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  • Eintrag 2864. April 1846Die hülflose Lage beherzigend, in welche onats erfolgte Tod des blinden Lehrers Hammdessen nachgelassene Wittweversetzt hat, und die besonderer Berücksichtigung des Umstandes, daß dieselbe ihre Wittwen-Pension erst nach Ablauf eines Jahres Beziehen wird, ihr Sohn auch noch nicht in der Lage sich befindet, ihre durch sein Verdienst einige Hülfe angedeihenihre durch sein Verdienst einige Hülfe angedeihen zu lassen , fand sich der Stadtrath, bewogen, der gedachten Wittwe 1°, den Fortbezug der 275 Thaler jährlich betragen- den Besoldung ihres Mannes, welcher erst mit Pfingsten in Ruhestand versetzt werden sollte, 2°, eine in monatlichen Raten aus der Stadt- Casse zahlbar Unterstützung von sechszig Thalern auf ein Jahr ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für künftige ähnliche Fälle zu bewilligen. Actum utsupra...