Der Wegebau - Verwendungs-Plan pro 1847 wurde von dem Bürgermeister vorgelegt und von dem Stadtrathe zu 840 Thaler festgestellt, wovon durch Communalsteuer in gewöhnlicher Weise 470 Thaler und aus den gewöhnlichen städtischen Revenüen 370 Thaler aufgebracht werden sollen.
Auf die Bepflanzung der Communal-Wege mit Bäumen glaubte
[Nächste Seite]Der Stadtrath deshalb nicht eingehen zu können, weil sowohl durch Schatten als Aufenthaltsart der Vögel p den anliegenden Ländereien nur Nachtheil erwachsen kann. Auch sind die Gräben an den mehrsten Stellen nicht so breit, daß hochstämmige Bäume die gesetzliche Entfernung von zwei Meter von der Gränzlinie der Nachbar-Grundstücke haben. -