-Anlagen und des gleichen für die Folge gebrauchen möchte, wieder an die Stadt ohne Entschädigung zurückgeben müsse, wogegen alsdann selbstredend der der Stadt tauschweise abgetretene Theil des Wiesenstückes P. N° 149 ebenfalls wieder an ihn zurückfällt.
Actum ut supra
Mit den Vorschlägen, welche die hiesige SchulCommission in dem Antrage vom 31. vorigen Monats wegen nothwendiger Bildung einer sechsten Classe an der hiesigen Elementar-Knabenschule, und der Eintheilung der sonach bestehenden sechs Classen in drei Paralell-Classen gemacht hat, erklärte sich der Stadtrath überall einverstanden.
Demnach bewilligte der Stadtrath für den an die sechste Classe zu berufenden Hülfslehrer vom nächsten Schuljahre an eine jährliche Besoldung von 75 Thl, und für jeden der Lehrer Koxholt und Hackenbroich, welche durch die Heranziehung ihrer Zimmer zum Schulsaale ihre Wohnung in dem Schullocale verlieren, vom nämlichen Zeitpunkte an eine Mietentschädigung von 20 Thl Preussisch Courant.
Zugleich beauftragte der Stadtrath den Bürger-
Actum ut supra
Der Stadtrath theilt ganz die von der Schul-Commission in dem Antrage vom 31. vorigen Monats ausgesprochene Ansicht, daß dem Schulgelde an den katholischen Elementarschulen eine feste Basis nach den ClassenSteuer-Verhältnissen der Eltern zum Grunde zu legen sei.
Einverstanden mit den Vorschlägen der SchulCommission bittet der Stadtrath demnach, Königlich Hochlöbliche Regierung wolle hochgeneigtens genehmigen, daß vom nächsten Schuljahre an einstweilen versuchsweise auf ein Jahr
1., das Schulgeld von denjenigen Eltern, welche 2 Thl Classensteuer und darunter bezahlen zu 4 Silbergroschen monatlich;
2., jenes von den Eltern, welche 3 Thlr bis 5 Thl inclusive an Classensteuer zahlen, zu 6 Silbergroschen monatlich;
3., jenes von den Eltern, welche eine Classensteuer von 6 bis 10 Thl inclusive entrichten, zu 8 Silbergroschen monatlich, und endlich
4., jenes von den Eltern, welche zu 12 Thl und darüber in der Classensteuer angeschlagen sind, zu 10 Silbergroschen monatlich erhoben werde.
Auch demjenigen Vorschlage der Schul-Commission, daß der unentgeldliche Besuch der Freischule grundsätzlich nur den Kindern solcher Eltern zu gestatten sei, welche aus der Armen-Commission bleibende Unterstützung erhalten, daß aber denjenigen Eltern, welche 1 1/2 Thl und darunter an Classensteuer entrichten, ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre Kinder
Actum ut supra
Dem Stadtrathe wurde heute ein von dem Baumeister Thomas angefertigter, 126 Thl 3 Silbergroschen 8 Pfennige betragender Kosten-Anschlag über die Anlage eines hölzernen Ganges durch den Revisionsschuppen nach dem Lagerhause des hiesigen Haupt- steueramtes mit dem Bemerken vorgelegt, daß die Ausführung dieser Arbeit darum bezweckt werde, weil der Revisionsschuppen nicht gedielt sei, und die dem Lagerhause zu zuführende Waare durch das Fortschieben auf gewöhnlichen Erdboden dem Schmutze und Beschädigungen mehr oder weniger ausgesetzt sei.
Bei Prüfung dieses Anschlages erklärte der Stadtrath, daß allerdings eine Vorrichtung nöthig erscheine, um jenem Übelstande vorzubeugen, daß es aber der größere Dauerhaftigkeit wegen zu wünschen sei, daß der Gang statt mit Holz mit Niedermendiger [eingefügt: Stein] Platten deren Stärke nicht unter drei Zoll sein möge, belegt werde.
Der Stadtrath autorisirte demnach den Bürgermeister, den Anschlag auf eine Belegung des Ganges mit Niedermendiger Steinplatten aufnehmen, und die Arbeit, wenn dieselbe nicht über 150 Thl bis 180 Thl zu stehen komme, mit höherer Genehmigung ausführen zu lassen.
Actum ut supra
Zur Beiwohnung der auf dem Erftkanal vorzunehmenden Probefahrten, um nach dem Ergebniß derselben die Zuläßigkeit der darauf beabsichtigten Dampfschiffahrt zu bemessen, wurde auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 30. Juli courant I. S. III. N° 4717 der Stadtrath Adam Hesemann als städtischer Deputirter heute vor versammelten Stadtrathe gewählt.
actum ut supra
Dem Stadtrathe wurde heute das Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit der israelitischen Einwohner hiesiger Bürgermeisterei für das Jahr 1845 vorgelegt, welches derselbe demnach begutachtete und vollzog.
actum ut supra
Dem Stadtrathe wurde heute die Verfügung Königlicher hochlöblicher Regierung vom 4. September courantI. S. III N° 5367 vorgelegt, um darüber Erklärung abzugeben, in welchem Maaße er zu den Kosten des Ausbaues des Nordkanales sowohl für die
Es bemerkte der Stadtrath hierauf in Rückblick auf die Verhandlung vom 19. Juni courant daß die vollständige Ausführung des Nordkanales zwischen Venlo und Grimlinghausen dem Handel und Verkehr der Stadt Neuss unberechenbaren Schaden bringen werde, und er daher aus den in jener Verhandlung näher entwickelten Gründen jeden Beitrag zu den hierzu erforderlichen Baukosten widerhohlt abzulehnen sich verpflichtet halten müße.
Was nun den projectirten Ausbau zwischen Neuss und Grefrath (im Kreise Kempen) anbelange, so werde derselbe allerdings auf den hiesigen Verkehr, hauptsächlich aber nur auf den Steinkohlenhandel einem günstigen Einfluß äußern; durch die in neuerer Zeit aufgekommenen Eisenbahn Projecte von der belgischen respective der holländischen Grenze nach dem Rhein, so wie durch das Projecte der Crefeld-Ruhrorter Eisenbahn, stehe aber dem Steinkohlenhandel eine die gegenwärtige Sachenlage gänzlich ändernde Richtung bevor, so daß bei Ausführung dieser Eisenbahnen, oder nur einer derselben auch der Ausbau des Nordkanales in der Strecke zwischen Neuss und Grefrath für die hiesige Stadt den größten Theil seines Nutzens verlieren würde.
So lange das Schicksal dieser Eisenbahn-Verbindung noch in Ungewißheit schwebt, muß der Stadtrath daher bedauren, einen bestimmte Summe zu dem Ausbau des Nordkanales zwischen Neuss und Grefrath nicht votiren zu können. Insofern es jedoch einmal definitiv feststände, daß jene Eisenbahn-Verbindungen nicht zu Stande kommen, wird der Stadtrath gleichwohl gerne zu denjenigen Opfern bereit sein, welche in der mehrerwähnten Verhandlung vom 19. Juni courant angeboten worden, ohne jedoch für jetzt zur Offerirung einer festen Summe sich verbindlich machen zu können.
actum ut supra
Über die bevorstehende Verpachtung der städtischen Oelmühle am Oberthore vernommen, erklärte der Stadtrath, daß
actum utsupra
Der Stadtrath, welcher schon früher darüber sich ausgesprochen hatte, daß es wünschenswerth und angemessen sei, für die evangelische Gemeinde ein eignes Schulhaus zu erbauen, indem die mietheweise Benutzung eines Lokales durch den unvermeidlichen Wechsel manche Unbequemlichkeit mit sich bringe, nahm heute von dem durch den Baumeister Thomas entworffenen Plane und Anschlage zu einem solchen neben dem Eingange der städtischen Spaziergänge an der Neustraße auszuführenden Schulhause Einsicht.
Sowohl die gewählte Baustelle als auch Plan und Anschlag, letzterer im Betrage von 2596 Thlr 14 Silbergroschen 5 Pfennige. wurden vom Stadtrathe gutgehei .. ßen, welcher demnach die Ausführung in der Art beschloß, daß das Gebäude so zeitig angegriffen und fertig gestellt werde, um mit dem October 1845 in Benutzung genommen werden zu können.
Da die laufenden städtischen Einnahmen jedoch keine Mittel zur Ausführung des Baues darbieten: so beschloß der Stadtrath ferner, Königliche Hochlöbliche Regierung zu bitten, der Stadt aus dem UnterstützungsFonds für die Wasserbeschädigten am Niederrhein in näher festzustellender Zeit eine Anleihe von 2500 Thlr, welcher Betrag für die öffentlich zu verdingende Arbeit wohl ausreichen wird, gegen 4 1/2 Pro zent Zinsen hochgefällig machen zu wollen.
actum utsupra
Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, daß die der Gemeinde Neuhs zugehörige Holz-Parzelle im Büttger Walde, dem Beschluße vom 11. Mai 1843 gemäß, schon zweimal zur Veräußerung an den Meistbietenden öffentlich ausgestellt worden, ohne daß sich Käufer dazu gefunden, daß sich aber jetzt eine Gelegenheit darbiete, dieselbe zu 45 Thlr - mithin 17 Thlr 20 Silbergroschen geringer als die Taxe-
Für den solchartigen Verkauf fand der Stadtrath sich nicht geneigt, er will es dem Bürgermeister-Amte jedoch überlassen, die mit Holz bepflanzte Parzelle Jemanden gegen den Bezug des Holzes und temporaire Benutzung des Bodens zum Ausrotten nach Umständen zu übertragen, und dann den Versuch zu machen, die zu Land umgeschaffene Parzelle später vortheilhafter an den Mann zu bringen
Actum utsupra
Dem als Lehrer für die um gebildeten Real-Classen seit October vorigen Jahres an das hiesige Progymnasium berufenen Dr. Ahn welchem nach dem von Königlicher Regierung unterm 20. September
actum utsupra
Es wurde heute vom Stadrath der Etat der hiesigen Sparkasse für das Jahr 1845 geprüft. Da sich gegen die Vorschläge dieses in Einnahme und Ausgabe zu 13502 Thlr. aufgestellten Etats nichts zu erinnern fand, so erlaubt sich der Stadtrath um Festsetzung desselben durch die höhere Behörde gehorsamst zu bitten.
actum utsupra
Der Stadtrath prüfte heute der auf eine dreijährige Durchschnittsberechnung gegründeten Etat des hiesigen Leihhauses für das Jahr 1845, welcher in Einnahme und Ausgabe zu 1975 Thlr. Preussisch Courant aufgestellt ist, und fand dabei nichts zu erinnern. Es wurde demnach die Feststellung des Etats nach den gemachten Vorschlägen beantragt.
actum utsupra
Der Vorsitzende Bürgermeister stellte dem Stadtrath vor, wie die Gemeinde Neuhs auf der hiesigen Wiese ein Stück Weidengewachs von einem Flächen-Inhalte von beiläufig zwei und einen halben Morgen besitze, welches gegenwärtig noch bis zum 31. December 1846, respective 31. December 1849 an den Korbmacher Theodor Hahn zu 2 Thlr. jährlich verpachtet sei, daß dieses Grundstück jedoch, wenn die darin befindlichen Vertiefungen und Unebenheiten vorher geschlichtet worden, wenigstens den fünfzehnfachen Betrag der jetzigen Pacht für die Folge verspreche. Um die Stadt desto eher in den Genuß der höhere Einnahme zu bringen, sei er mit dem Pächter des obigen Weidengewachses überein gekommen, daß dieser mit dem 1. Januar kommenden Jahres aus dieser Pachtung trete, wenn ihm dagegen ein andres am Rheine gelegenes Stück Weidengewachs, welches er in Gemeinschaft mit dem Korbmacher Adam Mall am 6. Juni 1837 bis zum 30. December 1846 zu einer jährlicher Pacht von acht Thalern fünf Silbergroschen angepachtet habe, noch drei Jahre nach der jetzigen Pachtzeit, also bis zum 30. December 1849 gegen den bisherigen Pachtpreis von acht Thalern fünf Silbergroschen in Benutzung überlassen werde.
In Berücksichtigung der von der neuen Verpachtung des erstgenannten Stück Weidengewachs zu erwartenden Vortheile findet der Stadtrath das getroffene Übereinkommen ganz dem städtischen Interesse angemessen, weshalb er solches nicht nur genehmigt, sondern auch dem Bürgermeister-Amte einen Betrag von beiläufig 50 Thlr. zur Disposition stellt, um die Ausrottung der Weiden und Ebenung und Schlichtung der Vertiefung damit zu bestreiten. Nach statt gefundener Ebenung ist das Grundstück demnach als Acker- oder Gartenland öffentlich zu verpachten.
actum utsupra
Auf den Vortrag des Bürgermeisters genehmigt der Stadtrath, daß der alte Weg nach dem Rhein, welcher durch die vor mehren Jahren gebaute neue Straße ersetzt worden, und jetzt nur als Feldweg gebraucht wird, nach der Charte des Kreis-Geometer Rappen-
Was denjenigen Flächen-Raume betrifft, welcher durch die Einengung des Weges auf zwanzig Fuß längst dem städtischen Eigenthum gewonnen wird, so wäre solcher entweder beim Auslauf der jetzigen Pachtjahre zu den anschießenden städtischen Stücken heranzuziehen, und mit demselben zu verpachten, oder wo möglich schon gleich den jetzigen Pächtern gegen billige Erhöhung der bestehenden Pacht in Benutzung zu überlassen.
actum utsupra
Nach Einsicht des Schreiben des Director Meis vom 5 dieses Monats will der Stadtrath nichts dawider haben, daß die als Wohnung für den Lehrer Dr Ahn bestimmt gewesenen drei Räume im Collegium, einstweilen beantragter Maßen in Gebrauch genommen werden. Mit diesem vorläufigen Zugeständniß verband der Stadtrath jedoch den ausdrücklichen Vorbehalt, daß jene Räume, sobald es verlangt werde, der Stadt zur benutzung für andre Schulzwecke wieder zur Disposition zu stellen seien, und aus der gegenwärtigen Bewilligung daher ein Recht auf bleibende Benutzung zu den angegebenen Zwecken nichts erwachsen soll.
actum utsupra
So wie in verfloßenen Jahre, so wurde auch für das laufende dem Polizei- und Verwaltungsdiener Krings, welcher
stets fortfährt , sich durch eine pünktliche und thätige Dienstführung auszuzeichnen, eine Gratifikation von fünfzehn Thaler aus dem extraordinario der städtischen Casse vom Stadtrathe gerne bewilligt.
actum utsupra
Mit dem Vorschlage des Bürgermeisters:
1° von den bisher an die Rhein-Anwohner Hellersberg und Leuchtenberg auf unbestimmte Zeit verpachteten acht Cölner Morgen Wiese die auf der anliegenden Charte des Kreis Geometer Rappenhoener mit Lit. E bezeichneten 10 Parzellen, von einem Gesammt Flächen-Inhalte von 9 Morgen 84 Ruthen 80 Fuß öffentlich an den Meistbietenden zu verpachten;
2° Den gedachten Rhein-Anwohnern Erben Hellersberg [m?do] franz Melchers und Joseph Leuchtenberg die Parzelle A. von 174 Ruthen Wiesen-Inhalt, die Parzelle B von 145 Ruthen Inhalt, die Parzelle C von 2 Morgen 76 Ruthen 70 Fuß Inhalt, letztere in ödem Boden bestehend, gegen eine jährliche Abgabe von zwanzig Thalern unter der Hand mit der weitere Bestimmung auf neun Jahre in Benutzung zu geben, daß diese Pächter gehalten sind, über die genannten Parzellen A. B und C. den zu den Privat-Wiesen gehenden Eigenthümern den Übergang, respective die Überfahrt zu gestatten;
3. Den gedachten Rhein-Anwohnern franz Melchers, und Joseph Leuchtenberg für den gleichen Zeitraum von 9 Jahren zu gestatten, über die mit Lit. D bezeichneten 4 Morgen 102 Ruthen 30 Fuß Magdeburger Maaßes, welche die Stadt mit Bäumen zu bepflanzen beabsichtigt, ihr Vieh zu treiben, wogegen sie die Verbindlichkeit übernehmen müssen, die absterbenden oder schadhaft verdenden Bäume mit Ausnahme derjenigen, welche durch Eisgang und sonstige höhere Gewalt zu Grunde gerichtet werden, stäts zu ersetzen, erklärte der Stadtrath sich unter der Maaßgabe einverstanden, daß der Stadt das Recht vorbe-
Der Stadtrath genehmigte gleichzeitig, daß die Parzelle D auf Kosten des städtischen Aerars mit Pappeln bepflanzt werde.
actum utsupra
Nach Einsicht des Schreibens des Königlichen Wohllöblichen Haupt-Steuer-Amtes hierselbst vom 17. September courant N° 2673, und in Bezugnahme auf seine von der Königlichen Regierung zu Dühseldorf bereits genehmigte Beschließung vom 15. August dieses Jahres nahm der Stadtrath von Neuhs heute den Antrag, daß die bisher von der Steuerbehörde besorgte Verwaltung der hiesigen Waaren-Niederlage, in Berücksichtigung der seiner zeit deshalb ausgesprochenen Vorbehalte, mit dem ersten Januar 1845 der Stadt übertragen werden möge.
Rücksichtlich der von dem Haupt-Steuer-Amte gemachten Bemerkung, daß bei dem Eintritt dieser Veränderung und dem hiernächst erfolgenden Abgange des zweiten Assistenten auf eine rasche Abfertigung der Güterschiffe und der Niederlagegüter zur Versteuerung nicht zu rechnen sein dürfte, spricht der Stadtrath die vertrauende Hoffnung aus, daß die verehrliche Steuerbehörde gewiß mit gewohnter Bereitwilligkeit alle diejenigen Veranstaltungen treffen werde, um auch in dieser Beziehung den billigen Wünschen des Handelsstandes zu entsprechen.
actum utsupra
Mit den Leistungen des an der Elementar-Mädchenschule angestellten Lehrer Heinrich Haack vollkommen zufrieden, nahm der Stadtrath gerne Veranlassung, demselben auf die Vor-
Actum ut supra
Von dem vorsitzenden Bürgermeister wurde dem Stadtrath eröffnet, daß auf die bisher zu 560 Thlr. jährlich verpachtete städtische Oelmühle am Oberthore, deren Pacht mit dem 22. September 1845 zu Ende laufe, bei der vorsorglich schon jetzt veranstalteten neuen Ausstellung am 17. October courant nur ein jährlicher Pachtzins von 450 Thlr. gehoben worden sei, dieser Pachtbetrag aber zu gering erscheine, als daß die Verpachtung genehmigt werden könne.
Der Stadtrath trat dieser Ansicht volkommen bei, und bemerkte in seiner weitere Berathung über jenen Gegenstand, daß unter solchen Umständen auf andre Mittel bedacht genommen werden müße, um der Gemeindekasse eine angemessene Einnahme von der fraglichen Mühle zu verschaffen.
Nach der Ansicht des Stadtrathes dürfte die Ursache des geringen Pachtgebotes lediglich darin liegen, daß die durch Wasser betriebenen Oelmühlen, welche noch nach dem alten System eingerichtet sind, im allgemeinen den frühere Werth nicht mehr haben, und der Pächter bei einer nur auf 9 Jahre laufenden Pachtung auch keine wesentlichen Verbesserungen darin vornehmen lassen kann, welche ihm die Concurrenz mit den neueren Etablissements möglich machen. Es wird darum nach dem Dafürhalten des Stadtrathes ein vortheilhafteres Resultat in der Einnahme auch aller Wahrscheinlichkeit nach dadurch zu erreichen sein, daß die Mühle entweder auf den längere Zeitraum von 24 Jahren verpachtet, oder aber gegen eine jährliche Grundrente, welche mittelst einer noch nebenher zu bestellenden angemessenen Supplementar-Hypothek auf der Mühle
Der Stadtrath bittet demnach um die höhere Ermächtigung, daß die Verpachtung auf 24 Jahre, und alternative die Veräußerung gegen eíne jährlich zu entrichtende Grundrente, unter dem Vorbehalte der Bestätigung Königlicher Hochlöblicher Regierung versuchsweise vorgenommen werden möge.
actum utsupra
Nach Einsicht der von dem Kreis-Geometer Rappenhoener unterm 28. october dieses Jahres aufgenommenen Zeichnung, aus welcher hervorgeht, daß durch die Rectification des in diesem Jahre vollendeten Communal-Weges von Neuhs nach Büttgen ein Theil des alten Weges, von einem Flächen Inhalte von 58 Ruthen 80 Fuß erübrigt werde, beschloß der Stadtrath, diese Parzelle, nach vorheriger Abschätzung durch Sachverständige, zum Vortheil des städtischen Aerar öffentlich an den Meistbietenden veräußern zu lassen.
actum utsupra
Zufolge Vorschlag der Schul-Commission vom 18. October courantgenehmigte der Stadtrath, daß die Schüler Leopold Korten, Josef Meuter, Carl Müller und Ernst v. Schwedler für das laufende Semester von der Entrichtung des Schulgeldes an dem hiesigen Progymnasium befreit bleiben.
actum utsupra
Der Bürgermeister schlug vor, daß zur Erleichterung der Arbeiten an dem hiesigen hölzernen Krahnen ein eisernes Aufziehwerk, oder sogenannter Kerbel auf städtische Kosten angeschafft werde. Mit diesem Vorschlage erklärte der Stadtrath sich um so mehr einverstanden
actum utsupra
Nach Maasgabe hoher Regierungs-Verfügung vom 16. Septb. I. S. II. A. N° 11476 über die von dem künftigen Niederlage-Verwalter Carl Feldhaus zu bestellende Caution vernommen, erklärte der Stadtrath, daß bei der geringen Einnahme, und der monatlichen Ablieferung des der Stadt verbleibenden vierten Theiles derselben eine Caution von fünfhundert Thalern hinlängliche Sicherheit gewähre, und demnach eine Caution von diesem Umfange in Staatsschuldscheinen bestellt werden möge.
Den von dem Bürgermeister vorgelegten Entwurf des zwischen der Stadt und dem x.[erwähnten] Feldhaus abzuschließenden Vertrages fand der Stadtrath angemessen.
actum utsupra
Nachdem de Stadtrath in der heutigen Sitzung den städtischern Etat für das Jahr 1845 festgestellt hatte, beschloß derselbe in Rückblick auf die Allerhöchste Kabinets-Orden vom 19. April dieses Jahres, daß vorläufig dieser Etat, sobald solcher die Genehmigung der vorgesetzten Königlichen Regierung erhalten habe, auf städtische Kosten durch den Druck veröffentlich, und unter die hiesigen Einwohner vertheilt werde, damit letztere auf diesem Wege von dem Zustande des Gemeinde-Vermögens, und dessen Verwaltung Kenntniß erhalten.
actum utsupra
Schuld-Verschreibung über ein von der StadtGemeinde Neuhs bei dem Unterstützungsfond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein aufgenommenes Capital von Zweitausend fünfhundert Thlr Preussisch Courant.
Als Ersatz für die Anschaffung einer Uniform wurde dem commissarischen Polizei-Commissaire von Graevenitz, dessen Dienstleistung allgemein befriedigt, eine Entschädigung von fünfzig Thalern aus der städtischen Casse und zwar aus den Ersparnissen bei Tit. II. art. 1. der Ausgabe von 1844, auf die Vorstellung vom 15. dieses Monats vom Stadtrathe bewilligt.
actum utsupra
Nach Einsicht hoher Regierugs-Verfügung vom 12. November. courant I. S. III. N° 7206 hat der Stadtrath das von dem Herrn Provinzial-Steuer-Director gemachte Anerbieten einer jährlichen Miethe von zwanzig Thalern für das in einen städtischen Gebäude angewiesene Salz-Magazin mit Dank angenommen.
actum utsupra
Dem Stadtrathe wurde der Antrag der Wohlthätigkeits-Commission vom 10. October anno currentis vorgelegt, in welchem diese Behörde die Nothwendigkeit eines Zuschußes von 1020 Thlr. Preussisch Courant zur Bestreitung der Armen-Bedürfniße für das laufende Jahr auseinandersetzte.
Bei Lage der erörterten Verhälniße verkennt der Stadtrath es auch seines Seits nicht, daß der in Anspruch genommene Zuschuß erforderlich sei, um den gesteigerten Bedürfnissen der Armen zu begegnen. Da die diesjährigen Mittel der städtischen Casse jedoch die Zalung jenes Zuschußes durchaus unmöglich machen, so muß der Stadtrath der Wohlthätigkeits-Commission überlassen, sich durch auswärtige Aufnahme eines Capitales oder durch vorläufige Benutzung der zur Ablage kommenden Activ-Capitalien die Mittel zu verschaffen, das augenblickliche Bedürfniß zu befriedigen; wogegen der Stadtrath für die Gemeinde, welche grundsätzlich für die Armen-Ausgaben aufzukommen hat, die Verpflichtung übernimmt, den Betrag von tausend Thalern in zwei Raten, nämlich im Jahre 1845 mit 500 Thl. und im Jahre 1846 ebenfalls mit 500 Thlr., der Wohlthätigkeits-Commission wieder zu erstatten.
Zu jenem Zwecke wären daher 500 Thlr. auf den städtischen Etat von 1845, und 500 Thlr. auf jenen von 1846 aufzunehmen.
actum utsupra
Der Stadrath nahm heute Einsicht von den beiden Eingaben der Hospital-Commission vom 30. Septb. und 21. Novbr. courant, wodurch die Gründung einer selbstständigen Klostergemeinde von barmherzigen Schwestern in dem hiesigen Bürger-Hospitale beantragt wird.
Es kann der Stadtrath, welcher die Wirksamkeit der seit März dieses Jahres vorläufig hierherberufenen zwei barmherzigen Schwestern in der Nähe zu beobachten Gelegenheit gehabt hat, in der Errichtung eines eigenen klösterlichen Vereines dieser barmherzigen Schwestern nur eine wahre Wohlthat für die leidende Menschheit erblicken, deren gesegnete Folgen in noch erhöhtem Maaße sich äußern würden, wenn der ausgesprochenen Absicht gemäß, die Erziehung und Pflege der jetzt bei Privaten in der Stadt zerstreut untergebrachten Waisenkinder, in den Kreis der Berufsthätigkeit der KlosterGemeinde gezogen wird.
In der Überzeugung, daß die Gründung einer eigenen Klostergemeinde von barmherzigen Schwestern ein Wunsch ist, der alle Einwohner theilen, schließt der Stadtrath sich demnach den Anträgen der Hospital-Commission in allen Beziehungen an, indem er sich lebhaft gedrungen fühlt, die verehrte Oberbehörde ehrerbietigst zu bitten, daß Hochdieselbe zur Errichtung jener Kloster-Gemeinde welche für den Anfang aus vier, und später aus sechs barmherzigen Schwestern bestehen möge, unter den in dem Entwurfs-Vertrage enthaltenen Bedingungen ihre Zustimmung zu geben geruhen wolle.
Insbesondre genehmigte auch der Stadtrath, daß, dem Antrage vom 24 Novbr. courant gemäß, zur Vollführung der nöthigen Bauten für die Unterbringung der Waisenkinder, das dem Hospitale zugehörige Stück Ackerland, Sektion
actum utsupra
Unter den seither eingetretenen Verhältnißen ertheilt der Stadtrath auf die Vorstellung des hiesigen Einwohner Arnold Joseph Zimmermann vom 15. dieses Monats seine Zustimmung dazu, daß der mit demselben am 2. Mai 1839 abgeschloßene Pacht-Vertrag, wonach der x.[erwähnte] Zimmermann für ein zur Anlage eines Weges ihm zur Benutzung übergebenes städtischer Grundstück eine jährliche Miethe von zwei Thalern an die Stadtkasse zu entrichten hatte, mit Ablauf des sechsten Jahres, also mit dem 2. Mai 1845 aufgelöst, und der letzte Pachtbetrag demnach im laufenden Jahre gezalt werde. Nach der vertragsmäßigen Verpflichtung im Artikel 4 hat der x. Zimmermann dagegen den Weg gehörig umzugraben, und die Vertiefungen des Grabens vollständig zu schlichten.
actum utsupra
Der von dem Bürgermeister nach Maaßgabe der Regierungs-Verfügung vom 7. Septb. 1837 I. S. II. N° 9949 aufgestellte Gemeinde-Etat für das Jahr 1845 wurde heute dem Stadtrath vorgelegt, welcher letztere denselben unter Begleitung der nachstehenden Erläuterungen festgestellt hat.
Es wird im allgemeinen bemerkt, daß die bei der Einnahme des Jahres 1845 gegen jene von 1844 hervortretenden Verände-
Mit bezugnahme auf die in den Belegen enthaltenen Bemerkungen fand sich zu den Einnahmen bei Tit. I. & II nicht zu erinnern.
Tit. III. Die wandelbaren Einnahmen dieses Tit: sind so aufgenommen worden, wie sich das in der Rechnung gehörig nachzuweisende Resultat muthmaßlich stellen wird. Die Durchschnittsberechnung konnte als fester Anhaltspunkte hierbei nicht dienen.
Tit. V. 1. a. Zur Deckung des Defizits in dem vorliegenden Etat für die gewöhnlichen Ausgaben hat eine Summe von 2711 Thlr. 2 Silbergroschen 4 [Zeichen fü rPfennige]. aufgenommen werden müßen: Diese Erhöhung der Communal-Steuer hat vornehmlich ihre Gründ-Ursache darin, daß die Bedürfniße de Armen (confere Tit: II. art. 1 & 2 der Ausgabe) für das Jahr 1845 und auch als nachträglicher Zuschuß für 1844 ein Mehreres als bisher erfordern. Die bei Tit. V. art. 16 der Ausgabe aufgenommene außerordentliche Ausgabe von 850 Thlr. für den der Stadt zu Last stehenden Antheil in der Bepflasterung der Friedrichstraße, trägt dazu ebenfalls bei. Hoffentlich werden die Verhältniße des Jahres 1846 wieder eine etwaige Ermäßigung der Communalsteuer gestatten.
Tit: V. 1.C. Für den Restaurationsbau der Münsterkirche werden wie pro 1844 wieder 2000 Thlr. beigenommene, wovon 1775 Thl als nöthiger Zuschuß zu den Baukosten und 225 Thl zur Deckung der Zinsen für das bei dem bergischen Schulfond (conf. Tit IV. art.5. der Ausgabe) für diesen Bau bis jetzt aufgenommene Capital von 5000 Thlr. Preussisch Courant
Diese letztere Communalsteuer wird, wie pro 1844, nach den gesetzlichen Vorschriften auf Grund- und Klassensteuer
Tit: VI. art. 2. Der Bestand der Rechnung von 1844 wird sich muthmaßlich auf 500 Thlr. stellen, welcher Betrag daher hier aufgenommen worden ist.
Tit. VI. art. 9. Außer dem Überschuß an dem einen Prozent der Klassen- und Gewerbesteuer-Hebegelder, welche wie gewöhnlich Tit. VI. art. 8 aufgenommen sind, kömmt auch alljährig noch ein nach der Abrechnung sich herausstellender Überschuß an der Klassensteuer der Gemeinde zu Gute. Dieser Überschuß, welcher in der Regal gegen 140 Thlr. beträgt, ist demnach hier ebenfalls zum Etat gebracht worden.
Tit. VI. art. 10. Bei der gestiegenen Frequenz des Progymnasium läßt sich an Schulgeld von den Schülern dieser Anstalt eine Einnahme von etwa 1550 Thlr. erwarten, wonach also die letztere Summe im Etat augenommen wurde. Die wirkliche Einnahme wird durch die speziellen SchulgeldsHebelisten nachgewiesen werden.
Tit. VI. art. II Nach der unter den Belegen befindlichen Verhandlungen hat Königliche Hochlöbliche Regierung auf spezielle Anträge genehmigt, daß Seitens der Stadt bei dem Fond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein zum Bau der evangelischen Schule ein Capital von 2500 Thlr. Preussisch Courant aufgenommen werde.
Dieser Betrag ist daher hier zum Etat gestellt worden, während eine gleiche Summe bei Tit: VII. art. 31. der Ausgabe aufgeführt ist.
Bei der Einnahme fand sich weiter nichts zu bemerken, wornach solche in der Hauptsumme auf 37900 Thlr. festgestellt wurde.
Zu Tit. I. der Ausgabe war nichts zu erinnern.
Tit. II. art. 18. Der Nachtwächter Gerl. Roeseler, welcher als solcher eine jährliche Besoldung von 65 Thlr. erhielt, hat diesem Dienste entsagt, und ist durch den Taglöhner Bernard Lück ersetzt worden. Letzterm ist der Gehalt, gleich jenem der später angestellten Nachtwächter, mit 60 Thlr. zugesichert, und dadurch eine Ersparniß von 5 Thlr. eingetreten.
Tit. II. art. 23. Für die Reinigung der Markt- und öffentlichen Plätze x wurde bisher contractmäßig ein Betrag von ... 60 - und für die Reinigung der städtischen Canäle von . . . . 8 - zusammen . . . 65 - ausgezalt. Dem Unternehmer der ersteren ist nun zugleich im Interesse der öffentlichen Salubrität noch die Reinigung der Rinnen auf dem Viehmarkte, und jene der Rinnen und Räume unter dem Ober & Hammthore zur Pflicht gemacht, für diese vermehrte Arbeit aber ein Zusatz von 5 Thlr. bewilligt worden. In ähnlicher Art hat der Tagelöhner Holzenleuchter jetzt mehre neu entstandene Canäle, überhaupt 11 an der Zahl zu reinigen, wofür demselben contractmäßig statt der bisherigen 5 Thlr. eine Vergütung von 8 Thlr. billig nicht hat abgesprochen werden können. Dieser Artikel der Ausgabe ist daher um 8 Thlr. verstärkt, und somit auf 73 Thlr. festgestellt worden.
Tit. II. art. 24. Die angestellten drei Polizeidiener erhielten für Bekleidung nach den bisherigen Etat jährlich 45 Thlr, und für die Anschaffung eines Überrockes auf das andre Jahr 30 Thlr, im Durchschnitt also jeder 20 Thlr. jährlich. Auf die den Belegen beigefügte, vom Stadtrath als begründet anerkannte Vorstellung derselben, daß sie bei ihren vielfachen Dienstleistungen mit diesem Betrage, für die Bedürfniße ihrer Kleidung nicht auszukommen vermöchten, ist die jährliche Entschädigung auf 90 Thlr. erhöht worden, worauf also jeder der drei Polizeidiener 30 Thlr, von nun an bezieht. Der früher aufs andre Jahr eintretende Zusatz für die Anschaffung eines Überrockes wird dagegen für
Tit. IV. Zu besserer Übersicht sind die Zinsen von GemeindeSchulden, nach den verschiedenen Gegenständen, wofür die Capitalien aufgenommen wurden, zum Etat gebracht worden.
Tit. V. art. 9. In der Nähe des Hammthores, zwischen diesem und dem Niederthore bedarf das Erft-Ufer, welches an jener Stelle fast ganz eingesunken, und von Fußgängern kaum mehr zu passieren ist, einer mit Basaltsteinen zu bewirkenden Befestigung. Der Fond zur Unterhaltung der ErftUfer ist zu diesem Zwecke um 80 Thlr. erhöht worden. Die wirkliche Ausgabe wird bei der Rechnung nach den bestehenden Vorschriften nachgewiesen werden.
Tit: V. art: 10. Dieser Fond wurde ebenfalls um 30 Thlr. verstärkt, weil auf der Wiese ein kleiner Weg hergestellt werden muss, damit die städtischen Pächter zu ihren angepachteten Grundstücken gelangen können.
Tit. V. art. 14. Ungefähr übereinstimmend mit dem vorigjährigen Bedarf werden zu Ausbaggerungen, und sonstigen nöthigen Arbeiten, um den Erftkanal in stets schiffbarem Zustande zu erhalten, 1312 Thlr. 15 Silbergroschen zum Etat gebraucht, deren Verwendung vorschriftsmäßig nachgewiesen werden wird.
Tit. V. art. 16. Die hier als Antheil der Stadt in dem Pflaster der Friedrichstraße augenommene Ausgabe von 850 Thlr. gründet sich auf die den Belegen beigefügte Regierungs-Verfügung vom 14. August anno currentis I. S. III. N° 5140, und die zustimmende stadträthliche Verhandlung vom 4. September dieses Jahres.
Tit. V. art. 17. Die Rottung eines Stück Weidengewächses auf der städtischen Wiese, und die Umschaffung desselben zu Ackerland ist bereits durch das Regiminal-Rescript vom 21. october courant I. S. II. A. N° 13054 genehmigt. Die desfallsigen Kosten, verbunden mit jenen, welche zur Schlichtung einer Lehmgrube vor dem Hessenthore erforderlich sind, werden sich voraussichtlich auf
Tit. V. art. 18. Auf einem öden städtischen Grundstücke am Rheine, dessen Boden- Beschaffenheit bei örtlicher Untersuchung dazu geeignet befunden worden ist, soll eine Pappel-Pflanzung angelegt werden, wovon sich in der spätere Zeit ein angemessener Ertrag erwarten läßt. Es wird dadurch muthmaßlich eine Ausgabe von 80 Thlr entstehen, über deren Verwendung in der Rechnung ebenfalls spezieller Nachweis geliefert werden wird.
Tit. VI. art. 1 & 3. Die hier aufgenommenen Zuschüsse an die Orts-Armen-Kasse und an das Hospital von 4187 Thlr respective 660 Thlr., sind auf die von Königlicher Hochlöblicher Regierung unterm 11. October courant I. S. II. A. N° 10257; und 12 october courant I. S. II. A. N°. 10258 genehmigten Etat beider Anstalten für das Jahr 1845 gegründet.
Tit. VI. art. 2. Wegen des nöthigen nachträglichen Zuschusses von 500 Thlr. zu den Armen-Bedürfnißen des laufenden Jahres wird auf die besondre Verhandlung vom heutigen Tage Bezug genommen.
Tit. VI. art. 8. Als Beitrag zum rheinischen Blinden-Institut sind zufolge spezieller Berathung des Stadtrathes vom 15. August courant 30 Thlr hier zum Etat gebracht worden.
Tit. VIII. art. 2. Für Reparaturen, Brand und Licht im Progymnasium werden wie früher 180 Thlr. ausgeworffen. Die Verwaltung dieses Fonds wurde bisher von dem Director der Anstalt geführt, nach den gepflogenen Verhandlungen, welche dem Etat beigefügt sind, ist es aber angemessener befunden worden, daß die nöthigen Ausgaben daraus, gleich den übrigen städtischen Ausgaben von dem BürgermeisterAmte bestritten und angewiesen werden.
Tit. VII. art. 8. An Mieth-Entschädigung für den Lehrer der Real-Classen Dr Ahn, welchem eine angemessene Wohnung
in den Räumen des Collegiums nicht angewiesen werden konnte, ist auf den Grund der stadträthlichen Verhandlung vom 12. October courant und der dieselbe genehmigenden Regierungs-Verfügung vom 23. october dieses Jahres I. S. V. N° 6839 der Betrag von 90 Thlr aufgenommen worden.
Tit. VII. art. 14. Die hier zum Etat gebrachte Erhöhung der bisherigen jährlichen Remuneration für den Religions-Unterricht am Collegium ist durch Regiminal-Erlaß vom 24. Januar courant I. S. V. N° 538 genehmigt.
Tit. VII. art. 15. Nach der beigefügten Durchschnittsberechnung wurde als Zuschuß zum Gehalte der Lehrer an der Knabenschule etwa ein Betrag von 175 Thl. erforderlich sein. Wie die den Belegen beigefügten Verhandlungen ergeben, ist seither noch ein Hülfslehrer mit einer Besoldung von 75 Thlr., und einer Mieth-Entschädigung von 15 Thlr. angestellt, zugleich aber den Lehrern Koxholt und Hackenbroich, welche ihre Wohnungen zur Gewinnung der erweiterten Schulräume hergeben mußten, eine Mieth-Entschädigung von überhaupt 40 Thl. bewilligt worden. Außerdem wird für den neu berufenen Hülfslehrer Leuffen, welcher sonst die Stelle nicht antreten wollte, eine Remuneration von 15 Thl. in Aussicht gestellt, welche vermehrte Ausgaben die Erhöhung des gewöhnlichen Zuschußes bis auf 320 Thl. zur Folge gehabt haben
Tit. VII. art. 16. Aus ähnlichen Gründen hat der Zuschuß zu dem Gehalte der Lehrer an der Mädchenschule, welcher sich sonst auf 350 Thl. stellen würde, eine Erhöhung von 40 Thlr. erfahren, weil nach den beigefügten Verhandlungen der Christina Thomas für die Wahrnehmung der Aufsicht in der Classe des blinden Lehrer Hamm eine Remuneration von 25 Thl und dem an dieser Schule angestellten Lehrer Haack eine Gehalts-Zulage von 15 Thl. jährlich bewilligt worden.
Tit. VII. art. 19 & 20. Bei der Freischule ist mit besonderer
Tit. VII. art. 27. Die evangelische Schule hat bis dahin, daß ihr das neu zu errichtende Schulgebäude eingeräumt werden kann, in ein andres Lokal verlegt werden müssen, dessen Miethe nach dem beigefügten, von Königlich Hochlöblicher Regierung genehmigten Contracte 86 Thlr. beträgt.
Tit. VII. art. 28. In Rücksicht auf die gestiegene Frequenz der Privat-Warteschule, und der dadurch verbesserten Einnahme der Lehrerinn Bongartz hat die Mieth-Entschädigung für dieselbe, unter zustimmendem Antrage der Schul-Commission, auf 20 Thl. ermäßigt werden können.
Tit. Vii. art. 32. Für den Bau der evangelischen Schule, deren Kosten-Anschlag von Königlich Hochlöblicher Regierung bereits genehmigt ist, werden hier 2500 Thlr, als nöthiger Bedarf zur Ausführung auf den Etat gebracht. Die Verhandlungen über den schon geschehenen Verding liegen der Oberbehörde vor.
Tit. VIII. art. 1. Nach dem von der Erzbischöflichen Behörde festgestellten Kirchenbüdjet für das Jahr 1845 erfordern die Bedürfnisse der spärlich fundirten Kirchenfabrik zur Deckung des sich ergebenden Defizits einen Betrag von 560 Thlr, welcher demnach auf den Etat genommen ist.
Tit. VIII. art. 4. Zur Fortsetzung des Restaurationsbaues der hiesigen Münsterkirche sind mit Bezugnahme auf §. 5. der gegenwärtigen Verhandlung 1775 Thlr, als Zuschuß zu der Kirchenbaukasse pro 1845 zum Etat gebracht worden.
Tit. VIII. art. 5. Die Zulage von 20 Thl. für den Todtengräber And. Drath gründet sich auf die den Belegen beigefügte
Tit. IX. art. 7. Zur successiven Amortisation der für die Schiffbarmachung der Erft und den Brücken und Dammbau aufgenommenen Capitalien werden aus den Erftschiffahrts-Gebühren 2000 Thlr. in Vorschlag gebracht.
Es wird die Einnahme der Erftgebühren demnach verwendet wie folgt:
Bei Tit. III. art. 6. der Einnahme ist der Ertrag dieser ErftSchiffahrts-Gebühren muthmaßlich aufgenommen zu . . . 6000 Thl - - Nach dem vorliegenden Etat werden darauf ausgegeben: a. Tit, I. art. 11 der Ausgabe, Besoldung des Hafenmeisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Thl - - b. Tit. I. art. 12. Hebegebühren des Empfängers . . . . . 120 - - c: Tit. IV. art. 2. Zinsen der für den Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien . . . . . . . . 2392 .. 15 .. d. Tit. V. art. 14. An Ausbaggerungen, und sonstigen Arbeiten am Erft-Canale . . . . . . . . . . . . . . 1312 .. 15 ..e. Tit. IX. art. 7. Zur Rückerstattung auf die zum Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien . . . . . 2000 .. - - Summe wie oben . . . . . . . . . 6000 .. . - -
Tit.IX. art. 8 und 9. Wie pro 1844 so sind auch pro 1845 wieder zu successiver Rückerstattung auf die für den Bau der Rheidterstraße und die Einrichtung des HauptsteuerAmtes aufgenommenen Capitalien im Ganzen 2000 Thl. vorgeschlagen. Es ist die Absicht des Stadtrathes mit dieser Amortisirung auch in den künftigen Jahren in ähnlicher Weise fortzufahren.
Tit. IX. art. 10. b. Bei dem Bürgermeister-Amte ist die Anschaffung so vieler Drucksachen, welche sonst aus dem allgemeinen Fond für Extraordinaria bestritten worden, erforderlich, deren Auslagen aus den Büreau-Kosten sich nicht bestreiten läßt, daß der Stadtrath sich bewogen fühlt, dafür einen Betrag
Tit. IX. art. 10. c. Zur Bestreitung der übrigen Extraordinairen Ausgaben werden zur Verwendung und Berechnung nach den bestehenden Vorschriften 835 Thl. 23 Sgr. in Vorschlag gebracht, welchem nach die Gesammt-Ausgabe, übereinstimmend mit der Einnahme auf die Summe von 37900 Thl. festgestellt worden ist.
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Es wurde dem Stadtrathe heute das Schreiben des hiesigen Königl Haupt-Steuer-Amtes vom 2. laufenden Monats N° 3296 vorgelegt, nach dessen Inhalte der Herr Provinzial-Steuer-Director eine Erklärung darüber verlangt, ob die Stadt unter den durch die Übernahme der Niederlage-Verwaltung eingetretenen Verhältnißen, und zur Herbeiführung eines rascheren Geschäftsganges nicht geneigt sei, das an der Batteriestraße neu errichtete, jetzt zur Wohnung des Krahnenmeister und zur Stallung und Remise dienende Gebäude in der Art einzurichten, und in Stand zu setzen, daß solches zum hauptamtlichen Geschäftslokal zu benutzen wäre.
Der Stadtrath bemerkte darauf zuvörderst, daß die für das Hauptamt nöthigen Räume und Lokalien in dem Augenblicke, als man noch glaubte, daß die Verwaltung der Waaren-Niederlage schon von vorne herein durch die Stadt geschehen werde, ganz nach den Wünschen und Angaben der mit der Organisation des HauptAmtes commitirten Steuer Behörde, mit großem KostenAufwande eingerichtet worden, und es daher für die Stadt, wie der Herr Provinzial-Steuer-Director gewiss nicht verkennen werde, nur schmerzlich sein könne, durch die neue Einrichtung zu einer nochmaligen ansehnlichen Ausgabe übergehen zu müssen.
Wenn der Stadt Neuhs billig die Anerkennung nicht versagt werden wird, daß sie die Gründung des Hauptsteuer-Amtes mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln nach Kräften gefördert hat, und den dieserhalb an sie gerichteten Anforderungen und Wünschen stets mit Bereitwilligkeit entgegengekommen ist, so will der Stadtrath, um noch einen fernere Beweis seiner willfährigen Mitwirkung für das steueramtliche Interesse zu geben, auch bei der vorliegenden Frage sich nicht ungeneigt finden lassen, den Wünschen des Herrn Provinzial-Steuer-Director zu entsprechen, und sohin das jetzt von dem Krahnenmeister Marx bewohnte Gebäude zum Geschäfts Lokale des Haupt-Amtes im nächsten Jahre einrichten zu lassen, und herzugeben, falls die Steuer-Verwaltung ihrerseits geneigt wäre, das jetzt vom Haupt- Amte eingenommene Gebäude in der Quirinsstraße, nebst dem dahinter gelegenen Garten, wieder zur freien Disposition der Stadt zu stellen, welche dasselbe demnach zu städtischen, namentlich zu nöthigen Schulzwecken benutzen würde.
actum utsupra
In Berücksichtigung, daß die für jeden der drei städtischen Feldhüter Cremer, Quadt und Muckenhaupt etatsmäßig bewilligte Entschädigung für Kleidung im Betrage von 15 Thlr. jährlich zu den nöthigen Anschaffungen nicht ausreichen, nahm der Stadtrath auf die Eingabe jener Offizianten vom 11. dieses Monats Veranlassung, die gedachte Entschädigung von 1845 an für jeden Feldhüter auf zwanzig Thaler festzustellen.
actum utsupra
Der vorsitzende Bürgermeister machte den heute versammelten Stadtrath mit dem Inhalte der landräthlichen Verfügung vom 18. November courant N° 5782 bekannt, nach welcher es für angemessen erachtet wird, die städtische Oelmühle am Oberthore blos auf 24 Jahre zu verpachten, nicht aber solche zugleich alternative zur Veräußerung auszustellen, zumal die höhere Behörde in den Verkauf ansehnlicher GemeindeImmobilien nur unter sehr dringenden Umständen einwillige. Der Stadtrath bemerkte darauf, daß sonach die Verpachtung der Mühle auf 24 Jahre versuchsweise vorzunehmen sei.
actum utsupra
Nach Einsicht seines Berathungs-Protocolles vom 4. Sept. dieses Jahres durch welches unter anderm beschlossen wurde, daß denjenigen Eltern, welche 11/2 Thlr. und darunter an Classensteuer entrichten, ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre Kinder gegen das geringere monatliche Schulgeld von zwei Silbergroschen an dem Unterrichte in der Freischule Theil nehmen zu lassen, und nach fernerer Einsicht des Schreibens der hiesigen SchulCommission vom 3. Decbr. courant, wonach die Entrichtung des also normirten Schulgeldes für diejenigen dieser Eltern, welche mehr als ein Kind zu Freischule schicken, doch etwas beschwerlich falle.:
actum utsupra
Nachdem durch Verhandlung vom 30. November vorigen Jahres die
actum utsupra
Der Bürgermeister trug dem heute versammelten Stadtrath vor, daß die Anlage eines Ganges von Niedermendiger Platten durch den Revisionsschuppen nach dem Lagerhause am 11. Januar courant zum zweitenmale verdungen worden, dieselbe aber von den anwesenden Lizitanten nicht anders als zu fünfzehn Prozent über den Anschlag von 145 Thl 18 Silbergroschen 4 Pfennige habe übernommen werden wollen. Immittelst sei das Project entstanden, den ganzen Schuppen mit ausgesuchten Platten-Basalt Pflastersteinen zu bepflastern, wodurch nach einem Anschlage des Landbaumeister Oppermann zwar die etwas größere Ausgabe von überhaupt 210 Thlr. herbeigeführt würde, wogegen aber der Vortheil eintrete, daß auf diese Weise der ganze Raum des Schuppens eine den Zweck noch besser erreichende Pflasterdecke erhalte.
Nach Anhörung dieses Vortrages war der Stadtrath der Meinung, daß der Verding vom 11. Januar courant nicht zu genehmigen, und nun der Anlage der Ganges von Niedermendiger Platten ganz abzugehen sei, dagegen aber die Pflasterung des ganzen Schuppens mit ausgesuchten Platten-Basalt-Pflastersteinen nach dem Anschlage des Landbaumeister Oppermann, auf den Grund eines vorherigen öffentlichen Verdinges, zur Ausführung gebracht werden möge.
actum utsupra
Auf die Eingabe vom 21. Januar courant, in welcher der städtische Feldhüter Peter Quadt vorstellt, daß er bei einer ihm am 6. December vorigen Jahres unverschuldet betroffenen Feuersbrunst einen Theil seines Mobilars bis zum Werthe von 25 Thlr einzubußen das Unglück gehabt habe, und er sich von diesem für ihn schweren Verluste ohne fremde Hülfe nicht zu erholen vermöge, fand der Stadtrath sich bewogen, demselben als einem Gemeinde-Offizianten, dessem dienstliche Führung befriedige, eine Unterstützung von 12 Thlr aus der städtische Casse zu bewilligen.
actum utsupra
Nach Einsicht der Vorstellung des Schreiner Wilhelm Bracht aus Bendorf im Fürstenthum Waldeck vom 11. Decbr. 1844 gab der Stadtrath im Bezug auf den §. 8 des Gesetzes vom 31. Decbr. 1842 die Erklärung ab, wie seiner Seits nichts dagegen zu erinnern sei, daß dem x. Bracht die Naturalisations-Urkunde als Preußischer Unterthan ertheilt werde, und derselbe sich hier niederlasse, da er einen unbescholtenen Lebenswandel führe, hier ein Unterkommen gefunden habe, und sich und seine künftigen Angehörigen zu ernähren im Stande sein werde.
actum utsupra
Dem Vikar Schmeddinck zu Büderich wurde für die Ertheilung des Religions-Unterrichtes an der Schule zu Weihsenberg während des Jahres 1844 der auf die Gemeinde Neuhs fallende Antheil an der gewöhnlichen Renumeration mit zehn Thalern unter der wiederholten Bemerkung aus der städtischen Casse bewilligt, daß dieses Zugeständniß für die Folge keinen Anspruch auf ähnliche Bewilligung nach sich ziehen solle.
actum utsupra
Im Rückblick auf die Verhandlung vom 14. März vorigen Jahres beschloß der Stadtrath die vorläufigen Reise- Kosten der verschiedenen Deputirten in Eisenbahn- Angelegenheiten, welche nach der übergebenen Note des Kaufmann A. Simons 55 Thaler 22 Silbergroschen 6 Pfennige betragen, zur Hälfte - also mit 27 Thl. 26 Sgr. 3 [Zeichen] auf die städtische Casse zu übernehmen.
Actum utsupra
Mit den höhere Bestimmungen über die Einführung gymnastischer Übungen an dem hiesigen Progymnasium bekannt gemacht, und von der Nützlichkeit derselben auch selbst durchdrungen, gab der Stadtrath gerne seine Zustimmung dazu, daß die erforderlichen Gerüste, nach der Kosten-Berechnung des Baumeister Thomas zu 114 Thaler 24 Silbergroschen veranschlagt, auf städtische Rechnung durch einen tüchtigen Werkmeister, ohne öffentlichen Verding angefertigt werden. Ebenso genehmigte der Stadtrath, daß ein geeigneter Platz zur Anlage der Turnschule gegen angemessene Miethe auf städtische Kosten angepachtet werde.
actum utsupra
Der Stadtrath nahm heute Einsicht von dem RegiminalRescripte vom 13 Decbr 1844 I. S. III N° 7873, in welcher Königlich Hochlöbliche Regierung die Erwartung ausspricht, daß die Stadt Neuhs den bei dem Bau der Verbindungsstraße von Bergheim nach Neuhs betheiligten unbemittelten Gemeinden mit einer angemessenen Beihülfe entgegenkommen werde. Zugleich wurde dem Stadtrath von den über diesen Gegenstand früher gepflogenen Verhandlungen, so wie von den in neuerer Zeit eingegangenen Vorstellungen der Besitzer des Gutes Eppinghoven, verschiedener Bewohner der Dorfschaften Hoisten und Weckhoven, und des Mühlen-Eigenthümer B. Cürten zu Erprath ausführliche Mittheilung gegeben.
Nach Prüfung aller dieser Verhandlungen erklärte der Stadtrath
Da nun zwei Richtungen, die eine von Gohr über Hosten und Weckhoven, die andere über Neukirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven in Vorschlag gebracht seien, so liege es offenbar im Interesse der Stadt Neuhs, daß die letztere Richtung angenommen werde, da diese eine mit überwiegende Zahl fruchtreicher und bevölkerter Gemeinde in den Bereich der neuen Wege-Verbindung ziehe, während jene über Hosten und Weckhoven nur zwei unansehnliche, weder durch ihre Population noch durch ihre Production ausgezeichneten Gemeinden derselben zuführen würde, diese außerdem aber noch durch einen nicht sehr kostspieligen Wegebau an die über Neukirchen projectirte Straße sich leicht anschließen können.
Von der obigen Betrachtung ausgehend spricht der Stadtrath demnach hierdurch seine Bereitwilligkeit aus, den bei jenem Straßenbau betheiligten unbemittelten Gemeinde mit einem Zuschuße von tausend Thalern aus detr städtischen Casse zu Hülfe zu kommen, indem er diese Bewilligung jedoch ausdrücklich von der Bedingung abhängig macht, daß der neueun Straße von Gohr aus die für das diesseitige Interesse weit vortheilhaftere, und also auch nur das große Opfer lohnende Richtung über Neukirchen, Wehl, Speck und Eppinghoven gegeben werde.
Schließlich szellte der Stadtrath noch den Vorbehalt auf, daß die wirkliche Auszalung des bewilligten Zuschußes erst dann erfolge, wenn der Straßenbau in der angedeuteten Richtung so weit vorgeschritten sei, daß die gänzliche Vollendung keinem Bedenken mehr unterliege.
actum utsupra
Nach dem Vortrage des Bürgermeisters, und nach Anhörung eines aus seiner Mitte gewählten Comité's genehmigte der Stadtrath, daß die städtische Oelmühle am Oberthore, welche schon zweimal ohne günstigen Erfolg öffentlich zur Verpachtung ausgestellt worden, dem hiesigen Handlungshause Heinrich Thywihsen & Sohn, aber nur auf neun Jahre, nämlich vom 23. September 1845 bis zum 22. September 1854, gegen eine jährliche Miethe von 460 Thl unter der nachgegebenen Bedingung unter der Hand verpachtet werde, daß das gedachte Handlungshaus der Verpflichtung entbunden sei, die in dem Inventar vom 25. April 1827 aufgenommenen, nun in dessen Eigenthum übergehenden Gegenstände bei dem Schlusse der Pachtung wieder zurückzugeben, wogegen dasselbe sich jedoch verbindlich zu machen hat, die in der Aufstellung vom 11. März courant verzeichneten, zu einem ungefähren Werthe von 325 Thl 22 Silbergroschen angeschlagenen Gegenstände in der Mühle auf eigene Kosten anzulegen, und nach Ablauf der neuen Pachtung, ohne Anspruch auf irgend eine Vergütigung in derselben zu belassen.
Actum utsupra
Das mit landrätlicher Randverfügung vom 25. Februar courant dem hiesigen Bürgermeisteramte zugestellte Schreiben des Herrn Landrath von der Straeten zu Gladbach vom 29. Januar courant, wodurch zum Ausbau des CommunalPolizeiweges von Neuhs nach Gladbach für die Gemeinde Kleinenbroich eine Beihülfe Seitens der Stadt Neuhs nachgesucht wird, wurde dem Stadtrath heute zur Äußerung vorgelegt. Wie sehr der vollständige Ausbau dieses für die sämmtlichen betheiligten Gemeinden gleich nützlichen Weges auch hier lebhaft gewünscht wird, so muß der Stadtrath doch bedauern, die erbetene Beihülfe nicht bewilligen zu können, da die Stadt Neuhs schon den Ausgangspunkt dieses Weges von hier bis an die Grenze der Bürgermeisterei Büttgen mit bedeutendem Kosten-Aufwande gebaut hat, und ihre disponiblen Mittel auch anderweit für den Wegebau und sonstige dringende Zwecke in Anspruch genommen werden.
Actum utsupra
In Rücksicht auf die langen Dienstjahre des seit 1807 an dem hiesigen Progymnasium angestellten Lehrer Joseph Berghoff fand der Stadtrath, nach Einsicht der Vorstellung desselben vom 13. dieses Monats sich bewogen, die Besoldung des gedachten Lehrers vom 1. Januar courant an, jener seiner übrigen Collegen gleich zu stellen, und solche mit Auschluß der nun wegfallenden bisherigen Gratification von 50 Thl auf überhaupt 460 Thl zu fixiren. Es wurde daran die Bedingung geknüpft, daß der x[erwähnte] Berghoff zur Haltung des sogenannten Silentiums vor wie nach verbunden bleibe, und dafür weder eine besondere Remuneration, noch eine Verminderung seiner berufsmäßigen Unterrichtsstunden in Anspruch nehmen könne.
Actum utsupra
Auf den Antrag der Seiler Peter Wilhelm Frey, Joseph Knippel und Martin Frey, daß ihnen in der hiesigen Promenade zwischen dem Zoll und Hammthore, und zwar unten an der Erft Seilerplätze zur Ausübung ihres Geschäftes gegen angemessene jährliche Miethe überlassen werden mögen, konnte vom Stadtrath nicht eingegangen werden, da die bezeichnete Stelle sich, ohne den offentlichen Spaziergängen Eintrag zu thun, für jenen Zwecke nicht benutzen lasse.
Actum utsupra
Bei heutiger Versammlung theilte Bürgermeister dem Stadtrathe dasjenige mit, was er über die Schließung des linkseitigen Strom-Armes an der OelgangsInsel unterm 17. Januar dieses Jahres ferner an die Oberbehörde berichtet, und darauf mittelst Rescriptes vom 3. Februar I S.III N° 477 von königlicher Regierung als Antwort erhalten haben. Der Stadtrath ist ganz damit einverstanden, daß vorerst ein Anschlag über diejenigen Kosten aufgenommen werde, welche die Herstellung des Wasserstandes in dem Erft- Canale auf die frühere Höhe erfordern, wonach sodann die weitere Schritte bei den Königlichen Ministerien zu unternehmen seien.
Actum utsupra
Der Stadtrath nahm heute von demjenigen Schreiben Kenntniß, welches der Herr Geheime-Ober-Finanzrath und Provinzial-Steuer-Director Helmentag in Bezug auf die gewünschte Verlegung der hiesigen Haupt- Steuer-Amts-Localien unterm 15. Februar dieses Jahres an die diesseitige Landräthliche Behörde gerichtet hat.
Nach ausführlicher Besprechung des Gegenstandes äußerte der Stadrath zunächst, daß nach den von des Königs-Majestät an die Errichtung des HauptsteuerAmtes geknüpften Bedingungen die Stadt nur zur Her-
Von den Wünschen des Herrn Provinzial-SteuerDirectors nun näher unterrichtet, und stets bereit, das Imteresse der Steuer Verwaltung nach Kräften zu fördern, und derselben mit den möglichen Erleichterungen an die Hand zu gehen, sprach der Stadtrath indessen seine Bereitwilligkeit aus, auch bei statt findender Einrichtung der Krahnenmeister-Wohnung zum Hauptsteuer Amtes-Locale das jetzt von diesem eingenommene städtische Haus in der Quirinusstraße fortwährend in den obere Etagen zur Wohnung für den Ober-Inspector dienen zu lassen, wenn
1.) nach der bereits erfolgten Zusage des Herrn Provinzial-Steuer-Director die Einrichtungskosten des Krahnenmeister-Hauses für die Hauptamtlichen Bureaus aus der Staats-Casse bestritten werden, und der Staat durch die Übernahme jener Kosten weder auf das Eigenthum des Hauses, noch auf irgendeine Entschädigung für denjenigen Fall Anspruch erlange, daß das fragliche Gebäude in der Zukunft für die Zwecke des Hauptsteueramtes nicht mehr gebraucht werden möchte.
2°, der Staat auch die untere Räume des jetzigen Hauptsteueramtes durch Wegnahme des Cassengewölbes auf seine Kosten wieder in den früheren wohnlichen Zustand setzen lasse;
3., die Stadt nicht verpflichtet gehalten werde, dem Ober-Inspector anderweite Lokalien für Pferdestall und
4., der Stadt freigestellt bleibe, die disponibel werdenden Räume in dem Erdgeschoß des jetzigen HauptSteuer Amt Gebäudes nicht nur durch den Krahnenmeister, sondern statt desselben auch durch jede andre ordentliche und anständige Familie bewohnen zu lassen, und endlich
5., für den Fall, daß der einen Theil der 3. Etage jetzt bewohnende Hauptsteueramts-Aufseher diese Wohnung nicht mehr in der Folge benutzen möchte, diese der Stadt mit der bei 4 ausgedrückten Befugniß wieder zu seiner Disposition gestellt werde.
Da diese Bedingungen nur auf Billigkeit beruhen, so zweifelt det Stadtrath nicht, daß solche dem Herrn Provinzial-Steuer-Director genehm sein werden.
Actum utsupra
Auf die Bemerkung des Bürgermeisters, daß alle Einleitungen getroffen seien, um nächstens mit dem Turn-Unterrichte für die Schüler des hiesigen Progymnasium den Anfang zu machen, daß aber auf dem Turnplatze noch die Errichtung eines kleinen Häuschen nöthig erscheine, sowohl um die Utensilein aufzubewahren, als auch um den Schülern bei etwa plötzlich eintretenden Regen zum Aufenthalte zu dienen, beschloß der Stadtrath, daß ein solches steinernes Häuschen, wie dasselbe von dem Baumeister Thomas zu 113 Thl 3 Silbergroschen 9 Pfennige veranschlagt sei, auf städtische Kosten gebaut werden möge.
Da der Bau, seiner Unerheblichkeit halber, zum öffentlichen Verdinge sich nicht wohl eignet, und dadurch auch ein der Sache nachtheiligen Aufenthalt entstehen würde, so autorisiert der Stadtrath den Bürgermeister, die Arbeit unter Leitung und Beaufsichtigung des Baumeisters Thomas in Rechnung ausführen zu lassen.
Actum utsupra
Nach geschehener Berathung über das an die hiesige Landräthliche Behörde gerichtete Schreiben des Herrn Geheimen Ober-Finanzrathes und Provinzial-Steuer- Director Helmentag vom 2. April courant N° 6749 bedauert der Stadtrath die Erklärung abgeben zu müssen, daß er auf den Bau eines Pferdestalles und einer WagenRemise für den Haupt-Amtsdirigenten, sofern solcher auf städtische Kosten bewirkt werden solle, nicht eingehen könne, indem diese Localien den jetzigen Gebäulichkeiten für die Zukunft keine höhere Werth verleihen, und dadurch ein verhältnißmäßig großer Kosten-Aufwand entstehen werde.
Zu der Einsicht des Herrn Provinzial-SteuerDirectors vertrauend, daß dieselbe bei der von der Stadt für das Steuer-Interesse stets bethätigten bereitwilligen Mitwirkung die vorliegende Ablehnung in dem Kosten-Punkte begründet finden werde, ist der Stadtrath doch gerne erbötig, den zum Bau des Stalles und der Wagen-Remise erforderlichen Gartenraum zu jenem Zwecke herzugeben, wenn die SteuerVerwaltung die Ausführung auf eigene Rechnung übernehmen will, und die für die jetzige Wohnung des Hauptamts-Dirigenten bestehende billige Miethe von 80 Thl deshalb nicht verkürzt wird.
Actum utsupra
Nach Einsicht hoher RegierungsVerfügung vom 20. März courant I S. III N° 1895, und des §. 169 der allgemeinen GewerbeOrdnung vom 17. Januar courant erkennt der Stadtrath es als sehr zweckmäßig, daß für die hier am Orte beschäftigten Gesellen und Gehülfen die Verpflichtung festgestellt werde, einer zu bildenden Krankenlade beizutreten, indem ihnen dadurch im Falle vor kommenden Krankheit eine gehörige Pflege gesichert werde.
Da nun für die hiesige Stadt zu einer derartigen Krankenlade, welche auch auf die Theilnahme der Handwerksgesellen berechnet ist, schon im September vorigen Jahres das Statut entworfen worden, so spricht der Stadtrath auf den Grund der oben bezogenen gesetzlichen Bestimmung hierdurch aus, daß alle in der Bürgermeisterei Neuhs beschäftigten Gesellen und Gehülfen gehalten sein sollen, sich der erwähnten allgemeinen Krankenlade, so bald dieselbe in's Leben tritt, als Theilnehmer anzuschließen.
Actum utsupra
Dem heute versammelten Stadtrathe trug der Bürgermeister vor, daß durch die jüngste Überschwemmung eine ansehnliche Strecke der städtischen Wiesen theils mit Lehmgrund, theils auch mit sandigem Lett dergestalt überzogen worden, daß mehre Grundstücke in diesem Jahre nichts einbringen würden, wenn man nicht die auch in frühere Überschwemmungs-Jahren beobachtete Vorsicht gebrauche, solche zuvor mit Hafer und Grassammen neuerdings zu besäen, respective den Boden durch Eggen aufzulockern, und denselben auf diese Weise ertragbar zu machen.
Der Stadtrath erkannte die absolute Nothwendigkeit dieser Anordnung sowohl als die große Dringlichkeit derselben bei der bereits vorgerückten Jahreszeit, und autorisirte demnach den Bürgermeister unter Beirath und Mitwirkung der sachkundigen Mitglieder Jacob Esser, Peter Schuhmacher, Johann Peter Kallen und Arnold Tillmann das Besäen und Eggen der überzogenen Stücke alsobald auf städtische Rechnung vornehmen zu lassen.
Actum utsupra
Unter den verschiedenen Bewerbern um die erledigte dritte Feldhüterstelle hierselbst hielt der Stadtrath den Michael Kemmerling von hier zur Bekleidung dieser Stelle am geeignetesten, und es wird derselbe Königlich Hochlöblicher Regierung in dieser Eigenschaft demnach vorgeschlagen. Einstweilen möge der x [erwähnte] Kemmerling jedoch nur auf ein Jahr versuchsweise vorgeschlagen werden.
Actum utsupra
Nach dem Vorschlage der Schul-Commission vom 7. dieses Monats bestimmte der Stadtrath die Schüler des hiesigen Collegium: Leopold Korten, Joseph Meuter, Ernst von Schwedler, Wilhelm Hubert Wingerath, Theodor Kemmerich, und Wilhelm Gustav Hülstrung als solche, denen für das laufende Semester die Befreiung vom Schulgelde zu Theil wird.
Actum utsupra
Nachdem in Folge der letzten Überschwemmungen Seitens mehrer städtischen Pächter verschiedene Gesuche um Entbindung von der Pacht, respective um zu gewährenden Pacht-Nachlaß eingekommen, erwählte der Stadrath aus seiner Mitte die Herren Jacob Esser, Peter Schumacher, Johann Peter Kallen, Franz Gerhard Rottels, und Arnold Tillmann um mit dem Bürgermeister diese Anträge zu untersuchen und zu begutachten.
Actum utsupra
Zur Herstellung einer neuen bleiernen Pumpe mit gußeiserner Säule wurde der Nachbarschaft im Glockhammer auf die Vorstellung vom 3. März courant
Actum utsupra
Der Stadtrath findet den Pachtzins von Zwanzig Thalern für den zur Turn-Anstalt eingeräumten Hospital-Garten zwischen Zoll- und Hammthor angemessen, und ertheilt dem unterm 23. April courant zwischen der Hospital-Commission und dem Bürgermeisteramte dieserhalb abgeschlossenen Pachtvertrage auch seiner Seits die Zustimmung.
Actum utsupra
Über eine vorzunehmende Reparatur an der Facade des hiesigen Progymnasium wurde ein Kosten-An schlag im Betrage von 64 Thalern 1 Silbergroschen dem Stadtrathe vorgelegt, welcher, da die Arbeit dringend ist, und die gewöhnlichen Mittel dazu nicht ausreichen, die Ausführung aus dem Fond für Extraordinaria der Stadt-Casse beschloß, zugleich aber bestimmte, daß die Arbeit nicht durch öffentlichen Verding, sondern unter Aufsicht auf Rechnung bewerkstelligt werde.
Actum utsupra
Zur Anfertigung eines Gestelles für die Aufstellung der in der hiesigen Umgegend augegrabenen römischen Alterthümer, und zur Einrichtung eines Zimmers im Collegium für die Aufnahme derselben wurde auf den Antrag des Bürgermeisters ein Betrag von Zwanzig Thalern aus der städtischen Casse, und zwar aus dem Extraordinario bewilligt indem der gewöhnliche Unterhaltungsfond des Collegium für diese Ausgabe nicht hinreicht.
Actum utsupra
Auf den Grund des §.12 des Statuts der hiesigen Sparcasse wurde der aus der Mitte des Stadtraths bestellte bisherige Administrator Jacob Le Hann in dieser Eigenschaft für die nächstfolgenden zwei Jahre bestätigt, und als zweiter Administrator der Sparcasse- Jaco aus der Bürgerschaft der Kaufmann Arnold Simons für den gleichen Zeitraum gewählt.
Actum utsupra
Dem Leihhaus-Verwalter Rosellen wurde in Berücksichtigung der zur Zufriedenheit und mit umsichtiger Sorgfalt gehandhabten Geschäftsführung beim Leihhause sowohl als bei der Sparcasse gleichwie in den vorigen Jahren so auch für das abgelaufene Jahr 1844
Actum utsupra
Die beiden Kauf- respective Tauschverträge vom 23. April dieses Jahres wodurch die Stadt zu nothwendiger Rectification des Weges längst dem Erft-Ufer zwischen Hammund Niederthor
a., dem Mühlenbesitzer und Grundeigenthümer Heinrich Hoffmann hier einen Flächenraum von fünfzig Quadratfuß abtritt, dagegen von dessen Garten Lit. F N° 101 des GrundsteuerCatasters sieben Ruthen zehn Fuß Magdeburger-Maaßes gegen die Summe von achtzehn Thalern ankauft ;
b., dem Schuhmacher und Gartenbesitzer Johann Heinen diesem zehn Quadratfuß überläßt, und von dessen Garten F N°91 des Catasters eine Ruthe dreißig Fuß Magdeburger-Maaßes für den Betrag von drei Thalern acht Sgroschen vier Pfennigen eigenthümlich erwirbt,
wurde vom Stadtrath als vortheilhaft für das Gemeinde-Interesse genehmigt.
Actum utsupra
Es wurde heute der zwischen dem Bürgermeister Breuer, und dem Uhrmacher Franz Joseph Jansen abgeschlossene Miethvertrag vom 23. April courant, wodurch dieser der Stadt Neuhs zur Wohnung für den Oberlehrer Richen an der Mädchenschule 5 Zimmer und 1 Küche zum jährlichen Miethpreise von sieben
Actum utsupra
Mit dem in dem Berichte der Hospital-Commission vom 20. dieses Monats enthaltenen Antrage:
die Pacht eines Stück Ackerlandes von 5 Morgen 133 1/2 Ruthen Cölnisch, welches bis zum 11. November 1853 an den Ackerer Johann Hecker in Hamm zu 55 Thlr 17Silbergroschen 8 Pfennige verpachtet, bei der letzten Überschwemmungen aber ganz ausgetrieben und unbrauchbar geworden ist, aufzuheben, jenes Grundstück für Rechnung des Hospitales mit LuzernenKlee bestellen, und diesen zur Viehfütterung bei der Oekonomie benutzen zu lassen,
erklärte der Stadtrath sich vollkommen einverstanden.
Actum utsupra
Mit Rückblick auf den §.8 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Eigenschaft als Preusischer Unterthan x vom 31. December 1842 bemerkte der Stadtrath, wie er gegen die EAufnahme des bisherigen Königlich Baierischen Unterthanen Metzgerge- sell Joachim Alois Beger aus Amorbach in den diesseitigen Staaten-Verband nichts zu erinnern finde, vielmehr darin einwillige, daß ihm die Naturalisations-Urkunde als Preußischer Unterthan ertheilt werde, und er sich hier niederlasse, indem derselbe von unbescholtenem Lebenswandel sei, in hiesiger Stadt ein Unterkommen gefunden, und sich und seine künftigen Angehörigen zu ernähren im Stande sein werde.
Actum utsupra
Da der Gärtner Johann Hamscher aus Hangenweis- heim im Großherzogthum Hessen, welcher die Eigenschaft als Preußischer Unterthan zu erwerben und sich in diesseitiger Bürgermeisterei niederzulassen gedenkt, hier ein Unterkommen gefunden, sich und seine künftigen Angehörigen zu ernähren im Stande ist, und einen unbescholtenen Lebenswandel führt, so hat der Stadtrath in Bezug auf den §.8 des Gesetzes vom 31. December 1842 nichts zu erinnern, daß demselben die erbetene Naturalisations-Urkunde ertheilt werde.
Actum utsupra
Nach Einsicht der Randverfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 14. dieses Monats I S. III N° 3042, und der dieselbe begleitenden Verhandlungen erklärte der Stadtrath sich in Modification seines Beschlusses vom 17. März courant hierdurch bereit, zur Förderung des Communalwegebaues zwischen Neuhs und Gladbach in der Art mitzuwirken, daß er der Gemeinde Büttgen die dreijährigen Zinsen für das innerhalb dieser Bürgermeisterei noch aufzubringende Bau-Capital von 1640 Thlr bewillige. Die Aufsprechung des Capitales selbst sei dagegen der Gemeinde Büttgen zu überlassen, wie denn auch die gegenwärtige Bewilligung nur dann in Wirkung treten soll, wenn nicht nur Büttgen, sondern auch die Gemeinden Kleinenbroich, Corschenbroich und Gladbach sofort den Ausbau des fraglichen Communalweges nach den bestehenden Bau-Vorschriften sofort den Ausbau angreifen und für den unausgesetzten Betrieb desselben sichere Gewähr geben.
Als Deputirte der Stadt Neuhs, um der anzuordnenden Versammlung Behufs-Vereinbarung über den sofortigen Ausbau des ganzen Weges zwischen Neuhs und Gladbach beizuwohnen, und die desfallsigen Beschlüsse zu vollziehen, wurden außer
Actum utsupra
Der Stadtrath nahm heute die Revision der von dem Verwalter Rosellen gelegten Rechnung des hiesigen Leihhauses pro 1844 vor, welche demnach mit nachfolgenden Erläuterungen begleitet würde:
Die Rechnung des Jahres 1843 ist durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 7. October 1844 I S. II A 10714 für richtig angenommen worden, und es sind die darüber gezogenen Notaten erledigt, respective bei Aufstellung der Rechnung pro 1844 beachtet. Unter Abtjeilung A findet sich der Bestand im Betrage von 273 Thalern 25 Silbergroschen 2 Pfennige richtig vereinnahmt.
Defecte (Lit. B) sind nicht zu verrechnen gewesen.
Die nach der Rechnung pro 1843 in Rest gebliebene Summe an noch zu erstattenden Vorschüssen von eingelösten und verkauften Pfändern ist Abtheilung C mit 9354 Thlr 12 Sgr richtig zur Einnahme gebracht.
Für das Jahr 1844 hat an Schreib- und Taxationsgebühren, vide Tit. I Abth. D eine Einnahme nicht statt gehabt.
Bei den auf geführten laufenden Einnahmen des Tit. II. Zinsen im Betrage von 1210 Thlr 18 Sgr 8 ; Tit. III Überschüsse von den Verkäufen, betragend 146 Thlr 19 Sgr 3 Pfennige , und Tit. IV Verkaufskosten ad 14 Thlr 14 Sgr 11 Pennige fand sich Nichts zu erinnern, indem solche nach Vergleichung mit den Büchern sich als richtig herausstellten.
Tit. V In Gemäßheit hoher Regierungs-Verfügung
Tit. VI und VII. Für den Leihhaus-Betrieb wurden im Jahre 1844 bei der Sparcasse . . . . . . . 1700 Thlr .. - .. geliehen. Sodann gingenginngen bei der Leih-Anstalt für denselben Zweck .. . .. . . . . . 500 Thlr .. - .. ein, welche von dem neu ernannten Taxator des Leihhauses als Cautionssummen eingezahlt worden. Außer diesen beiden richtig vereinnahmten Kapitalbeträgen haben Negoziationen bei Privaten nicht stattgefunden. Die Forderung der Sparcasse belief sich am Schlusse des Jahres 1843 auf , , , . , . 4150 Thlr .. - .. hinzu obige . . . . . . . . . . . . 1700 Thlr .. - .. Summe 5850 Thlr .. - .. Durch die Leih. Anstalt werden dagegen im Laufe des Jahres 1844 restituirt . . . . . . . . . . . . . . . . .1300 Thlr .. - .. diese verschuldete daher Ende 1844 der Sparcasse noch . . . . . . . . . . . . . . . . 4550 Thlr .. - ..
Tit. VIII. Mit den Büchern übereinstimmend beträgt die Einnahme erstatteter Vorschüsse von eingelösten Pfändern 10344 Thlr 4 Sgr. Da die desfallsige Soll - Einnahme sich auf 19532 Thlr 26 Sgr beläuft, so verbleibt hierbei ein Einnahme-Rest von 9188 Thlr 22 Sgr, welcher als solcher für das laufende Jahr 1845 zu übernehmen ist.
Es ergibt sich die GesammtEinnahme einschließlich
An Vorschüssen und defecten Lit. A. und B ist Nichts zu berechnen.
Bei der Rechnung von 1843 war eine Rest-Ausgabe von überhaupt 7364 Thlr 4 Sgr 8 p verblieben wovon im Laufe des Jahres 1844 – 2514 Thlr 4 Sgr 8 p zum wirklichen Ausgabe gekommen sind, so daß die Rest-Soll-Ausgabe aus den Vorjahren am Schlusse des Jahres 1844 noch 4850 Thlr beträgt, wie in der Rechnung richtig angegeben.
Als neue Rest-Soll-Ausgaben kommen nur aus dem laufenden Jahre 1844 hinzu:
A., die von dem Leihhaus-Taxator Vetter baar gestellte Caution (vide pag. 15 Tit. IX a) ad . . . 500 Thlr .. - .. B., die zum Betrieb der Leih-Anstalt bei der Sparcasse negociirte Summe von . . . . . . . . . . . . 1700 Thlr .. - .. (vide Tit. IX b ) Zusammen . . . . . . . . . . . . . 2200 Thlr .. - .. Demgemäß stellt sich die Gesamtschuld des Leihhauses am Schlusse des Jahres 1844 auf 7050 Thlr , wovon nämlich
1., dem Rendanten Rosellen als Cautionsbetrag 2000 Thlr .. - .. 2., dem Taxator Mathias Joseph Vetter als desgl. .500 .. .. - .. 3., der Sparcasse als aufgenommene Capitalien 4550 .. .. - .. überhaupt also wie oben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7050 Thlr .. verschuldet werden.
Die Ausgaben unter Abtheilung D Tit. I 14 Thr 7 Silbergroschen 3 Pfennige an Kosten der Pfandverkäufe; Tit. II. 146 Thlr 19 Sgr 3 Pfennig Überschüssen von den verkauften Pfändern, und Tit. III. 717 Thlr 29 Sgr 6 Pfennig an Verwaltungskosten, gaben bei deren Prüfung, welche einzeln vorgenommen wurde, zu keinen Bemerkungen Anlaß..
Tit. IV & V. Gleichfalls wurden die hier verausgabten Zinsen von 136 Thlr 22 Sgr 1 Pfennig, respective von 232 Thlr4 5 Pfennig revidirt, und richtig befunden.
Tit. VI Durch die den Belegen zu N° 36 in Abschrift beigefügte Verfügung Königlicher Regierung vom 12. Juni 1844 I S. VI A. N° 6970 ist die hier geschehene Auszahlung einer Gratification von 150 Thlr an den Verwalter Rosellen genehmigt. Gegen die übrige Ausgabe des Tit. VI fand sich Nichts zu erinnern.
Tit. VIII Die Ausgabe angeleisteten Vorschüssen auf Pfänder beträgt in Übereinstimmung mit den Büchern 19532 Thlr 26 Sgr., welche hier richtig vorgetragen ist.
Tit. IX Diejenigen Capitalien, welche im laufenden Jahre 1844 zum Betrieb des Leihhauses negociirt worden, sind mit 220 Thlr hier als RestSoll-Ausgabe aufgeführt, da bis Ende 1844 eine Rückerstattung darauf nicht geschehen war. Confere §. 10 dieses Protocolles.
Sonach wurde die gesammte Ausgabe auf 23446 Thlr 4 Sgr 2 Pfennig, und der verbliebene Bestand auf 396 Thlr 18 Sgr, 9 Pfennig festgestellt.
Nach dem Resultat der Rechnung stellt sich das
Da weiter Nichts zu bemerken war, so wurde gegenwärtige Verhandlung geschlossen.
Actum utsupra
Es wurde vom Stadtrathe heute die Rechnung der hiesigen Sparcasse für das Jahr 1844 zur Revision genommen, womit derselbe nachstehende erläuternde Bemerkungen machte.
Gemäß Verfügung vom 30. Juli 1844, I. II A 6984 wurde die Rechnung des Jahres 1843 von Königlicher Regierung, welche bei Revision derselben zu keinen Ausstellungen Anlaß gefunden, als richtig bestätigt.
Der nach dem Abschluß pro 1843 verbliebene Bestand ist Lit. A mit 1276 Thlr 1 Sgr 8Pf richtig vereinnahmt.
Bei Abtheilung B Defecte ist Nichts zu verrechnen.
Tit. I Gleichlautend mit den Büchern betragen die Kapital-Einlagen des Jahres 1844 überhaupt 3537 Thlr. Behufs Gutschreibung auf die Capital-Beträge sind die bis zum Jahre 1844 den Einlegern gut kommenden und von denselben nicht erhobenen Zinsen mit 729 Thlr 8 Sgr 5 Pfennig hier in durchlaufende Einmahme gebracht. Beide Summen, welche zusammen 4260 Thlr 8 Sgr 5 Pfennig ausmachen, kommen Pag. 44 N°3 mit diesem Hauptbetrage nach Vorschrift wieder zur Soll-Ausgabe.
Tit. II. Den Ergebnissen der Rechnung pro 1843 zu Folge belief sich die Forderung von ausgeliehenen
Thl Sgr Pfennige a., an Private und Corporationen . . 19436 - 25 - 6 Im Laufe des Jahres 1844 wurden hierzu noch ferner ausgeliehen . . . . . . . . . . . 1500 - .. - .. Auf dieses Hauptquantum von . . . . . . . 20936 - 25 - 6 sind dagegen in genanntem Jahre erstattet worden . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1850 - .. - .. Es beträgt daher die Restforderung noch 19086 - 25 - 6 welche Summe pro 1845 als Soll-Einnahme vorzutragen bleibt; Thl
b., an die städtische Leihanstalt . . . . . . . 4150 - .. - .. von derselben wurden im Laufe des Jahres 1844 noch ferner negociirt . . . . . . . . . . 1700 - .. - .. auf welche Hauptsumme von . . . . . . . . 5850 - .. - .. dagegen erstattet wurden . . . . . . . . . . . 1300 - .. - .. so daß die Forderung an die Leih-Anstalt noch verbleibt auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4550 - .. - .. welche für das Jahr 1845 ebenfalls als Solleinnahme in Rechnung zu stellen ist.
Eine sorgfältige Prüfung dieser Resultate bestätigte dieselben als richtig.
Tit. III. Die Einnahme an Zinsen von ausgeliehenen Capitalien hat im Laufe des Jahres 1844 überhaupt 1116 Thlr 7 Silbergroschen 10 Pf betragen. Diese mit den Büchern genau übereinstimmende Summe findet sich hier richtig vorgetragen.
Tit. IV. An Gebühren für Bescheinigungs- Büchelchen sind 2 rf(?) 9 Sgr eingegangen, welche Einnahme geprüft und richtig befunden wurde.
Einschließlich des Bestandes aus 1843 stellt sich die
Gesammt-Einnahme hiernach auf 9804 Thl 26 Sgr 11 pf ; die ausgeliehenen Capitalien betragen 23636 Thl 25 Sgr 6 pf, und es beläuft sich den für das Jahr 1844 erzielte Zinsengewinnst nach vorheriger Prüfung (:vide die desfallsige Ermittelung Pag. 49 der Rechnung:) auf 297 Thl 17 Sgr 7 pf
Vorschüsse Lit. A und Guthaben Lit. B sind nicht zu berechnen.
Lit. C Tit. I. Der GewinnRest pro 1843 ad 1 Thl 1 Sgr 4 pf so wie der Gewinnst des Jahres 1844 ad 297 Thl 17 Sgr 7 pf sind hier zur Verausgabung an die Leih-Anstalt gekommen, um zu den General-Verwaltungs-Ausgaben beider Institute verwendet zu werden. Die genannten Beträge, zusammen eine Gewinnstsumme von 298 Thl 18 Sgr 11pf bildend, sind mit diesem Hauptquantum in der Leihhaus-Rechnung Lit. D Tit. V in Einnahme aufgeführt.
Tit. II . Mit Bezugnahme auf die in die Rechnung aufgenommene spezielle Zinsenberechnung sind die Zinsen von den in die Sparcasse eingelegten Kapitalien mit überhaupt 820 Thl 29 Sgr 3 pf richtig in Ausgabe gestellt. Hierunter sind 723 Thl 8 Sgr 5 pf an Zinsen begriffen, welche nicht erhoben worden, und dieserhalb der Vorschrift gemäß zu den Capitalien geschlagen worden. Solche figuriren daher auch nur als durchlaufende Ausgabe, indem dieselben Pag. 3 Behufs der Gutschreibung auf die betreffenden Capitalien wider in Einnahme verrechnet sind.
Tit. III. Bei Prüfung der Ausgaben dieses Titels fand sich Nichts zu erinnern, da dieselben mit den Büchern genau übereinstimmend waren, –
Tit. IV Unvorhergesehene Ausgaben sind nicht vorgekommen.
Die Gesammt-Ausgabe beträgt demnach 8293 Thl 6 Sgr 5 pf, und es ergiebt sich bei Vergleichung der Einnahme mit der Ausgabe ein baarer Bestand von 1511 Thl 20 Sgr 6 pf, welche pro 1845 gehörig vereinnahmt worden, und zur Bestreitung der vorkommenden Ausgabem nöthig war.
Die Sparcasse hatte am Schlusse des Jahres 1844 überhaupt einen Betrag von 25148 Thl 16 Sgr zu zahlen, dagegen von den verschiedenen Debitoren einzuziehen 23636 Thl 25 Sgr 6 pf, so daß unter Berechnung des Bestandes ad 1511 Thl 20 Sgr 6 pf Activa und Pahsiva sich ganz gleich kommen.
Ein Mehres fand sich nicht zu erinnern, weshalb gegenwärtige Verhandlung geschlossen wurde.
Actum utsupra
Zur Untersuchung der Verhältnisse wegen Wiederherstellung der Pferdetränke am Hammthore wurde vom Stadtrath eine aus den Mitgliedern Johann Baptist Ibels Conrad Rheindorf Peter Reinartz, Adolph Linden und Johann Peter Kallen bestehende Commission gewählt, welche sich an Ort und Stelle begeben, und über das Resultat ihrer Besprechungen und Vorschläge in einer der nächsten Sitzungen Vortrag erstatten möge, worauf der Stadtrath sich sodann die weitere Beschließung vorbehält. –
Actum utsupra
Der Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, daß die Pacht der städtischen Windmühle mit dem 7. December dieses Jahres zu Ende gehe, und es daher an der Zeit sei, über die künftige Benutzung derselben einen Beschließung zu nehmen.
Wie der Stadtrath aus eigener Wahrnehmung weiß, ist die Mühle, obgleich verpachtet von dem Pächter im Laufe der zwölf Pachtjahre nur einmal für
Der Stadtrath ist demnach der Meinung, daß von der Verpachtung der Windmühle Abstand zu nehmen, und in der Folge eine etwa sich günstig darbietende Gelegenheit abzuwarten sei, wo von derselben ein angemessener Gebrauch im Nutzen der Stadt gemacht werden könne. Für jetzt aber sei dazu noch keine Aussicht vorhanden.
Wenn inzwischen nun der Pächter der Mühle vertragsmäßig solche im frühere Zustande zurückzuliefern habe, die desfalls aufgehenden Kosten jedoch ganz zwecklos würden verwendet werden, da die Mühle einstweilen nicht zur Verpachtung kommen solle, so war die fernere Meinung des Stadtrathes, daß mit dem bisherigen Pächter ein Übereinkommen zu versuchen sei, welche Vergütigung er an die Stadt zu leisten sich entschließen wolle, wenn er nun der Verbindlichkeit, die Mühle wieder in die frühere Beschaffenheit zu setzen, entbunden werde. Mit dem Versuche einer desfallsigen Übereinkunft wurde der Bürgermeister Breuer beauftragt, welcher dann später über den Erfolg dem Stadtrathe weitere Mittheilung machen werde.
Actum utsupra
Nach Einsicht der Eingabe des Director Meis vom 22. April courant, und mit Rückblick auf seine Berathung vom 15. Mai 1844 kann der Stadtrath sich nicht bewogen finden, die Befreiung der Söhne der Lehrer vom Schulgelde als Grundsatz auszusprechen. Sollte dagegen ein Lehrer in der Lage sein, daß er seiner Verhältnisse wegen auf eine derartige Begünstigung mit Recht Anspruch machen könne, so möge es demselben
Actum utsupra
Dem Antrage der aus seiner Mitte gewählten Commission vom 10. vorigen Monats in allen Theilen beitretend, genehmigte der heute versammelte Stadtrath, daß die Pachtung von 18 Morgen Ackerland der ehemaligen Schaafweide, welche an Heinrich Bender & Consorten zu 126 Thl 10 Silbergroschen unterm 20. April 1843 verpachtet worden, wegen gänzlicher Übersandung und Verderbniß in Folge der jüngsten Überschwemmung aufgelöst, und eine neue Verpachtung derselben unter dem Bedinge vorgenommen werde, daß das fragliche Grundstück nicht ferner als Ackerland benutzt werde, sondern mit Auschluß anderweiter Bewirthschaftung blos mit Luzerner Klee besäen sei, indem dadurch der Boden mehr an Festigkeit gewinne, und gegen spätere Übersandungen der übrigen städtischen Grundstücke Vorbeugung geschehe.
Gleichzeitig genehmigte der Stadtrath die in diesem Sinne am 23. Mai courant bereits stattgehabte Verpachtung, nach welcher jene 18 Morgen an Lorenz Gervers & Consorten zu einer jährlichen Pacht von 57 Thl 5 Sgr verpachtet worden, und also gegen den frühere Ertrag ein Ausfall von 69 Thl 5 Sgr entsteht.
Actum utsupra
Der Nachbarschaft auf der Michelstraße wurde zu den Kosten der neu/errichteten Pumpe auf
Actum utsupra
Der Stadtrath nahm heute die Revision der von dem Rentmeister Holter gelegten städtischen Rechnung vom Jahre 1844 vor, nachdem derselbe zuvor nach Inhalt hoher Regierungs Verfügung vom 7. september 1837 I S. II N° 9949 in der Person des Stadtrathes Dr. Rheindorf einen Vorsitzenden für dieses Geschäft gewählt hatte. Es fand sich dabei Nachstehendes zu bemerken und zu erläutern:
§. 1
Seite 4. Lit. A. der beim Final-Abschlusse pro 1843 ver-
Seite 4 Lit. B. an Resten aus den Vorjahren sind fortwährend diejenigen 67 Thl 25 Sgr aufgeführt, welche von Theodor Berns, modo dessen Wittwe von frühere Pachtgeldern verschuldet werden, und mit Genehmigung Königlicher Regierung vom 30. Juli 1828 I S: II N° 6166 erst nach dem Tode dieser Wittwe eingezogen werden sollen. Für die Sicherheit dieses Rückstandes ist gehörige Hypothekar-Inscription genommen.
Seite 5 & 6 Tit. I Nach Abzug des Ausfalles, welcher durch die Ablöse zweier Grundrenten entstanden, fand sich die Einnahme an Grundgeld vollständig und richtig.
Seite 6 - 25. Tit. II Einnahme an bestimmten Einkünften von Patrimonial-Vermögen. Diese Einnahme wurde genau revidirt und mit den Belegen übereinstimmend gefunden. Die bei verschiedenen Artikeln erzielten Mehr-Einnahmen, so wie einige Ausfälle, welche sich ergeben, sind auf den Belegen respective in der Rechnung selbst, aufgeklärt und erläutert weshalb der Stadtrath, um Wiederholungen zu vermeiden, hierauf Bezug nimmt. Hinsichtlich der bei Tit. II verbliebenen Reste von 164 Thl 5 Sgr wurde bemerkt, wie dem Rendanten die möglichst schleunige Beitreibung derselben unter der Maaßgabe anzuempfehlen sei, daß diejenigen Reste, über deren Unbeibringlichkeit sich derselbe, nach vorher angewandten gehörigen Mittel, nicht auszuweisen vermöge, ihm zu Last gestellt werden würden.
Seite 26- 34 Tit. III Art 1. GrasVerkauf. Der Ertrag des städtischen Grases hat überhaupt die ansehnliche Einnahme von 8590 Thl, mithin 1590 Thl über das Etatsquantum von 7000 Thl geliefert, welches Ergebniß bei Revision mit den Belegen genau übereinstimmend und sonach richtig gefunden wurde. Die hierbei in Rest verbliebene 241 Thl 2 Sgr anlangend, widerholte der Stadtrath die Bemerkung, daß der Rendant anzuweisen sei, die Einziehung nachdrücklich zu bewirken,
Seite 34-37. Titel III Art. 2-6. Die übrigen Einnahmen des Titels. III wurden genau revidirt, wobei sich ergab, daß dieselben sämmtlich richtig, und durch die zum Grunde liegenden Belege justifizirt sind.
Bei Titel III stellt sich überhaupt die erfreuliche Mehreinnahme von 2294 Thalern 28 Silbergroschen 9 Pfennige heraus, während der dabei vorkommende Ausfall nur 10 Thl 15 Sgr betragt
Seite 37-39. Titel IV und V. Die ZinsenEinnahme so wie die Einnahme der Communalsteuer waren richtig, und boten zu Keinen Bemerkungen anlaß.
Seite 39-bis 44. TitelIVI. Verschiedene aus extraordinaire Einnahmen.
Alle diese Einnahmen sind vom Stadtrathe geprüft, und richtig befunden worden.
Die nach Belag 234/236 und 237 vereinnahmten 2000 Thl, welche zur Bestreitung laufender Bedürfnisse bei ermangelndem Bestande, mit Genehmigung Königlicher Regierung vom 27. Juni 1844 I S. II A 8177 aufgenommen worden, sind gemäß Belag 1837 Pag. 140, und Belag 1840/1841 Pag. 141 gegenwärtiger Rechnung wieder zurückerstattet.
Ad Belag 240/242, 243/244, 245/246 und 248/249 wird bemerkt daß die hier zur Einnahme gekommenen Rentablösegelder und Kaufpreise sämmtlich bei dem Ankaufe eines Hauses zu Heerdt, welches nach Belag 993 zur Rechnung pro 1842 überhaupt 705 Thl 25 Sg gekostet, verwendet worden sind.
Bei den durch die Belege gegebenen Erläuterungen fand der Stadtrath weitere Bemerkungen zu Titel 6 nicht zu machen.
Hiernach wurde die GesammtEinnahme auf 47029 Thl 7 Sgr 10 pf, und die in Rest gebliebene Summe auf 473 Thl 2 Sgr festgestellt, indem der Stadtrath gleichzeitig das vorschriftsmäßige Zeugniß ertheilte, daß außer den
Actum utsupra
Fortfahrend mit dem Revisions-Geschäfte prüfte der Stadtrath heute die Ausgabe, und machte dabei nachstehende Bemerkungen.
Seite 48-50 Titel I Verwaltungskosten. Bei dieser Ausgabe, welche sorgfältig geprüft wurde, fand sich Nichts zu erinnern. Die dabei vorkommende unbedeutende Mehr-Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thl 16 - .. - 8 ist durch die . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thl 31 - .. 10 betragende Ersparnisse gedeckt.
Seite 51-59 Titel II. Polizei-Auslagen. Hierbei ergiebt sich einschließlich der nach Belag 410 noch vorzunehmenden Verwendung eines Geschenkes der Aachen-Münchener-FeuerVersicherungs-Gesellschaft zur Verbesserung der Löschgeräthe von 100 Thl, überhaupt eine Mehr-Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Thl 9 Sg 1 pf wogegen aber die Ersparnisse . . .149 .. 26 .. 11 .. betragen, so daß nach Abzug der ersteren noch immer eine Ersparniß von . . .10 .. 17 .. 10 .. verbleibt, welches bei Berücksichtigung der Soll- Ausgabe jenes fraglichen Geschenkes (dasselbe ist vereinnahmt nach Belag 250/251) eigentlich aber noch 100 Thl mehr beträgt. Die verschiedenen Ausbgaben des Titel II wurden nach den Belegen genau revidirt und mit denselben übereinstimmend und überall richtig befunden.
Die Verwendung des erwähnten Geschenkes von 100 Thl, welches hier als Rest- Ausgabe berechnet ist, geschieht gegenwärtig durch Anschaffung von neuen Spritzen-Gestellen, Brand-Eimern u.s.w., womit der Stadtrath einverstanden ist, und worüber die Ausgaben in der Rechnung pro 1845 nachgewiesen werden. Zu 1844 konnten diese Gegenstände nicht fertig gestellt werden.
Seite 59-60 Titel III. Neuere und Abgaben, gab bei dessen Prüfung keinen Stoff zu Bemerkungen.
Seite 61-63 Titel IV. Zinsen von Gemeindeschulden. Die hier vorkommenden Ausgaben unterwarf der Stadtrath einer speziellen Revision, deren Resultat dieselben von der Richtigkeit der geschehenen Zinsenzahlungen überzeugte. Wie sich dabei eine Mehr-Ausgabe von 107 Thl 8 Silbergroschen 5 pfennige ergeben, ist auf den betreffenden Belegen erläutert, dieselben bestehen nämlich theils in Zinsen von einer am 1. Januar courant abgetragenen Rate von 2000 Thl des aus dem Unterstützungsfond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein aufgenommenen Kapitales zum Brücken- und Dammbau vor dem Hessenthore auf die Zeit vom 1. August 1844 bis zum Tage der Ablage gekommenen Rate des seiner Zeit für den Bau der Neuhs-Rheydter-Straße negoziirten Kapitales, vide Belag 533a und Belag 536a/538 [untergestellt] der Rechnung.
Seute 64-114. Titel V. Bau- und Unterhaltungskosten. Die Ausgaben dieses Titels wurden einzeln und mit besondere Sorgfalt geprüft, wobei der Stadtrath die Überzeugung erlangte, daß die Verwendung derselben überall nothwendig gewesen und im Interesse der Gemeinde geschehen ist.
Im Schluß-Resultat ergiebt sich dabei eine außeretatsmäßige Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . 3306 - .. - 2 welche nach Abzug der Ersparnisse von . . . . . 243 - 28 - .. sich eigentlich auf . . . . . . . . . . . . . 3062 - 2 - 2 stellt.
Es sind hierunter inzwischen nach Art.16 . . . 2679 - 14 - 7 Kosten der Einrichtung des hiesigen Haupt-zoll-Amtes einbegriffen, so daß die reine Etats-Überschreitung der Titel V nur . . . . . . 382 - 17 - 7 beträgt. Diese Mehr- Ausgabe sowohl als die vorgekommenen Kosten Ausgaben für die Einrichtung des Haupt-Zoll-Amtes welche bereits mittelst Regiminal-Rescriptes vom 7. April 1843 I S. II A 6605 höhere Orts genehmigt sind, wurden demnach vom Stadtrathe gutgeheißen, indem derselbe noch überhaupt bemerkt, daß die bei dem Titel V vorkommenden
Seite 115-116. Titel VI. Armenpflege. Hierbei war nur zu bemerken, daß der nach Belag 1427 an das Hospital gezalte außerordentliche Zuschuß von 500 Thl durch mehre bei der Hierherberufung von barmherzigen Schwestern zur Verwaltung des Hospitales, nöthig gewordenen Einrichtungen und Anschaffungen im Hospital-Gebäude veranlaßt, und die Auszahlung desselben durch die den Rechnungsbelegen in Abschrift beigefügte Verfügung vom 12. Juni 1844 I S: II A 4522 von Königlicher Regierung genehmigt worden ist.
Seite 116-128. Titel VII. Schul-Ausgaben. Durch die vorgeschriebenen Beweisstücke sind die unter diesem Titel aufgeführten Ausgaben überall gehörig justifizirt. Letztere fanden sich bei Prüfung richtig und wurden daher genehmigt. Bei denselben ergibt sich eine außeretatsmäßige Ausgabe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509 - 17 - 4 abzüglich der Ersparnisse von . . . . . . . . . . . , 113 - 8 - 7 aber nur eine eigentliche Mehr- Ausgabe von 396 - 8 - 9 . Hierunter sind begriffen a, 112 Thl 15 Sgr, welche dem am hiesigen Progymnasium und zwar für die beiden Realklassen angestellten Lehrer Dr. Ahn nach Belag 1459 - 1461 inclusiv mit Genehmigung Königlicher Regierung als MiethEntschädigung für die Zeit vom 1. October 1843 bis Ende December 1844 gezahlt worden, da demselben die ihm im Berufscheine zugesicherte Dienstwohnung nicht eingeräumt werden konnte, und b., 75 Thl, um welche die bisher 100 Thl betragende Remuneration des Kaplans Grün für die Ertheilung des Religions-Unterricht am Progymnasium mit Genehmigung der Oberbehörde erhöht worden, vide Belag 1472/1473 der Rechnung. Die übrigen Mehr-Ausgaben sind durch unaufschiebbare Dach- Rund sonstige Reparaturen an den Schul-
Die zur Begründung einer Verwahrschule für arme Kinder unter dem schulpflichtigen Alter (Artikel 29 Beleg 1711) disponibel gestellten 170 Thalern werden erst über einige Jahre zur bestimmungsmäßigen Verwendung gelangen, weshalb solche denn hier vorläufig richtig als Rest-Soll- Ausgabe verrechnet sind. Nach dem inzwischen bei Feststellung des städtischen Etats pro 1845, worin eine gleiche Summe für jenen Zweck bereit gestellt ist, von Königlicher Regierung monirt worden, wie diese Gelder bis zur wirklichen Verwendung bei der Bank in Cöln zu belegen seien, ist auf Veranlassung der städtischen Behörde der Betrag pro 1844 mit 170 Thl an die Bank zur Verzinsung eingesandt worden, worüber die Stadt- Casse nun mehr die Bank-Obligation Lit.a U N° 26126 de dato Berlin den 17. Februar 1845 besitzt. Dieses Verfahren erkannte auch der Stadtrath als zweckmäßig an, und erklärte sich somit völlig damit einverstanden.
Seite 129-130. Titel VIII. Kirchen-Ausgaben. Ad Artikel 1-3 war nichts zu bemerken. Ad Artikel 4. Ausgaben an die Bau-Casse für die Restauration an der Münsterkirche wird erläuternd bemerkt, daß die hier außeretatsmäßige verausgabten 5000 Thl diejenigen Summen bilden, welche nach Belag 229-231 in Abschlag auf das bei dem bergischen Schulfonds zu Düsseldorf für den gedachten Zweck negociirten Kapital von 12000 Thl erhoben worden.
Bei Artikel 5 sind nach Belag 1724/1726 und 1727/1728 110 Thl als abschlägliche Kosten eines Anbaues und verschiedener Reparaturen am Leichenhause außeretatsmäßig verausgabt. Die desfallsigen Arbeiten und die Bestreitung der desfallsigen Kosten dafür aus städtischer Kasse hat Königliche Regierung in der den Belegen beiliegenden abschriftlichen Verfügung vom 14. Juni 1844 I S. V 3811 genehmigt. Die Schlußzahlung wird in der Rechnung pro 1845 erscheinen.
Seite 131-155. Titel IX. Extraordinaire-Ausgaben. Den unter diesem Titel aufgeführten Ausgaben, welche überall durch Belege gehörig justifizirt sind, wurde vom Stadrathe bei der Revision einen ganz besondre Aufmerksamkeit gewidmet. Dieselben stellten sich als richtig
Nach Artikel 9 sollten etatsmäßig 1000 Thl aus der Stadt-Casse auf das zum Bau der Rheydter-Straße bei der hiesigen Spar-Casse negoziirte Kapital und nach Artikel 10 ebenfalls 1000 Thl auf das für die Einrichtung des HauptsteuerAmtes bei demselben institute aufgesprochene Capital, überhaupt also 2000 Thl zurückerstattet werden. Diese Restitution hat inzwischen im vorigen Jahre lediglich aus dem Grunde nicht stattfinden können, weil die Einrichtung des HauptZoll-Amtes, wofür überhaupt ein Capital von 8000 Thl aufgenommen, und wofür im Jahre 1843 schon 8366 Thl 25 Silbergroschen 8 pfennige an Kosten verausgabt worden, im vorigen Jahre noch eine fernere Auslage von 2679 Thl 14 Sgr 7 pf (vide Titel V Artikel 16) erfordert hat, welche im Etat nicht vorgesehen war, und daher aus den gewöhnlichen städtischen Mitteln bestritten werden mußte. Bei solchen Verhältnissen ließ der Stand der Kasse die Zurückerstattung der fraglichen 2000 Thl unmöglich zu, und wenn gleich die letztere Summe in der Rechnung unter Belag 1743 und 1744 vorläufig als Rest-Soll-Ausgabe verrechnet ist, so wird dieselbe pro 1845 doch als erspart vorgetragen werden müssen, da die im laufenden Jahre möglichen Rückerstattungen bereits im städtischen Etat pro 1845 aufgenommen sind. In einer besondere Verhandlung vom heutigen Tage hat der Stadtrath daher bereits darauf angetragen, daß Königlich Hochlöbliche Regierung die Ersparniß-Verrechnung jener 2000 Thl genehm halten möge.
Es fand sich weiter Nichts zu erinnern, weshalb die wirkliche Gesammt-Ausgabe auf 44240 Thl 16 Sgr 1 pf, die Rest-Soll-Ausgabe auf 2495 Thl und der verblieben Bestand auf 2788 Thl 21 Sgr 9 pf festgestellt wurde.
Actum utsupra
In Folge Rescriptes Königlich Hochlöblicher Regierung vom 26. Mai courant I S. III N°3157 unterwarf der Stadtrath die Statuten der hier projectirten allgemeinen Krankenlade einer nochmaligen Prüfung, um dieselben mit seinem Beschlusse vom 19. April courantin übereinstimmung zu bringen, nach welchem in Bezug auf den § 169 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar courant die hier am Orte beschäftigten Gesellen und Gehülfen verpflichtet sein sollen, dieser Krankenlade als Mitglieder beizutreten.
Jene Übereinstimmung dürfte nach dem Dafürhalten des Stadtrathes herbeigeführt sein, wenn dem §.10. des Statuts statt der jetzigen die folgende Fassung gegeben würde.
"Als Regel ist angenommen, daß von den hiesigen "Einwohnern nur Familien Väter dem Verein bei"treten können. Es soll denselben jedoch freistehen, auch "ihre über sechszehn Jahre alten Söhne, und sonstigen "männlichen Angehörigen, bei vorhandenen Qualifica"tion, Theil nehmen zu lassen, in welchem Falle jedoch "für jeden einzelnen derselben Einschreibegeld "und wöchentlicher Beitrag entrichtet werden müssen . "Eben so soll männlichen Dienstboten die Betheiligung unter "gleichen Bedingungen gestattet sein"
"Alle in der hiesigen Stadt beschäftigten Hand"werksgesellen und Gehülfen, sowohl solche, welche "hier ständig wohnen, als auch solche, welche nur "auf längere oder kürzere Zeit hier arbeiten, "haben indessen, ohne Unterschied, ob sie bei Innungs"Genossen. oder bei andere Gewerbtreibenden "in Arbeit stehen, nach einer auf den § 169 der "Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar dieses Jahres "gegründeten Beschließung des Stadtrathes die "ausdrückliche Verpflichtung, der Krankenlade "als Mitglieder beizutreten, es sei denn, daß ihre "Aufnahme aus den im §.13 des gegenwärtigen "Statuts angeführten Gründen schon an und für "sich unzuläßig ist. Jeder sich meldend[e] Geselle "oder Gehülfe wird daher, wenn er die allge"meinen statutenmäßig vorgeschriebenen Be"dingungen erfüllt, in die Krankenlade unbedingt "aufgenommen."
Unter Wiederholung seines Beschlusses vom 19. April courant bittet der Stadtrath demnach, daß Königlich Hochlöbliche Regierung die also modifizirten Statuten mit Genehmigung versehen möge.
Actum utsupra
Zur Wiederherstellung der wünschenswerth erachteten Pferdetränke in der Nähe des Hammthores wurde vom Stadtrathe der nach einem ungefähren Überschlage erforderliche Kosten-Betrag von Dreißig Thalern aus dem Extraordinarium der Stadt-Casse zur vorschriftsmäßigen Berechnung bewilligt.
Actum utsupra
Nach der Observanz der frühere Jahre beschloß der Stadtrath auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß zur Bestreitung der laufenden Ausgaben, wozu die
Actum utsupra
Dem Stadtrathe wurde heute nach Maaßgabe hoher RegierungsVerfügung vom 10. Juni dieses Jahres I S. III N° 3679. in Bezug auf den hiesigen Stadtplan die Frage vorgelegt:
ob es nicht im Interesse der Stadt Neuhs liege, den vor dem Hammthore projectirten freien Platz in der beschränkten Ausdehnung beizubehalten, und von den betreffenden Grundbesitzern nach allerhöchsten Genehmigung des darauf auszudehnenden Alignementsplanes, nöthigenfalls im Wege der Expropriation zu erwerben. –
Nachdem der Stadtrath den Gegenstand nochmal in reichliche Erwägung genommen hatte, erklärte derselbe mit Rückblick auf die Verhandlung vom 26. Juli 1843, daß die Bildung eines offenen Platzes am Hammthore als ein eigentliches Bedürfniß nicht angesehen werden könne, und es überhaupt der Stadt auch für die Folge zu keinem Nachtheile gereiche, wenn jener öffentliche Platz nicht zur Ausführung komme.
Um nun die Feststellung des Stadtplanes länger nicht aufzuhalten, erlaubt sich der Stadtrath die ehrerbietige Bitte zu wiederholen, daß von der Bildung des öffentlichen Platzes am Hammerthore, angesehen, daß derselbe als Bedürfniß nicht erscheine, Abstand genommen, und das Alignement so ausgeführt werden möge, wie es durch sein oben bezogenes Berathungs-Protocoll vom 26. Juli 1843 in Vorschlag gebracht worden.
Actum utsupra
Dem Stadtrathe wurde heute die von dem BürgermeisterAmte zu Holzheim mitgetheilten Verhandlungen vorgelegt, nach welchen für den Antheil des zur Gemeinde Neuhs, aber zur Pfarre Holzheim gehörigen Nieren hofes ein Beitrag von 389 Thl 4 Silbergroschen 6 pfennige zu den Baukosten der in Holzheim neu errichteten Kirche von der hiesigen Stadtgemeinde in Anspruch genommen wird.
Nach mehrseitiger Besprechung des Gegenstandes, und nach Einsicht der einschlägigen Gesetze vom 30. December 1809 und 14. Februar 1810 kann der Stadtrath den Grundsatz nicht anerkennen, daß die ganze Gemeinde Neuhs zur Zahlung des Beitrages verpflichtet sein solle, welcher auf ein einzelnes, zu einem andere Pfarrbezirke gehöriges Mitglied dieser Gemeinde in den Kosten eines kirchlichen Gebäudes seiner Pfarre fallen. Vielmehr ist derselbe in Specie der Meinung, daß der Bewohner des zur Gemeinde Neuhs, aber Pfarre Holzheim gehörigen Nierenhof von seiner Classensteuer, und den zur Gemeinde Holzheim schlagenden Grundstücken den Beitrag zu den Kirchenbaukosten von Holzheim selbst zu leisten habe, wogegen es billig erscheine, daß er von diesen Steuern zu einem Beitrage für die Kirchenbaukosten in Neuhs, wohin er nicht eingepfarrt sei, nicht herangezogen werde.
Da sicherm Vernehmen nach über einen gleichen Fall zwischen der Gemeinde Holzheim und jenen von Hemmerden wegen der zu letzterer gehörigen, aber nach Holzheim eingepfarrten Ortschaft Greihsem bereits seit einiger Zeit ein Rechtsstreit bei den Gerichten anhängig ist, so schlug der Stadtrath vor, daß zur Vermeidung unnöthiger Kosten, welche sowohl die Stadt Neuhs als die Gemeinde Holzheim träfen, das schließliche Ergebniß dieses Rechtsstreits abgewartet werde, indem sich dadurch auch der gegen die Stadt Neuhs geltend gemachte Anspruch entscheide.
Actum ut supra
Der Bürgermeister stellte dem heute versammelten Stadtrath vor, daß nach dem Etat von 1844 (:Ausgabe Titel IX Artikel 9 und 10) zur Rückerstattung auf die für
Für die Einrichtung des Hauptsteueramtes seien nämlich nach der städtischen Rechnung von 1843 Thl Sgr pf (Pag. 98 - 103) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8366 - 25 - 8 und nach der Rechnung von 1844 (Pag 106 - 114) -- 2679 - 14 - 7 überhaupt also . . 11046 - 10 - 3 ausgegeben, wogegen zu diesem Zwecke nach der Rechnung von 1843 (Pag. 46 Beleg 110) und Beleg 111) nur ein Capital von . . . . . . . . . . . . . 8000 - .. - .. aufgenommen worden, so daß ein Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3046 - 10 - 3 aus den laufenden Einkünften, und zwar theilweise aus den für die obenerwähnte Amortisation bestimmten 2000 Thlr habe hergenommen werden müssen.
Um diese 2000 Thl dem Etat von 1844 gemäß amortisiren zu können, würde es daher, da die zur Einrichtung des Haupt-Amtes erforderlichen Mittel aus der gewöhnliche Einnahme nicht bestritten werden können, nöthig gewesen sein, ein gleichhaltiges Capital für die Einrichtung des Haupt-Amtes neuerdings aufzunehmen. Diese abermalige Capital-Aufnahme würde aber wieder zu Kosten und Weiterungen geführt haben, und es sei daher einfacher gewesen, die zur Amortisation bestimmten 2000 Thl dazu, wie geschehen, zu verwenden.
Der Stadtrath erklärte sich mit diesem Verfahren, als der Lage der Sache, und dem Interesse der Gemeinde zusagend, vollkommen einverstanden, und trägt sonach darauf an, daß die nach der Rechnung von 1844 Pag 133 Beleg N° 1743 und 1744 in Rest-Soll-Ausgabe vorgetragenen 2000 Thl als solche gelöscht werden, indem im
Actum utsupra
Mit ganz gehorsamster Vorstellung vom 30. März 1844 haben wir Ein Königlich hoher Finanz-Ministerium bereits von der gefährlichen Lage unterhalten, in welche die Ausführung der verschiedenen in unsrer Nähe aufgekommenen EisenbahnProjecte die Stadt Neuhs versetzen würde.
Inzwischen fahren die Comités der Düsseldorf–Sittard– Hasselter Bahn sowohl, als der Aachen–Gladbach–Neuhs– Düsseldorfer Bahn mit ihren vorbereitenden Einleitungen fort, um für den Fall der Concessionirung unverzüglich zum Werke schreiten zu können.
Durch den Stand ihrer Bevölkerung wie durch ihren gewerblichen, und commerziellen Verkehr hat die Stadt Neuhs eine solche Wichtigkeit erlangt, daß sie bei dem einen und andere Projecte zum Sitz eines Bahnhofes designirt ist, womit indessen der durch die EisenbahnAnlagen sie bedrohende Nachtheil keineswegs entfernt werden würde, da ihr bisheriger Handel auf dem ErftCanale und das auf die Schiffbarmachung desselben verwendete bedeutende Capital auch dann noch gleichsam als verloren anzusehen wäre.
Das ganze künftige Schicksal unsrer Stadt wird wesentlich von Entscheidung der Frage abhangen, welcher Ausgangs-Punkt den beiden Bahnen gegeben wird, ob am diesseitigen Rheinufer bei Düsseldorf oder am Ufer des Erft-Canales in der Nähe von Neuhs.
In dieser Beziehung haben die bisherigen Wahrnehmungen, insbesondre aber die Erfahrungen der beiden letztjährigen Rhein-Überschwemmungen so warnende Beispiele aufgestellt, daß die betreffenden Eisenbahn-Directionen schon im eigenen wohlberechneten Interesse der Actionaire sich bewogen finden dürften, von der Wahl des AusgangsPunktes bei Düsseldorf abzugehen, die aber auch uns im Interesse der Stadt wie der Allgemeinheit bestimmen müssen, Ein Königlich hohes Finanz-Ministerium mit
Sobald der Rhein aus seinen Ufern tritt, was in jedem Jahre regelmäßig, und oft mehrmal geschieht, wird die von der Eisenbahn zu durchlaufende Strecke vom Dorfe Heerdt bis an das Ufer bei Düsseldorf auf die Entfernung von ungefähr einer halben Stunde mehr oder minder unter Wasser gesetzt, und es kann die Eisenbahn mithin nur über einen in jener Richtung zu schüttenden Erddamm angelegt werden
Wird dieser Erddamm auf eine Höhe gebracht, daß er vor dem bisherigen größten Wasserstande Schutz gewähren soll, so kann dies nur auf eine Weise bewerkstelligt werden, welche der Stadt Düsseldorf die offenbarste Gefahr bringt, und die Sicherheit ihrer dem Rheine nahe liegenden Gebäulichkeiten und Straßen bedroht. Es ist dies so allgemein anerkannt, daß die Königliche Regierung zu Düsseldorf der Gemeinde Heerdt eben aus diesem Beweggrunde die Anlage eines Dammes zum Schutze ihrer Ländereien nur auf eine Pegelhöhe von 25 Fuß gestatten zu dürfen geglaubt hat.
Geschieht aber die Damm-Anlage nur auf eine Höhe, von welcher man annimmt, daß dieselbe der Stadt Düsseldorf keinen Schaden verursachen werde, so wird die Eisenbahn bei einem nur etwas ungewöhnlichen Austritt des Rheins überfluthet, und die Verbindung zwischen Heerdt und Düsseldorf oft auf längere Zeit gänzlich unterbrochen.
Mag man endlich den Damm auf die eine oder die andere Höhe anlegen, so läßt sich in keinem Falle gewisse Rechnung darauf machen, daß er der Gewalt des Stromes gehörigen Widerstand leisten werde. Wenn wir es in diesem Jahre mit Schrecken erlebten, daß die Strömung, ohne sogar von Eisgang begleitet zu sein, in der Nähe von Düsseldorf einen von den solidesten Erdkörpern aufgerichteten massiven Straßendamm an mehren Stellen durchbrochen hat: so wird ein gleiches Loos bei den nicht selten vorkommenden Eisgängen auch die Damm Anlage für die Eisenbahn um so unfehlbarer treffen. Wer in frühere Jahren nur Zeuge der Verherrungen gewesen ist, welche Eisgänge in der Regel anzurichten pflegen, wird es sich nicht verhehlen können, daß selbst Dämme mit einzelnen Durchläßen, besonders bei der ungünstigen Richtung, welche der Strom in der Nähe
Eine solche Damm-Anlage würde demnach, bei nur etwas ungewöhnlichen Überschwemmungen und Eisgängen, nicht einmal für die Dauer eines Jahres die Garantie des Bestehens darbieten, und bei eintretenden Zerstörung nicht nur die nutzlose Verwendung enormer Summen, und die abermalige Aufbringung gleicher Geldmittel nach sich ziehen, sondern auch alle Jahre die regelmäßige Verbindung bis Düsseldorf, oft auf mehre Monate gefährden
Allen diesen Inconvenienzen und Nachtheilen, welche nicht blos in das Reich der Möglichkeit gehören, und durch die Erfahrungen der Folgezeit eine traurige Bestätigung erlangen werden, würde auf einfachem Wege dadurch vorgebeugt sein, wenn man die Eisenbahn statt bei Düsseldorf, am Erft-Ufer bei Neuhs auslaufen ließe, und von hier aus Personen und Waaren mittelst Dampfschifffahrt über den Erft-Canal und den Rhein nach Düsseldorf befördert.
Da auch in demjenigen Falle, wo die Eisenbahn bei Düsseldorf ausläuft, der weitere Transport über den Rhein nicht anders als durch eine Dampffähre erfolgen kann, und daher auch durch eine neue Ein- und Ausladung statt finden muß, so würde bei Benutzung des Erft-Canales zum nämlichen Zwecke durchaus kein größerer Aufenthalt entstehen. Die letztgedachte Verbindungsart würde dagegen den unberechenbaren Vortheil mit sich führen, daß man der jedenfalls ganz unsichere Eisenbahn-Damm-Anlage zwichen Heerdt und Düsseldorf gänzlich abgegangen werden könnte, und Unterbrechungen der Verbindung durch Inondation nie zu besorgen wären. Für die Gesellschaft würde dadurch ferner eine unermeßliche Ersparung eintreten, die um so mehr die ernsteste Beachtung verdient, als es sich hier nicht blos von dem ersten bedeutenden Anlage-Capital, sondern auch von den in der Zukunft unausbleiblich vorkommenden öftere Wiederherstellung der häufig der Zerstörung ausgesetzten Damm-Anlage handelt.
Endlich hat die vorgeschlagene neue Verbindung
Wir verkennen es keineswegs, daß der gegenwärtige, blos auf die gewöhnliche Stromschifffahrt beruhende Zusatnd des Erft-Canales die Zwecke nicht erfüllen kann, welche dessen Benutzung für eine Dampffähre bedingt, und daß derselbe neben der nöthigen Uferbefestigung noch ansehnlich erbreitet werden muß, um gleichzeitig für die neue Bestimmung nutzbar ge-macht werden zu können. Die dadurch entstehenden Auslagen sind allerdings nicht unerheblich. Die Stadt Neuhs wird indessen, wenn die vorgeschlagene Verbindung zu stande kommt vor keinem Opfer zurücktreten, und alle ihre Kräfte aufbieten, um die Ausführung des Projectes möglich zu machen.
Eine gefahrlose, so wenig wie möglich der Unterbrechung ausgesetzte, und vor den Elementen geschützte Verbindung mittelst der Eisenbahnen ist es wohl unstreitig, worauf das auf die Benutzung derselben hingewiesene Publikum mit Recht Anspruch machen kann, und mit gleichem Rechte darf daher der Staat von den Gesellschaften über diesen wesentlichen Punkt sich die nöthigen Garantien geben lassen.
Die für das Publikum zu wünschende Sicherheit ist aber bei der Schüttung eines Dammes zwichen Heerdt und Düsseldorf nicht vorhanden, da die Erfahrung der frühere Zeiten, und besonders die diesjährige Überschwemmung beider den deut,lichen Beweis geliefert haben, daß auch die stärksten Erdkörper der Gewalt des austretende Stromes nicht zu wiederstehen vermögen.
Aus diesen Rücksichten glauben wir die ganz
In tiefsten Ehrerbietung Neuhs, den 28. Juni 1845 Eines Königlich Hohen Finanz-Ministerium ganz gehorsamster Bürgermeister und Stadtrath: (Unterschriften.)
An Ein Königlich Hohes Finanz-Ministerium zu Berlin.
Gegen die Ertheilung der Naturalisations-Urkunde 1., um den Comptuiristen und Handlungs-Reisenden Heinrich Fehrenkampf aus Pommersfelden im Königsreich Baiern;
2., an den Ober-Kellner Nicolas Grünaus Wasserlos im Königreich Baiern so wie gegen deren Niederlassung am hiesigen Orte findet der Stadtrath mit Rückblick auf den §. 8. des Gesetzes vom 31. December 1842 nichts zu erinnern, indem dieselben während ihres längern Aufenthaltes hierselbst sich immer unbescholten geführt, hier ein Unterkommen finden, sich zu erwähnen im Stande sind, und auch nach den beigebrachten Dokumenten der Militair-Verpflichtung gegen ihr bisheriges Vaterland genügt haben.
Zum Schutze der städtischen Wiesen in der Heusgeskaul vor den Überfluthungen durch das Sommerwasser erscheint dem Stadtrath die Anlage einer hölzernen Schleuse an dem sogenannten Grübchen durchaus nothwendig. Die Ausführung einer solchen Schleuse, welche nach dem Anschlage der Mühlenbaumeister Vehling zu 145 Thalern 26 Silbergroschen berechnet ist, wurde demnach unter der Maaßgabe beschlossen, daß die Privat-Eigenthümer
Ferner äußerte der Stadtrath seine Ansicht dahin, daß es angemessen sein werde, die Arbeit nicht im Wege des Verdings sondern unter Aufsicht des zuverläßigen Baumeisters Thomas auf Rechnung ausführen zu lassen, damit man der bei einem solchen Werke hauptsächlich nothwendigen Güte und Solidität der Naturialien p vergewissert wurde.
Actum utsupra
Nachdem es eingegangenen Nachrichten zufolge fast als gewiß anzunehmen ist, daß Seine Majestät der König von Schloß Stolzenfels aus in den nächsten Tagen zu Düsseldorf eintreffen werden, trat heute der Stadtrath zusammen, um aus seiner Mitte eine Deputation zu wählen, welche mit dem Bürgermeister Sr. Majestät die Gefühle der Ehrfurcht und die Liebe der hiesigen Einwohner ausdrücken, und allerhöchst derselben zugleich die ehrfurchstvollste Bitte vortragen möge, auch die Stadt Neuss mit Ihre Gegenwart zu beglücken.
Zu dieser Deputation wählte der Stadtrath seine Mitglieder Heinrich Thywissen und Jacob LeHanne, indem er zugleich beschloß, daß die bei der zu erwartenden Anwesenheit Sr. Majestät in hiesiger Stadt entstehenden Kosten aus städtischen Mitteln getragen werden.
Actum utsupra
In der Folge Regierungs-Verfügung vom 18. Juli courant I. Seite III N° 4981wurde dem Stadtrathe heute diejenigen Verhandlung vorgelegt, welche am 17. vorigen Monatsüber die Beschaffung der Baumittel zum zum polizeimäßigen Ausbau des Weges von Gladbachüber Corschenbroich, Kleinenbroich und Büttgen nach Neuss in der deputirten Conferenz zu Gladbach aufgenommen worden ist.
Der Stadtrath genehmigte das bei dieser Conferenz
Actum utsupra
Auf die Vorstellung des Hallenknechts Gerlach Roeseler beim hiesigen Schlachthofe vom 27. Juni courant fand der Stadtrath sich bewegen: die mit den Vernichtungen nicht im Verhältnisse stehende jährliche Geld-Besoldung desselben von 12 Thalern auf 18 Thalern vom 1. Januar 1846 an zu erhöhen.
Actum utsupra
Dem Polizeidiener Reinold Esser, welcher beinahe zwei Monate hindurch krank niedergelegen, und dadurch manche außerordentliche Auslage gehabt hat, wurde vom Stadtrathe eine nur aus dem extraordinaria der städtischen Casse zahlbarezalbare Unterstützung von Zehn Thalern bewilligt.
Actum utsupra
Die Anschaffung eines dritten Nachens zu den Bagger-Arbeiten im Erft-Canale fand der Stadtrath, nach dem Vorschlage des Bürgermeisters, vollkommen im Interesse der Stadt, indem dadurch die bisherigen Miethkosten erspart werden. Der Stadtrath genehmigte demnach, daß ein solcher größerer Nachen zu dem Betrage von Fünfzig Thalern aus
Actum utsupra
Nach Einsicht des Berichtes des Baumeisters Thomas über die Dringlichkeit der Wiederherstellung des Kellergewölbes in dem Kaplanihause neben dem hiesigen Progymnasium beschloß der Stadtrath diese gesetzlich der Gemeinde zu last fallende Reparatur nach dem 105? Thaler 27 Silbergroschen 3 Pfennig betragenden Anschlage aus dem Catraordinario der Stadt-Casse schleunig ausführen zu lassen. Um einer soliden Arbeit versichert zu sein, erscheint es wünschenswerth, daß dieselbe nicht im Wege des Verdings sondern unter Aufsicht des Baumeisters Thomas auf Rechnung bewirkt wurde.
Actum utsupra
Bei der heute vorgenommenen Prüfung des HausHalts-Etats des hiesigen Hospitales für das Jahr 1846 überzeugte sich der Stadtrath, daß derselbe alle Einnahmen, und Rücksichtlich der Ausgaben nur diejenigen Summen enthalte, welche durchaus nöthig sind, um die der Anstalt zur Pflege überwiesenen Hospitaliten zu unterhalten.
Indem der Stadtrath daher den Vorschlägen des Etats überall beitritt, und insbesondere den Seitens der Gemeinde nöthigen Zuschuß auf 873 Thalern festgestellt, empfiehlt er jedoch gleichzeitig darauf hinzuwirken, daß die Zahl der Hospitaliten, deren nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge im Laufe des Jahres mehre mit Tod abgehen, möglichst beschränkt gehalten werde, damit der städtische Zuschuß nicht ganz zur Verwendung komme, und der Überschuß zur Erganzung der in der letzten Zeit geschmälerten Vermögens-Substanz benutzt werde.
Actum utsupra
Es ist demnach der von Seitens der Stadt zu gewährende Zuschuß pro 1846 auf 4647 Thaler, und jener zur Deckung des Defizits aus dem Jahre 1844 mit Bezugnahme auf die Regierungs-Verfügung vom 4. Januar 1845 I. Seite II. A. N° 15328 auf 500 Thaler festgestellt worden.
Actum ut supra
Einverstanden mit dem Berichte des Bürgermeister-Amtes vom 4. des Monats hält der Stadtrath es ebenfalls für billig, und beschließt daher, daß die Kosten, welche durch die Vertretung des erkrankten Polizeidieners Esser veranlaßt worden, mit 6 Thalern 12 Silbergroschen auf die städtische Casse ad extraordinaria übernommen worden.
Actum utsupra
Die von dem Rendanten Broix gelegten Rechnung des Hospitales für das Jahr 1844 unterwarf der Stadtrath heute einer besondere Revision, bei welcher in Beziehung auf das Revisions-Protocoll der Hospital-Commission vom 1. Juli courant im wesentlichen sich keine Erinnerungen ergaben.
Es fanden sich die Einnahmen überall richtig. Hinsichtlich der Ausgaben überzeugte der Stadtrath sich durch spezielle Untersuchung, daß die Hospital-Commission die möglichste Sparsamkeit beobachtet hat, und die danach eingetretenen Etats-Überschreitungen bei Titel II. ArmenUnterstützungen, wie in dem Rechnungs-Abnahme-Protocolle richtig bemerkt und ausführlich erörtert wird, vornehmlich durch die vermehrte Anzahl der im Hospital untergebrachten Personen, und die dadurch gestiegenen Auslagen veranlaßt worden sind, weshalb denn der Stadtrath, die Nothwendigkeit und
Bei der heutigen Versammlung nahm der Stadtrath die Revision der von dem Rendanten Broix aufgestellten Armen-Rechnung des Jahres 1844 vor, wobei derselbe mit Rücksicht auf das ausführliche Abnahme-Protocoll der Wohltätigkeits-Commission vom 1. Juli 1845 zubesondern Bemerkungen keinen Anlaß fand.
Durch eine genaue und spezielle Prüfung der Ausgaben des Titels II. Armen-Unterstützungen überzeugten der Stadtrath sich, daß überall nur das Nothwendigste verwendet, und die größtmöglichste Sparsamkeit beobachtet worden ist. Vom Stadtrathe wurde daher anerkannt, daß die bei dem genannten Titel überhaupt 1189 Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig betragende Etats-Überschreitung einzig und allein in dem allerdings Amurigen Umstände liegt, daß die Bevölkerung den ärmern Classen sich in der letztern Zeit mit jedem Jahre vermehrt hat, und sohin selbstredend die in dem Armen-Etat disponibel gestellten Beträgen, welche nach dem Durchschnittsquantum der drei letzten Jahre angenommen waren, unmöglich zureichen konnten. In Bezugnahme auf das bereits allegirte AbnahmeProtocoll der Wohltätigkeits-Commission, worin jene Mehr-Ausgaben einzeln und speziell eräutert sind, nahm der Stadtrath daher Aufwand, dieselben gut zu heißen, und Königlich Hochlöbliche Regierung zu bitten, selbe gleichfalls bestätigen zu wollen, wobei noch bemerkt wird, daß diese hohe Behörde sich von der Unzulänglichkeit den im Etat
Die Summe der am ersten Januar 1845 noch auszuleihenden Capitalien wurde in Übereinstimmung mit der Rechnung auf 2169 Thaler 23 Silbergroschen 8 Pfennig festgestellt, indem zugleich erwartet wird, daß für fernere Successiven Ausleihen nach Kräften gesorgt, und die zu erstattende Summe jährlich um den vorgeschriebenen Betrag vermindert werde.
Actum utsupra
Auf den Antrag des Comites des hiesigen Bürgerschützen-Vereins vom heutigen Tage wurde zur Bestreitung der mit dem Feste verbundenen Kosten auch für das laufende Jahr ein Zuschuß von vierzig Thalern aus der städtischen Kasse mit der Bemerkung bewilligt, daß dieses Zugeständniß auf ähnliche Verleihungen für die Folge keinen Anspruch gewähren solle.
Actum utsupra
Zufolge §. 52. der Instruction vom 25. März 1833 und mit Rückblick auf den §. 46. N° 5 des LandtagsAbschiedes vom 7. November 1841 wurde von dem heute versammelten Stadtrathe die Wahl der Commission für die Induvidial-Classensteuer Vertheilung des Jahres 1846 vorgenommen.
Die Wahl traf: a., als Commissarien die Stadträthe: 1., Franz Gerard Rottels. 2., Jacob LeHanne. 3., Andreas Tillmann.
b., als Stellvertreter 1., Johann Baptist Ibels, 2., Adam Hesemann, 3., Adolph Linden,
Worüber gegenwärtige Verhandlung aufgenommen wurde. Zu Neuss, wie oben.
Der Stadtrath beschäftigte sich in der heutigen Sitzung mit Aufnahme des verwendungs-Planes für den Cummunal-Wegebau der Bürgermeisterei Neuss im Jahre 1846, und hat derselben, nach vorheriger Erorterung des Bedürfnisses auf den verschiedenen Wegen, zum Betrage von 945 Thaler festgestellt. Es sind von diesem Betrage, wie bisher, 540 Thaler durch Communalsteuer, und 405 Thaler aus den gewöhnlichen Mitteln der Stadt-Casse aufzubringen. Die Anlieferung des nöthigen Kieses wird in Verding gegeben.
Actum utsupra
Die Maaßregeln, welche die Repraesentanten der städtischen Armen-Verwaltung auch der Verhandlung vom 18. September des Jahres genommen haben, um der bei der mißrathenen Kartoffel-Ernte im nächsten Winter und Frühjahre zu befürchtenden Theuerung der Lebensmittel vorzubeugen, wurden vom Stadtrathe in allen Beziehungen gutgeheißen.
Zur Ausführung dieser Anordnungen, namentlich zum Ankaufe einer Quantität, Gerste, Buchweizen, und eventualiten von Kartoffeln, Beschloß der Stadtrath der Wohlthätigkeits-Commossion ein Capital von Dreitausend Thalern zur Disposition zu stellen, welches demnächst aus dem erwartenden Erlöse dieser Gegenstände im künftigen Jahre zu restituiren ist.
Da die Stadt-Casse augenblicklich keine flüssigen Mittel hat, dieses Capital herzuschießen, so wurde ferner beschlossen, solcher im Namen derselben bis zum nächsten Jahre zu negoziiren, und die aufgehenden Zinsen für Rechnung der Stadt zu übernehmen.
Actum utsupra
Dem an der Knabenschule angestellten Oberlehrer Busch, welcher sich die Erziehung der ihm
Actum utsupra
Die für den neuen Rector des Hospitales von der Hospital-Commission wegen des in der Anstalt mangelnden Raumes ausgeworfene jährliche Miet-Entschädigung von 30 Thaler, imgleichen die außerdem für das erste Jahr bewilligte Vergütung von 10 Thaler für das Ameublement (Hausrat/Inventar) erscheint dem Stadtrathe billig und angemessen. Gegen die Bestreitung dieser Competenzen aus der Hospital-Casse findet der Stadtrath daher nichts zu erinnern.
Actum utsupra
Um den Director Meis am hiesigen Progymnasium, welcher den 22. October courant das Jubelfest seiner fünf- zigjährigen Lehrerthätigkeit feiert, einen Beweis der Theilname an diesem freudigen Ereignisse zu geben, beschloß der Stadtrath, daß demselben Namens der Stadt Neuss, in der klaren Erkennung der Verdienste, welche der Jubilar sich während eines langen Zeitraumes um die Erziehung der hiesigen Jugend erworben, ein silberner Pokal von einem Werthe von fünfzig Thalern, oder ein anderes Geschenk von gleichem Werthe aus der Städtischen Casse verehrt werde.
Actum utsupra
Mit dem Antrage der Wohlthätigkeits-Commission vom 25. des Monats, dafür gerichtet, daß die beiden derselben zugehörigen Häuser C. No 60 und C. No 104 öffentlich verkauft, und die Kaufgelder hypothekarisch angelegt werden mögen, erklärte
Actum utsupra
Das Verzeichnis über die Gewerbfähigkeit derjenigen ihren litischen Einwohner hiesiger Bürgermeisterei, welche einen Hausirhandel oder Commissionsgeschäft für andre Handlungen betreiben, wurde dem Stadtrathe heute für das Jahre 1846 vorgelegtl, welcher dasselbe begutachtete und vollzog.
Actum utsupra
Das Schreibens des hiesigen Landwehr-Bataillons-Commando, durch welches die Anfrage gestellt wird, ob die Gemeinde geneigt sei, dem mit dem 1. October courant beim Stamme eintreffenden Veteranen-Unteroffizier den auch für die Stamm-Unteroffiziere üblichen Servis-Zuschuß aus der Stadt-Casse zu bewilligen, wurde heute dem Stadtrath zur Äußerung vorgelegt.
Seitens des Stadtrathes wurde darauf bemerkt, daß er Anstand nehme, diesen Zuschuß zu bewilligen, nicht allein, weil für die Stadt dadurch eine vermehrte Ausgabe entstehen werde, sondern hauptsächlich darum, weil seiner unvergreiflichen Meinung nach, jener Unteroffizier, zumal wenn er Familie habe, mit dem ihm zugewiesenen monatlichen Gehalte von 3 Thalern 25 Silbergroschen an den hiesigen Orten, wobei die Lebensmittel theuer, und Verdienst zu Winterzeit selten ist, nicht wohl sein Bestehen finden werde. Der Stadtrath glaubt daher, daß die Existenz des betreffenden Unteroffiziers mehr geborgen sein dürfte, wenn demselben der Aufenthalt in einer kleinen Stadt angewiesen werden
Actum utsupra
Auf den Vortrag des Bürgermeisters beschloß der Stadtrath, daß die Wiederverpachtung der städtischen Windmühle, obwohl daran ein Resultat voraussichtlich nicht zu erwarten sei, wenigstens versucht werden möge.
Actum utsupra
Zu vorläufigen Untersuchung und Erörterung der Vorschläge, welche die Pächter der städtischen Mühle am Oberthore wegen der darin anzubringenden Vorrichtungen zum verfestigen des oberländischen Schwung - Vorschußmehles mit Vortstellung vom 18. des Monats eingereicht haben, erwählte der Stadtrath ein Comite aus seinen Mitgliedern Jacob LeHanne, Johan Peter Kallen, Franz Gerard Rottels, Rainer Broix und Peter Reinartz bestehend, welches demnächst unter dem Vorsitz des Bürgermeisters zusammentreten, und mit allenfallsigen Zuziehung von Sachverständigen seine gutachtliche Äußerung abgeben wird.
Actum utsupra
Der Bürgermeister legte dem versammelten Stadtrath heute ein Verzeichnis derjenigen Kosten vor, welche dadurch entstanden sind, daß 6 Morgen 70 Ruthen 30 Fuß stadtischen Ackerlandes, verpachtet unter in 20. April 1843 an Godfried Coenenberg, Johann Bolzen, Theodor Schneiders, Wilhelm Scheurenberg und Wilhelm Koenenberg von dem durch die jüngste Rhein-Überschwemmung darauf gelagerten Sande befreit, und durch Untergraben desselben wieder urbar gemacht worden sind.
Sowie der Stadtrath dem Bürgermeister früher den Auftrag ertheilt, diese unumgänglich nöthige Arbeit vornehmen zu lassen, so erkannt, derselbe jetzt, nach ihrer Vollführung, in einem doppelten Grunde die große Nützlichkeit des unternommenen Werkes, indem sonst jener Flächenraum für die Folge nutzlos hätte liegen bleiben müssen, und der Stadt nichts eingebracht haben würde, während nun für die noch übrige Pachtzeit der bisherige Pachtbetrag von 80 Thaler 10 Silbergroschen dadurch erzielt wird.
Indem der Stadtrath der Überzeugung ist, daß durch die verwendeten Kosten zum Betrage von 208 Thaler 15 Silbergroschen 6 Pfennig großer Vortheil für die Stadt zu Wege gebracht wurden, beantragt derselbe demnach, daß diese, einstweilen vorschußweise von der Stadt-Casse bestrittene Summe bei dem Found für Extraordinaria definitiv verausgabt werde.
Gleichzeitig ersuchte aber der Stadtrath den Bürgermeister noch, auch die übrigen, zur linken Seite des alten Steges nach dem Rheine gelegenen städtischen Grundstücke, welche ebenfalls streckenweise mit mehren Fuß Sand überzogen sind, in ähnlicher Art, bearbeiten, und wieder urbar machen zu lassen, der jene Strecken in ihrem jetzigen Zustande nicht culturfähig sind, und sonst den Pächtern alljährlich ein PachtNachlaß bewilligt werden müßte.
Actum utsupra
Auf dem Vortrag des Bürgermeisters, daß die vom 18. des Monats versuchte Wiederverpachtung der Städtischen Windmühle ohne allen Erfolg geblieben, beschloß der Stadtrath, von weiteren Schritten, diese Mühle zu verpachten, vorläufig abzustehen, und abzuwarten, ob die Folgezeit etwa Verhältnisse herbeiführen, welche es möglich machen, daß daran irgendein Nutzen gezogen werde werden könne. Inzwischen sei der jetzige Pächter anzuhalten, die Mühle beim Ablauf der Miethe in denjeigen Stand zu stellen, in welchem er dieselbe angetreten hat.
Actum utsupra
Nachdem das vom Stadtrathe gewählte Comite die durch die jüngste Überschwemmung an den verpachteten Gemeinde-Grundstücken forbeigeführten Entschädigungen an Ort und stelle untersucht, und den dafür zu gewährenden PachtNachlaß eine Nachweise aufgestellt hatte, so wurde letztere heute dem gesammtem Stadtrathe vorgelegt.
Der Stadtrath fand es ebenfalls in Ordnung und Billigkeit begründet, daß den in der Nachweise benannten Pächter den überhaupt zu 215 Thaler 14 Silbergroschen10 Pfennig berechnete Nachlaß bewilligt wurde, und trägt daher gehorsammst darauf an, daß dieser Betrag bei Titel II: Artikel 1. der städtischen Rechnung von 1845 als Ausfall zu Berechnung komme.
Actum utsupra
Nach Einsicht des Antrages der Pächter der städtischen Mahlmühle am Oberthore vom 18. September courant Beschloß der Stadtrath, nachdem der Gegenstand in mehren Sitzungen erörtert, und durch eine besondere Commission untersucht worden war, daß den gedachten Pächtern außer der in §. 8. Verpachtungs-Protocolles vom 5. August 1844 festgestellten Entschädigung von 400 Thaler noch eine weitere Vergütung von 200 Thaler zugesichert werden könne, wenn dieselben die Einrichtung zur Verfertigung des sogenannten oberländischen Schwung und Vorschußmehles, mit allen dazu
Der Bürgermeister wird autorisirt unter diesen Maaßgaben mit den Pächtern förmlichen Contract abzuschließen, und diesen demnach der genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung zu unterlegen.
Actum utsupra
In Folge §. 4. der Instruction des Königlich hohen Ministerium des Innere vom 3. September courant , Die Einführung der Gemeinde-Ordnung für die Rhein Provinz vom 23. Juli des Jahres betreffend, legte der Bürgermeister die summarische Nachweise der in der Stadt Neuss vorhandenen Einnahmen, welche 2 Thaler aber mehr Prinzipal Grundsteuer, oder 4 Thaler oder mehr Classensteuer zahlen, dem versammelten Stadtrathe vor, um sich gutachtlich darüber zu äußern, welcher Betrag an Haupt-Grundsteuer zwischen 2 bis 10 Thaler, oder an Classensteuer zwischen 4 bis 12 Thaler als das Minimum des von einem Meistbeerbten der hiesigen Bürgermeisterei zu zahlenden Steuersatzes anzunehemen sei.
Mit Rückblick auf die §.§. 33. und 34. der bezogenen Gemeinde-Ordnung vom 23. Juli des Jahres gab demnach der Stadtrath seine gutachterliche Äußerung dahin ab, zur Eigenschaft eines Meistbeerbten ein der hiesigen Bürgermeisterei erforderliche Betrag der Prinzipal-Grundsteuer als Minimum
Actum utsupra
Auf die Eingabe verschiedener Einwohner der Glockhammerstraße vom 20. des Monats, in welcher eine Umpflasterung dieser Straße beantragt wird, bemerkte der Stadtrath, daß anderweit nöthige Ausgaben die Vornahme einer vollständigen Umpflaserung einstweilen nicht gestatten, daß aber mit der Zeit dadurch Bedacht genommen, und für jetzt eine Reparatur der schadhaften Stellen bewirkt werden solle.
Actum utsupra
Anerkennend, daß der bei der hiesigen Freischule fungirende Lehrgehülfe Theodor Fitzblech mit den ihm bewilligten Competenz von 75 Thalern jährlich nicht wohl auszukommen vermöge, ging der Stadtrath auf den von der Schul-Commission unterm 7. des Monats gestellten Antrag: demselben für 1845 nur die künftigen Jahre, gleich den Hülfslehrern an der Knabenschule außerdem eine jährliche MiethEntschädigung von 15 Thaler zu bewilligen, um so bereitwilliger ein, als der p Fitzblech auch durch seine Amtsführung zur Zufriedenheit Anlaß giebt.
Actum utsupra
Nach dem Vorschlag der Schul-Commission vom 7. des Monats wurde den Schülern des hiesigen Progymnasium: Leopold Korten, Jos. Meuter, Wilhem Hubert Wingerath, Ernst von Schwedler, Theodor Kemmerich, Wilhelm Gustav Hülstrung, Jos. Thomas und Wilhelm Klein die Befreiung vom Schulgeld für das 1te Semester 1845 zugestanden. 1846
Actum utsupra
Bei Prüfung des in Einnahme und Ausgabe zu 1974 Thaler aufgestellen Etats des hiesigen Leihauses für das Jahr 1846 wurde Seitens des Stadtrathes Nichts zu erinnern gefunden, und demnach die Festsetzung desselben durch die Oberbehörde gehorsammst beantragt
Actum utsupra
Der Stadtrath prüfte heute den in Einnahmen und Ausgabe balancirend zum Betrage von 11144 Thaler aufgestellten Etat der hiesigen SparCasse für das Jahr 1846, und fand dabei nichts zu erinnern. Es wird daher um Festsetzung desselben Seitens der Oberbehörde gehorsammst gebeten.
Actum utsupra
Nach Einsicht des Gutachtens, welches der Advocat-Anwalt Cramerzu Düsseldorf wegen der Forderung der Gemeinde Holzheim an die hiesige in Betreff des dortigen Kirchenbaues abgegeben hat, äußerte der Stadtrath, daß bei der Wichtigkeit der Sache darüber auch noch das Gutachten eines Coelner Rechtsgelehrten eingegangen werden mögen.
Actum utsupra
Nach dem Vorschlag des Bürgermeisters beschloß der Stadtrath, den mit den Geschwistern Lapp unter in 19. Juni 1824 geschlossenen Contract, in so weit denselben dadurch das Erdstechen auf der städtischen Wiese zum Ziegelbacken gegen eine jährliche Abgabe von fünf Thalern gestattest wird, so wie auch den mit den Töpfern Johann Düllings, Peter Heinrich Lapp, und dem Pfannenbacker Georg Timmer unterm 27. April 1833 gethätigten Vertrag, wodurch diesen eine gleiche Befugniß gegen eine jährliche Abgabe von Drei Thalern eingeräumt ist, zu Kündigen, und für die Folge rücksichtlich des Erdstechens das Verfahren eintreten zu lassen daß die jährlichen dazu benutzte Strecke vermessen, und dafür jedes mal an die Stadt-Casse eine Vergütung geleistet werde, welche dem vierfachen
Die früheren Vorschriften wegen Schlichtung und Ebenung der zum Erdstechen benutzten Stecken seine aber unverändert beizubehalten.
Actum utsupra
Zur Anschaffung der vorgeschriebenen Helme, Säbel und Achselklappen mit dem Königlichen Wappenschild wurde den Polizeidienern Schmitz, Esser und Krings hierselbst, auf Veranlassung desfallsigen Antrages des Polizei-Commisaire vom 7. des Monats ein Zuschuß von überhaupt Zweiundvierzig Thalern aus der Stadt-Casse unter der Maaßgabe bewilligt, daß diese Gegenstände nach dem Ableben der dem Dienst-Austritt der betreffenden Offiziante den Gemeinde als Eigenthum verbleiben.
Actum utsupra
Auf die Eingabe des Polizei-Commisaire von Graevenitzvom 7. des Monats äußerte der Stadtrath, daß eine fortlaufende Gehalts-Erhöhung für diese Stellung nicht zu zuerkannt werden können, daß er demselben jedoch in Rücksicht auf die bisher entwickelte thätige und einsichtige Amtsführung für das laufende Jahr, wie hierdurch geschehe, eine Gratification von fünfzig Thalern aus der Stadt-Casse gerne bewilligen.
Actum utsupra
Gleich wie in den vorigen Jahren so wurde auch pro 1845 dem Polizei- und Verwaltungs-Diener Krings, welcher seine Amts-obligenheiten fortwährend zur vollkommensten Zufriedenheit verrichtet, eine Remuneration von fünfzehn Thalern aus dem extraordinairen Fond der Stadt-Casse bewilligt.
Actum utsupra
Actum utsupra
Der Stadtrath findet Nichts dagegen zu erinnern, daß der zweite Theil des Werkes von Hofrath von der Heydezu Magdeburg über Staats- und Amts-Angehörigkeits und ArmenVerpflegungs-Verhältnisse zu 22 ½ Silbergroschen, so wie auch die Gemeinde-Ordnung nebst Beilageheft à 7 ½ Silbergroschen auf Rechnung der Stadt angeschafft werde.
Actum utsupra
In Beziehung auf die §. §. 88. und 89. der all gemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Janaur des Jahres spricht der Stadtrath durch Gegenwärtiges den dringenden Wunsch aus, daß die seit langen Jahren hier bestehende polizeiliche Taxe des Brodes und Weißbrodes auch für die Folge beibeibehalten werden möge.
Die Beibehaltung dieser Anordnung, welche sich seit ihrem bestehen als durchaus zweckmäßig und wohlthätig erwiesen, erscheint darum [wooytglich?] wünschenswerth, weil dadurch insbesondre dem unbemittelten Einwohnern eine sichere Gewähr verschafft wurde, daß er, zumal bei theuren Zeiten das Brod stets zum richtigen Gewichte und Preise erhalte, was ohne eine solche Taxe durch die Concurrenz allein nicht immer zu erreichen sei - die nun auch ein großer Theil der arbeitenden Classe zu Winterszeit sich in der
Endlich schiene auch der Fall nicht undenkbar, daß die Gesammtheit der Bäcker, bei aufgehobener Taxe, sich über die Preise des Brodes einigen und dieselben zum Nachtheil des armen Mannes höher halte, als solche durch polizeiliche Taxe würden festgestellt werden.
Aus allen diesen Gründen erlaubt sich der Stadtrath wiederholt den ehrerbietigen Antrag, daß die Königlich hohen Ministerien die Beibehaltung der polizeilichen Taxe des Brodes und Weißbrodes in hiesiger Stadt zu genehmigen geruhen mögen.
Actum utsupra
Der Bürgermeister stellte dem Stadtrath in heutiger Sitzung vor, daß auf der hiesigen städtischen längs dem rechtseitigen ErftUfer sich eine ansehnliche Strecke befinde, welche viele Vertiefungen und Unebenheiten darbieten, und dadurch das Aerar nicht diejenige größern Einnahme beziehe, die sich mit Bestimmtheit erwarten lasse, wenn das Terrain ghörig geschlichtet und ertragfähiger gemacht wurde. Auf den weiter entwickelten Vorschlag des Bürgermeisters beschloß demnach der Stadtrath, aus den Fonds des Jahres 1846 einen Betrag von fünfhundert Thalern zur Disposition zu stellen, um diese Summe, so weit sie nöthig, im Laufe des Winters auf jene nothwendige Schlichtung der Wiesenstücke
Die vermittelst dieser Ausgabe nicht nur der Stadt von den Wiesenstücken in der Zukunft eine weit größere Einnahme verschafft, sondern auch die Gelegenheit geboten werde, einem nahmhaften Theile der ärmeren Classen in einer sonst verdienstlosen Zeit lohnende Beschäftigung zu geben, so zweifelt der Stadtrath nicht, daß Königlich Hochlöbliche Regierungs diesem seinem Beschlusse ihre Zustimmung ertheilen werde.
Actum utsupra
In dem gegenwärtigen Augenblicke, wo fast aus allen bei dem Eisenbahnbau Aachen und Düsseldorf betheiligten Städten Deputationen nach Berlin abgegangen sind, um das Interesse ihren Committanten noch zunehmen, hält der Stadtrath es für unerläßlich, daß auch die Stadt Neuss in einer Angelegenheit, welche über ihre ganze Zukunft entscheiden wird, und daher von der höchsten Folgewichtigkeit für sie ist, in der Hauptstadt des Landes nicht unvertreten bleibe.
Der Stadtrath beschließt daher, hiesiger Seits ebenfalls eine, aus dem Bürgermeister Breuer und dem Stadt- und Commerzien-Rathe Heinrich Thywissen bestehende Deputation auf städtische Kosten nach Berlin zu entsenden, mit dem Auftrage bei den dortigen Allerhöchsten und höchsten Behörden alle diejenigen Schritte zu unternehmen, welche ihn geeignet scheinen, für die Stadt Neuss bei der fraglichen Eisenbahn-Angelegenheit die möglichsten Vortheile zu erzielen, als worauf die hiesigen Stadt nach ihrer Lage, nach ihrer Bevölkerung und ihrem Handels-Umfange billigen Ansprüche zu machen berechtigt ist.
Actum utsupra
Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 15. November courant I. Seite I. No 4009, die wegen der bevorstehenden Theuerung zu nehmenden Maasregeln betreffend, äußerten der Stadtrath, daß er von einem desfalls, zu bildenden Vereine bei den hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen sich keinen besondern Erfolg verspreche, daß dagegen die unterm 30. September courant beschlossenen, und wegen Dringlichkeit der Sache bereits zur Ausführunggebrachte Maaßregel ihm fortwährend als das wirksamste Mittel erscheine, dem bei den ärmern und unbemittelten Klasse im Winter und Frühjahr zu erwartenden Nothstande hülfreich zu begegnen.
Es soll inzwischen die Stadt-Casse durch das
Unter dieser Modification bittet der Stadtrath, daß Königlich Hochlöbliche Regierung seinen Beschluß vom 30. September courant genehmigen möge.
Actum utsupra
In der heutigen Sitzung wurde der von dem Bürgermeister nach Maaßgabe der Regierungs-Verfügung vom 7. September 1837 I Seite II. No 9949 entworfene Gemeinde-Etat für das Jahr 1846 dem Stadtrathe vorgelegt, welche letztern denselben unter Begleitung der nachstehenden Erläuterungen demnach festgestellt hat.
im Allgemeinen wird die Bemerkung vorrengeschickt, daß über die bei der Einnahme gegen jene von 1845 sich ergebenden Veränderungen auf den Belägen spezielle Aufklärung ertheilt ist, und zur Vermeidung von Wiederholungen, der Kürze selber, auf diese Erörterungen Bezug genommen wird.
Die wandelbaren Einnahmen und Ausgaben sind in einer Durchschnitts-Berechnung der drei letzten Jahre verzeichnet, deren Resultate auf den Etat gebracht sind, wo nicht besondern Umstände ein Anderes erheischten.
Zu den Titeln I. und II. der Einnahme fand sich in Bezug auf die durch die Beläge gegebenen Erklärungen hiernach nichts zu bemerken.
Die unbestimmte Einnahme von Patrimonial Vermögenbei Titel II. sind in denjenigen Beträgen zum Etat gebracht worden, welche sich muthmaßlich in der Wirklichkeit erwarten lassen, und dann später speziell bei der Rechnungslage nachgewiesen werden. Die Durchschnitts-Berechnung konnte dabei nicht ganz genau als Anhalt genommen werden, weil oft in einem Jahre zufällig mehr eingeht, als worauf gewöhnlich gerechnet werden kann.
An Communalsteuer sind (Titel V.) ungefähr die nämlichen Beträge wie pro 1845 aufgenommen. Die Beträge a. und b. werden wie bisher zu 15 % auf die Gewerbesteuer exclusive der Classe B., und der Rest auf die Grund- und Classensteuer ausschließlich der neunzehnten und zwanzigsten Stufe der letztern zu gleichen Prozentsätzen umgelegt.
Unter der Communalsteuer sind Lit. c. wie bisher 2000 Thaler zum Restaurationsbau Münsterkirche pro 1846 aufgenommen, wofür für Zinsen das aufgesprochenen Bau- Capitales (conf. Titel IV. Artikel 5 der Ausgabe) 520 Thaler 9 Silbergroschen 4 Pfennig, und für den nach nicht vollendeten Bau selbst 1479 Thaler 20 Silbergroschen 8 Pfennig bestimmt sind. Diese 2000 Thaler kommen wie bisher auf Grund - und Classensteuer exclusive der neunzehnten und zwanzigsten Stufe der letztern Umlage.
Titel VI. Artikel 2. Soweit sich vorhersehen läßt, wird der Bestand der Rechnung von 1845 sich etwa auf 300 Thaler stellen, welcher Berag sich demnach auf den Etat gebracht ist.
Titel VI. Artikel 10. Höhern Bestimmungen zufolge ist der Turn-Unterricht beim Progymnasium eingeführt worden, wofür von jedem Schüler eine Vergütung von 1Thaler Jährlich bezahlt wird. Die muthmaßliche Einnahme des Schulgeldes, welche bei der Rechnung durch spezielle Verzeichnisse nachgewiesen wird, ist demnach um den Betrag
Weiter fand sich bei der Einnahme nichts zu erinnern, und es wurde demnach der HauptBetrag derselben zur Summe von 35670 Thaler festgesetzt.
Zu Titel I. waren keine Erinnerungen machen.
Titel II. Artikel 28. die Erhöhung des Gehaltes des Hallenknechtes von 12 Thaler auf 18 Thaler gründet sich auf das die Belegen beigefügte Rescript von 22. August courent I. Seite II. A. No 9716.
Bei Titel II. und IV. ergaben sich keine Erinnerungen. Die Unterschiede bei den Zinsenzahlungen Titel IV. Artikel 2. 5. 6. und 7. sind auf den beigefügten Spezial-Verzeichnissen erläutert.
Titel V. Artikel 5. Für den Communal-Wegebau ist nach dem von Königlichen Regierung genehmigten Verwendungs-Plane, welcher den Belägen in Abschrift beiliegt, ein Betrag von 945 Thaler erforderlich, welcher demnach zum Etat gebracht ist.
Titel V. Artikel 8. Nach einem auß muthmaßlichen Überschlage wird die Unterhaltung der Promenaden eine Ausgabe von nur etwa 170 Thaler nöthig machen, da durch einen mit dem Promenaden Arbeiter geschlossenen Contract eine Ersparung eingeführt ist.
Titel V. Artikel 9. am Rheinufer bei Grimlinghausen ist die Fortsetzung eines Kribbwerkes erforderlich zu welchen Zwecke der Unterhaltungsfond auf 130 Thaler festgestellt worden.
Die Auslagen für die Erft (Titel V. Artikel 14.) für Reparaturen, Ausbaggerungen u. d. m., um den Canal in einem stets schiffbaren Zustande
Titel V. Artikel 16. Auf den hiesigen städtischen Wiesen befindet sich eine ansehnliche Strecke, welche durch ihre vielen Vertiefungen und Unebenheiten nur einen sparsamen Gras-Aufwuchs zuläße und deshalb der Stadt nicht diejenige Einnahme gewährt, worauf zu rechnen ist, wenn das Terrain gehörig geschlichtet wäre. Nach einer besondern Verhandlung vom 22. November courant ist demnach vom Stadtrath beantragt worden, dem BürgermeisterAmte einen Betrag von 500 Thaler zur Disposition zu Stellen, und diese Schlichtung im Laufe des Winters vornehmen zu lassen wodurch zugleich der Vortheil erreicht sein wird, daß die arbeitende Classe in dieser verdienstlosen Zeit lohnende Beschäftigung erhält. Der Betrag von 500 Thaler ist sonach auf den städtischen Etat gebracht worden.
Titel VI. Artikel 1. 2. 3. Die Zuschüsse für die ArmenCasse und das Hospital sind auf die Königlich Hochlöblicher Regierung vorliegenden, vom Stadtrathe speziell geprüften Etats beider Anstalten, respective, was den Zuschuß ad 2. betrifft, auf die Regierungs-Verfügung vom 4. Januar courant I. Seite II. A. No 15328gegründet.
Titel VII.Artikel 7. Die Besoldung des Lehrers Berghoff am hiesigen Progymnasium, wie sie mit 460 Thaler hier auf den Etat aufgenommen ist, hat mittelst Rescriptes Königlicher Regierung vom 5. April 1845 I. Seite V. No 2130 die Genehmigung dieser Behörde erhalten.
Titel VII. Artikel 12. Bei dem baufälligen Zustande der Gebäude des Progymnasium reichen die bisher ausgeworfenen 180 Thaler für Reparaturen und zugleich für Brand und Licht nicht hin. Es hat das Credit daher um Einiges verstärkt werden müssen,
Titel VII. Artikel 15. und 16. Wegen der für den Turnlehrer ausgeworfenen Remuneration, welche sich übrigens nach der Zahl der Schüler excl. der Freischüler richtet, und wegen der Miethe des Turnplatzes wird auf die den Belägen beigefügten, von Königlicher Regierung genehmigten Contracte vom 8. Juli,vorp. vom 25. April des Jahres Bezug genommen.
Titel VII. Artikel 22. da dem Hülfslehrer Fitzblech und der Freischule in dem Gebäude derselben wegen Mangel an Raum eine Wohnung nicht angewiesen werden kann, so ist die Mieth-Entschädigung von 15 Thaler auch pro 1846 hier für ihn aufgenommen worden.
Titel VII. Artikel 28. Mit der Summe von 350 Thaler für Anschaffungen und Reparaturen in den verschiedenen Elementarschulen ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht auszureichen. Der Stadtrath hat dafür den Betrag von 400 Thaler demnach zur Berechnung ausgeworfen. -
Titel VIII. Artikel 30. das neue Schulgebäude für die evangelische Schule kann erst gegen Ostern bezogen werden, weil es erst denn die nöthige Trockenheit erlangt. Bis dahin hat demnach die Pacht des bisherigen Gebäudes zu 60 Thaler erneuert werden müssen.
Titel VII. Artikel 31. das früher zu 200 Thaler für den Lehrer Richen gemiethetes Haus diente zugleich als Schullocal für die höhern Töchterschule, und als Wohnung für die Vorsteherin derselben, wofür diese 100 Thaler an die Stadt-Casse abgab, welche im vorigen Etat unter der Pacht der Gemeindehäuser /: Titel II. Artikel 6 der Einnahme :/ begriffen war. Die Vorsteherin der höhern Töchterschule hat sich vom 1. October courant an ein eigenes Haus gemiethet, wogegen die von
Titel VIII. Artikel 1. Die mit geringen Einkünften dortirte Katholische Pfarrkirche wird nach dem vom Erzbischöflischen General-Vicariate festgesetzten Büdjet für das Jahr 1846 eines Zuschusses von 530 Thaler Preussischer Courant bedürfen. Es ist dabei also gegen 1845 eine Verminderung von 30 Thalern eingetreten.
Titel VIII. No 4. Zur Fortsetzung der Arbeiten von dem St.Quirinus-Münster sind hier mit Bezugnahme auf §. 4. der gegnwärtigen Verhandlung 1479 Thaler 20 Silbergroschen 8 Pfennig aufgenommen, welche der Kirchenbau-Commission zu vorschriftsmäßigen Verrechnung überwiesen werden.
Titel IX. Artikel 7. Aus den Erftschifffahrtsgebühren sollen, ein in den letzten Jahren 2000 Thalern zu successiver Amortisation der für die Schiffbarmachung des Canales und den Brücken und Dammbau aufgenommenen Capitalien verwendet werden.
Die Einnahme der Erftgebühren findet demnach folgende Bestimmung.
Bei Titel III. Artikel 6. der Einnahme ist an Ertrag der Erftgebühren muthmaßlich aufgenommenen eine Summe von 6000 Thaler " — " — Es werden darauf nach den Vorschlägen des gegenwärtigen Etats ausgegeben: Thaler Silbergro. Pfennig a., Titel I. Artikel 10, Besoldung des Erft-Aufsehers 175 — " — " b., Titel I. Artikel 11. Hebegebühren des Empfängers 120 — " — " c., Titel IV. Artikel 2. Zinsen der für den Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien 2284 — 15 — " d., Titel V. Artikel 14. An Ausbaggerungen und sonstigen Arbeiten am Erft-Canale 1420 — 15 — " e., Titel IX. Artikel 7. Zu successiver Erstattung auf die zum Erft- und Dammbau aufgenommenen Capitalien 2000 — " — " Summa wie oben 6000 — " — ".
Titel IX. Artikel 8. und 9. Es werden hier wie pro 1845. wiederum 2000 Thaler zur Rückstellung auf die für den Bau der Rheydter-Straße, und die Einrichtungskosten des Hauptsteuer-Amtes aufgenommenen Capitalien in Vorschlag gebracht, indem der Stadtrath mit allmähliger Amortisation dieser Schuld in ähnlicher Art jährlich fortzufahren gedenkt.
Titel IX. Artikel 10. Für die Bestreitung kleiner Ausgaben werden 30 Thaler zur Disputition des Bürgermeisters, und für sonstige außergewöhnlichen Vorschlägen 828 Thaler 15 Silbergroschen 3 Pfennig zur Zahlung auf landräthliche Autorisation zum Etat gebracht
Demnach ist die Ausgabe übereinstimmend mit der Einnahme auf 35670 Thaler festgesetzt worden.
Actum utsupra
an den Staatsund Finanz-Minister, Ritter p p Herrn Flottwell Exellenz zu Berlin.
Nach Einsicht über den Zustand der städtischen Windmühle unterm 11. December des Jahres aufgenommenen Protokolls, und nachdem der bisherigen Pachter derselben Johann Heinrich Elfes die Pachtbeträge bis zum Schlusse der Pachtung vollständig entrichtet hat findet der Stadrath es unbedenklich, daß der p Elfes von der laut Art des Notars Graeff vom 27. März 1834 der Stadt bestellten Caution von sechshundert Thalern nunmehr entbunden, und ihm deshalb die an jenem Tage dem Stadtrentmeister übergebene Ausfertigung eines Kauf-Contractes, wonach Lorenz Helpenstein hierselbst der Ehefrau Elfes eine Kaufschillings Rest von sechshundert Thalern Preussischer Courant verschuldet, wieder zurück gegeben werde.
Actum utsupra
Dem an der Elementar-Knabenschule angestellten Lehrer Hermanns wurde für die ihm berufsmäßig zugesicherte, jetzt aber zu anderweiten Schulzwecken benutzte Wohnung von zwei Zimmern vom 1. October courant anfangend eine
Entschädigung von Zwanzig Thalern Preussischer Courant bis dahin bewilligt, daß ihm später wieder zwei Zimmer in Schullokalien zur Disposition gestellt werden können.
Actum utsupra
Mit dem Antrage der Schul-Commission vom 24. des Monats einverstanden, erklärte sich noch der Stadtrath dafür, daß das jetzt 8 Silbergroschen monatlich betragende Schulgeld für diejenigen Eltern, welche eine Classensteuer von sechs Thalern entrichten, auf sechs Silbergroschen, und zwar vom 1. Januar kommenden Jahres an festgestellt werde, es jedoch bei den übrigen durch die hohe Regierungs-Verfügung vom 20. September 1844 normirten Schulgeldssätzen an den Elementarschulen sein bewenden halte.
Actum utsupra
Die Ansichten der Schul-Commission über die von dem Lehrer Neumann an der Freischule nachgesuchte Gehalts-Erhöhung theilend beschloß der Stadtrath demselben zwar keine höhere Besoldung, doch aber für jetzt eine Gratification von zwanzig Thalern aus der städtischen Kasse, zu bewilligen, und eine gleiche Gratification für die Folge, bei fortgesetzten befriedigenden Leistungen von Zeit zu Zeit in Aussicht zu stellen.
Actum utsupra
Zur Revision der von dem Stadtrentmeister Holter gelegten Rechnung über Einnahme und Ausgabe für die Schiffbarmachung der Erft und den Brücken- und Dammbau am Hessenthore wurde vom Stadtrath ein Comité bestehend aus den Herren Johann Baptist Ibels, Jacob LeHanne, Peter Schumacher, Adam Hesemann und Dr. Rheindorf gewählt.
Actum utsupra
Auf die Vorstellung vom 24. des Monats wurde der Wittwe des Feldhüters Cremer der Betrag des Gehaltes vom Monat December courant mit zehn Thalern als Unterstützung aus der Stadt-Casse bewilligt.
Actum utsupra
Um die Ausführung der Neuß-Bergheimer Straße in der Richtung zu Eppinghoven zu fördern, erklärte sich der Stadtrath, nach Einsicht des Erlasses hiesiger Landratlicher Behörde vom 27. des Monats No 5465 bereit, auch noch diejenigen Opfer zu bringen, welche in jenem Rescripte angedeutet sind.
Demgemäß macht der Stadtrath, in Modifizirung seines Beschlusses vom 7. Februar courant sich für die Gemeinde Neuss verbindlich, statt der früher angebotenen Geldhülfe von 1000 Thalern, welche in diesem Betrage nun wegfällt:
1., die auf dem Gebiete der hiesigen Bürgermeisterei gelegene Strecke des Weges, auf eine Länge von beiläufig 112 Ruthen auf Kosten der Stadt Neuss nach den Vorschriften des Anschlages vollends zu bauen und zu unterhalten;
2., in gleicher Weise auch die in die Gemeinde Holzheim fallende Strecke des Weges von der Gränze der Bürgermeisterei Neuss bis an die Weingarzbrücke auf eine Länge vom etwa 190 Ruthen, jedoch unter der Maaßgabe, aus zu bauen, daß die Gemeinde Holzheim die auf dieser Strecke erforderlichen sämmtlichen Hand- und Spanndienste bereit stelle, und selbstredend auch die künftige Unterhaltung dieser Strecke übernehme, und endlich
3., außer diesen bedeutenden Leistungen auch auf einen baaren Zuschuß von sieben hundert Thalern zum weitren Ausbau des Weges
in der Bürgermeisterei Hülchrath aus der städtischen Kasse zu gewähren, wogegen aber, wie schon bemerkt, der früher allein bewilligen Geldzuschuß von 1000 Thaler zurückfällt,
Mittelst der vorliegenden Anerbietungen glaubt aber der Stadrath alles erschöpft zu haben, ams? von der Stadt bei dieser Wegebau-Angelegenheit nur gefordert werden mag. Er überläßt sich daher auch der zuversichtlichen Erwartung, daß die Ausführung des Weges nun eher weitere Hemmungen vor sich gehen werde, und wiederholt zugleich seine frühere ausdrückliche Bedingung, daß diese Anerbietungen nur für die im allgemeinen Interesse allein vortheilhafte Richtung über Eppinghoven gelten, und daß sowohl der Angriff der diesseitigen Arbeiten, als auch die wirkliche Auszahlung des bewilligten Zuschusses erst dann erfolgen werde, wenn der Straßenbau auch in den übrigen Gemeinden in der bezeichneten Richtung so weit vorgeschritten sei, daß die gänzliche Vollendung einem Zweifel nicht mehr unterliege.
Actum utsupra
Der Stadtrath berieth heute über den verstorbenen Feldhüter Heinrich Cremer zu gebenden Nachfolger, und hat dazu in besonderer Erwägung, daß diese Stelle, wegen der damit verknüpften körperlichen Anstrengungen und Strapatzen, einen jüngendlich rüstigen, kraftvollen, und durchaus gesunden Mann erfordern, unter den vielen Bewerbern, den hier wohnenden Tagelöhner Heinrich Küpper, 26 Jahre als, welcher 2 Jahre und 10 Monate bei den 1. Garde-UlanenLandwehr-Regiment in Diensten gestanden, als den nach seiner Überzeugung für die Wahrnehmung des Amtes tüchtigsten Candidaten ausgewählt.
Es erlaubt sich demgemäß der Stadtrath, den p Küpper, welcher sich auch seit seiner Entlassung vom Militairdienst eine
Actum utsupra
Dem heute versammelten Stadtrath wurde die Eingabe der Hospital-Commission vom 3. des Monats vorgelegt, nach welcher durch die in Folge des Eintritts der barmherzigen Schwestern vom hiesigen Hospitale nöthig gewordenen Anschaffungen
Es kann der Stadtrath sich keineswegs verhehlen, daß das Hospital vor dem Eintritt der barmherzigen Schwestern sich in einem Zustande fast gänzlicher Entblösung befand, das es an den unentbehrlichen Gegenständen darin häufig fehlten, und die geschehenen Anschaffungen daher nicht umgangen werden konnten, um die Anstalt in diejenigen geordnete Verfassung zu bringen, welche durchaus nothwendig ist, wenn sie die ihr gestellte Aufgabe zum Wohl der leidenden Menschheit gehörig erfüllen soll.
Wenn daher auch der Stadtrath, von dem GesichtsPunkte des Bedürfnisses ausgehend, die statt gefundenen nothwendigen Anschaffungen und Bauten nur genehmigen kann, und sich auch dem Vorschlage zur Deckung der aufgenommenen Kosten hierdurch beistimmend anschließt, so kann er jedoch von der andern Seite nicht unbemerkt lassen, daß zu einer so erheblichen Ausgabe vor der Ausführung seine und der höheren Behörde Zustimmung hätte nachgesucht werden müssen.
Der Stadtrath erwartet gleichzeitig mit Zuversicht, daß die proponirte jährliche Refundirung von 200 Thaler zu dem durch die Capital-Aufnahme vergringerten Substanz-Vermögen mit allem Ernste im Auge gehalten, und unter jeden Umständen ohne Unterbrechung werde bewerkstellig werden.
Actum utsupra
Der Bürgermeister eröffnet dem heute versammelten Stadtrath, daß die Beschlüsse vom 30. September und 2. December vorigen Jahres, nach welchen zur Steuerung der Noth des gegenwärtigen Winters ein im Laufe dieses Jahres rückzahlbarer Betrag von 3000 Thaler Seitens der Stadt aufgenommen wurde, von Königlicher Regierung zufolge wiederholt erlassenen Verfügung vom 13. December vorigen Jahres I. Seite I. No 4884 nicht genehmigt worden, indem für die Rückzahlung keine Garantie bestehe. An diese Eröffnung knüpfte der Bürgermeister demnach einen im mittelst eingegangenen Antrag der WohltätigkeitsCommission vom 4. des Monats, in welchem dieselbe zur Deckung der durch die diesjährige große Theuerung gesteigerten Bedürfnisse der Armen einen außerordentlichen Zuschuß von Zweitausend Thalern in Anspruch nimmt.
In Betreff des ersteren Punktes erklärte der Stadtrath, daß, da der Betrag von 3000 Thaler im Angesicht der bedrohlichen Verhältnisse bereits im verflossenen Herbste zur Bewirkung der Ankäufe von Lebensmittel aufgenommen, und der Wohltätigkeits-Commission überwiesen wurden, die Sache nun nichtmehr rückgängig zu machen sei, daß aber jene Summe durch Veräußerung der beschafften Naturalien im Laufe dieses Jahres unverkürzt und ohne Zinsen-Verlust wieder erstattet werden solle.
Wegen des von der Wohltätigkeits-Commission nachgesuchten außerordentlichen Zuschusses von 2000 Thaler wurde von mehren Mitgliedern vorgeschlagen, diesen bei den obwaltenden Verhältnissen nothwendigen Betrag durch eine Umlage auf die Classensteuer mit Ausschluß der neunzehnten und zwanzigsten Stufe aufzubringen, während von anderer Seite die Proposition geschah, den Versuch zu machen, jenen Betrag durch freiwillige Beiträge unter den Einwohnern mittelst Subscription zu erlangen.
Bei der hier erfolgten Abstimmung vereinigte der letztere Vorschlag die Mehrheit
Actum utsupra
Der Stadtrath, welchem der Antrag der Schul-Commission vom 26. Januar courantvorgelegt wurde, erkennt ebenfalls die dringende Nothwendigkeit, daß der mit einer Besoldung von 275 Thaler an der Mädchenschule angestellte blinde Lehrer Hamm, zumal bei seinem hohen Alter von 66 Jahren, und der damit verbundenen Abnahme der Kräfte, in Ruhestand versetzt werde. Zugleich findet der Stadtrath es billig, daß demselben, in ausnahmweiser Berücksichtigung seiner traurigen Lage als Blinder eine einstweilige jährliche Entschädigung von zweihundert Thalern gewährt wird, welche jedoch als eine feststehende Zulage nicht zu betrachten ist, und alljährlich besonders aber dann einer Ermäßigung unterworfen sein kann, wenn der dem kaufmännischen Fache sich widmende Sohn dieses Lehrers zu Verdienst gelangt sei wird, und sich dadurch in der Lage befindet seinen Vater hülfreichen Beistand zu leisten.
Was jedoch den Vorschlag betrifft, dem gedachten Lehrer die jetzige Wohnung in dem Gebäude der Freischule, so weit sie für seinen Haushalt nöthig, zu belassen, so hat der Stadtrath zwar nichts dagegen, daß ihm solche bis zur Zeit des gewöhnlichen Wohnungswechsels am 1. October des Jahres eingeräumt bleibe, für die Folge wird es aber dem städtischen Interesse angemessener gehalten, daß dem p Hamm eine jährliche Mieth-Entschädigung bewilligt, dessen Wohnung aber zur Unterbringung desjenigen Lehrer-Personals benutzt werde, wofür die Stadt gegenwärtig jährliche Mieth-Vergütigungen zu zahlen hat.
Die dem p Hamm vom 1. October courant an zu gewährende Mieth-Entschädigung wurde demnach vom Stadtrath auf Dreisig Thaler festgestellt,
Im übrigen wurden die Vorschhläge der SchulCommission wegen Ersetzung des Lehrers Hamm Durch den Lehrer Burbach, und die Berufung eines geprüften Schulamts-Aspiranten an die vierte Classe genehmigt.
Endlich knüpfte der Stadtrath an die dem p Hamm zu gewährende jährliche Entschädigung von 200 Thaler respective 30 Thaler noch die Bedingung, daß der gedachte Lehrer dafür gehalten sein solle, bei künftig etwa eintretenden momentanen Abwesenheiten der Krankheitsfällen den Lehrer an den verschiedenen Elemantarschulen Aushülfe im Unterrichte zu leisten.
Actum utsupra
Für den an der gemeinschaftlichen Schule zu Weissenberg von den Vicarien Smeddink und van den Dahl im Jahre 1845 ertheilten ReligionsUnterricht bewilligte der Stadtrath auch diesmal wieder den auf die Gemeinde Neuss fallenden Antheil an der gewöhnlichen Remuneration mit zehn Thalern, indem er wiederholt bemerkte, daß aus dieser Zuerkennung ähnliche Ansprüche für die Folge nicht herzuleiten seien.
Actum utsupra
Der vorsitzende Bürgermeister lenkte in heutiger Sitzung die Aufmerksamkeit des Stadtrathes auf die in neuerer Zeit vom Staate Concessionirten Eisenbahn-Richtungen zwischen Ruhrort, Crefeld, Gladbach und DüsseldorfAachen, und setzte dann in weiterer Erörterung dieses wichtigen Gegenstandes, ausführlich auseinander, wie die nun keinem Zweifel mehr unterliegende Ausführung dieser Projekte Handel und Gewerbe hiesiger Stadt, und insbesondre einen der wichtigsten Zweige derselben den Steinkohlenhandel mit fast gänzlichem Untergang bedrohe. Die Stadt Neuss sei durch diese ungünstige Gestaltung der Dinge in eine höchst bedenkliche Lage gebracht, und es werde nun von ihren Maaßnahmen abhangen, ob sie den ehrenvollen Standpunkt in verkantilischen Leben, den sie mit so schweren Opfern erkauft habe, behaupten und weiter ausbilden, oder sich zu einer gänzlichen Abgeschlossenheit und Unbedeutendheit für alle Zukunft verurtheilt sehen wolle. Die Lage der Stadt sei daher eine solche, in welcher es sich im eigentlichen Sinne des Wortes um ihre Existenz, oder um ihren
Als das wirksamste, als das einzige Mittel, die der Stadt drohenden großen Verlüßte zu entfernen, und ihn neue Erwerbsquellen zuzuführen, erscheine nach dem Urtheile aller derer, welche diese bedenkliche Lage zum Gegenstande ernsten Nachdenkens gemacht haben, eine derartige Erbreitung und Einrichtung des Erft-Canales, welche die Möglichkeit gewähre, denselben zu jeder Zeit des Jahres mit Dampfschiffen zu befahren.
Über die Kosten dieses Werkes legte Bürgermeister hiernach den von derm Landbau-Inspector Oppermann unterm 17. Januar courant aufgestellten Anschlag, nebst den dazu gehörigen Zeichnungen, ersteren im Betrage von 82500 Thaler zur Einsicht und weiteren Berathung vor.
Nach mehrseitiger und ausführlicher Besprechung erkannte der Stadtrath ebenfalls die hohe Wichtigkeit der Sache, und auch ihn durchdringt die tiefste Überzeugung, daß die Ausführung der in Rede stehenden Eisenbahn-Richtungen dem Handel der Stadt Neuss den Todesstoß geben werde. Er muß es für seine heiligste Pflicht halten, mit allem ihn zu Gebote stehenden Mitteln Vorsorge zu treffen, daß der Handel der Stadt Neuss von gänzlichem Ruine bewahrt werde, und er findet dazu gleichfalls das einzige Mittel in der vorgeschlagenen Erbreitung und Befestigung des Erft-Canales, indem der Stadt dadurch Gelegenheit geboten wird, ihren Verkehr nach allen Seiten sie zu erweitern, namentlich aber auch die Steinkohle aus den Zechen zu Steele vermittelst der Düsseldorf - ElberfelderEisenbahn und der Dampfschifffahrt auf dem Erft-Canale zu solchen Preisen zu beziehen, welche
Bei einem Gegenstande, wo die Zukunft der Stadt für Jahrhunderte hin auf das Spiel gesetzt ist, glaubt der Stadtrath in richtiger Auffassung der wahren Vortheile derselben, vor Opfern, wenn sie auch noch so groß scheinen mögen, nicht zurückweichen zu dürfen, und er beschloß demnach durch Stimmen-Mehrheit.
Daß Königlich Hochlöbliche Regierung geboten werden mögen, sowohl zur Ausführung des Werkes nach dem vorliegenden Plan und Anschlage, als auch zur Negoziirung der dazu erforderlichen CapitalSumme ihre Zustimmung ertheilen, sodann auch Allerhöchsten Ortes hochgefällig darauf antragen zu wollen, daß diejenigen Privat-Grundstücke, welche zur Erbreitung des Canales enthwendig sind, auf dem Wege des Expropriations-Verfahrens erworben werden können.
Indem der Stadtrath zu dieser die künftige Wohlrahrt der Stadt allein sichern den Bschließung übergeht, bestimmt ihn zugleich die feste Überzeugung, daß die Ausführung des vorgeschlagenen Projectes vollkommen geeignet sein werde, alle diejenigen Hindernisse zu beseitigen, welche sich nach der Meinung erfahrener Techniker dem Bau der Düsseldorf-Aachener Eisenbahn in den jährlicher Überfluthung ausgesetzten Niederungen bei Heerdt entgegenstellen, da der enorme Kosten erfordernde, und bei jedem Eisgange der Zerstörung preisgegebene Bau jener Strecke dadurch entbehrlich gemacht ist, und Güter und Personen alsdann vermittelst einer auf dem Erft-Canale anzulegenden Dampffähre ebenso schnell und noch billiger unmittelbar bis an die Düsseldorfer-Elberfelder respective die Cöln-Mindener Eisenbahn auf dem
Schließlich wird noch bemerkt, daß der Betrag des Anschlages sich um 4871 Thaler 12 Silbergroschen ermäßigt, indem die Position 7. der Berechnung veranschlagte Eindämmung wegfallen kann, so wie auch daß der gegenwärtigen Beschluß mit einer Mehrheit von 18 Stimmen genommen wurde, während 2 Stimmen dagegen waren, und 2 Stimmen sich der Abstimmung enthalten haben.
Actum utsupra
Der Stadtrath erkennt die Billigkeit, daß der hiesigen israelitischen Gemeinde, welche eine eignen Synagoge zu bauen beabsichtigt, zur Ausführung dieses Vorhabens von Seiten der Stadt in etwa Vorschub geleistet werde, welchem nach beschlossen worden, daß zu diesem Zwecke aus dem städtischen Aerar ein Zuschuß von fünfhundert Thalern zu gewähren sei. Inzwischen knüpfte der Stadtrath an dieses Zugeständniß die ausdrückliche Bedingung, daß die Synagoge genau nach dem von dem Baumeister Thomas unter'm 10. Januar courant entworfenen Plan und Anschlage, welcher letztern einschließlich der inneren Einrichtungen
Actum utsupra
Vom Stadtrathe wurde heute die von dem Stadtrentmeister Holter aufgestellte Rechnung über Einnahme und Ausgbe für die Schiffbarmachung der Erft und den Brücken- und Dammbau vor dem Hessenthore zur Revision genommen.
Die Einnahme sowohl als auch die Ausgabe fand der Stadtrath in allen Theilen richtig und justifizirt, so daß eine sorgfältige Prüfung bei jedem einzelenen Posten keinen Anlaß zu Ausstellungen gab.
Sonach wurde die gedachte Bau-Rechnung in Einnahme und Ausgabe genehmigt, und in Einnahme auf zwei und achtzig Tausend fünfhundert sechs Thaler ein und zwanzig Silbergroschen eilf Pfenninge, in Ausgabe auf zwei und achtzig Tausend vierhundert neun und fünfzig Thaler drei Silbergroschen fünf Pfenninge, und zu einem der StadtCasse zu überweisenden Bestande von sieben und vierzig Thaler achtzehn Silbergroschen sechs Pfenningen festgestellt, anbei der Stadtrath ein Bezug auf die Pagina 63 sublit Nriv 74 bis 80 für Rechnung des Unternehmens Pabstinann? zu Hitdorf geleisteten Zahlungen noch bemerkt, daß wegen der Forderung dieses Unternehmens mit Autorisation Königlicher Regierung ein noch schwebender Prozeß eingeleitet ist, nach dessen Beendigung die dem p Pabstinann? zuerkannt werdende Summe aus den laufenden städtischen Revenuen entrichtet werden wird.
Actum utsupra
Auf den Vortrag des Bürgermeisters beschließt der Stadtrath, daß der nach den vorgelegten Überschlägen zur Vollendung der Restaurations-Arbeiten an der hiesigen Münster Kirche noch erforderliche Betrag von fünftausen Thalern negoziirt worden, und zwar wo möglich bei dem Bergischen Schulfond, bei welchem auch das frühre Capital von 12000 Thalern aufgenommen worden, damit die Stadtes hierbei mit einem und derselben Gläubiger zu thun haben.
Demnach sollen auf das alsdann überhaupt für den Kirchenbau aufgenommene Kapital von 17000 Thaler, in Folge früherer Beschließung vom 14. März 1844 nach Vollendung des Baues alljährlich 2000 Thaler aus der städtischen Casse restituirt werden.
Actum utsupra
Nachdem der in Folge des Beschlusses vom 6. des Monats eingeleitete Versuch: den für die diesjährigen Bedürfnisse der Armen erforderlichen außerordentlichen Bedarf von Zweitausend Thalern auf dem Wege freiwilliger Beiträge aufzubringen, den erhofften Erfolg nicht gehabt, indem von mehren Einwohnern die Beiträge gänzlich abgelehnt, von andern aber nur unverhältnißmäßige geringe Summen gezeichnet werden, so scheint dem Stadtrath, zur Herbeiführung eines richtigen Verhältnisses, kein anderer Mittel übrig zu bleiben, als die nöthigen Gelder, wie dies auch anderwärts geschehen, auf die Classensteuer zu vertheilen.
Demgemäß beschloß der Stadtrath auch mehrseitiger Erörterung des Gegenstandes, daß der außerordentliche Bedarf von Zweitausend Thalern in der Art auf die Classensteuer vertheilt werden möge, daß
1o, die Dritte, Vierte, und Fünfte Stufe der Classensteuer mit 80 %;
2o, die sechste, siebte, und achte Stufe mit 70 %;
3o, die Neunte und Zehnte Stufe mit 60 %;
4o, die Elfte, Zwölfte und Dreizehnte Stufe mit 50 %;
5o, die Vierzehnte, Fünfzehnte und Sechszehnte Stufe mit 40 %;
6o, die Siebzehnte und Achtzehnte Stufe mit 30 %, heranzuziehen,
die Neunzehnte und Zwanzigste Stufe dagegen von der Umlage gänzlich auszuschließen seien.
Der Stadtrath hält diese vershiedenen Abstufungen in dem Beitrage für angemessen und billig, indem es einleuchte, daß die vermöglichern Classen auch im Verhältniß mehr als die tiefer stehenden zu den Armen Bedürfnissen beizutragen im Stande sind, und bittet demnach Königlich Hochlöbliche Regierung ehrerbietigst, die also beschlossenen Umlage hochgefällig schleunig genehmigen zu wollen, damit, bei der Dringlichkeit der Sache, alsbald mit der Einziehung begonnen werden könne.
Actum utsupra
In der heutigen Sitzung wurde dem Stadtrath die Liquidation des Bürgermeisters Breuer und Commerzien-Rath Thywissen über die Kosten einer im Interesse der Stadt unternommenen Reise nach Berlin, im Betrage von 272 Thaler 22 Silbergroschen, und zugleich das darauf bezügliche Rescript der Königlich Hochlöbliche Regierung vom 31. Januar courant I. Seite II. No 989 vorgelegt.
Wenn der Stadtrath aus dem letztern entnimmt, wie Königliche Regierung dafür hält, daß diese Kosten angemessener Weise aus den zu vorläufigen Ausgaben dieser Art, disponiblen Actien-Fonds zu bestreiten seien: so wurde dagegen bemerkt, daß ein solcher Fond hier nicht bestehe, und die Statt gefundene Ausgabe überhaupt billiger Weise der Eisenbahn-Gesellschaft nicht zu Last gelegt werden könne, da es einestheils nicht die Gesellschaft, sondern die Stadt Neuss gewesen, von welcher die Deputation nach Berlin entsendet werden, andern theile aber auch die Mission der Deputirten einzig und
Gleichwie schon in der Berathung vom 2. December vorigen Jahres beschlossen worden, daß die Reise der Deputation auf städtische Kosten zu unternehmen sei, so wiederholt der Stadtrath auch hierdurch die gehorsamste Bitte: daß Königlich Hochlöbliche Regierung die Berichtigung dieser Kosten in dem erwähnten Betrage von 272 Thaler 22 Silbergroschen aus der Extraordinario der Stadt-Casse hochgefällig genehmigen möge.
Actum utsupra
Dem Stadtrath, welchem die hohe RegierungsVerfügung vom 23. Januar courant I. Seite III. No 178 in der Absicht vorgelegt worden, um Mittel auszuwerfen aus welchen die Regierungskosten der gepflasterten Fahrbahn respective der Rinnen auf der Friedrichstraße, so weit dieselbe den dort angebauten Häusern nicht gegenüber liegen, zu Bestreiten wären, äußerte hierauf ehrerbietigst, daß er eine Verpflichtung zur Reinigung dieser Strecke der Straße Seitens der Stadt nicht übernehmen könne, da die Oberbehörde in dem bezogenen Rescripte selbst anerkenne, daß diese Reinigung der Straßenbau-Verwaltung obliege.
Es bittet der Stadtrath demnach gehorsammst, daß die Straßenbau-Verwaltung die Reinigung an den mit Häusern nicht bebauten Stellen in ähnlicher Weise, wie es auf Chauseen geschehe, vornehmen lassen möge, womit auch vorläufig und bis zu dem allmählig zu erwartenden
Actum utsupra
Über die von der Gemeinde Holzheim wegen des dortigen Kirchenbaues an die hiesige Stadt gemachte Forderung wurde wurde heute ein von dem Advocat-Anwalt Compes beim Rheinischen Appellations-Gerichtshofe zu Cöln unter'm 28. Februar courant erstattetes Gutachten verlesen, in welchem die mit Gesetzesstellen belegte Meinung ausgesprochen wird, daß jene Forderung unstatthaft sei.
Bei so gestellten Verhältnissen muß der Stadtrath Anstand nehmen, auf die Forderung einzugehen, vielmehr beschloß derselbe, die streitige Frage der Entscheidung der Gerichte zu unterwerfen.
Um die Weiterungen eines jedenfalls langwierigen und mit Kosten verbundenen Prozesses zu vermindern, ist der Stadtrath gleichwohl nicht ungeneigt, mit der Gemeinde Holzheim einen billigen Vergleich einzugehen, und er autorisirte dieser den Bürgermeister, einen solchen mit der Behörde von Holzheim zu versuchen.
Falls der Vergleich jedoch nicht zu Stande kommen möchte, wäre die Sache ohne Weiteres auf den Rechtsweg zu verweisen, wozu alsdann hierdurch die Ermächtigung Königlich Hochlöblicher Regierung erbeten wird.
Actum utsupra
Der Stadtrath nahm heute von der Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 22. November vorigen Jahres I. SeiteII. a No 13213, die Benutzung der städtischen Windmühle betreffend, Kenntniß, und bemerkte darauf, daß bei Lage der Umstände nach seiner Überzeugung auch dann von einer Verpachtung
Es wiederholt daher der Stadtrath den unter'm 31. October vorigen Jahres ausgesprochenen gehorsamsten Antrag, daß von weitern Schritten: die Windmühle zu verpachten, vorläufig abstrahiert, und eine in der Zukunft etwa sich darbietende Gelegenheit, dieselbe in ch irgend einer Weise nutzbar zu machen, abgewartet werden möge, worauf Seitens der Verwaltung, so wie der Fall eintrete, sorgfältiger Bedacht genommen werden soll.
Actum utsupra
Erwägend, daß die an der hiesigen Elementar-Knabenschule angestellter Unterlehrer Jacob Biggemann und Ph. Schieffer, so wie der an der Freischule wirkende Unterlehrer Theodor Fitzblech bei ihrer jährlichen Beschränkten Competenz von 90 Thaler inclusive 15 Thaler Mieth-Entschädigung zumal in dem gegenwärtigen theuren Jahre nicht auszukommen vermögen, nahm der Stadtrath Veranlassung, jedem derselben für jetzt und ohne alle Consequenz für die Folge, eine Gratification von zehn Thalern aus der städtischen Casse zu bewilligen.
Actum utsupra
Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 25. Februar courant I. Seite II. a No 2440 erklärte der Stadtrath sich damit einverstanden, daß dem
Actum utsupra
In Bezugnahme auf die Verhandlung vom 18. Mai 1843 beschloß der Stadtrath in heutiger Sitzung, daß nach ferner auf drei Jahre ein Zuschuß von 80 Thalern jährlich für die Unterhaltung von zwei Zuchtstieren duch einen hiesigen Ackersmann aus der städtischen Casse bewilligt werde, indem diese Anordnung auf die Verbesserung der Verbesserung der Viehzucht unverkennbar günstigen Einfluß äußern.
Actum utsupra
Der Bürgermeister brachte heute die schon seit langen Jahren besprochen Wiederaufbauung der Schleuse am Oberthore wieder in Anregung, worauf der Stadtrath äußerte, es sei vorläufig zu hören, welche Beitrag die bei dem Bau wesentlich betheiligten Einnahmen der Nixhütte dazu herzugeben geneigt wären. Demnach soll der Gegenstand wieder zur Berathung gezogen werden.
Actum utsupra
DerStadtrath, welchem die Marginal-Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 11. März courant I. Seite III. No 1809, die fernere Erbreitung und Uferbesfestigung des hiesigen Erft-Canales betreffend , vorgelegt wurde, erklärte mit Rückblick auf seine Beschließung vom 19. Februar courant, daß er auch bei dem erhöhten AnlageCapital von 95000 Thaler Preussicher Courant an der Ausführung des vorgeschlagenen Unternehmens festhalten müsse, indem darin nach seiner innersten Überzeugung das einzige Mittel liege, den Handel und Verkehr der Stadt vor allmähligen ganzlichen Verfalle zu retten.
Was die Aufbringung des Bau-Capitales anbelangt, so ist die Meinung des Stadtrathes solches gegen Vepfändung von Gemeinde Eigenthum zu zu möglichst billigen Zinsen als Darlehen zu negoziiren, und darauf alljährlich, seins aus den Überschüssen der Erftschifffahrtsgebühren, oder aus den gewöhnlichen städtischen
In Ansehung der Erftschifffahrtgebühren äußerte der Stadtrath endlich, wie es seine Absicht nicht sei, eine Erhöhung derselben eintreten zu lassen, er vielmehr lediglich deren Beibehaltung nach den Sätzen des durch die Allerhöchste Cabinetsorder vom 19. October 1836 festgestellten Tarifes wünsche, indem er die Überzeugung zu haben glaubt, daß der durch die projectirte Erbreitung des Canales und dessen Befahrung mit Dampfschiffen herbeigeführte größere Vorkehr eine solche Vermehrung der Einnahme zur Folge haben werde, welche nicht nur die Zinsen des Anlage-Capitales völlig decken, sondern auch ein Ansehnliches für allmählige Amortisation übrig lassen werde.
Demnach wiederholt der Stadtrath die angelegentliche Bitte, daß Königliche Hochlöbliche Regierung recht bald zur Ausführung des projectirten Unternehmens ihre Zustimmung ertheilen möge.
Actum utsupra
Es werden dem Sdtadtrathe heute zwei Liquidationen des Kreis Geometers Rappenhoener, die eine wegen Anfertigung von Situationskarten von Neuss bis Düsseldorf, welche zu Eingaben an die höhern Behörden in Sachen der Eisenbahn zwischen Aachen und Düsseldorf benutzt werden, zum Betrage von 30 Thaler, und die andere wegen Anfertigung mehrer nivellistischen-Charten Behufs Kosten-Anschlag über Erbreitung des Erft-Canales zum Betrage von 51 Thaler 25 Silbergroschen vorgelegt, deren Auszahlung aus städtischer
Actum utsupra
Die hülflose Lage beherzigend, in welche der am 28. vorigen Monats erfolgte Tod des blinden onats erfolgte Tod des blinden Lehrers Hammdessen nachgelassene Wittwe versetzt hat, und die besonderer Berücksichtigung des Umstandes, daß dieselbe ihre Wittwen-Pension erst nach Ablauf eines Jahres Beziehen wird, ihr Sohn auch noch nicht in der Lage sich befindet, ihre durch sein Verdienst einige Hülfe angedeihen zu lassen, fand sich der Stadtrath, bewogen, der gedachten Wittwe
1°, den Fortbezug der 275 Thaler jährlich betragenden Besoldung ihres Mannes, welcher erst mit Pfingsten in Ruhestand versetzt werden sollte, bis zum 1. Juli courant, und sodann
2°, eine in monatlichen Raten aus der StadtCasse zahlbar Unterstützung von sechszig Thalern auf ein Jahr ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für künftige ähnliche Fälle zu bewilligen.
Actum utsupra
In Berücksichtigung der gegenwärtig bestehenden Theuerung stimmt der Stadtrath dem Antrage der Schul-Commission vom 8. courent dahin gehend, daß der Lehrerin Schulz an der Elementar Mädchenschule für jetzt eine Remuneration von 15 Thalern aus der Gemeinde-Casse bewilligt werde, vollkommen bei die anderweite höhere Normirung des Gehaltes derselben wäre bis dahin zu vertagen, daß die der Wittwe des verstorbenen Lehrers Hamm bewilligte Entschädigung aufhört.
Actum utsupra
Der Stadtrath begutachtete und vollzog heute das Verzeichnis pro 1846 über die Gewerbefähigkeit des israelitischen Einwohners Jacob Schieren, welcher einen Hausir-Handel mit Vieh und andern Gegenständen betreibt.
Actum utsupra
Eingesehen der Vorschlag der hiesigen SchulCommission vom 8. courant erklärt sich der Stadtrath damit einverstanden, daß den Schülern des hiesigen Progymnasium:
Leopold Korten, Wilhelm-Hubert Wingerath, Joseph Thomas, Thedor Kemmerich, Joseph Zeck, Joseph Rudisch, F. Kuntze, Wilhelm Gustav Hülstrung, und Ernst von Schwedler,
welche Söhne dürftiger Eltern sind, die Befreiung des Schulgeldes für das laufende Semester zugestanden wurde, den drei letztern jedoch unter der Maaßgabe, daß diese Begünstigung für die Folge unbedingt wegfalle, wenn sie für das nächste Semester kein ganz genügendes Zeugniß erwerben.
Daß den Schülern A. Leuchten und Herrmann Klein die erbetene Befreiung vom Schulgelde versagt wurde, da ihre Censuren unbefriedigend erscheinen, kann der Stadtrath nur gutheißen.
Actum utsupra
Der Stadtrath von Neuss konnte sich, nachdem ihm die hohe Regierungs-Verfügung vom 17. April courant I. Seite V. No 2197 vorgetragen worden, nicht dazu entschließen, die wegen des Kirchenbaues zu Holzheim von der dortigen Gemeinde an die hiesige gerichtete Forderung von überhaupt 389 Thaler 4 Silbergroschen 5 Pfennig ohne weiteres zu bewilligen, zumal diesseitige Gemeinde nicht, wie es das Gesetz vorschreibe, über die Art der Ausführung des Baues vorher gehört worden.
Zur Vermeidung eines Prozesses ist der Stadtrath jedoch im Sinne seines Beschlusses vom 27. März courant fortwährend geneigt, sich mit der Gemeinde Holzheim dieser Forderung halber zu vergleichen, in welcher Beziehung er sich dahin ausspricht, daß der genannten Gemeinde eine Vergleichssumme von 200 Thaler anzubieten, bei deren Nicht-Annahme aber der Rechtsstreit einzuleiten sei.
Actum utsupra
Nachdem durch die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 19. October 1836 eine Revision und Regulirung des für die Benutzung des hiesigen Erft-Canales festgesetzten Gebühren-Tarifes von 5 zu 5 Jahren vorbehalten worden, und die zweite fünfjährige Frist mit dem 19. October courant ausläuft: so erlaubt sich der Stadtrath die ehrerbietigste Bitte auszusprechen, daß der gedachte Tarif, welcher sich nach den bisherigen Erfahrungen als zweckmäßig bewährt hat, auch für die nächsten fünf Jahre beibehalten werden möge.
Actum utsupra
Gleichwie für die vergangenen Jahre, so bewilligte auch der Stadtrath pro 1845 dem Leihhaus-Verwalter Rosellen für die mit lobenswerther Sorgfalt und Pünktlichkeit geführte Geschäfte des Leihhauses und der Sparcasse zu der festen Besoldung von 350 Thaler eine aus der Leihhaus-Kasse zahlbare Gratification von Einhundert fünfzig Thalern Preussische Courant, indem er hierbei wiederholt den Vorbehalt ausspricht, daß das gegenwärtige Zugeständniß ein facultatives sei, welches auf künftige ähnliche Bewilligungen kein Recht verliehe.
Actum utsupra
Nach Vorschrift des §. 58. der Gemeinde Ordnung für die Rhein-Provinz wurden dem Stadtrathe heute die Verhandlungen über die am 11. 13. und 15. des Monats für die Bürgermeisterei Neuss Statt gehabten Wahlen der neuen Gemeinde-Verordneten, und deren Stellvertreter zur Prüfung vorgelegt, der Stadtrath überzeugte sich, daß das gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren überall beobachtet worden, und den ebensowenig gegen die Qualification der gewählten etwas einzuwenden
Actum utsupra
Der Stadtrath theilt die Ansicht der Schul-Commission, daß den an der Knabenschule wirkende Praeparanden Bleicher und Brauner, imgleichen der an die Mädchenschule berufenen Praeparandin E. Kuckelkorn wenigstens eine soche Einnahme gesichert werden muß, welche sie von eigentlichen Nahrungssorgen schützt. Dem Antrage der SchulCommission beitretend, beschließt demnach der Stadtrath, den genannten Praeparanden Bleicher und Brauner sowohl, als der Praeparanden Kuckelkorn für das laufende Semester eine Gratification von 10 Thaler zu bewilligen, die künftige Normirung der Gehälter derselben aber, mit Rücksicht auf die eintretenden Verhältnisse, vorzubehalten.
Actum utsupra
Der Stadtrath genehmigt, daß den Geschwistern Josten die durch den Tod ihrer Mutter der Wittwe Josten erledigte Stelle als Aufwärterin im Rathhause gegen die damit verbundene etatsmäßige Besoldung von 80 Thaler auf Kündigung übertragen werde.
Actum utsupra
Vom Stadtrathe wurde heute die Revision der Recnung der hiesigen Sparcasse für das Jahr 1845 vorgenommen, wobei derselbe nachfolgende erläuternde Bemerkungen machte.
Die Rechnung des Jahres 1844, bei deren Revision Königliche Regierung nichts zu erinnern gefunden, ist von dieser Behörde unterm 30. August 1845 I. Seite II. a.
Der Bestand pro 1844 findet sich unter Littera A mit 1511 Thaler 20 Silbergroschen 6 Pfennig richtig vorgetragen.
Defacte (Abtheilung B.) sind nicht zu vereinnahmen gewesen.
Titel I. In Übereinstimmung mit den Büchern belaufen sich die Kapital-Einlagen des Jahres 1845 überhaupt auf 7545 Thaler 7 Silbergroschen
Die bis zum Jahre 1845 einschließlich den Einlagern gutkommende, aber nicht erhobenen Zinsen betragen 819 Thaler 16 Silbergroschen 3 Pfennig, welche Summe Behufs Gutschreibung auf die Kapital-Beträge in durchlaufende Einnahme gestellt ist.
Diese beiden Summen zusammen 8364 Thaler 23 Silbergroschen 3 Pfennig ausmachend, sind nicht diesem Hauptbetrage Pagina 52. Columna 4. der Vorschrift gemäß in Soll-Ausgabe gebracht.
Titel II. Nach dem Resultat der Rechnung pro 1844 betrug die Forderung von ausgeliehenen Kapitalien a., an Private und Corporationen 19086 — 25 — 6 anzu im Laufe des Jahres 1845 noch ferner ausgeliehen wurden 6449 — 29 — " da eine Erstattung im genannten Jahre nicht erfolgt ist, so beläuft sich die Forderung am Schluß des Jahres 1845 demnach auf 25536 — 24 — 6 welches Summe pro 1846 in Soll-Einnahme vorzutragen ist. b., an die städtische Leih-Anstalt 4550 — " — " im Laufe des Jahres wurden von derselben noch ferner aufgenommen 400 — " — " auf welches Hauptquantum von 4950 — " — " dagegen restituirt wurden 900 — " — " so daß die Forderung an der Leih-Anstalt noch 4050 — " — "
verbleibt, welcher Betrag ebenfalls für das Jahr 1846 in Soll-Einnahme zu bringen ist.
Diese Resultate wurden bei Revision richtig befunden.
Mit den Büchern übereinstimmend sind Titel III. die Zinsen von ausgeliehenen Capitalien im Betrage von überhaupt 1214 Thaler 21 Silbergroschen 3 Pfennig richtig vereinnahmt.
Titel IV. die Einnahme an Gebühren für Bescheinigungs-Büchelchen beträgt 3 Thaler 10 Silbergroschen, welcher Betrag bei Prüfung richtig befunden wurden. Den Bestand des Jahres 1844 mit mit eingeschlossen, beläuft sich die Gesamt-Einnahmen hiernach auf 11994 Thaler 15 Silbergroschen; die ausgeliehenen Kapitalien betragen 29586 Thaler 24 Silbergroschen 6 Pfennig, und es hat sich der für das Jahr 1845 erzielte Zinsengewinnst nach vorheriger Prüfung ( nide? die derfallsige Ermittelung Pagin 57. der Rechnung) auf 299 Thaler 26 Silbergroschen 8 Pfennig gestellt.
An Vorschüssen Littera A. und Guthaben Littera B. ist nichts zu verrechnen.
Littera C. Titel I. der Zinsengewinnst aus dem Jahre 1845 ad 299 Thaler 26 Silbergroschen 8 Pfennig ist hier zur Verausgabung an die Leih-Anstalt gekommen, um zu den General-Verwaltungs-Ausgaben beider Institute verwendet zu werden. In der Leihhaus-Rechnung findet derselbe sich Littera D. Titel V. in Einnahme berechnet.
Titel II. Die Zinsen von den in die Sparcasse eingelegten Kapitalien sind in Beziehung auf die in die Rechnung aufgenommen, spezielle Zinsen-Berechnung mit überhaupt 898 Thaler 14 Silbergroschen 7 Pfennig richtig in Ausgabe gebracht. Unter diesem Betrage befinden sich 819 Thaler 16 Silbergroschen an Zinsen welche nicht erhoben werden,
Titel III. Es betragen a., die Rückzahlungen von Einlagen im Jahre 1845 3048 — 10 — 1 wogegen noch zu restituiren und sonach noch in Soll Ausgabe nachzuführen bleiben 30464 — 29 — 2 b., die im Jahre 1845 rentbar angelegten Kapitalien 6449 — 29 — " und courant die geschehenen Darlehn an die LeihAnstalt zu deren Betrieb 400 Th " — "
Alle diese Resultate wurden sorgfältig revidiert, und mit den Büchern übereinstimmend gefunden.
Titel IV. Gegen die hierbei vorkommende Ausgabe für angeschaffte Formulare zu Sparcassenbüchelchen war Nichts zu erinnern.
Sonach stellt sich die Gesamt-Ausgabe auf 11116 Thaler 10 Silbergroschen 4 Pfennig, und der baare Kassenbestand nach Vergleichung der Einnahme mit der Ausgabe auf 878 Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig, welcher pro 1846 gehörig vereinnahmt werden, und zur Bestreitung der vorkommenden Ausgaben unumgänglich nöthig war.
Am Schlusse des Jahres 1845 betrug die von der Sparcasse zu zahlende Summe 30464 — 29 — 2 Dagegen die von derselben von den verschiedenen Debitoren einzuziehende 29586 — 24 — 6 wonach unter Hinzurechnung des Bestandes ad 878 Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig Activa und Passiva sich ganz gleich stehen.
Es fand sich weiter nichts zu er-
Actum utsupra
In heutiger Sitzung nahm der Stadtrath die von dem Verwalter Rosellen gelegte Rechnung des hiesigen Leihhauses pro 1845 zur Revision und erläuterte dieselbe in nachfolgender Weise:
Durch Verfügung Königlicher Regierung vom 30. August 1845 I. Seite II. a. 6757 ist die Rechnung des Jahres 1844 als richtig angenommem worden, ohne daß diese Behörde Monita dabei gemacht hätte. Der pro 1844 verbliebene Bestand findet sich mit 396 Thalern 18 Silbergroschen 9 Pfennig unter Abtheilung C. richtig vereinnahmt.
An Defecten (Abtheilung B.) ist nichts zu verrechnen.
Nach der Rechnung pro 1844 waren an noch zu erstattenden Vorschüssen von eingelösten und verkauften Pfändern 9188 Thaler 22 Silbergroschen in Rest verblieben. Diese Summe, welche im Jahre 1845 eingegangen, ist Abtheilung C. richtig zur Einnahme gestellt.
Im Jahre 1845 sind Einnahmen an Schreibund Taxationsgebühren vide Titel I. Abtheilung D. nicht vorgekommen. Die laufenden Einnahmen des Titel II., Zinsen, im Betrage von 1277 Thaler 19 Silbergroschen 3 Pfennig Titel III. Überschüsse von den Verkäufen, ausmachend 101 Thalern 8 Silbergroschen 11 Pfennig, und Titel IV. Verkaufskosten, betragend 9 Thaler 17 Silbergroschen 11 Pfennig wurden mit den Büchern genau verglichen und überall richtig befunden.
Titel V. Hier ist der bei der Sparcasse erzielte
Gewinnst mit 299 Thaler 26 Silbergroschen 8 Pfennig um nach Maaßgabe hoher Regierungs-Verfügung vom 5. März 1836 I. Seite II. No 4224 zur Bestreitung der Ausgaben des Laihhauses mit verwendet zu werden.
Titel VI. und VII. Zum Betrieb des Leihhauses wurden im Jahre 1845 — 400 Thaler bei der Sparcasse negoziirt, welche bei Titel VI. richtig zur Einnahme gebracht sind. Andere Kapital-Aufnahmen haben für diesen Zweck nicht Statt gefunden.
Am Schlusse des Jahres 1844 stellte sich die Forderung der Sparcasse auf 4550 Thaler hinzu obige 400 Thaler 400 Thaler — Summe 4950 Thaler Es wurden durch die Leih-Anstalt im Laufe des Jahres1844 zurückerstattet 900 Thaler " — Von derselben wurden demnach Ende 1845 noch an die Sparcasse verschuldetverschudet 4050 Thaler — "
Titel VIII. Die Einnahme erstatteter Vorschüsse von eingelösten Pfändern beträgt in Übereinstimmung mit den Büchern 11079 Thaler 13 Silbergroschen die das fallsige SollEinnahme beläuft sich auf 20370 Thaler 8 Silbergroschen, so daß hierbei ein auf das laufende Jahr 1846 zu übernehmender Einnahme-Last von 9290 Thaler 25 Silbergroschen endsteht.
Mit Einschluß der Einnahme aus den Vorjahren stellt sich die Gesammt-Einnahme auf 22753 Thaler 6 Silbergroschen 6 Pfennig wozu dieselbe festgestellt wurde. Nach der der Rechnung vorgehefteten Zinsenberechnung hat sich bei der Leih-Anstalt für das Jahr 1845 ein Gewinnst von 382 Thaler 6 Silbergroschen 8 Pfennig und einschließlich des Gewinnstes aus den frühern Jahren ad 2535 Thaler 10 Silbergroschen 9 Pfennig ein Hauptgewinn von 2917 Thaler 17 Silbergroschen 5 Pfennig ergeben, welches Resultat als günstig zu bezeichenen sein dürfte.
Vorschüsse Littera A. und Defecte Littera B. sind nicht zu berechnen.
Aus dem Jahre 1844 war eine Rest-Ausgabe von
Es kommt als neue Rest-Soll-Ausgabe aus dem Jahre 1845 hinzu: die nach Titel VI. der Einnahme zum Betrieb der Leih-Anstalt bei der Sparcasse negoziirte Summe von 400 Thaler, welche Titelb.der Ausgabe bereits in Soll-Ausgabe gestellt ist.
Hiernach ergibt sich die Gesammtschuld des Leihhauses am Schlusse des Jahres 1845 auf 6550 Thaler vorne 1 1., dem Rendanten Rosellen als Cautionsbetrag 2000 Thaler 2., dem Taxator Mathias Joseph Vetter als dergleichen 500 Thaler 3., der Sparcasse als aufgenommene Capitalien 4050 Thaler überhaupt demnach wie oben angegeben 6550 Thaler verschuldet werden.
Die Prüfung der Ausgaben unter Abtheilung D. Titel I. 13 Thaler 10 Silbergroschen Kosten der Pfandverkäufe;
Titel II. 101 Thaler 8 Silbergroschen 11 Pfennig Überschüsse von den verkauften Pfändern, und
Titel III. 703 Thaler 17 Silbergroschen 10 Pfennig, Verwaltungskosten, gab zu keinen erinnerungen Anlaß.
Titel IV. und V. Auch fand sich gegen die hier verausgabten Zinsen von 125 Thaler respective von 203 Thaler 29 Silbergroschen 7 Pfennig bei deren Revision nichts zu bemerken.
Titel VI. die hier geschehene Zahlung einer Gratification von 150 Thalern an den Verwalter Rosellen ist durch die den Belegen ad Nm 31 in Abschrift beiliegende Verfügung Königlicher Regierung vom 20. Juni 1845 I. Seite II a. 6344 genehmigt.
die übrigen Ausgaben des Titels 6. wurden bei Revision richtig befunden.
Titel VIII. Mit den Büchern übereinstimmend
Titel IX. Hier ist das im Jahre 1845 zum Betrieb des Leihhauses negoziirte Capital von 400 Thaler in Restsoll-Ausgabe gebracht, indem die wirkliche Erstattung noch nicht geschehen ist, conf. §. 10. dieser Verhandlung.
Demgemäß wurde die Gesammt-Ausgabe auf 29126 Thaler 14 Silbergroschen 1 Pfennig, und der verbliebene Bestand auf 176 Thaler 22 Silbergroschen 5 Pfennig festgestellt.
Dem Resultat der Rechnung zufolge beträgt das zu erstattende Betriebs-Capital 6550 Thaler, die Forderung der Leih-Anstalt wegen geleisteter Vorschüsse dagegen 9290 Thaler 25 Silbergroschen, so daß bei Vergleichung dieser Summen gegeneinander unter Berücksichtigung des Bestandes von 176 Thaler 22 Silbergroschen 5 Pfennig der §. 8. erwähnte Hauptzinsengewinnst der Reservefonds von 2917 Thaler 17 Silbergroschen 5 Pfennig sich ergibt.
Weitere Bemerkungen waren g nicht zu machen.
Actum utsupra
Der Herr Bürgermeister Breuer machte uns auf ein jüngst ins Leben gerufenes Eisenbahn-Project zwischen Cöln - Neuss - Venlo - Nymwegen aufmerksam.
Es wurde sogleich einstimmig beschlossen, eine Eingabe an das Königliche hohe Ministerium zu richten, in welcher der Wunsch der Stadt Neuss ausgesprochen ist, daß die fragliche Eisenbahnlinie von Cöln über Neuss, und nicht von Cöln über Grevenbroich und Gladbach nach Venlo oder Nymwegen ihre Richtung nehme.
Diese motivirte Eingabe wurde in der Sitzung gleich entworfen und vollzogen, und der Herr Bürgermeister gebeten, solche sogleich an ihren Bestimmungsort abgehen zu lassen.-
Der Wegebau - Verwendungs-Plan pro 1847 wurde von dem Bürgermeister vorgelegt und von dem Stadtrathe zu 840 Thaler festgestellt, wovon durch Communalsteuer in gewöhnlicher Weise 470 Thaler und aus den gewöhnlichen städtischen Revenüen 370 Thaler aufgebracht werden sollen.
Auf die Bepflanzung der Communal-Wege mit Bäumen glaubte
Der Stadtrath deshalb nicht eingehen zu können, weil sowohl durch Schatten als Aufenthaltsart der Vögel p den anliegenden Ländereien nur Nachtheil erwachsen kann. Auch sind die Gräben an den mehrsten Stellen nicht so breit, daß hochstämmige Bäume die gesetzliche Entfernung von zwei Meter von der Gränzlinie der Nachbar-Grundstücke haben. -
Es wurde ferner durch den Herrn Bürgermeister vorgetragen, daß das Scheiben-Schützen-Haus einer Haupt-Reparatur bedürfe.
Diese Angelegenheit wurde vertagt. -
Die Vorlegung eines Schreibens des hiesigen Königlichen Haupt-Steueramtes vom 21. vorigen Monats No 1666, die neue Verpachtung des Nord-Canales, welche noch in diesem Jahre vor sich gehen soll, betreffend, wonach die Stadt Neuss ihre Ansprüche an das hier gegen der Stadt Neuss gelegene Epanchoir äußern möchte, veranlaßte gründliche Berathungen. Man kam darin überein, vorerwähntes Schreiben dahin zu beantworten, daß die Stadt Neuss die betreffende Oberbehörde, mit Rücksicht auf die Zusicherung eines hohen Ministeriums vom 14. November 1835, bitte, die Pachtungs-Bedingungen so stellen zu wollen, daß die Verpachtung ausschließlich des Epanchiors geschehn möge. Denn die Anlage einer Mühle, welcher ein neuer Pächter dort versuchen sollte, ist ohne unvermeidlichen Nachtheil nicht ausführbar. Auch möge die Verpachtung, falls dieselbe der Stadt Neuss in der Folge
Ein Schreiben des Herrn Landrathes Loerick fordert die Erklärung der Stadt Neuss, ob die Verpflegung der Truppen bei der 14. Division, welche bei den Herbstübungen in diesem Jahre theilweise den Kreis Neuss berühren, für 1 Silbergroschen 3 Pfennigohne Land pro Mann und Tag von den Quatirträgern gegeben werden soll.
Hierauf drückt der Stadtrath den billigen Wunsch aus, daß man bei diesen Übungen nicht allein mit Rücksicht der theuren Preisen der Lebensmitteln, sondern auch da die Stadt Neuss in diesem Jahre bereits 14 Tage lang bei den jährlichen Landwehr-Übungen Einquatirung gehabt hat, die Gemeinde Neuss wo möglich verschonen möge. Falls aber dieses nicht geschen könne, so möge man die Truppen ohne Verpflegung einquartiren, und denselben überlassen, sich dieserhalb mit den Quatirträgern gegen eine billige Vergütung zu benehmen, indem von den Quartirträgern zu dem Nutzen von 1 Silbergroschen 3 Pfennig keine Victualien geliefert (werden) werden können.
Die Frage über die Aufhebung der Brodtage, über welche im November 1845 den hiesigen Stadtrath mehrern Gründe entwickelt hat, welche für die einstweilige derselben sprechen, kann jetzt in Folge RegierungsVerfügung vom 10. December vorigen Jahres I. III. No 8321 nochmals in reifliche Erwägung.
Nach mehrfacher Erörterung erklärt sich der Stadtrath einstimmig für die Beibehaltung der Brodtage, und zwar aus den nämlichen Gründen, welche im vorigen Jahre dargethan worden sind. Diesen schließt sich aber noch 1., die Ursache an, daß in
2., daß bei Aufhebung der Brodtage eine Verschiedenheit der Preise und des Gewichtes entstehen würde, welches der geringere Mann nicht immer zu berechnen im Stande wäre, und es dürfte aus der freieren Concurenz nur der Wohlhabendere Vortheil ziehen, während der Ärmere meist auf Credit kaufende nur den größten Nachtheil davon haben würde. Auch zeigen die Erfahrung, daß in andern Orten, wo die Brodtage bereits früher aufgegeben wurden, die Brodpreise bei den nämlichen Fruchtpreisen höher als hier stehen.
Aus diesen Gründen spricht der Stadtrath den erehrbietigen Wunsch aus, daß wenigstens die Tage des Schwarzbrodes, als Haupt-Nahrungs-Mittel der Armen, beibehalten werden mögen.
Zufolge §. 66. der neuen Communal-Ordnung wurde zur Wahl zweier Mitglieder zur Vollziehung der Ausfertigung stadträthlicher Verhandlungen geschritten. Es fiel bei Abstimmung die Wahl auf Heinrich Adam Hesemann und Adam Baehren, welche beide die Wahl anzunehmen erklärten.
Dem Antrag des Leihhaus-Verwalters Herrn Rosellen, daß die Cautions-Inscription des Rentners Heinrich Iven zurückgegeben werden soll, und solche auf das dem Herrn Rosellen zugehöriges Haus auf der ZollStraße B. No 107 überschrieben werde, wurde entsprechen.
Der Herr Bürgermeister eröffnete die Sitzung mit dem von einem der Herren Stadträthe gemachten Antrage auf Veröffentlichung der stadträthlichen Beschlüsse, und fand dieser Antrag allgemeinen Anklang. Indoch die Art und Weise, wie die Protocolle zu veröffentlichen seien, veranlaßte viele Debatten, und man kam am Ende zu dem Entschlusse, solche im Auszuge zu veröffentlichen, jedoch soll die Redaction derselben zweien Mitgliedern des Stadtrathes unter dem Vorsitze des Bürgermeisters übertragen werden.
In Folge dieses Entschlusses wurden zu Redactoren mit Stimmen-Mehrheit gewählt die Herren Johann Baptist B. Ibels und Laurenz Nauen, welche diese Stelle annahmen.
Es wurde nun nach §. 68. zur Ernennung verschiedener Commissionen zur Vorbereitung der zur Verhandlung kommenden Gegenstände geschritten. Die Commissionen
1., Städtisches Eigenthum. 2., Armen Wesen im allgemeinen 3., Communal Wegebau der Eisenbahn 4., Kirchen- und Schulwesen 5., Städtisches Rechnungswesen, Communal- und Classensteuer. 6., Polizei- Angelegenheit, Städtische Beleuchtung & c.
Die Wahl der aus dreien Mitgliedern bestehenden Commission wurde jedoch auf die nächste Sitzung vertagt.
Jetzt wurde zu reiflichen Berathung die Erhebung eines Einzugsgeldes nach §. 14. der Gemeinde-Ordnung gebracht.
Dieser Gegenstand als ein sehr wichtiger anerkannt und beschlossen, solchen einer Commission zu überweisen, welche dem Stadtrathe dann gründlich über denselben zu berichten hätte.
Ein Rescript des Königlich hohen Ministerii vom 12. Juli 1846. die Handelskammer betreffend, wurde dem Stadtrathe vorgelesen, und war Nichts dagegen zu erinnern.
hierauf folgte das schriftliche Gesuch der Pächterin der städtischen Mühle am Niederthore vom 26. April des Jahres um Vornahme verschiedener Reparaturen und Anlegung eines vierten Geläufes. In Bezug auf diese Sache wurde beschlossen, eine Commission aus den Herren Heinrich Thywissen, Franz Melchers, Franz Gerhard Rottels und Jacob LeHanne bestehend, zu ernenn-
Der Pächterin werde vorläufig aufgegeben, dem Stadtrathe einen KostenAnschlag des Mühlbauers einzureichen.
Zum Schlusse wurde dem Stadtrathe ein Rescript des Königlich hohen Finanz-Ministerii vom 11. Juni courant vorgelegt, die Erbreitung des ErftCanales betreffend.
Der Stadtrath sprach sich dahin aus, daß er die in Aussicht gestellte Ertheilung der Conzession denkbar anerkenne, und das Expropriationsrecht bei Einem Königlich hohen Ministerium nachgesucht werden möge. Die Zeit des Ausbaues selbst bebehält s der Stadtrath sich vor, erst dann genau bestimmen zu können, wenn die Richtung der Düsseldorfer -Neuss Gladbach - Aachener Eisenbahn-Linie näher bestimmt sei.
Gegenwärtig waren oben genannte Herren ausschließlich Herr von Steffens und Herr Jacob Friedrich Hecking.
Es wurde nun zur Wahl von verschiedenen Commissionen zur Vorbereitung der zu Verhandlung kommenden Gegenstände geschritten.
Die erste Commission umfaßt städtisches Grund-Eigenthum, Ackerland und Wiesen, Communal-Wegebau, Feldhüterdienst und Jagd.
Zu deren Vertretung wurden gewählt: Herrn Carl Reistorff. Herrn Franz Melchers und Herrn Heinrich Adam Hesemann.
Die zweite Commission umfaßt das ArmenWesen im Allgemeinen.
Hierzu wurden gewählt: Herr Herbertz Herr Balth. Derath und Herr Adolph Linden.
die Dritte Commission umfaßt städtische Bauten, Mühlen-, Erft- und Eisenbahn-Sachen. Hierzu wurden gewählt: Herr Rappenhoener Herr Josten und Herr LeHanne
Hierzu wurden gewählt: Herr Peter Degreeff. Herr Laurenz Nauen. Herr Adam Baehren.
Die fünfte Commission umfaßt städtisches Rechnungswesen, Communal- und KlassensteuerAngelegenheiten.
Hierzu wurden gewählt: Herr Philipp Kaufmann Herr Johann Baptist Ibels Herr Franz Gerard Rottels
Die sechste und letzte Commission umfaßt Polizei-Angelegenheiten, städtische Beleuchtung und Einquartierung.
Hierzu wurden gewählt Herr Thywissen Herr Dürselen und Herr Rheindorf
Die Wahl wurde von jedem angenommen.
Der Bürgermeister legte ein Schreiben des Wohllöblichen Schulvorstandes datiert vom 5. August des Jahres vor. Dieses Schreiben enthält den Antrag an den Stadtrath, daß da den bisherige Director Meis mit Ende dieses Schuljahres sein Amt als Director am hiesigen Progymnasium nieder lege, es an der Zeit sei, zur Wiederbesetzung dieser Stelle eine Bekanntmachung in öffentlichen Blättern ergehen zu lassen, um tüchtige Schulmänner zur Bewerbung dieser Stelle aufzufordern. In dieser Bekanntmachung müsse aber die Höhe des Gehaltes nothwendig angegeben sein,
Hierauf bestimmte der Stadtrath, indem die Meinung der Schul-Commission theilte , daß dem künftigen Director mindestens ein Gehalt von jährlich 800 Thaler nebst freier Wohnung zuerkannt werden könne. — Das Löschen des Wertes "geschlossen" und der Zusatz des Wertes "vollzogen" wurde genehmigt.
Die Gemeinde Holzheim fordert von der Stadt Neuss 389 Thaler 4 Silbergoschen 5 Pfennig Zinsen zu 4½ % von zwei Jahren ad 35 — 24 — 1 Macht zusammen 424 Thaler 28 Silbergroschen 6 Pfennig als Beitrag zu dem Holzheimer Kirchenbaue von dem in der Civilgemeinde Neuss liegenden Nierenhof, und dazu gehörigen Ländereien, welche zur Pfarrei Holzheim gehört.
die Prüfung der Sache selbst mit zur handnahme der darüber gepflegenen Verhandlungen kann sich der Stadtrath zur Zahlung dieser Summe nicht verstehen, und da die Gemeinde Holzheim den früher angebotenen Vergleich nicht annehmen will, so überläßt der Stadtrath einstimmig oben genannter Gemeinde hierüber Prozeß anhängig zu machen.
Nachdem dem Stadtrath ein Schreiben des Herrn Justizrathes Friedrichs aus Düsseldorf vorgelegt worden, wonach das Königliche Landgericht zu Düsseldorf unterm 15. Juli des Jahres die gegen den Landbau Inspector Simon zu Glogau erhobenen Reprechen für begründet erklärt hat, und die Stadt Neuss diesen Zeugen in der Prozeßsache gegen Pabstmann zu Hitdorf richtig hält, beschloß der Stadtrath einstimmig
Über den Neubau einer Pumpe an der evangelischen Schule, worüber ein Kosten-Anschlag der Erd- und Mauerarbeiten inclusive Material zu 85 Thaler 28 Silbergroschen 7 Pfennig angefertigt worden ist, erklärt sich der Stadtrath einstimmig dahin, daß diese Arbeiten öffentlich vergantet? werden sollen, dagegen die Pumpe selbst soll von Eisen gebaut im Preise von 100 - 110 Thaler, und den desfalls abschließenden Vertrag mit dem Pumpenmacher Hoeveler dem Herrn Bürgermeister überlassen bleiben.
Ein Schreiben des hiesigen Königlichen Haupt-Steuer Amtes vom 31. Juli des Jahres, die Verpachtung des Nord-Canales betreffend, wurde verlesen und ad acta gelegt.
Ein Schreiben der hiesigen Wohllöblichen SchulCommission vom 5. August courent meldet die Einstellung der bisher bestandenen frühere Töchterschule, und trägt darauf an, daß an der Elementar-Mädchenschule eine Höhere Klasse gebildet würde, welche als Fortsetzung der Elementar-Unterrichts diene. Nach reiflicher Berathung theilte der Stadtrath die Meinung der Wohllöblichen Schul-Commission, und beschloß die Bildung dieser höheren Klasse an der Mädchenschule vorläufig auf zwei Jahre, zu welcher eine tüchtige Lehrerin mit einem jährlichen Gehalte von 500 Thaler nebst freier Wohnung (60 - 70 Thaler) gewonnen werden möge. Das Schul- oder Unterrichtsgeld wird hierbei auf monatlich 15 Silbergroschen, ohne Unterschied der Klassen-Abtheilungen festgestellt, welches in die städtische Kasse fließen soll.
Ein Schreiben des hiesigen Wohllöblichen Schul-Commission vom 5. des Monats setzt die Nothwendigkeit aus niemander, wie es rathsam erscheine, daß anstatt der nachdem Tode des verstorbenen Lehrers Hamm fungirten Präparandin eine geprüfte Lehrerin mit einem Gehalte von 150 Thaler, und im SchulLocale befindliche freie Wohnung angestellt werden möge. Der Stadtrath erklärte sich damit einverstanden, und überläßt es der Wohllöblichen Schul-Commission, eine solche Lehrerin zu gewinnen.
Ein Schreiben der hiesigen Kirchenbau-Commission vom 7. des Monats enthält die Nachweise der zu dem Restaurationsbaue an der Sankt Quirinus Kirche noch fehlenden Geldmitteln im Betrage von 2709 Thalern 18 Silbergroschen 3 Pfennig, und stellt den Antrag, da die noch auszuführenden Arbeiten sehr dringend seien, bald möglichst eine Summe von 3000 Thaler disponibel stellen zu wollen. Der Stadtrath genehmigte die Aufnahme von 3000 Thaler bei dem bergischen Schulfonds zu Düsseldorf, und bat den Herrn Bürgermeister, die Verhandlungen darüber aufnehmen zu wollen.
Die städtischen Rechnungen von 1845 wurden zur Prüfung vorgelegt, worauf diese an die betreffende Commission verwiesen wurde, welche das Resultat in nächster Sitzung
Ein Mitglied des Stadtrathes trug die Erörterung des in der letzten Sitzung vom 10. August courant von demselben eingelegten Protestes über die Ernennung respective Einführung der beiden neuen Beigeordneten vor, und bat den Herrn Vorsitzenden, diese Erörterung dem gegenwärtigen Protocolle zu anexiren
Das Comité des Neusser Bürger-Schützen-Vereins trägt auf die ihnen in früheren Jahren auch mehrmals zu zugestandenen 40 Thaler als Unterstützung zur Verschoenerung des diesjährigen Schützenfestes aus städtischen Mitteln an.
Es wurde darüber abgestimmt, wobei sich ergab, daß diesem Gesuche für dieses Jahr nicht entsprechen werden könne.
Es wurde ferner zur Wahl der KlassenSteuer-Vertheilungs-Commission und deren Stellvertreter pro 1847 geschritten Gewählt wurden Herr Dürselen Herr Linden Herr Ibels und Herrn Herberz Herr Rottels Herr Melchers als deren Stellvertreter
In Folge eines Recriptes eines Königlichen hohen Finanz-Ministeriums kann das Project einer Eisenbahn von Cölnnach Crefeld–Kempen–Venlo einstweilen noch nicht ausgeführt und dem Bewerbern keine Conzession ertheilt werden. Dieser Bescheid wurde ad acta gelegt.
Auf den Antrag des Schiffbauers von der Helm & Consorte von Uedesheim vom 14. September 1846 beschließt der Stadtrath demselben ein städtisches Grundstück von 91 Ruthen 50 Fuß und 17 Ruthen davon
Auf die Angesinnung einer Königlichen Hochlöblichen Regierung vom 26. August 1846 den innitern Ausbau der Deportenental. IrrenAnstalt zu Düsseldorf durch einen Beitrag zu befördern, findet der Stadtrath sich nicht veranlaßt, einen Beitrag zu gestatten, indem die Stadt für Aufnahme dürftiger Geisteskranke bereits Räume hat, deren Erweiterung nach Umständen beabsichtigt wird
Auf den Ausstandes - Gesuch des J. Bender vom 20. September des Jahres wegen eines Rückstandes an die städtische Caße, bewilligt der Stadtrath in Rücksicht der bedauerlichen Lage des Bittstellers, dem J. Bender einen Ausstand der der Stadt Stadt schuldigen Summe von Thaler 161 - 10 - 4 einschließlich der pro Martini 46 fälligen Pfacht auf
Die Liste der jüdischen Handelsleute, welche Commißionshandel für andere Handelshäuser treiben, wurde dem Stadtrathe vorgelegt, und nimmt der Stadtrath keinen Anstand die Patentisirung zu bewilligen jedoch unter dem Bedinge, daß dieselbe von dieser Befugniß keinen Mißbrauch machen.
Auf den Antrag des Vorstandes des Alexianer Klosters um Überwällung des Kanals, welcher zur Abführung des Blutes und sonstigen Unrates aus dem Schlachthause damit, überweist der Stadtrath diese Eingabe der gewählten Bau-Commißion aus den Herrn Josten, Lehanne Rappenhoener bestehend, um den Stadtrathe darüber näher zu berichten.
Auf den Antrag des Lehrer Neumannvom 23. September sein Gehalt zu erhöhen, welchen Antrag die Schid-Commißion befürwortete, genehmigte der Stadtrath seinen Antrag in Rück-
Auf den Antrag mehrer Stadträthe, die städtischen Rechnungen zu veröffentlichen, wurde einstimmig beschlossen, daß solche im Auszuge gedruckt würden, und mit dem Auszuge der Herr Joseph Herbertz beauftragt würde, welches Amt derselbe annahm. Es sollten dann diese Auszüge dem versammelten Stadtrath zur Revision vorgelegt werden vor der Veröffentlichung.
Es wurde nun zur Prüfung und Feststellung des Etats der Armen- und Hospital-Commission pro 1847 geschritten, und diese Sache bis zur künftigen Sitzung vertagt.
Der Herr Bürgermeister Breuer legte eine Hochweise über Schul-Utensilien vor, welche zum Gebrauche in die höhere Klaße an der Elementar-Mädchen-Schule für den durch zwei Sachverständigen abgeschätzten Preis im Ganzen zu 48 Thaler von der Stadt übernommen werden möchten.
Der Stadrath erklärte einstimmig diese Utensilien für den Preis von 48 Thaler für Rechnung der Stadt zu übernehmen.
Auf den Vorschlag mehrerer Mitglieder wurde mehrfach berathen, ob das Brandgeld an den katholischen Elementar-Schulen welches bisher von jedem Schüler mit 8 Silbergroschen jährlich bezahlt
Was die Freischule betrifft, so werde dem Lehrer für die Heizung Dreier Schulzimmer zusammen jährlich 36 Thaler aus der Stadtkaße zuerkannt; wogegen des bisher gezahlten Brandgeld von 4 Silbergroschen pro Kind wegfällt. Für die Höhere Klasse der Mädchenschule werden in Berücksichtigung der jetzt noch wenigen Schülerinnen von jeder derselben 15 Silbergroschen für Brandgeld gezahlt, wofür die Lehrerin die Heizung selbst zu besorgen.
Bei der Überschwemmung von 1845 hat sich auf städtischem Lande zwischen der alten und neuen Landstraße einen Theil übersandet, welcher im verfloßenen Winter größtentheils durch umsetzen wieder urbar gemacht worden ist. Ein Theil in einer Oberfläche von 1 Morgen 19 Ruthen ist aber nicht weggeschaft worden, sondern zum allmähligen Wegholen liegen geblieben. Da diese Fläche in der entsprechenden Verpachtung mit inbegriffen ist, und der verhältnißmäßige Pacht hierfür 18 Thaler 1 Silbergroschen beträgt, so wird einstimmig erklärt, daß diese 18 Thaler 1 Silbergroschen den Anpäch-
Der Stadtrath prüfte den von der Hospital Commission pro 1847 aufgestellten Etat des Hospitals Hierbei fand sich zu bemerken:
1., Ausgabe Titel I. Artikel 6. Hebegebühren des Empfängers haben bisher 190 betragen Hinfür dürften 170 Thaler ausreichen denn rechnet man die Hebegebühren des Rendanten von der Wohltätigkeits-Anstalt, welche bisher 420 Thaler ausmachte, zu 380 Thaler und die des Rendanten von der Kirche, welche bisher ca. 138 Thaler betrug zu 125 Thaler zusammen, so macht dies 675 Thaler aus. Für diese Summe kann der Rendant gehalten sein, alle in das betreffende Fach einschlagende Geschäfte auszuführen. Übrigens soll diese Summe nur für 1847 maaßgebend sein, da das Gehalt pro 1848 inzwischen höher regulirt werden soll.
2., Ausgabe Titel VI. Artikel 3. zur rentbaren Anlegung der dem Fund um zu erstellenden Activ-Capitalien sind 300 Reichsthaler angesetzt. Die Erfahrung hat beiden gezeigt, daß die vielen dürftigen welche in den letzten zehn Jahren in dem
3., Ausgabe Titel IV. Artikel 1. Reparatur p p 420 Thaler diese sind nach dem dreijährigen Durchschnittssatze angenommen. Da aber nah im vorigen Jahre die Haupt-Reparaturen ausgeführt worden, und vor der Hand keine derselben einzusehen sind so dürften diese Kosten und Anschaffungen die von 1843 nämlich 240 Reichsthaler nicht übersteigen.
4., Einnahme Titel III. Artikel 7. 672 Reichsthaler Verpflegungsgeldern von der Wohltätigskeits-Anstalt, da von letzterer mehr Armen überwiesen und verpflegt worden, als die Fonds des Hospitales decken können. Durch die vorstehend erklärte Reduction der Ausgaben welche bei ad 1. 20 Reichsthaler ad 3. 180 Reichsthaler zusammen 200 Reichsthaler ausmacht, würden Statt 672 Reichsthaler nur noch 472 Reichsthaler von der Wohltätigkeits-Anstalt respective Stadt-Casse zu entnehmen sein. Einnahme sein sie auch noch höher, für gerechtfertigt, da nicht voraorauszusehen ist, daß die
Während nun der Stadtrath um die Genehmigung dieses Wertranges und Feststellung der hier nicht berührten Artikeln Einen Königlich Hochlöblichen Regierung ganz ergebenst bittet, muß derselbe der Verwaltung des Hospitals jede mögliche Ersparniß anempfohlen.
Bei Prüfung des Etats von der WohltätigkeitsAnstalt pro 1847 fand der Stadtrath gegen die Summen der Einnahmen nichts zu bemerken. Bei der Ausgabe Titel I. Artikel 4. die Hebegebühr des Empfängers scheint aber mit 420 Thalern zu hoch. 380 Thaler dürften hinreichen, da diese unter Zurechnung der Hebegebühr des Rendanten vom Hospital mit den ebenfalls reducirten 170 Thaler und des Rendanten vor der Kirche mit den ebenfalls reduzirten 125 Thaler Zusammen 675 Thaler ausmachen. Für diese Summe kann der Rendant
Titel V. Artikel 4. c für Verpflegungskosten für diejenigen Armen, welche im Hospitale für Rechnung der Stadt unterhalten werden, sind 672 Thaler in Einnahme gestellt, diese Summe reduzirt sich auf Grund des heutigen Protocolles über den Etat des Hospitales auf 472 Thaler welche auch in demselben Verhältnisse Titel II. Artikel 15. bei der Ausgabe zu verwenden ist. Als nöthiger Zuschuß aus der Stadt-Casse sind demnach auf den städtischen Etat zu übernehmen die vorstehenden 472 Thaler und zur Deckung des gewöhnlichen deficits die Summe 4727 Reichsthaler Zusammen 5199 Reichsthaler
Mit den andere Summen der Ausgaben, welche Übrigens alle in Titel I. und II. sehr hoch sind, aber doch die nothwendige Verordnung derselben nicht zu erkennen ist, erklärt sich der Stadtrath einverstanden, kann aber nicht umhin, die größte Umsicht bei Vertheilung an die Armen anzuempfehlen.
Auf den Vorschlag einer Wohllöblichen Schulcommißion vom 17. October die Schüler WilhelmHubert Wingerath Joseph Zeck Leopold Korten Theodor Kemmerich Grubenbecher F. Kuntze A. Leuchten Joseph Rudisch von dem Schulgeld in dem Progimnasium für das laufende Semester zu befreien beschließt der Stadtrath in Erwägung der befriedegenden Zeugniße, welche die Knaben von ihren Lehrern erhalten, sämtlichen im Antrage genannten Schüler dieses Revisiiion? zu bewilligen, jedoch den Ältern und Schülern zu bemerken, daß für die Zukunft nur die besten Schüler von diesem Vortheile genießen könnten, so daß Schüler, welche in einem Jahre kein
Auf die Vorlage und Einsicht des Etats der hiesigen Leih-Anstalt pro 1847 fand der Stadtrath nichts zu erinnern, und wurden demnach die Totalsummen der Einnahme und Ausgabe mit 1802 Thaler festgestellt.
Nach Einsicht des Etats der hiesigen SparCasse pro 1847 fand der Stadtrath nichts zu erinnern, und wurde demnach die Einnahme gleich der Ausgabe mit 10251 Thaler festgestellt.
Auf den Antrag des Schusters Phlipp Eduard Samuel Hamann erklärte der Stadtrath bei der großen Anzahl hiesiger unbeschäftigter Schuhmacher auf dessen Niederlassungsgesuch vom 13. des Monats nicht eingehen zu können.
Auf die Vorstellung der Wohllöblichen SchulCommission vom 17. October in Bezug der Feststellung der Remurenation des Herrn Lehrers Löhrer für die einstweilige Übernahme der Direction am hiesigen Progymnasium, erklärt der Stadtrath einerseits auf den Antra des Herrn Löhrer, wonach derselbe für die Dauer seiner interimistischen Direction den Unterschied zwischen seinem und dem Gehalte des neuen Directors in Anspruch nimmt, nicht eingehen zu können, andererseits aber, sobald der neue Director seinen Wirkungskreis angetreten, dem Herrn Löhrer eine angemessene Remuneration zuerkannt werden soll. -
Auf den Vorschlag ein neues Mitglied zur Schul-Commission zu wählen, da die drei jährige Dienstzeit des jetzigen Mitgliedes Herr Dr. Rheindorfmit dem 31. des Monats erlischt, bemerkt der Stadtrath, daß zufolge §. 119. der neuen Gemeinde-Ordnung von dem Zeitpunkte der Einführung derselben ab, alle bisherigen Gesetze und Verordnungen über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden, so weit in diesem Gesetze nicht darauf Bezug genommen ist, muß in Kraft treten; und daher die Schul- und alle andern Commissionen ≠
Auf die Vorlage des Büdjet der Kirchen-Verwaltung, nebst den dazu gehörigen Anträgen erklärt der Stadtrath sich mit der neuen Einrichtung, die Anstellung des vierten CuratGeistlichen aufkündigung und dessen Verwendung zum Religions-Unterrichte im Progymnasium so wie mit der künftigen Stellung der Vicarien vollkommen einverstanden.
In Betracht des von der Stadt verlangten Zuschusses von Thaler 605 glaubt der Stadtrath jedoch, daß eine Ermäßigung eintreten müsse und könne dies geschehen, wenn 1tens die Titel 5. Reparaturen Thaler 179 in Erwägung, daß die vollständige Restauration der Kirche für die nächste Zeit wenig Dachreparaturen nöthig machen werde, auf Thaler 150 herabgesetzt würde, mithin eine Verminderung zuläßig ist von 29 Thaler; 2tens die sublit Titel 7. berechneten Hebegebühren des Rendanten /von Thl 145:/ Löschung genehmigt, deren Reduction von Thaler 145 auf 125 bereits durch Beschluß vom 24. October des Jahres beantragt
Hierauf wurde ein Brief des Wilhelm Kommer von Ürdingenvom 31. October des Jahres vorgelegt, vornach derselbe für das der Stadt gehörigen Brückenschiff 185 Thaler both, und beschließt der Stadtrath demselben dieses Schiff ausschließlich Kette, Anker und Brücke zu dieserm Preise zu überlassen.
Nach §. 79. der Communal-Ordnung schlägt der Stadtrath vor, dem Communal-Empfänger Holter auf ein festes Gehalt zu stellen, bewilligt demselben, in Rücksicht seiner lange Zeit der Stadt geleisteten Dienste ein Jahrgehalt von 600 Thaler unter Vorbehalt späterer Abänderungen für den ganzen Umfang seiner bisherigen und zukünftigen Verrichtungen gegen Stellung der auch bisher geleisteten Caution, und trägt bei Einer Königlich Hochlöblichen Regierung auf Genehmigung dieses Beschlusses ergebenst ein.
Der §. 94. der Communal-Ordnung wurde zur Sprache gebracht, und versicherte der Vorsitzende, daß das Lagerbuch im Laufe des künftigen Jahres begannen und vollendet
Bei der vielseitigen Erörterung des §. 107. der Gemeinde-Ordnung, ob der Schluß-Passus des genannten §: "den bei der Publication dieses Gesetzes an"gestellten Bürgermeistern, welche bereits "ein höheres Dienst-Einkommen zugesichert "ist, soll dasselbe für die Dauer ihrer Dienst"zeit auch ferner verbleiben." auf den hiesigen Bürgermeister anwendbar sei, war man verschiedener Meinung.
Die Minorität bestehend aus dem Vorsitzenden Michael Frings und den Stadtrathe Jacob Le Hanne, Dr. Conrad Rheindorf, Franz Gerhard Rottels, Peter Degreeff und Franz Josten, erklärte, daß, da der Bürgermeister bei der Publication dieses Gesetzes bereits angestellt war, der Schluß des §. 107. auf ihn anwendbar sei, und ihm das bisher bezogen etatmäßige Dienst-Einkommen für die Dauer seiner Dienstzeit verbleiben müsse.
Dagegen enthielt sich die Majorität, bestehend aus den Stadträthen: Franz Melchers, Johann Baptist Ibels, Adolph Linden, Carl Reistorff,Adam Baehren, Hubert Dürselen, B. Derath, Joseph Herbertz, Heinrich Adam Hesemann, Theodor Flemming & Laurenz Nauen der Abstimmung,
Der Stadtrath vollzog heute das Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit des hiesigen israelitischen Einwohners Joseph Wiehl.
In Folge Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 9. November courant I. III. No 7542 werde im Auftrage des Herrn Landrathes vom 13. des Monats zur Wahl zweier Deputirten geschritten, welche sich zur Berathung über den Ausbau der Neuß-Bergheimerstraße diesseits Gohr mit mehren andern Herrn zu Hülchrath morgen den 18. des Monats versammeln möchten. Es wurden gewählt: Herr Rappenhoener und Herr Ibels, welche beide erklärten, mit dem Herrn Bürgermeister morgen an dem bestimmten Versammlungsorte Hülchrath gegenwärtig zu sein.
diese Deputirten wird hiermit zugleich die Vollmacht ertheilt, daß sie diejenigen Erklärungen und Vorschläge, welche sie für
Dem Bau-Unternehmer Schnitzler wird nachgegeben, daß er nur die Mehrkosten der durch Vorzug des Baus der evangelischen Schule im Betrage von 61 Thaler 5 Silbergroschen an Miet-Entschädigungskosten bezahle, also in Folge dessen der §. 10. der Ausbiethungs-Bedingungen, wonach eine Counventionalstrafe feststand, ganz wegfiel, womit Eine Königlich hohe Regierung laut Ihrem Berichte vom 31. October courant einverstanden ist.
Auf die Vorlage eines Schreibens des Herrn Landrathes vom 5. des Monats., wonach das hohe FinanzMinisterium die Frage über die Vollendung des Nord-Canales zur endlichen Erledigung zu bringen, und die Ansichten und Wünsche der Betheiligten Kreisen und Gemeinden entgegen zu nehmen wünscht; spricht sich der Stadtrath dahin aus, daß er durch die Anlege der Düsseldorf-Aachener & Ruhrort-Gladbacher Eisenbahn die früher geglaubte Wichtigkeit, welche man für dises Project hatte, jetzt nicht mehr einsehn. Auf zu einem Kosten-Zuschusse sich nicht entschließen könne. Man wünscht übrigens, daß der jetzt schiffbare Theil des Kanales in gutem fahrbarem Zustande erhalten bleibe, und die Wassertiefen dazu regulirt würden.
Der Herr Bürgermeister wurde ermächtigt, diesen Winter mehreren unbemittelte Arbeiter auf städtischen Grundstücken zweck-
mäßig zu beschäftigen, wozu demselben überhaupt eine Summe von 500 Thalern zur Disposition gestellt wird.
In Folge der Stadtrathlichen Beschlußes vom 28. September courant reichte der Schiffbauer von der Helm & Consorten nochmals eine Eingabe ein, daß die Stadt ihnen zur Etablirung eines Schiffbauwerftes das in oben gedachten Beschluße zugesagte Städtische Grundstück auf 10 bis 12 Jahre unentgeldlich zusagen möchte. Hierauf beschloß der Stadtrath, daß bemerkte Grundstück dem p von der Helm auf die Dauer von zehn Jahren
Der Rentmeister Holter legt eine Nachweise üner rückständigen Pacht und Schulgeld von 1844 und 1845 in der Gesamtrechnung von 25 Reichsthaler 24 Silbergroschen vor, und trägt darauf an, da eine gerichtliche Verfolgung wegen Mangel an Pfändungs-Objecten gänzlich fruchtlos erscheint, daß diese Summe niedergeschlagen würde, diesem Gesuche wurde für diesmal noch nachgegeben, denn Rentmeister Holter aber zur Bemerkung gegeben, daß für die Zukunft solchen Ausfallen durch frühzeitige Einziehung der Gelder von den Zahlungspflichtigen vorzubeugen sei.
Der in Folge Landräthlicher Verfügung vom 24. September courant durch den Wegebaumei- ster Weise aufgestellte Kosten-Anschlag über Umlegung? respective Erinnerung des zum Neuss-Gladbacher - Communalwege gehörigen Theils des Pflasters innerhalb der Stadt Neuss auf der Neustraße und Hammthorplatz mit 880 Thaler kann in den Städtischen
Mit der Leitung des Baues welche öffentlich zu verganten, wäre nach Inhalt des Schreibens vom 3ten October des JahresWegebaumeisters Weise derselbe zu beauftragen.
Dem Polizeidiener Krings bewilligt der Stadtrath die auch in früheren Jahren bezogene Gratifikation von 15 Thaler in Anerkennung seiner Thätigkeit.
Auf die Eingabe des Polizei-Commißare von Graeveritz vom 27 September 1846 wird demselben für das laufende Jahr eine Gratifikation von 50 Thaler aus der Städtischen Kaße zugebilligt.
Der Stadtrath unterstüzt auch den Antrag, daß die außwärtigen Gemeinden für welche der Polizei-Kommißair beim hiesigen Friedensgericht das öffentliche Ministerium vertritt nach §. 68. des 7ten? rheinischen Landtags-Abschiedes vom 27. Dezember vorigen Jahres eine Remuneration dafür zubilligen möchten, und bittet eine Königliche Hochlöbliche Regierung ganz ergebenst dieses veranlassen zu wollen.
Ein Gutachten des Königlichen Ober-Baudepotation zu Berlin vom 26. August des Jahres über die Erweiterung des Erft-Canal Projectes wurde vorgelesen und soll das Project inzwischen näher geprüft werden.
Ein Brief des Agenten L. Nauen, worin er der Stadt 150 Thaler zur Vermehrung von Luftgeräthen überweist wird vorgelegt. Es soll vorerst vernommen? werden,
≠ Unterhaltung der Strecke in der Gemeinde Holzheim diesseits der Weingartsbrücke übernehme, darüber war die Meinung getheilt. Es wurde darüber abgestimmt und waren neun gegen neun, also gleiche Stimmen. Hierauf hob der Bürgermeister die Wichtigkeit dieser Wege-Richtung nochmals hervor, und gab den Ausschlag dahin: daß nach der Stadt die Unterhaltung dieser Strecke obliegen sollen. Zusatz genehmigt Rappenhöner
Auf das Angesinnen des zum Progymnasium als Director berufenen Lehrers Schraut, und in Folge eines Schreibens des Wohllöblichen hiesigen Schulvorstandes vom 17. November courant bei seiner Pensionirung seine frühern Dienstjahre, nämlich vom Jahre 1835 mit in Anrechnung zu bringen, beschloß der Stadtrath: auf die Bedingung einzugehen. Im Falle einer Pensionierung seine Rechte so seyen, als sei derselbe im Staatsdienste geblieben, so daß seine Dienstjahre vom Jahre 1835 anfangen.
Auf das Gesuch des Lehrers Busch vom 30. October courant und eine Remuneration wird demselben 25 Thaler nur für dieses Jahr in Berücksichtigung der theuern Lebensmittel bewilligt.
Actum utsupra
Gegen die Würdigkeit des durch den Herrn Bürgermeister vorgeschlagenen Johann Gondorf als vierten Nachtwächter war nichts einzuwenden.
Dem frühern Director Meis wird für die Ertheilung des lateinischen und griechischen Unterrichtes an dem hiesigen Progymnasium für die Zeit eines halben Jahres nämlich vom 1. October des Jahres bis zum 1. April 1847 eine Gratifcation von 100 Thalern, und dem Lehrer Löhrer wird für die Führung der der einstweilen noch unbesetzten Directorstelle an dem hiesigen
Sollte jedoch der bereits neu ernannte Director seine Stelle früher antreten, so sollen diese Gratificationen nach Verhältniß der Zeit berechnet werden.
Es wurde der Wunsch ausgesprochen, falls ein Lehrer durch Krankheit verhindert wäre, seinen Unterricht zu ertheilen, der Director doch gleich dafür sorgen möge, daß die Stunden von den andern Lehrern besetzt würden.
Der Schüler Joseph Thomas wird nachträglich als Schüler mit Befreiung vom Schulgeld in das hiesige Progymnasium aufgenommen.
Der Herr Bürgermeister verlaß vier Regierungs-Verfügungen über frühern stadträthliche Beschlüsse folgenden Inhaltes: 1., Über das Gehalt des Stadtrentmeisters Holter de dato Düsseldorf 5. December 1846; 2., Ernennung der Hospital- und Schul-Commission und des Kirchenrathes, datirt Düsseldorf 24. November 1846; 3., Gehalts-Bestimmung des Bürgermeisters, datiert Düsseldorf vom 1. December 1846; 4., Gehalt des Rendanten von der Hospital-Verwaltung, datirt Düsseldorf den 16. November 1846.
Auf die Mittheilungd er vom Stadtrathe gewählten Commission zur Conserwirung des städtischen Grund-Eigenthums, daß der hiesige Einwohner Arnold Joseph Zimmermann sich Eingriffe an einer der Stadt zugehörigen Wege im Hammfelde eigenmächtig erlaubt hat, wird dem Herrn Bürgermeister hiermit die Vollmacht ertheilt, den p Zimmermann deshalb gerichtlich verfolgen zu lassen, falls derselbe einer gütlichen Aufforderung während 14 Tagen nicht nachgekommen sein sollte.
Ein Gesuch der Feldhüter wegen Erhöhung ihres Gehaltes wurde zur Berathung genommen, worauf beschlossen wurde, daß darauf nicht eingegangen werden könnte, weil ihre Dienstleistungen mehreres zu wünschen übrig lassen. Dem Feldhüter Quadt wurde jedoch in Berücksichtigung eines Fleißes eine Gratification von 10 Thalern für dieses Jahr zuerkannt.
Gegen die vom Herrn Bürgermeister unterm 26. November und 15. December des Jahres gethätigten vorgelegten Pacht-Contracte, wonach Johann und Heinrich Bachem einen Waarenlager-Platz in der Nähe des Krahnens für jährlich 14 Thaler, und der Kaufmann Gustav Georg Stinnes 4 No Lagerplätze vor dem vor dem Rheinthore für jährlich 40 Thaler von der Stadt angepachtet haben, ist nichts einzuwenden.
Über das nochmalige Gesuch des Schusters Hamman wurde beschlossen, daß derselbe nachweise, daß er nach dem Tode seines Vaters über ein Vermögen im Werthe von mindestens 300 Thaler disponiren könne, aber jetzt eine baare
Ein Schreiben der hiesigen Landrathur vom 14. December des Jahres wonach eine Instruction über die Einführung eines Eintrittsgeldes Seitens des Königlichen Ministrii im Werke ist, und nach Verlauf einiger Monate zu erwarten steht, wurde vorgelesen. Eine Berathung hierüber wird daher bis zu jener Zeit vertagt.
Der Herr Bürgermeister verlas ein Schreiben des Herrn Landdechanten und Oberpfarrers Vielvoye vom 14. December des Jahres, wonach derselbe die Anzeige macht, daß er mit Ende dieses Monats seinen neuen Wirkungs-Kreis als Oberpfarrer zu Sankt Mariam in Copitolio in Cöln antreten werde.
Hierauf beschloß der Stadtrath dem Herrn Vielvoye bei seinem Abgange für seine vielfältigen Bemühungen in der Gemeinde zu danken.
Anwesend waren: Herr Bürgermeister Breuer, Vorsitzender, Herr Beigeordneter Michael Frings, Peter Wilhelm Stadler und Hecking die Herren Stadträthe: Laurenz Nauen, Balth. Derath, Joseph Herbertz, Hubert Dürselen, Adam Baehren, Carl Reistorff, Heinrich Thywissen, Franz Josten, Adolph Linden, Adam Hesemann, Philip Kaufmann, Jacob LeHanne und Heinrich Rappebhoener als Protocollführer. Gegen die von dem Leihhaus Verwalter P. H. Rosellen aufgestellte Rechnung für alle im Jahre 1845 gemachten Ausgaben für geleistete Burnauhülfe mit 45 Thaler 26 Silbergroschen ist nichts einzuwenden, und dürfen demselben aus der Leihhaus-Casse rückvergütet werden.
Eine Liquidation des Geometers Rappenhoener im Betragen von 19 Thalern 12 Silbergroschen über Absteckung einer Eisenbahn-Curye gegen den Stadt, und darüber gefertigten Situationsplan wurde vorgelegt, und bewilligt demselben den Kostenbetrag aus der städtischen Casse zu zahlen.
Dem Baumeister Julius Thomas wird für die leitende Aufsicht der Arbeiten bei dem Neubau der evangelischen Schule drei Prozent bewilligt; dies macht zu folge der von demselben unterm 27. November des Jahres aufgestellten Rechnung 79 Thaler 26 Silbergroschen 10 Pfennig aus. Dieses könne daher auf die städtische Casse angewiesen werden.
Zu der Reparatur an der Pumpe auf der westlischen Seite des Viehmarktes, welche im Ganzen 46 Thaler gekostet hat, wird der Nachbarschaft"Viehmarkt" in Berücksichtigung ihrer überhaupt ärmlichen Vermögens-Verhältnisse
Dem Vikar van der Daele zu Büderich wurde für die Ertheilung des Reliquiens Unterrichtes an der Elementarschule zu Weissenberg für das Jahr 1846 den die Stadt betreffenden Antheil mit 10 Thaler aus der Städtischen Casse zu zahlen zuerkannt, ohne Consequenz für die Folge.
Der Stadtrath vollzog heute das Verzeichniß über die Gewerbfähigkeit des hiesigen israelitischen Einwohners Philipp Franck.
Dem Lehrer Neumann wird für den Ausfall der unbeibringlichen Brandgelder für den Winter 1845/46 an der hiesigen Freischule einen Zuschuß von 20 Thaler aus der Städtischen Casse zu zahlen zuerkannt.
Der Herr Bürgermeister stellte das Angesinnen, ob man den armen Schülern an der hiesigen Freischule in diesem Winter bei der großen Theuerung der Lebensmitteln des Morgens vor Anfang der Schule ein dazu eigen gebackenes Brödchen im Werthe von 4 Pfennig Seitens der betreffenden Armen-Verwaltung außer etatsmäßig verabreichen sollte, da man die Überzeugung gewonnen habe, daß jetzt viele Kinder Morgens nüchtern zur Schule kämen. Diesem wurde einstimmig beigetreten, und der Herr Bürgermeister gebeten, sich mit dem betreffenden Lehrer Neumann wegen zweckmäßiger Vertheilung unter die Kinder zu benehmen.
Die Eheleute Adam Huhn und Cäcilie Winkels zu Widdeshoven verschulden der WohltätigkeitsAnstalt 100 Thaler. Gegen Unterpfand für zwei Stücke Land, woran das eine Stück Ackerland von 3/4 Morgen zu Widdeshoven zwischen Kirchenland und Könen früher teten? Lindlar, vorhauptig Kirchenländerei und die Dorfstraße freigegeben gewünscht wird. Dem desfallsigen durch die hiesige Wohltätigkeits-Anstalt unterm 21. December des Jahres aufgestellten Löschungs-Consens tritt der Stadtrath unbedenklich bei, weil das andere im Ramrather Felde gelegenen Stück Ackerland unter Kataster No M No 65 mit einem Flächen-Inhalt von 1 Morgen 59 Ruthen 70 Fuß und zu 250 Thaler abgeschätzt ist, noch hinreichende Sicherheit bietet.
Ein Mitglied stellte den Antrag, daß man über die zweckmäßigste Lage des Bahnhofes in der Düsseldorf - Aachener Eisenbahn gegen Neuss berathen möge, und gab Gründe an, welche durch die früher gewählte Commission näher geprüft, und überhaupt von diesen nähern Bericht erwartet wird. -
Die Entscheidung der Königlichen Regierung wegen des Gehaltes des Armen-Rendanten Broix wurde vorgelegt, und soll dieselbe näher erörtert werden.
Es wurde hierauf der Armen-Etat für das Jahr 1847 geprüft und festgestellt, wobei jedoch der Antrag wegen der Hebegebühren des Rendanten, wie bereits in dem heutigen besondern Berathungsprotocolle bemerkt, noch einer nähern Erörterung unterworfen bleibt.
Der Herr Bürgermeister legt eine von der Hospital-Commission aufgestellte Nachweisung vor, wonach letztern in ihren Oncone? wie - Ausgaben gemäß Etat - 379 Thaler pro 1846 zu kurz kommt, und darauf anträgt, daß diese Summe als Zuschuß auf die Stadt-Casse angewiesen werden möchte.
Dieser Gegenstand wurde der betreffenden Vorbereitungs-Commission zur nähere Aufklärung und Begutachtung überwiesen.
Den Polizeidienern Theodor Schmitz und Reinold Esser wird in Berücksichtigung der jetzt so theuren
Auch war gegen die Verausgabung, welche sich der 5 monatlichen Krankheit des Esser für dessen Vertretung täglich auf 4 Silbergroschen sich belief, nichts zu erinnern, und daher die Übernahme mit 20 Thalern auf die Stadt-Casse beschlossen.
Auf das Gesuch des Todtengräbers Andreas Drath wurde beschlossen, das demselben für das verflossene Jahr eine außergewöhnliche Unterstützung von 17 Thalern aus der Stadt-Casse gezahlt werden könne.
Es wurde hierbei vorgebracht, ob es nicht besser sei, das Gehalt des Todtengräbers auf ein Fixum zu stellen, welches einstimmig als zweckmäßig anerkannt wurde. Wie hoch aber das Gehalt sich belaufe darüber war die Meinung getheilt, worauf der Herr Vorsitzender darüber abstimmen ließ, ob dasselbe jährlich 100 oder 115 Thaler betragen solle. Es waren hierbei 9 Stimmen für 100 Thaler und 9 Stimmen für 115 Thaler, also Stimmengleichheit, worauf der Herr Vorsitzender den Ausschlag dafür gab, daß 115 Thaler, jedoch auf Wiederruf, angeommen werden sollen.
Das bisherige Einkommen des Todtengräbers, welches in den Begräbnißgebühren, welche durchschnittlich 58 Thaler betragen, fließt nun später in die Stadt-Casse. Die unterm 14. März 1844 aus der Stadt-Casse jährlichs bewilligten 20 Thaler sollen selbstredend fort. Die dem Todtengräber aus der Kirchen-Casse früher zuerkanntgewesenen 5 Thaler für Reinigung des Begräbnißplatzes sind bei dieser Beschlußnahme unberührt geblieben. Nach der Abstimmung erklärte die Minorität, bestehend aus den Stadträthen
Der Herr Bürgermeister legte ein Verzeichnis vor, nach welchem mehrere hiesige Einwohner ein Kapital im Betrage bis zu 5100 Thaler gegen Zeiten zu 4 % auf 6 bis 9 Monate, vom Tage der Einzahlung angerechnet, zur successiven Verwendung der ArmenVerwaltung für Kartoffeln und Lebensmitteln, verschließen wollen, erbitten sich aber Seitens der Stadt Garantie diese vier ohne alles Bedenken bis zur ≠ obiger (≠ Höhe) Summe hiermit gerne ertheilt, zugleich der Herr Bürgermeister gebeten, die Betrage nach Maaßgabe der Bedürfnisse einziehen zu lassen.
Auf die Eingabe des Lehrers Burbach vom 15. October 1846 wird demselben eine Gehaltszulage von 15 Thaler pro Jahr vom 1. Januar courant zuerkannt, so daß dessen Besoldung nunmehr jener j der übrigen Hülfslehrer an der Elementarschule von 165 Thaler gleichsteht.
Den Lehrern Hermanns und Hackenbroich, welche eine Erhöhung des Gehaltes in den Eingaben vom 26. December vorigen Jahresrespektive vom 2. Januar courant beantragen, wurde zwar keine Gehaltserhöhung, doch aber in Berücksichtigung der gegenwärtigen Theuerung eine einmal zahlbare Zulage, und zwar dem geheiratheten Lehrer Hermanns von 20 Thaler, und dem Lehrer Hackenbroich von 15 Thalern bewilligt.
Eine gleiche Zulage von 15 Thaler wurde dem Lehrer Kopholt an der Knabenschule zuerkannt.
Der Herr Bürgermeister trug der Versamlung vor, daß der bisherige Protocollführer Heinrich Rappenhoener seine Stelle als solchen durch Zuschrift vom 16. des Monats niederlegen, da die Zeit von einem vollen Jahre, für welche sich derselbe bei der frühern Wahl bereit erklärt habe, bereits verflossen wäre. Diesem schloß sich der stellvertretende Protocollführer L. Nauen an.
Der Herr Bürgermeister erklärte ferner, daß, da die Wahl in nächster Sitzung erst vorgenommen werden würde, für diese Sitzung p Rappenhoener das Protocoll nochmals führen möge, welches denn auch geschah.
Die Rechnung vom Hospitale und der Wohlthätigkeits-Anstalt pro 1845 wurden zur Remision vorgelegt und zur nähern Prüfung der betreffenden Vorbereitungs-Commission überwiesen.
Ein Mitglied setzte die Verhältnisse des Armen-Wesens in Beziehung der zu verwaltenden Commission auseinander, und deutete daraufhin, daß, da die Pflichten und Arbeiten
Die in der Sitzung vom 13. des Monats bemerkte Commission, welche über den von der Hospital-Commission pro 1846 geforderten Zuschuß ihr Gutachten abgeben sollten, Hatte ihre Bemerkungen über die Oeconomie-Ausgaben des Hospitals schriftlich aufgesetzt, welches ein Mitglied verlas.
Diese Bemerkungen sollen inzwischen Seitens der Hospital-Commission näher geprüft werden, und mithin wird der Gegenstand vertagt.
Nachdem der bisherige Protokollführer des Stadtrathes und dessen Stellvertreter diese Functionen, welche sie vorläufig nur auf ein halbes Jahr übernommen, niedergelegt hatten, so war auf heute neue Wahl zu diesem Zwecke anberaumt.
Der Stadtrath erklärte, daß er die Wahl eines Protocollführers dem Herrn Bürgermeister anheimstelle, und diesen so auch ersuche, für die künftige Führung der Protocolle Vorsorge zu treffen, worauf derselbe dem Beigeordneten Stadler ersuchte, sich jenem Geschäfte für die Folge zu unterziehen Letzterer erklärte sich dazu bereit. -
Auf den Antrag des Lederhändlers Immanuel Friedrich Wolff, aus Elsterberg im Königreich Sachsen, um Naturalisation in diesseitigen Landen respective um Aufnahme in hiesiger Stadt ist vom Stadtrathe nicht eingegangen worden.
Der von dem Vorstande der Scheibenschützen Gesellschaft in der in der Eingabe vom 9. des Monats nachgesuchte Nachlaß des pro 1846 der Stadt noch verschuldeten Rückstandes der jährlichen Abgabe für die Benutzung des Scheibenhauses im Betrage von 13 Thaler 10 Silbergroschen 4 Pfennig wurde vom Stadtrathe ausnahmsweise bewilligt, ohne daß aus diesem Zugeständniß irgend eine Folgerung soll gezogen werden können.
Es wurde das Verzeichniß verlangt, wodurch der Stadtrentmeister Holter die Niederschlagung von 70 Thaler 4 Silbergroschen rückständiger Schulgelder aus December 1845 und den Monaten Januar bis November 1846 beantragt.
Auf Einsicht dieses Verzeichnisses kann der Stadtrath sich nicht bewogen finden, die nachgesuchte Niederschlagung zu bewilligen, da es bei dem Eintreibungs-Geschäfte vornehmlich an der rechtzeitigen Anwendung und Durchführung der der Casse zu Gebote stehenden Mittel gefehlt haben mag. Der Stadtrath muß glauben, daß unter den aufgeführten Restanten sich manche Zahlungsfähige befinden, welches sich auch schon dadurch ergebe, daß einer derselben auf die ihm von einem Mitgliede des Stadtrathes gemachte Anzeige die ihm zu Last stehenden Beträge für mehre Monate seitdem berichtigt hat.
Demnach erklärte der Stadtrath, wie es dem Rendanten zu überlassen sei, die Rückstände beim Eintritt des Frühjahres einzutreiben, wo bei demselben zugleich dringend anempfohlen wird, die Hebelisten für die Folge gleich in Hebung zu setzen, und wenn die Zahlung nicht ergehe, bei dem Bürgermeister alsbald darauf angetragen, daß die Kinder der säumigen Eltern zur Freischule verwiesen werden.
In Berücksichtigung der von dem Herrn Bürgermeister Kahler zu Norf in dem Schreiben vom 11. des Monats angeführten Verhältnisse beschloß der Stadtrath auf der von dem frühern Gemeinderath in den Verhandlungen vom 7. April 1837und 8. August 1840 gemachten Bedingung, daß die an der Erft bei Grimlinghausen anzulegende Fußbrücke von Eichenholz gebaut werden, und die Breite zur Überfahrt einer Brandspritze haben müsse, nicht formal? bestehen zu wollen, bei welcher Gelegenheit jedoch die damalige Beschließung dahin modifizirt werde, daß die Stadt Neuss die Hälfte der Kosten der zu erbauenden Fußbrücke tragen wolle, so daß diese Hälfte jedoch in keinem Falle den früher votirten Betrag von 75 Thaler übersteigen könne.
An diese Bewilligung knüpfte der Stadtrath gleichwohl noch die Bedingung, daß der Bau der Brücke öffentlich verdungen, und für den Übergang derselben kein Brückengeld je erhoben werde, die künftige Unterhaltung auch lediglich der Gemeinde Grimlinghausen obliege.
Nach Einsicht des Berichtes der Wohltätikeits- Commission vom 23. December vorigen Jahres fand der Stadtrath Nichts dagegen zu erinnern, daß der Sophia Elfes, jetzt zu Gladbach wohnend, ein Capital von 49 Thalern gegen das angebotene Unterpfand aus der ArmenCasse herzuleihen werde.
Die Beschließung über der Verfügung des Herrn Landraths vom 17. des Monats No 6009 gemachten Vorschlag, wie es künftig mit den Anträgen auf Ausleihe von Armen-Capitalien zur Geschäfts-Vereinfachung zu halten sei, wurde zur nächsten Sitzung vertagt.
Unter dem Vorsitze des Herrn Beigeordneten M. Frings waren anwesend die vorgenannten Herrn Stadträthe:
Nach dem der Stadtrath sich über die ihm unterm 17. December vorigen Jahres mitgetheilte Entscheidung der Königlichen Regierung vom 1. December vorigen Jahres I. Seite II. A No 14409 das Dienst-Einkommen des Bürgermeisters betreffend, eine nähere Erörterung vorbehalten hatte, so wurde dieser Gegenstand in der heutigen Sitzung zur erneuerten Anregung gebracht.
Nach geschehener Diskussion bemerkte die Majorität des Stadtrathes, bestehend aus den Herren: H. A. Hesemann, J. B. Ibels, H. Rappenhoener, C. Reistorff, B. Derath, J. A. Baehren, H. Dürselen, A. Linden, J. Esser, daß sie bei dem zur Sache erfolgten, ohne angezogenen Rescripte der Königlichen Regierung sich um deswillen nicht beruhigen könne, weil in ihrem protocollarischen Antrage vom 10. November auf eine Entscheidung des Königlichen Oberpräsidii über die ihr zweifelhafte Frage provozirt worden, und sie daher auch jetzt darauf bestehen müsse, daß die stadträthliche Verhandlung vom 10. November der gedachten obersten Provinzial-Behörde zur Entscheidung vorgelegt werde.
Die Minorität des Stadtrathes bestehend aus dem Vorsitzenden M. Frings, aus den Mitgliedern J. Le Hanne, Franz Josten, Fr. G. Rottels, Dr. Rheindorf, H. Thywissen erklärte dagegen, daß sie ebenfalls bei ihrem in der Verhandlung vom 10. November vorigen Jahres ausgesprochene Ansichten stehen bleiben, und sie auch jetzt noch der Meinung sei, daß es eines Recurses an das Königliche Ober-
Der Bürgermeister machte dem Stadtrathe Mittheilung von einem Rescripte, der landräthlichen Behörde vom 17. Januar courant No 6009, nach welchem zu den Kapital-Ausleihen der bürgerlichen Armen-Verwaltung in jedem einzelnen Falle die gemeinderäthliche Genehmigung eingeholt werden müsse, daß es jedoch zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsganges erwünschlich sei, wenn die Wohlthätigkeits-Commission, unter der Bedingung der jedesmaligen Zuziehung eines rechtskundigen Beirathes ein für allemal zur Ausleihe von Armen-Capitalien ermächtigt werde.
Nach mehrseitiger Erörterung dieses Gegenstandes beschloß der Stadtrath, die Wohlthätigkeits-Commission bis auf Weiteres zu ermächtigen, Capital-Ausleihe selbstständig, ohne vorherige Vorlage im Stadtrathe, nach vorheriger genauer Untersuchung, und unter Zuziehung eines Notars auszuleihen, und in zweifelhaften Fällen das Gutachten eines Rechtsgelehrten einzuholen.
Actum utsupra
Der Bürgermeister trug dem versammelten Stadtrathe vor, daß der unterm 3. März 1845 mit dem Kaufmann Carl Feldhaus wegen der Verwaltung der Waaren-Niederlage beim hiesigen Hauptamte abgeschlossene Vertrag mit dem 31. März des Jahres sein Ende erreiche, und lud demnach ein, wegen Erneuerung desselben, und eventualiten wegen etwa zu treffender anderweiter Bestimmungen zur Beschließung überzugehen. Es wurde beschlossen, daß der mit dem p Feldhaus bestehende Vertrag vorläufig noch auf ein Jahr, nämlich bis zum 31. März 1848, unter gleichen Bedingungen zu erneuern, respective zu prolongieren sei.
Actum utsupra
In der heutigen Sitzung werden dem Stadtrath die seit seinem Beschlusse vom 27. November vorigen Jahres wegen des Ausbaues der Neuß Bergheimer Bezirksstraße stattgefunden Verhandlungen, nämlich 1., der mit dem Gutsbesitzer Kamper unterm 4. December vorigen Jahres vorläufig unter Privat?-Unterschrift abgeschlossene Vertrag; 2., die von demselben wegen künftiger Unterhaltung der Wegestrecke von der Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränze am nämlichen Tage abgegebene ProtocollarErklärung; 3., der mit dem Gutsbesitzer Math. Berrisch zu Lohhof am 5. December praeteriti gethätigte Vertrag; 4., der Contract mit dem Wegebau-Unternehmer Lemmer vom 5. December praeteriti; 5., Die darauf erfolgte Entscheidung Königlichen
Regierung vom 8. Januar courant I. Seite III. No 132; 6., das auf nähere Anfrage ergangene weitern Rescript derselben Behörde vom 22. Januar courant I. SeiteIII. No 637 sodann 7., das auf nähere Anfrage ergangene weitere Rescript derselben Behörde von (: das löschen von zehn Wörtern wird genehmigt :) 7., das Schreiben des Königlichen Wegebauministers Weise vom 15. December praeteriti über die muthmaßlichen Unterhaltungskosten des Weges, und die von der Chausseegeld-Erhebung zu erwartende Einnahme mit den nöthigen Erläuterungen ausführlich vorgetragen.
Der Bürgermeister begleitete diesen Vortrag mit der fernere Bemerkung, daß nach diesen Verhandlungen namentlich nach der Verfügung Königlichen Regierung vom 8. Januar courant die gewünschte Richtung des Weges über Eppinghoven und Lohhof definitiv angenommen sei, und es sich zur schließlichen Erledigung dieser wegebau-Angelegenheit nur darum handle, die wegen künftigen Unterhaltung der Strecke von der Weingarzbrücke bist an die Gohrer-Gränze noch bestehende Diffe≠ zu schlichten, welche Differung rung ≠ darin bestehe, daß der Gutsbesitzer Kamper die Unterhaltung der obigen Strecke vorläufig nur auf zehn Jahre zu übernehmen bereit sei während von Seiten der Stadt verlangt werde, daß er sich dieser Verpflichtung ohne Vorbehalt unterziehe.
Nach diesem Vortrag lud der Bürgermeister den Stadtrath ein, den Gegenstand in nähere Berathung zu ziehen, und und demnächst nach Maaßgabe des bezogenene Rescripte vom 22. Januar courant eine bestimmte Erklärung abzugeben.
Die für die Stadt Neuss höchst wichtige
Der Stadtrath autorisirte den Bürgermeister, diesen nähere Vvertrag mit dem p Kamper folgenden Gründzügen abzuschließen: 1., daß der Gutsbesitzer Kamper respective seine Nachfolger sich in jedem Falle verbindlich machen, die auf der Wegestrecke von der Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränze vorkommenden sämmtlichen Brücken /: die Weingarzbrücke mit einbegriffen :/ auch nach der zehjährigen Frist so lange zu unterhalten, als die Stadt den Weg unterhalten wird; 2., daß der p Kamper, wenn er nach zehn Jahren von der Unterhaltung des Weges abzustehen, respective dieselbe gegen Bezug des amtirlichen Barriergeldes nicht mehr fortzusetzen für gut finden möchte, sich verpflichte, der Stadt Neuss eine haame Summe von Fünfzehnhundert Thalern abzutragen.
Schließlich erklärte der Stadtrath, daß er die von dem p Kamper für die Unterhaltung
Dieser Beschließung, welche mit dreizehn Stimmen gegen vier erfolgte, erklärten wie den vier Dissentirenden Mitgliedern den Herren H. A. Hesemann, H. Rappenhoener, und B. Derath nicht beitreten zu können, indem sie bemerkten, daß sie bei dem Beschlusse vom 27. November praeteriti, nach welchem dem Gutsbesitzer Kamper die Unterhaltung des Weges von der Weingarzbrücke bis an die Gohrer-Gränze für immer zu Bedingung gemacht worden, im Intersse der Gemeinde unbedingt stehen bleiben zu müssen glaubten, wobei sie zugleich noch äußersten, daß es auch früher nicht ihre Meinung gewesen sei, den p Kamper für die Unterhaltung des Weges länger zu verpflichten, als die Gemeinde ihrerseits zu dessen Unterhaltung verbunden sein werde.
Das Mitglied Herr J. A. Baehren erklärte für seinen Theil, daß er darum nicht zustimmen könne, weil er sich nicht berechtigt glaube, über städtische Gelder die muthmaßlich erst nach zehn Jahren verbraucht werden könne, schon jetzt zu verfügen.
Actum utsupra
Der Stadtrath erhält heute durch den Bürgermeister Mittheilung des Erlasses der landräthlichen Behörde vom 17. Januar courant N° 214, nach dessen Inhalt der Kirchen-Vorstand sich mit den unterm 4. November vorigen Jahres vorgeschlagenen Ermäßigungen von 29 Thaler zu Titel V. der Ausgabe (Reparaturen) und von 80 Thaler zu B. Titel IV. (wieder auszugleichende Capitalien) einverstanden erklärt hat, die in Antrag gebrachte reduction der Hebegebühren des Rendanten aber unter andern Gründen darum nicht genehmigt wird, weil nach einem Schreiben des Erzbischhöflichen General-Vikariates vom 18. December der Hebegebühren-Satz von 5% bei etwas mühsamen Verwaltungen in der Erzdiözese üblich, und der jetzige Rendant auch darauf berufen ist. Der ursprünglich von dem KirchenVostand pro 1847 geforderte Zuschuß von 605 Thaler ist demnach auf 496 Thaler reduzirt und festgesetzt worden.
Bei dieser Lage der Verhältnisse fand der Stadtrath gegen die also vorgenommenen Feststellung des von der Stadt zu den Kirchen-Bedürfnissen pro 1847 zu leistenden Zuschusses in Betragen von 496 thaler nichts zu erinnern
Actum utsupra
Es wurde heute die Berathung über den Antrag der Hospital-Commission auf Gewährung eines nachträglichen Beschlusses von 379 Thaler 9 Silbergroschen 2 Pfennig welcher sich für die Bedürfnisse der Anstalt pro 1846 noch als nothwendig erweist, fortgesetzt, und zu diesem Ende die Eingabe der gedachten Behörde vom 19. December vorigen Jahres, das Gutachten der Vorbereitungs-Commission vom 18. Januar courant, und endlich die auf das letztere erfolgte Äußerung der Hospital-Commission vom 27. Januar courant dem versammelten Stadtrathe vorgetragen.
Nach Einsicht dieser Verhandlungen, und nach mehrseitiger Erörterung des Gegenstandes erklärte der Stadtrath, daß unter den obwaltenden Umständen nichts übrig bleibe, als den für die Bedürfnisse der Anstalt pro 1846 nöthigen Zuschuß, welcher sich nach der nähere Eingabe vom 27. Januar courant, auf 396 Thaler 13 Silbergroschen 4 Pfennig stellt, mit dem letzten Betrage auf die städtische Casse zu übernehmen.
Der Stadtrath ertheilt daher hierzu seine Zustimmung, spricht jedoch zugleich die Erwartung aus, daß die Hospital-Commission in allen Zweigen der Verwaltung auf solche ökonomische Einrichtungen Bedacht nehmen möge, welche die Bewilligung nachträglicher Zuschüsse für die Folge nicht mehr nöthig machen. Actum ut supra
Nachdem die von dem RendantenBroix gelegte Hospital-Rechnung für das Jahre 1845 von der zu diesem Zwecke gewählten VorbereitungsCommission speziell geprüft, und von letzterer über die Ausführung dieses Geschäftes Vertretung gehalten worden, so wurde von versammeltem Stadtrath zu dem obigen Rechnungswesen heute folgende Erinnerungen gemacht.
In Bezug auf die Einnahme, welche richtig gefunden werden, ergaben sich keine Erinnerungen.
Titel I. Artikel 6. Belag 64 der Ausgabe wurden nach §. 10. des Erläuterungs-Protocolles der HospitalCommission vom 16. October vorigen Jahres von den durch den Rendanten liquidirten Hebegebühren A., zufolge der Bemerkung auf Belag Thaler S-groschen Pfennig 64 " 9 7 b., auf den Grund des Monitum 7. zur Hospital-Rechnung von 1844 von dem Erlöse der verkauften Früchte ad 529 Thaler 12 Silbergroschen 1 Pfennig26 - 14 - 1 zusammen also 26 - 23 - 8 zum defect gehen, da die Hebegebühren bisher lediglich sich nach der Einnahme bemessen, und die Ausgaben dabei nicht in Betracht zu
Es kommt der Stadtrath hierbei wiederholt auf seinen Antrag vom 24. October vorigen Jahres zurück, wonach es für angemessen erachtet wurde, daß Rendant, statt auf Hebegebühren hingewiesen zu sein, welche mit den steigenden Bedürffnissen einer alljährlichen Erhöhung entgegegehen, auf eine fixe Besoldung gesetzt werde. Stadtrath sieht daher den diesfälligen Vorschlag der Hospital-Commission baldigst entgegen.
Der Titel II. (Pagina 51-63) überschrieben: "ArmenUnterstützung" ist in den verschiedenen Positionen überhaupt in Gelde um 708 Thaler 11 Silbergrosschen 1 Pfennig gegen den Etat überschritten.
Wenn auch bei den gestiegenen Preisen der Lebensmittel, und der vermehrten Zahl der Hospitaliten zu erwarten stand, daß die Commission mit den ihn zur disposition gestellten Beträgen nicht ganz ausreichen werde, so erscheint die EtatsÜberschreitung doch zu erheblich, als daß nicht die Versammlung sich aufdringen müste, daß in den verschiedenen Zweigen der Oeconomie-Verwaltung hin und wieder eine größere Sparsamkeit eintreten könnte. Unter den Ausgaben kommen mehre Posten von erheblichen Beträgen, welche von der Vorsteherin als nichtig bescheinigt sind, über Gegenstände vor, worüber dieser, vermöge ihres Verhältnisses, die nöthige Sachkenntniß unmöglich beiwohnen kann.
Indem der Stadtrath daher der Hospital-Commission dringend empfiehlt, dem mit der Oeconomie-Verwaltung unter ihrer Leitung beauftragten Personal überall die möglichste Sparsamkeit wiederholt einzuschärfen, stellt er zugleich anheim, ob Ankäufe und Rechnungs-Attestirungen von solchen Gegenständen, worüber der weiblichen Vorsteherin, bei vorausgesetzten besten Absichten, wohl ein kundiges Urtheil zuzutrauen ist, nicht eine hierzu besonders zu designirenden mit der Sache vollkommen
Die von der Hospital-Commission am Schlusse des §. 11. des Erläuterungs-Protocolles jetzt getroffene Einrichtung, daß allen diejenigen, welche an das Hospital Arbeiten oder Lieferungen von einigem Belang zu leisten haben, darüber monatlich, statt wie bisher nur am Ende des Jahres, ihre Rechnungen einzugeben haben, wird ohne Zweifel dazu beitragen, daß die Ausgaben genauer geprüft und besser übersehen werden können, und sohin EtatsÜberschreitungen, welche bei jeder regelmäßigen Vorstellung möglichst vermieden werden müssen, für die Folge gar nicht mehr eintreten. -
Für jetzt wird diese Etats -Überschreitung vom Stadtrathe genehmigt, und hierbei zugleich der Wunsch ausgedrückt, das MaterialWaaren-und sonstige Lieferungen so wie Leistungen von Handwerkern, welche nicht verdungen sind, nicht immer einen und derselben Personen, sondern abwechselnd Verschiedenen übertragen werden, damit der Vortheil mehreren Einwohnern und nicht Einzelnen zufallen.
Titel IV. Baukosten Pagina 65 - 69.
Für Bauten und anschaffungen hat eine Mehr-Ausgabe von 399 Thaler 11 Silbergroschen 3 Pfennig Statt gefunden, so daß die Etatssumme von 202 Thaler nahe um das doppelte überstiegen wurden.
Wenn Stadtrath auch gerne annehmen will, Bauten und Anschaffungen, in Folge der getroffenen häuslichen Einrichtungen, nothwendig gewesen sind, so hätten doch so bedeutende Ausgaben, ohne vorherige Anfrage im Stadtrathe und Genehmigung Seitens der Königlichen Regierung nicht geschehen dürfen. Da die Ausführung nun einmal bewirkt ist, so bleibt nichts übrig, als zu der erfolgten Verwendung, wie hier bereits?
Pagina 80. Als nächste Folge dieser Etatsüberschreitungen ergibt sich, daß die Summe der der Vermögens-Substanz auf zu ersetzenden Capitalien, welche Ende 1844 - 2378 Thaler 15 Silbergroschen 11 Pfennige und Ende 1845 3411 Thaler 15 Silbergroschen 9 Pfennig betrug, um 765 Thaler 29 Silbergroschen 10 Pfennig vermehrt hat. Stadtrath will daher der von der Hospital Commission im §. 14. des Erläuterungs-Protocolles vom 16. October vorigen Jahres ertheilte Versicherung, daß für möglichst baldige Refundirung dieser Summe gesorgt werde, gerne vertrauen, und läßt die successive Erstattung dieser SubstanzGelder schließlich auf das dringendste und Angelegentlichste empfohlen sein.
Actum utsupra
Der Stadtrath hatte die von dem Rendanten Broix gelegte Armen Rechnung für das Jahr 1845 darf die zu diesem Zwecke gewählte VorbereitungsCommission speziell prüfen lassen, und findet sich nun auf den Grund des von dieser Commission erstatteten Berichtes zu folgenden Erinnerungen veranlaßt.
Bei der Einnahme fand sich im allgemeinen nichts zu bemerken. Nur läßt Stadtrath dem Rendanten die fördersamste Eintreibung der Reste, welche sich auch der Wiederholung auf 327 Thaler 2 Silbergroschen 1 Pfennig in Gelde und 36 Scheffel 5 38/100 Roggen belaufen, soweit solche im Jahre 1846 nicht vereinnahmt sind,
die in Ausgabe gestellten Beträge stimmen mit den sorgfältig verglichenen Belägen genau überein.
Bei der Position: Hebegebühren des Rendanten kommen nach §. 7. des Revisions-Protocolles der Wohlthätigkeits-Commission vom 14. October 1846, und der Bemerkung des Rendanten auf Belag 78 - 4 Silbergroschen 7 Pfennig zum defect, welche in der Rechnung von 1847 zu vereinnahmen sind.
Stadtrath erwartet bei dieser Gelegenheit seinen unterm 24. October vorigen Jahres gebildeten Antrag, daß Rendant hier, wie bei der HospitalCommission, auf eine angemessene fixe Besoldung gesetzt werde, und sieht den des fallsigen Vorschlägen der Commission baldigst entgegen.
Bei den verschiedenen Artikeln des Titel II. (Armen Unterstützungen und Ausspendungen) ergibt sich auch der Zusammenstellung (Pagina 48. und 49. der Rechnung) eine Etats-Überschreitung von überhaupt 882 Thaler 26 Silbergroschen 6 Pfennig, welche jedoch in Berücksichtigung der anderweit geschehenen Ersparnisse, wurden durch freiwillige Beiträge eingegangenen Collecten, welche der Bermerkung der Wohlthätigkeits-Commission in §. 8. des ErläuterungsProtocolles bis auf einen Betrag von 107 Thaler 21 Silbergroschen 11 Pfennig wieder schwindet.
Diese Mehrverwendung findet in dem langen und strengen Winter von 1844/45 und in den gestiegenen Preisen der Lebensmittel ihre Rechfertigung, und wird daher vom Stadtrathe genehmigt.
die Titel III. IV. und V. führten zu keinen Bemerkungen
Nach der Zusammenstellung am Schlusse der Rechnung beträgt die dem Fundum zu ersetzende
Actum utsupra
Der vorsitzende Bürgermeister machte dem Stadtrathe die erforderliche Mittheilung, daß der Zustand der Gemeinde-Casse im vorigen Jahre gestattet habe, aus den laufenden Einkünften ansehnliche Rückerstattungen auf die von der Stadt verschuldeten Capitalien zu bewirken, daß namentlich 1., auf das beim Unterstützungsfonds für die Wasserbeschädigten am Niederrhein zum Erft- und Brückenbau seiner Zeit aufgenommenen und jetzt vollends getilgte Capital von 8000 Thaler der Belag von 1300 Thaler " - " 2., auf das bei dem Wegebaumeister Weise zu gleichem Zwecke aufgenommene Capital von 4000 Thaler ein Betrag von 2200 " - " 3., auf das bei der Spar-Casse für die Neuß-Rheydter-Straße noch bestehende Capital von 8500 Thaler ein Betrag von 1000 " - " und 4., auf das bei dem Unterstützungsfonds für die Wasserbeschädigten zum Ankauf des Derat'schen Hauses am Oberthor aufgenommen Buchübertragen 4500 " - " -
Übertrag 4500 Thaler jetzt ebenfalls ganz getilgte Capital von 1100 Thaler einschließlich einer von Rent Ablösen eingegangenen Summe von 300 Thaler ein Betrag von 400 Thaler, also rein aus den laufenden Revenüen ein Betrag von 100 " - " - überhaupt also ein Betrag von 4600 Thaler restituirt wurde, und der städtische SchuldenZuschuß sich demnach um die gedachte Summe vermindert haben.
Da der größere Theil der städtischen Intraden insbesondere über die bedeutenden Gras-Verkaufsgelder erst im November jeden Jahres verfallen, so sei es unmöglich, die curventen Ausgaben für Gehälter, und sonstige unaufschiebbaren Bedürfnisse aus den laufenden Einnahmen zu leisten, weshalb der Stadtrath ersucht wurde, dem Bürgermeister-Amte einen Credit von 5000 Thaler bei der hiesigen Sparcasse in der Art zu eröffnen, daß diese Summe zur Bestreitung der vorkommenden Ausgaben, nach Maaßgabe eintretender Nothwendigkeit, bei jener Casse erhoben und verwendet werden könne, so jedoch, daß die Rückerstattung der in dieser Weise von der Sparcasse entlehnten Gelder beim Eingang der städtischen Gefälle im Monat November jedenfalls erfolge.
Stadtrath tritt diesem Antrag bei, und eröffnet demnach dem Bürgermeister-Amte bei der Sparcasse einen Credit von fünftausen Thalern, um diesen Betrag, je nach dem sich darstellende Bedürfnisse, bei den laufenden Ausgaben zu verwenden.
Die Rückerstattung der also erhobenen Beträge ist um die Mitte November des Jahres versprochener Maßen zu bewirken.
Actum utsupra
Auf Veranlassung einer Eingabe des hiesigen Handlungshauses Heinrich Thywissen & Sohn vom 20. Januar courant brachte Bürgermeister die früheren Anträge dieses Handelshauses vom 7. December 1843 und 6. Februar 1845, in welchen dasselbe sich unter gewissen Bedingungen bereit erklärt hatte, eine Strecke des Erft-Canales zwischen der Brücke am Hessenthore und dem Oberthore auf eigene Rechnung auszutiefen, heute in erneuerte Anregung
Gleichzeitig wurde eine Vorstellung des Alexianer-Kloster Vorstandes vom 7. Februar courant mitgetheilt,welcher um käufliche theilweise Abtretung desjenigen städtischen Walles eingekommen ist, auf welchem das obengedachte Handlungshaus in seinen Eingaben ebenfalls Anspruch macht.
Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes fand Stadtrath sich bewegen, die nähere Erörterung darüber vorerst an die betreffenden VorbereitungsCommissionen mit dem Auftrage zu verweisen, darüber demnächst dem versammelten Collegie ausführlichen Vortrag zu erstatten.-
Actum utsupra
Dem Stadtrathe wurde durch den Bürgermeister vorgestellt, wie er sich bei den öftern Revisionen des Leihhauses überzeugt habe, daß diejenigen Localitäten des städtischen Kaufhauses, in welchen sich die Anstalt befindet, dem Zwecke nicht entsprechend seien; daß dazu namentlich freie, luftige Räume, welche man im Kaufhause vermisse, unbedingt erfordert werden; daß aber auch, abgesehen von dieser Unzweckmäßigkeit, der Betrieb des Leihhauses in der letztern Zeit außerordentlich zugenommen habe, und daher zu gehöriger und gesicherter Unterbringung der Pfänder nothwendig für ein anderes geräumigeres Local gesorgt werden müsse.
Der Bürgermeister lud den Stadtrath demnach
Der Stadtrath beschloß diesen Gegenstand der näheren Berathung der betreffenden Commission vorläufig zu überweisen.-
Actum utsupra
Stadtrath prüfte heute die von dem Stadtrentmeister Holter vorgelegten Verzeichnisse der beim Finalschlusse am 26. Januar courant bei der Stadt-Casse verbliebenen Reste und Vorschüsse, versah jeden einzelnen Punkt mit seinem Gutachten, und hat die Verzeichnisse demnach vollzogen.
Actum utsupra
Gegen die am 8. des Monats geschehene Verpachtung eines städtischen Walles zwischen dem ehemaligen Hammthore und dem neuen evangelischen Schulgebäude, welcher bisher 10 Thaler eintrug, und künftig eine Einnahme von 12 Thaler gewährt, fand sich von Seiten des Stadtrathes nichts zu erinnern.
Actum utsupra
Ein Vortrag des Herrn Beigeordneten Frings, als Präses des hiesigen WohlthätigkeitsCommission, eine nähere Organisation dieser Behörde bezweckend, führte vorläufig zu der Beschließung, daß eine Besondere Commission zur Prüfung dieser Angelegenheit, respective zur Eingabe dahin zielender Vorschläge
Zu Mitgliedern dieser Commission, welche demnächst unter dem Vorsitze des Herrn Beigeordneten Frings und unter Zuziehung der Mitglieder der Wohlthätigkeits-Commission zusammentreten wird, sind die Stadträthe: B. H. Derath, Fr. Josten, Jac. Le Hanne, Adolph Linden, J. B. Ibels und Ph. Kaufmann gewählt wurden.
Actum utsupra