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  • Eintrag 14724. September 1844Über die bevorstehende Verpachtung der städtischen Oel- mühle am Oberthore vernommen, erklärte der Stadtrath, daß die fragliche Mühle in demjenigen Zustande, und mit denjenigen Vorrichtungen zur Verpachtung auszustellen sei, in welchen der jetzige Pächter solche zufolge §. 1 der bestehenden Pachtbedingungen am Schluße der Pachtzeit an die Stadt wider abzuliefern die Verpflichtung habe. actum utsupra...