Eintrag 2876. Februar 1846Der Bürgermeister eröffnet dem heute ver-
sammelten Stadtrath, daß die Beschlüsse vom 30.
September und 2.
December vorigen Jahres, nach welchen zur Steue-
rung der Noth des gegenwärtigen Winters ein
im Laufe dieses Jahres rückzahlbarer Betrag
von 3000 Thaler Seitens der Stadt aufgenommen
wurde,
von Königlicher Regierung zufolge wiederholt er-
lassenen Verfügung vom 13. December vorigen Jahres
I. Seite I. No 4884nicht genehmigt worden, indem für die Rückzahlung
keine Garantie bestehe. An diese Eröffnung
knüpfte der Bürgermeister demnach einen im mit-
telst eingegangenen Antrag der Wohltätigkeits-
Commission vom 4. des Monats, in welchem
dieselbe zur
Deckung der durch die diesjährige große Theuerung
gesteigerten Bedürfnisse der Armen einen außer-
ordentlichen Zuschuß von Zweitausend Thalern
in Anspruch nimmt. In Betreff des ersteren Punktes erklärte
der Stadtrath, daß, da der Betrag von 3000
Thalerim Angesicht der bedrohlichen Verhältnisse
bereits
im verflossenen Herbste zur Bewirkung der An-
käufe von Lebensmittel aufgenommen, und der
Wohltätigkeits-Commission überwiesen wurden,
die Sache nun nichtmehr rückgängig zu machen sei,
daß aber jene Summe durch Veräußerung der
beschafften Naturalien im Laufe dieses Jahres
unverkürzt und ohne Zinsen-Verlust wieder
erstattet werden solle. Wegen des von der Wohltätigkeits-Commissionnachgesuchten außerordentlichen
Zuschusses von
2000 Thaler wurde von mehren
Mitgliedern vorge-
schlagen, diesen bei den obwaltenden
Verhältnissen
nothwendigen Betrag durch eine Umlage auf die
Classensteuer mit Ausschluß der
neunzehnten und zwanzigsten
Stufe aufzubringen, während von anderer Seite
die Proposition geschah, den Versuch zu machen,
jenen
Betrag durch freiwillige Beiträge unter den
Einwohnern mittelst Subscription zu erlangen. Bei der hier erfolgten Abstimmung
vereinigte der letztere Vorschlag die
Mehrheit der Meinungen, wonach denn in nächster Woche
eine freiwillige Sammlung versuchsweise veran-
staltet werden soll. Actum utsupra...