Eintrag 14712. Oktober 1844Dem als Lehrer für die um gebildeten Real-Classen seit
October vorigen Jahres an das hiesige Progymnasium berufenen Dr. Ahnwelchem nach dem
von Königlicher Regierung unterm 20. September 1843 I. S. II. E. N° 16807 genehmigten
Berufs-Vertrage eine
aus fünf Zimmern bestehende Wohnung in dem Gebäude der An-
stalt zugesichert ist, wurde, da ihm eine solche Wohnung wegen
Mangel an gesunden Räumen im Collegium nicht hat beschafft
werden können, in besondrer Rücksicht auf seine nicht starke kör-
perliche Constitution, für den Zeitraum vom 1. October 1843 bis eodem
1844, nach seinem Antrage vom 14. September courant eine Mieth-Ent-
schädigung von neunzig Thalern vom Stadtrath bewilligt. Eine
gleiche Miet-Entschädigung von neunzig Thalern jährlich ist dem-
selben auch für die Folge zugestanden worden, jedoch mit dem
ausdrücklichen Vorbehalte, daß diese Entschädigung aufhöre,
sobald durch etwa eintretende Personal oder sonstige Ver-
änderungen, die Stadt in die Möglichkeit gesetzt werde, ihm
einen seinem Berufscheine entsprechende Wohnung in den Gebäu-
lichkeiten der Anstalt anzuweisen. actum utsupra...