Eintrag 13324. September 1844Zur Beiwohnung der auf dem Erftkanal vorzunehmenden
Probefahrten, um nach dem Ergebniß derselben die Zuläßigkeit
der darauf beabsichtigten Dampfschiffahrt zu bemessen, wurde
auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 30. Juli courant I.
S. III. N° 4717 der Stadtrath Adam Hesemann als städtischer
Deputirter heute vor versammelten Stadtrathe gewählt. actum ut supra...
Eintrag 13424. September 1844Dem Stadtrathe wurde heute das Verzeichniß über die
Gewerbfähigkeit der israelitischen Einwohner hiesiger Bürger-
meisterei für das Jahr 1845 vorgelegt, welches derselbe demnach
begutachtete und vollzog. actum ut supra...
Eintrag 13524. September 1844Dem Stadtrathe wurde heute die Verfügung Königlicher
hochlöblicher Regierung vom 4. September courantI. S. III N° 5367 vor-
gelegt, um darüber Erklärung abzugeben, in welchem Maaße er
zu den Kosten des Ausbaues des Nordkanales sowohl für die Es bemerkte der Stadtrath
hierauf in Rückblick auf die Verhandlung
vom 19. Juni courant daß die vollständige Ausführung des Nordkanaleszwischen Venlo
und Grimlinghausen dem Handel und Verkehr der
Stadt Neuss unberechenbaren Schaden bringen werde, und er
daher aus den in jener Verhandlung näher entwickelten Gründen
jeden Beitrag zu den hierzu erforderlichen Baukosten widerhohlt
abzulehnen sich verpflichtet halten müße. Was nun den projectirten Ausbau zwischen
Neuss und Grefrath(im Kreise Kempen) anbelange, so werde derselbe allerdings auf
den hiesigen Verkehr, hauptsächlich aber nur auf den Steinkohlenhandel
einem günstigen Einfluß äußern; durch die in neuerer Zeit aufge-
kommenen Eisenbahn Projecte von der belgischen respective der
holländischen Grenze nach dem Rhein, so wie durch das Projecte
der Crefeld-Ruhrorter Eisenbahn, stehe aber dem Steinkohlenhandel
eine die gegenwärtige Sachenlage gänzlich ändernde Richtung bevor,
so daß bei Ausführung dieser Eisenbahnen, oder nur einer derselben
auch der Ausbau des Nordkanales in der Strecke zwischen Neuss
und Grefrath für die hiesige Stadt den größten Theil seines Nutzens
verlieren würde. So lange das Schicksal dieser Eisenbahn-Verbindung noch in
Ungewißheit schwebt, muß der Stadtrath daher bedauren, einen
bestimmte Summe zu dem Ausbau des Nordkanales zwischen
Neuss und Grefrath nicht votiren zu können. Insofern es jedoch
einmal definitiv feststände, daß jene Eisenbahn-Verbindungen
nicht zu Stande kommen, wird der Stadtrath gleichwohl gerne zu den-
jenigen Opfern bereit sein, welche in der mehrerwähnten Verhandlung
vom 19. Juni courant angeboten worden, ohne jedoch für jetzt zur Offe-
rirung einer festen Summe sich verbindlich machen zu können. actum ut supra...