Über das nochmalige Gesuch des Schusters Hamman wurde beschlossen, daß derselbe nachweise, daß er nach dem Tode seines Vaters über ein Vermögen im Werthe von mindestens 300 Thaler disponiren könne, aber jetzt eine baare
[Nächste Seite] Caution von 50 Thaler bei der hiesigen Spar-Casse auf 3 Jahre deponiren, wo dann seinem Gesuche und Niederlassung in hiesigen Stadt entsprechen werden soll.