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  • Eintrag 13724. September 1844Der Stadtrath, welcher schon früher darüber sich ausgesprochen hatte, daß es wünschenswerth und angemessen sei, für die evangelische Gemeinde ein eignes Schulhaus zu erbauen, indem die mietheweise Be- nutzung eines Lokales durch den unvermeidlichen Wechsel manche Unbequemlichkeit mit sich bringe, nahm heute von dem durch den Baumeister Thomas entworffenen Plane und Anschlage zu einem solchen neben dem Eingange der städtischen Spaziergänge an der Neustraßeauszuführenden Schulhause Einsicht. Sowohl die gewählte Baustelle als auch Plan und Anschlag, letzterer im Betrage von 2596 Thlr 14 Silbergroschen 5 Pfennige. wurden vom Stadtrathe gutgehei .. ßen, welcher demnach die Ausführung in der Art beschloß, daß das Gebäude so zeitig angegriffen und fertig gestellt werde, um mit dem October 1845 in Benutzung genommen werden zu können. Da die laufenden städtischen Einnahmen jedoch keine Mittel zur Aus- führung des Baues darbieten: so beschloß der Stadtrath ferner, Königliche Hochlöbliche Regierung zu bitten, der Stadt aus dem Unterstützungs- Fonds für die Wasserbeschädigten am Niederrhein in näher festzu- stellender Zeit eine Anleihe von 2500 Thlr, welcher Betrag für die öf- fentlich zu verdingende Arbeit wohl ausreichen wird, gegen 4 1/2 Pro - zent Zinsen hochgefällig machen zu wollen. actum utsupra...
  • Eintrag 13824. September 1844Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, daß die der Gemeinde Neuhs zugehörige Holz-Parzelle im Büttger Walde, dem Beschluße vom 11. Mai 1843 gemäß, schon zweimal zur Veräuße- rung an den Meistbietenden öffentlich ausgestellt worden, ohne daß sich Käufer dazu gefunden, daß sich aber jetzt eine Gelegenheit darbiete, dieselbe zu 45 Thlr - mithin 17 Thlr 20 Silbergroschen geringer als die Taxe- Für den solchartigen Verkauf fand der Stadtrath sich nicht geneigt, er will es dem Bürgermeister-Amte jedoch überlassen, die mit Holz be- pflanzte Parzelle Jemanden gegen den Bezug des Holzes und temporaire Benutzung des Bodens zum Ausrotten nach Umständen zu übertragen, und dann den Versuch zu machen, die zu Land umgeschaffene Parzelle spä- ter vortheilhafter an den Mann zu bringen Actum utsupra...