Eintrag 14424. September 1844Zur Beiwohnung der auf dem Erftkanal vorzunehmenden
Probefahrten, um nach dem Ergebniß derselben die
Zuläßigkeit
der darauf beabsichtigten Dampfschiffahrt zu
bemessen, wurde
auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 30. Juli courant I.
S. III. N° 4717 der Stadtrath Adam Hesemann als städtischer
Deputirter heute vor versammelten Stadtrathe
gewählt. actum ut supra...
Eintrag 14524. September 1844Dem Stadtrathe wurde heute das Verzeichniß über
die
Gewerbfähigkeit der israelitischen Einwohner
hiesiger Bürger-
meisterei für das Jahr 1845 vorgelegt, welches
derselbe demnach
begutachtete und vollzog. actum ut supra...
Eintrag 14624. September 1844Dem Stadtrathe wurde heute die Verfügung Königlicher
hochlöblicher Regierung vom 4. September courantI. S. III N° 5367
vor-
gelegt, um darüber Erklärung abzugeben, in welchem
Maaße er
zu den Kosten des Ausbaues des Nordkanales sowohl für die vollständige Strecke zwischen
Venlo bis in den Rhein bei Grimling-
hausen als für die Strecke zwischen Neuss und
Grefrath, wie
letztere von dem rheinischen Provinzial Landtage beantragt worden,
für die diesseitige Gemeinde zu concurriren bereit
sei. Es bemerkte der Stadtrath hierauf in Rückblick auf
die Verhandlung
vom 19. Juni
courant daß die vollständige Ausführung des Nordkanaleszwischen Venlo und Grimlinghausen
dem Handel und
Verkehr der
Stadt Neuss unberechenbaren Schaden bringen
werde, und er
daher aus den in jener Verhandlung näher
entwickelten Gründen
jeden Beitrag zu den hierzu erforderlichen
Baukosten widerhohlt
abzulehnen sich verpflichtet halten müße. Was nun den projectirten Ausbau zwischen
Neuss und Grefrath(im Kreise Kempen) anbelange, so werde derselbe allerdings auf
den hiesigen Verkehr, hauptsächlich aber nur auf
den Steinkohlenhandel
einem günstigen Einfluß äußern; durch die in
neuerer Zeit aufge-
kommenen Eisenbahn Projecte von der belgischen
respective der
holländischen Grenze nach dem Rhein, so wie durch
das Projecte
der Crefeld-Ruhrorter Eisenbahn, stehe aber dem Steinkohlenhandel
eine die gegenwärtige Sachenlage gänzlich
ändernde Richtung bevor,
so daß bei Ausführung dieser Eisenbahnen, oder
nur einer derselben
auch der Ausbau des Nordkanales in der Strecke zwischen Neuss
und Grefrath für
die hiesige Stadt den größten Theil seines Nutzens
verlieren würde. So lange das Schicksal dieser
Eisenbahn-Verbindung noch in
Ungewißheit schwebt, muß der Stadtrath daher
bedauren, einen
bestimmte Summe zu dem Ausbau des Nordkanales zwischen
Neuss und Grefrath nicht votiren zu können. Insofern es jedoch
einmal definitiv feststände, daß jene
Eisenbahn-Verbindungen
nicht zu Stande kommen, wird der Stadtrath
gleichwohl gerne zu den-
jenigen Opfern bereit sein, welche in der
mehrerwähnten Verhandlung
vom 19. Juni
courant angeboten worden, ohne jedoch für jetzt zur Offe-
rirung einer festen Summe sich verbindlich machen
zu können. actum ut supra...