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  • Eintrag 15412. November 1844Nach Maasgabe hoher Regierungs-Verfügungvom 16. Septb. I. S. II. A. N° 11476 über die von dem künftigen Niederlage-Verwalter Carl Feldhaus zu bestellende Caution vernommen, erklärte der Stadtrath, daß bei der ge- ringen Einnahme, und der monatlichen Ablieferung des der Stadt verbleibenden vierten Theiles derselben eine Caution von fünfhundert Thalern hinlängliche Sicherheit gewähre, und demnach eine Caution von diesem Umfange in Staats- schuldscheinen bestellt werden möge. Den von dem Bürgermeister vorgelegten Entwurf des zwischen der Stadt und dem x.[erwähnten] Feldhaus abzuschließenden Ver- trages fand der Stadtrath angemessen. actum utsupra...