Eintrag 9921. Juni 1844daß die nach vorstehender Verhandlung zu Kreis-
deputirten respective zu Stellvertretern gewählten
Personen nach Vorschrift der Allerhöchsten Verord-
nungen vom 5. April 1836 und 26. März 1839 seit
länger als fünf Jahren Hausbesitzer in hiesiger
Stadt sind, wird hierdurch nachträglich bescheinigt...