Auf die Eingabe des Polizei-Commißare von Graeveritz vom 27 September 1846 wird demselben für das laufende Jahr eine Gratifikation von 50 Thaler aus der Städtischen Kaße zugebilligt.
Der Stadtrath unterstüzt auch den Antrag, daß die außwärtigen Gemeinden für welche der Polizei-Kommißair beim hiesigen Friedensgericht das öffentliche Ministerium vertritt nach §. 68. des 7ten? rheinischen Landtags-Abschiedes vom 27. Dezember vorigen Jahres eine Remuneration dafür zubilligen möchten, und bittet eine Königliche Hochlöbliche Regierung ganz ergebenst dieses veranlassen zu wollen.