Eintrag 14324. September 1844Über die bevorstehende Verpachtung der städtischen Oel-
mühle am Oberthore vernommen, erklärte der Stadtrath, daß die fragliche Mühle in demjenigen
Zustande, und mit denjenigen
Vorrichtungen zur Verpachtung auszustellen sei, in welchen der jetzige
Pächter solche zufolge §. 1 der bestehenden Pachtbedingungen am Schluße
der Pachtzeit an die Stadt wider abzuliefern die Verpflichtung habe. actum utsupra...