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  • Eintrag 1314. September 1844Der Stadtrath theilt ganz die von der Schul-Com- mission in dem Antrage vom 31. vorigen Monats ausgesprochene Ansicht, daß dem Schulgelde an den katholischen Elementarschulen eine feste Basis nach den Classen- Steuer-Verhältnissen der Eltern zum Grunde zu legen sei. Einverstanden mit den Vorschlägen der Schul- Commission bittet der Stadtrath demnach, Königlich Hochlöbliche Regierung wolle hochgeneigtens ge- nehmigen, daß vom nächsten Schuljahre an einstweilen versuchsweise auf ein Jahr 1., das Schulgeld von denjenigen Eltern, welche 2 Thl Classensteuer und darunter bezahlen zu 4 Silbergroschen monatlich; 2., jenes von den Eltern, welche 3 Thlr bis 5 Thl inclusivean Classensteuer zahlen, zu 6 Silbergroschen monatlich; 3., jenes von den Eltern, welche eine Classensteuer von 6 bis 10 Thl inclusive entrichten, zu 8 Silbergroschen monatlich, und endlich 4., jenes von den Eltern, welche zu 12 Thl und darüber in der Classensteuer angeschlagen sind, zu 10 Silbergroschenmonatlich erhoben werde. Auch demjenigen Vorschlage der Schul-Commission, daß der unentgeldliche Besuch der Freischule grund- sätzlich nur den Kindern solcher Eltern zu gestatten sei, welche aus der Armen-Commission bleibende Unterstützung erhalten, daß aber denjenigen Eltern, welche 1 1/2 Thl und darunter an Classensteuer entrichten, ausnahmsweise nachgegeben werden könne, ihre Kinder Actum ut supra...