Eintrag 14724. September 1844Über die bevorstehende Verpachtung der städtischen
Oel-
mühle am Oberthore vernommen, erklärte der
Stadtrath, daß die fragliche Mühle in demjenigen Zustande, und
mit denjenigen
Vorrichtungen zur Verpachtung auszustellen sei, in
welchen der jetzige
Pächter solche zufolge §. 1 der bestehenden
Pachtbedingungen am Schluße
der Pachtzeit an die Stadt wider abzuliefern die
Verpflichtung habe. actum
utsupra...