Eintrag 16712. November 1844Nach Maasgabe hoher
Regierungs-Verfügungvom 16. Septb. I. S.
II. A. N° 11476 über die von dem
künftigen
Niederlage-Verwalter Carl Feldhaus zu bestellende
Caution vernommen, erklärte der Stadtrath, daß bei
der ge-
ringen Einnahme, und der monatlichen Ablieferung
des der
Stadt verbleibenden vierten Theiles derselben eine
Caution
von fünfhundert Thalern hinlängliche Sicherheit
gewähre,
und demnach eine Caution von diesem Umfange in
Staats-
schuldscheinen bestellt werden möge. Den von dem Bürgermeister vorgelegten Entwurf
des
zwischen der Stadt und dem x.[erwähnten] Feldhaus
abzuschließenden Ver-
trages fand der Stadtrath angemessen. actum
utsupra...