Eintrag 14824. September 1844Der Stadtrath, welcher schon früher darüber sich
ausgesprochen
hatte, daß es wünschenswerth und angemessen sei, für
die evangelische
Gemeinde ein eignes Schulhaus zu erbauen,
indem die mietheweise Be-
nutzung eines Lokales durch den unvermeidlichen
Wechsel manche
Unbequemlichkeit mit sich bringe, nahm heute von
dem durch den
Baumeister Thomas entworffenen Plane und Anschlage zu einem
solchen neben dem Eingange der städtischen Spaziergänge an der Neustraßeauszuführenden
Schulhause Einsicht. Sowohl die gewählte Baustelle als auch Plan und
Anschlag, letzterer
im Betrage von 2596 Thlr 14
Silbergroschen 5 Pfennige. wurden vom Stadtrathe gutgehei ..
ßen, welcher demnach die Ausführung in der Art
beschloß, daß das
Gebäude so zeitig angegriffen und fertig gestellt
werde, um mit dem
October 1845 in Benutzung genommen werden zu
können. Da die laufenden städtischen Einnahmen jedoch
keine Mittel zur Aus-
führung des Baues darbieten: so beschloß der
Stadtrath ferner, Königliche
Hochlöbliche Regierung zu bitten, der Stadt aus
dem Unterstützungs-
Fonds für die Wasserbeschädigten am Niederrhein
in näher festzu-
stellender Zeit eine Anleihe von 2500 Thlr,
welcher Betrag für die öf-
fentlich zu verdingende Arbeit wohl ausreichen
wird, gegen 4 1/2 Pro -
zent Zinsen hochgefällig machen zu wollen. actum
utsupra...
Eintrag 14924. September 1844Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Stadtrathe
vor, daß
die der Gemeinde Neuhs zugehörige Holz-Parzelle im Büttger Walde,
dem Beschluße vom 11. Mai
1843 gemäß, schon zweimal zur Veräuße-
rung an den Meistbietenden öffentlich ausgestellt
worden, ohne daß sich
Käufer dazu gefunden, daß sich aber jetzt eine
Gelegenheit darbiete,
dieselbe zu 45 Thlr - mithin 17 Thlr 20
Silbergroschen geringer als die Taxe- unter der Hand zu veräußern. Für den solchartigen
Verkauf fand der Stadtrath
sich nicht geneigt,
er will es dem Bürgermeister-Amte jedoch
überlassen, die mit Holz be-
pflanzte Parzelle Jemanden gegen den Bezug des
Holzes und temporaire
Benutzung des Bodens zum Ausrotten nach Umständen
zu übertragen,
und dann den Versuch zu machen, die zu Land
umgeschaffene Parzelle spä-
ter vortheilhafter an den Mann zu bringen Actum
utsupra...