Nach Einsicht hoher RegierungsVerfügung vom 4. August courant I S. iii N° 5140 erklärte der Stadtrath sich bereit, den Antheil der Stadt Neuss in der [Fehlerhaft markierte Entität]Anlage der Friedrichsstraße vom Ende des Pflasters am Zollthore bis zum Nebengraben des Nord-Canales nebst Rinnsteinen, wie solche von dem Wegebaumeisters Neise unterm 28.Juli courant veranschlagt worden, mit überhaupt 850 Thl Preussisch Courant auf Rechnung der Gemeinde zu übernehmen. Es soll dieser Betrag, welcher durch den zu veranlassenden öffentlichen Verding ohne Zweifel einige Ermäßigung erfahren wird, auf den städtischen Etat von 1845 gebracht, und aus den Mitteln desselben bestritten werden.
Actum ut supra