Eintrag 15412. November 1844Nach Maasgabe hoher Regierungs-Verfügungvom 16. Septb. I. S. II. A. N° 11476 über
die von dem
künftigen Niederlage-Verwalter Carl Feldhaus zu bestellende
Caution vernommen, erklärte der Stadtrath, daß bei der ge-
ringen Einnahme, und der monatlichen Ablieferung des der
Stadt verbleibenden vierten Theiles derselben eine Caution
von fünfhundert Thalern hinlängliche Sicherheit gewähre,
und demnach eine Caution von diesem Umfange in Staats-
schuldscheinen bestellt werden möge. Den von dem Bürgermeister vorgelegten Entwurf
des
zwischen der Stadt und dem x.[erwähnten] Feldhaus abzuschließenden Ver-
trages fand der Stadtrath angemessen. actum utsupra...