Eintrag 13724. September 1844Der Stadtrath, welcher schon früher darüber sich ausgesprochen
hatte, daß es wünschenswerth und angemessen sei, für die evangelische
Gemeinde ein eignes Schulhaus zu erbauen, indem die mietheweise Be-
nutzung eines Lokales durch den unvermeidlichen Wechsel manche
Unbequemlichkeit mit sich bringe, nahm heute von dem durch den
Baumeister Thomas entworffenen Plane und Anschlage zu einem
solchen neben dem Eingange der städtischen Spaziergänge an der Neustraßeauszuführenden
Schulhause Einsicht. Sowohl die gewählte Baustelle als auch Plan und Anschlag, letzterer
im Betrage von 2596 Thlr 14 Silbergroschen 5 Pfennige. wurden vom Stadtrathe gutgehei
..
ßen, welcher demnach die Ausführung in der Art beschloß, daß das
Gebäude so zeitig angegriffen und fertig gestellt werde, um mit dem
October 1845 in Benutzung genommen werden zu können. Da die laufenden städtischen
Einnahmen jedoch keine Mittel zur Aus-
führung des Baues darbieten: so beschloß der Stadtrath ferner, Königliche
Hochlöbliche Regierung zu bitten, der Stadt aus dem Unterstützungs-
Fonds für die Wasserbeschädigten am Niederrhein in näher festzu-
stellender Zeit eine Anleihe von 2500 Thlr, welcher Betrag für die öf-
fentlich zu verdingende Arbeit wohl ausreichen wird, gegen 4 1/2 Pro -
zent Zinsen hochgefällig machen zu wollen. actum utsupra...
Eintrag 13824. September 1844Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, daß
die der Gemeinde Neuhs zugehörige Holz-Parzelle im Büttger Walde,
dem Beschluße vom 11. Mai 1843 gemäß, schon zweimal zur Veräuße-
rung an den Meistbietenden öffentlich ausgestellt worden, ohne daß sich
Käufer dazu gefunden, daß sich aber jetzt eine Gelegenheit darbiete,
dieselbe zu 45 Thlr - mithin 17 Thlr 20 Silbergroschen geringer als die Taxe- Für
den solchartigen Verkauf fand der Stadtrath sich nicht geneigt,
er will es dem Bürgermeister-Amte jedoch überlassen, die mit Holz be-
pflanzte Parzelle Jemanden gegen den Bezug des Holzes und temporaire
Benutzung des Bodens zum Ausrotten nach Umständen zu übertragen,
und dann den Versuch zu machen, die zu Land umgeschaffene Parzelle spä-
ter vortheilhafter an den Mann zu bringen Actum utsupra...