Eintrag 21927. Juni 1845Der Stadtrath nahm heute die Revision der
von dem Rentmeister Holter gelegten städtischen
Rechnung vom Jahre 1844 vor, nachdem derselbe
zuvor
nach Inhalt hoher
Regierungs Verfügung vom 7. sep-
tember 1837 I S. II N° 9949 in der Person
des Stadt-
rathes Dr.
Rheindorf einen Vorsitzenden für dieses
Geschäft gewählt hatte. Es fand sich dabei
Nachstehendes
zu bemerken und zu erläutern: §. 1 Seite 4. Lit. A. der beim Final-Abschlusse pro
1843 ver- bliebene Bestand ist mit 2629
Thalern 7 Silbergroschen 6
Pfennige hier
richtig übernommen. Seite 4 Lit. B. an Resten aus den Vorjahren sind
fort-
während diejenigen 67 Thl 25 Sgr aufgeführt,
welche
von Theodor
Berns, modo dessen Wittwe von frühere
Pachtgeldern verschuldet werden, und mit
Genehmigung
Königlicher Regierung vom 30. Juli 1828 I S: II N° 6166
erst nach dem Tode dieser Wittwe eingezogen werden
sollen. Für die Sicherheit dieses Rückstandes ist
gehöri-
ge Hypothekar-Inscription genommen. Seite 5 & 6 Tit. I Nach Abzug des Ausfalles,
welcher
durch die Ablöse zweier Grundrenten entstanden,
fand
sich die Einnahme an Grundgeld vollständig und
richtig. Seite 6 - 25. Tit. II Einnahme an bestimmten
Einkünf-
ten von Patrimonial-Vermögen. Diese Einnahme
wurde genau revidirt und mit den Belegen überein-
stimmend gefunden. Die bei verschiedenen Artikeln
erzielten Mehr-Einnahmen, so wie einige Ausfälle,
welche sich ergeben, sind auf den Belegen
respective in der
Rechnung selbst, aufgeklärt und erläutert weshalb
der Stadtrath, um Wiederholungen zu vermeiden,
hierauf Bezug nimmt. Hinsichtlich der bei Tit. II
ver-
bliebenen Reste von 164 Thl 5 Sgr wurde bemerkt,
wie
dem Rendanten die möglichst schleunige Beitreibung derselben
unter der Maaßgabe anzuempfehlen sei, daß
diejenigen
Reste, über deren Unbeibringlichkeit sich
derselbe, nach vorher
angewandten gehörigen Mittel, nicht auszuweisen
vermöge,
ihm zu Last gestellt werden würden. Seite 26- 34 Tit. III Art 1. GrasVerkauf. Der
Ertrag
des städtischen Grases hat überhaupt die
ansehnliche
Einnahme von 8590 Thl, mithin 1590 Thl über das
Etats-
quantum von 7000 Thl geliefert, welches Ergebniß
bei
Revision mit den Belegen genau übereinstimmend
und sonach richtig gefunden wurde. Die hierbei in
Rest
verbliebene 241 Thl 2 Sgr anlangend, widerholte
der
Stadtrath die Bemerkung, daß der Rendant anzuwei-
sen sei, die Einziehung nachdrücklich zu
bewirken, damit jene Reste aufs baldigste aus den Büchern
schwinden. Seite 34-37. Titel III Art. 2-6. Die
übrigen Einnahmen
des Titels. III wurden genau
revidirt, wobei sich ergab, daß
dieselben sämmtlich richtig, und durch die zum
Grunde liegen-
den Belege justifizirt sind. Bei Titel III stellt sich überhaupt die erfreuliche
Mehreinnahme von 2294 Thalern 28
Silbergroschen 9 Pfennige heraus, während der
dabei vorkommende Ausfall nur 10 Thl 15 Sgr
betragt Seite 37-39. Titel IV und V. Die
ZinsenEinnahme so wie die
Einnahme der Communalsteuer waren richtig, und
boten zu
Keinen Bemerkungen anlaß. Seite 39-bis 44. TitelIVI. Verschiedene aus extraordinaire
Einnahmen. Alle diese Einnahmen sind vom Stadtrathe geprüft,
und
richtig befunden worden. Die nach Belag 234/236 und 237 vereinnahmten 2000
Thl, welche
zur Bestreitung laufender Bedürfnisse bei
ermangelndem
Bestande, mit Genehmigung
Königlicher Regierung vom 27. Juni
1844 I S. II A 8177 aufgenommen worden,
sind gemäß
Belag 1837 Pag. 140, und Belag 1840/1841 Pag. 141
gegenwärtiger
Rechnung wieder zurückerstattet. Ad Belag 240/242, 243/244, 245/246 und 248/249
wird bemerkt
daß die hier zur Einnahme gekommenen
Rentablösegelder
und Kaufpreise sämmtlich bei dem Ankaufe eines
Hauses zu Heerdt,
welches nach Belag 993 zur Rechnung
pro 1842 überhaupt 705 Thl 25 Sg gekostet,
verwendet worden
sind. Bei den durch die Belege gegebenen Erläuterungen
fand der Stadtrath weitere Bemerkungen zu
Titel 6 nicht
zu machen. Hiernach wurde die GesammtEinnahme auf 47029 Thl 7
Sgr
10 pf, und die in Rest gebliebene Summe auf 473
Thl 2 Sgr
festgestellt, indem der Stadtrath gleichzeitig das
vor-
schriftsmäßige Zeugniß ertheilte, daß außer
den in vorliegender Rechnung in Empfang gestellten
Beträgen
keine sonstigen Posten für die Stadt zu
vereinnahmen
gewesen sind, womit die Revision der Einnahme
beendigt
wurde. Actum utsupra Fortfahrend mit dem Revisions-Geschäfte prüfte der
Stadtrath heute die Ausgabe, und machte dabei
nachstehen-
de Bemerkungen. Seite 48-50 Titel I
Verwaltungskosten. Bei dieser Ausgabe,
welche sorgfältig geprüft wurde, fand sich Nichts
zu erin-
nern. Die dabei vorkommende unbedeutende Mehr-Aus-
gabe von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . Thl 16 - .. - 8
ist durch die . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . Thl 31 - .. 10
betragende Ersparnisse gedeckt. Seite 51-59 Titel II.
Polizei-Auslagen. Hierbei ergiebt
sich einschließlich der nach Belag 410 noch
vorzunehmenden Ver-
wendung eines Geschenkes der
Aachen-Münchener-Feuer-
Versicherungs-Gesellschaft zur Verbesserung der
Löschge-
räthe von 100 Thl, überhaupt eine Mehr-Ausgabe
von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. 139 Thl 9 Sg 1 pf
wogegen aber die Ersparnisse . . .149 .. 26 .. 11
..
betragen, so daß nach Abzug der ersteren
noch immer eine Ersparniß von . . .10 .. 17 .. 10
..
verbleibt, welches bei Berücksichtigung der Soll-
Ausgabe
jenes fraglichen Geschenkes (dasselbe ist
vereinnahmt
nach Belag 250/251) eigentlich aber noch 100 Thl
mehr beträgt.
Die verschiedenen Ausbgaben des Titel II wurden
nach
den Belegen genau revidirt und mit denselben
über-
einstimmend und überall richtig befunden. Die Verwendung des erwähnten Geschenkes
von
100 Thl, welches hier als Rest- Ausgabe berechnet
ist, geschieht
gegenwärtig durch Anschaffung von neuen
Spritzen-Gestellen,
Brand-Eimern u.s.w., womit der Stadtrath
einverstan-
den ist, und worüber die Ausgaben in der Rechnung
pro 1845
nachgewiesen werden. Zu 1844 konnten diese
Gegenstände
nicht fertig gestellt werden. Seite 59-60 Titel III. Neuere und
Abgaben, gab bei
dessen Prüfung keinen Stoff zu Bemerkungen. Seite 61-63 Titel IV. Zinsen von
Gemeindeschulden. Die
hier vorkommenden Ausgaben unterwarf der Stadtrath
einer speziellen Revision, deren Resultat
dieselben von
der Richtigkeit der geschehenen Zinsenzahlungen
überzeugte.
Wie sich dabei eine Mehr-Ausgabe von 107 Thl 8
Silbergroschen 5 pfennige ergeben,
ist auf den betreffenden Belegen erläutert,
dieselben
bestehen nämlich theils in Zinsen von einer am
1. Januar courantabgetragenen Rate von 2000 Thl des aus dem
Unterstützungs-
fond für die Wasserbeschädigten am Niederrhein aufge-
nommenen Kapitales zum Brücken- und Dammbau vor
dem Hessenthore
auf die Zeit vom 1. August 1844 bis zum
Tage der Ablage gekommenen Rate des seiner Zeit
für
den Bau der Neuhs-Rheydter-Straße negoziirten Kapi-
tales, vide Belag 533a und Belag 536a/538 [untergestellt] der Rechnung. Seute 64-114.
Titel V. Bau- und
Unterhaltungskosten.
Die Ausgaben dieses Titels wurden einzeln und mit
besondere Sorgfalt geprüft, wobei der Stadtrath
die
Überzeugung erlangte, daß die Verwendung
derselben
überall nothwendig gewesen und im Interesse der
Ge-
meinde geschehen ist. Im Schluß-Resultat ergiebt sich dabei eine außer-
etatsmäßige Ausgabe von . . . . . . . . . . . . .
. . 3306 - .. - 2
welche nach Abzug der Ersparnisse von . . . . .
243 - 28 - ..
sich eigentlich auf . . . . . . . . . . . . .
3062 - 2 - 2
stellt. Es sind hierunter inzwischen nach Art.16 . . .
2679 - 14 - 7
Kosten der Einrichtung des hiesigen Haupt-
-zoll-Amtes einbegriffen, so daß die reine
Etats-Überschreitung der Titel V
nur . . . . . . 382 - 17 - 7
beträgt. Diese Mehr- Ausgabe sowohl als die
vorgekommenen
Kosten Ausgaben für die Einrichtung des Haupt-Zoll-Amteswelche bereits mittelst Regiminal-Rescriptes
vom
7. April
1843 I S. II A 6605 höhere Orts genehmigt
sind, wurden
demnach vom Stadtrathe gutgeheißen, indem
derselbe noch
überhaupt bemerkt, daß die bei dem
Titel V vorkommenden Schlußzahlungen durch besondere höhere Autorisation
be-
legt sind. – In Absicht auf die über den Etat
geschehenen
Ausgaben von 382
Thalern 17 Silbergroschen
7pfennige bemerkte der Stadtrath
sodann noch, daß solche durch nicht auszusetzende
Dach-
Reparaturen auf den Gemeindehäusern, und durch die
nothwendigen Wegebau-Arbeiten x und dergleichen
veranlaßt worden sind. Seite 115-116. Titel VI.
Armenpflege. Hierbei war nur zu
bemerken, daß der nach Belag 1427 an das Hospital gezalte
außerordentliche Zuschuß von 500 Thl durch mehre
bei der
Hierherberufung von barmherzigen Schwestern zur
Ver-
waltung des Hospitales, nöthig gewordenen
Einrichtungen
und Anschaffungen im Hospital-Gebäude veranlaßt, und
die Auszahlung desselben durch die den
Rechnungsbelegen
in Abschrift beigefügte Verfügung vom 12. Juni 1844I S: II A 4522 von Königlicher
Regierung genehmigt worden
ist. Seite 116-128. Titel VII.
Schul-Ausgaben. Durch die vorge-
schriebenen Beweisstücke sind die unter diesem
Titel
aufgeführten Ausgaben überall gehörig justifizirt.
Letztere
fanden sich bei Prüfung richtig und wurden daher
genehmigt.
Bei denselben ergibt sich eine außeretatsmäßige
Ausgabe
von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . 509 - 17 - 4
abzüglich der Ersparnisse von . . . . . . . . . .
. , 113 - 8 - 7
aber nur eine eigentliche Mehr- Ausgabe von 396 -
8 - 9 .
Hierunter sind begriffen a, 112 Thl 15 Sgr, welche
dem
am hiesigen Progymnasium und zwar für die beiden
Realklassen
angestellten Lehrer Dr. Ahn nach Belag 1459 - 1461
inclusiv mit Genehmigung Königlicher Regierung als MiethEntschä-
digung für die Zeit vom 1.
October 1843 bis Ende December
1844 gezahlt worden, da demselben die ihm
im Berufscheine
zugesicherte Dienstwohnung nicht eingeräumt werden
konnte,
und b., 75 Thl, um welche die bisher 100 Thl
betragende Re-
muneration des Kaplans Grün für die Ertheilung des Reli-
gions-Unterricht am Progymnasium mit Genehmigung
der Oberbehörde erhöht worden, vide Belag
1472/1473 der Rech-
nung. Die übrigen Mehr-Ausgaben sind durch unauf-
schiebbare Dach- Rund sonstige Reparaturen an den Schul- localien, und durch Anschaffung
von
Schul-Utensilien
entstanden, welche durch Hinzufügung neuer Classen
in
der Elementar-Knabenschule, so wie der Freischule nöthig
waren, und daher nicht ausgestellt werden konnten
Die desfallsigen größere Ausgaben (N° 1511-1513)
1547-1548)
1559-1568) sind mit der höhere Genehmigung belegt. Die zur Begründung einer Verwahrschule
für arme
Kinder
unter dem schulpflichtigen Alter
(Artikel 29 Beleg 1711) disponibel ge-
stellten 170 Thalern
werden erst über einige Jahre zur bestimmungs-
mäßigen Verwendung gelangen, weshalb solche denn
hier vor-
läufig richtig als Rest-Soll- Ausgabe verrechnet
sind. Nach
dem inzwischen bei Feststellung des städtischen
Etats pro 1845,
worin eine gleiche Summe für jenen Zweck bereit
gestellt ist,
von Königlicher Regierung monirt worden, wie diese
Gelder
bis zur wirklichen Verwendung bei der Bank in Cöln zu
belegen seien, ist auf Veranlassung der
städtischen Behörde
der Betrag pro 1844 mit 170 Thl an die Bank zur
Verzinsung
eingesandt worden, worüber die Stadt- Casse nun
mehr
die Bank-Obligation Lit.a U N° 26126 de dato Berlin den
17. Februar 1845
besitzt. Dieses Verfahren erkannte auch der
Stadtrath als zweckmäßig an, und erklärte sich
somit völlig
damit einverstanden. Seite 129-130. Titel VIII.
Kirchen-Ausgaben. Ad Artikel 1-3 war
nichts zu bemerken. Ad Artikel 4.
Ausgaben an die Bau-Casse
für die Restauration an der Münsterkirche wird erläu-
ternd bemerkt, daß die hier außeretatsmäßige
veraus-
gabten 5000 Thl diejenigen Summen bilden, welche
nach
Belag 229-231 in Abschlag auf das bei dem
bergischen
Schulfonds zu Düsseldorf für den gedachten Zweck
nego-
ciirten Kapital
von 12000 Thl erhoben worden. Bei Artikel 5 sind nach Belag
1724/1726 und 1727/1728 110 Thl als ab-
schlägliche Kosten eines Anbaues und verschiedener
Repa-
raturen am Leichenhause außeretatsmäßig verausgabt.
Die desfallsigen Arbeiten und die Bestreitung der
des-
fallsigen Kosten dafür aus städtischer Kasse hat
Königliche
Regierung in der den Belegen beiliegenden
abschriftlichen
Verfügung vom 14. Juni
1844 I S. V 3811 genehmigt. Die Schluß-
zahlung wird in der Rechnung pro 1845 erscheinen. Seite 131-155. Titel IX. Extraordinaire-Ausgaben.
Den unter diesem Titel aufgeführten Ausgaben,
welche
überall durch Belege gehörig justifizirt sind,
wurde vom
Stadrathe bei der Revision einen ganz besondre
Aufmerk-
samkeit gewidmet. Dieselben stellten sich als
richtig heraus und wurden gutgeheißen. Nach Artikel 9 sollten etatsmäßig
1000 Thl aus der
Stadt-Casse auf
das zum Bau der Rheydter-Straßebei der hiesigen
Spar-Casse negoziirte Kapital und
nach Artikel 10 ebenfalls 1000 Thl
auf das für die Einrich-
tung des HauptsteuerAmtes bei demselben institute
aufgesprochene Capital, überhaupt also 2000 Thl
zurück-
erstattet werden. Diese Restitution hat inzwischen
im vorigen Jahre lediglich aus dem Grunde nicht
stattfinden können, weil die Einrichtung des Haupt-
Zoll-Amtes, wofür überhaupt ein Capital von
8000 Thl
aufgenommen, und wofür im Jahre 1843 schon 8366
Thl
25 Silbergroschen 8
pfennige an Kosten verausgabt worden, im vorigen Jahre
noch eine fernere Auslage von 2679 Thl 14 Sgr 7
pf
(vide Titel V
Artikel 16) erfordert hat, welche im Etat nicht
vorgesehen war, und daher aus den gewöhnlichen
städti-
schen Mitteln bestritten werden mußte. Bei
solchen Ver-
hältnissen ließ der Stand der Kasse die Zurücker-
stattung der fraglichen 2000 Thl unmöglich zu,
und
wenn gleich die letztere Summe in der Rechnung
unter
Belag 1743 und 1744 vorläufig als
Rest-Soll-Ausgabe
verrechnet ist, so wird dieselbe pro 1845 doch
als erspart
vorgetragen werden müssen, da die im laufenden
Jahre
möglichen Rückerstattungen bereits im städtischen
Etat
pro 1845 aufgenommen sind. In einer besondere
Verhandlung vom heutigen
Tage hat der Stadtrath
daher bereits darauf angetragen, daß Königlich Hoch-
löbliche Regierung die Ersparniß-Verrechnung
jener
2000 Thl genehm halten möge. Es fand sich weiter Nichts zu erinnern, weshalb
die wirkliche Gesammt-Ausgabe auf 44240 Thl 16
Sgr 1 pf,
die Rest-Soll-Ausgabe auf 2495 Thl und der
verblieben
Bestand auf 2788 Thl 21 Sgr 9 pf festgestellt
wurde. Actum utsupra...