Eintrag 1424. September 1844Der Stadtrath theilt ganz die von der Schul-Com-
mission in dem Antrage vom 31. vorigen Monats ausgesprochene
Ansicht, daß dem Schulgelde an den katholischen
Elementarschulen eine feste Basis nach den
Classen-
Steuer-Verhältnissen der Eltern zum Grunde zu
legen sei. Einverstanden mit den Vorschlägen der Schul-
Commission bittet der Stadtrath demnach, Königlich
Hochlöbliche Regierung wolle hochgeneigtens
ge-
nehmigen, daß vom nächsten Schuljahre an
einstweilen
versuchsweise auf ein Jahr 1., das Schulgeld von denjenigen Eltern, welche 2
Thl
Classensteuer und darunter bezahlen zu 4
Silbergroschen
monatlich; 2., jenes von den Eltern, welche 3 Thlr bis 5 Thl
inclusivean Classensteuer zahlen, zu 6
Silbergroschen monatlich; 3., jenes von den Eltern, welche eine
Classensteuer von
6 bis 10 Thl inclusive entrichten,
zu 8 Silbergroschen monatlich, und
endlich 4., jenes von den Eltern, welche zu 12 Thl und darüber
in der Classensteuer angeschlagen sind, zu 10
Silbergroschenmonatlich erhoben werde. Auch demjenigen Vorschlage der Schul-Commission,
daß der unentgeldliche Besuch der Freischule
grund-
sätzlich nur den Kindern solcher Eltern zu
gestatten
sei, welche aus der Armen-Commission bleibende
Unterstützung erhalten, daß aber denjenigen
Eltern,
welche 1 1/2 Thl und darunter an Classensteuer
entrichten,
ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre
Kinder das geringere monatliche Schulgeld von zwei
Silbergro-
schen am Unterrichte in der Freischule Theile nehmen
zu lassen, wurde von Stadtrathe beigestimmt. Actum ut supra...