Band 47: Eintrag vom  02. August 1845 (Nr. 215 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

In der Folge Regierungs-Verfügung vom 18. Juli courant I. Seite III N° 4981wurde dem Stadtrathe heute diejenigen Verhandlung vorgelegt, welche am 17. vorigen Monatsüber die Beschaffung der Baumittel zum zum polizeimäßigen Ausbau des Weges von Gladbachüber Corschenbroich, Kleinen- broich und Büttgen nach Neuss in der deputirten Conferenz zu Gladbach aufgenommen worden ist.

Der Stadtrath genehmigte das bei dieser Conferenz

[Nächste Seite] von den hiesigen Deputirten gemachten Anerbieten, wonach die Stadt Neuss sich verbindlich erklärt, das für die Gemeinde Büttgen erforderliche Bau-Capital nun 1950 Thaler Preußsicher Courant während dreier Jahre vom Tage der Aufnahme ab, aus städtischen Mitteln zu verzinsen, und bemerkte zugleich, wie Seitens des dieseitigen Bürgermeister-Amtes Vorsorge dafür werde getroffen werden, daß die Gemeinde Büttgen das nöthige Bau-Capital, gegen gehörige Schuldverschreibung des dortigen Gemeinde Rathes, und unter Verpflichtung der Rückgabe nach drei Jahren, bei der hiesigen Sparcasse erhalten könne.

Actum utsupra