Auf den Antrag des Comites des hiesigen Bürgerschützen-Vereins vom heutigen Tage wurde zur Bestreitung der mit dem Feste verbundenen Kosten auch für das laufende Jahr ein Zuschuß von vierzig Thalern aus der städtischen Kasse mit der Bemerkung bewilligt, daß dieses Zugeständniß auf ähnliche Verleihungen für die Folge keinen Anspruch gewähren solle.
Actum utsupra