Eintrag 1314. September 1844Der Stadtrath theilt ganz die von der Schul-Com-
mission in dem Antrage vom 31. vorigen Monats ausgesprochene
Ansicht, daß dem Schulgelde an den katholischen
Elementarschulen eine feste Basis nach den Classen-
Steuer-Verhältnissen der Eltern zum Grunde zu
legen sei. Einverstanden mit den Vorschlägen der Schul-
Commission bittet der Stadtrath demnach, Königlich
Hochlöbliche Regierung wolle hochgeneigtens ge-
nehmigen, daß vom nächsten Schuljahre an einstweilen
versuchsweise auf ein Jahr 1., das Schulgeld von denjenigen Eltern, welche 2 Thl
Classensteuer und darunter bezahlen zu 4 Silbergroschen
monatlich; 2., jenes von den Eltern, welche 3 Thlr bis 5 Thl inclusivean Classensteuer
zahlen, zu 6 Silbergroschen monatlich; 3., jenes von den Eltern, welche eine Classensteuer
von
6 bis 10 Thl inclusive entrichten, zu 8 Silbergroschen monatlich, und
endlich 4., jenes von den Eltern, welche zu 12 Thl und darüber
in der Classensteuer angeschlagen sind, zu 10 Silbergroschenmonatlich erhoben werde.
Auch demjenigen Vorschlage der Schul-Commission,
daß der unentgeldliche Besuch der Freischule grund-
sätzlich nur den Kindern solcher Eltern zu gestatten
sei, welche aus der Armen-Commission bleibende
Unterstützung erhalten, daß aber denjenigen Eltern,
welche 1 1/2 Thl und darunter an Classensteuer entrichten,
ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre Kinder Actum ut supra...