Eintrag 3064. April 1846Die hülflose Lage beherzigend, in welche
der am
28. vorigen Monats erfolgte Tod des blinden onats
erfolgte Tod des blinden
Lehrers Hammdessen nachgelassene Wittweversetzt hat, und die besonderer Berücksichtigung
des Umstandes, daß dieselbe ihre Wittwen-Pension
erst nach Ablauf eines Jahres Beziehen wird,
ihr Sohn auch noch
nicht in der Lage sich befindet,
ihre durch sein Verdienst einige Hülfe angedeihen
zu lassen, fand sich der Stadtrath, bewogen,
der
gedachten Wittwe 1°, den Fortbezug der 275 Thaler
jährlich betragen-
den Besoldung ihres Mannes, welcher erst mit
Pfingsten in Ruhestand versetzt werden sollte,
bis zum 1. Juli
courant, und sodann 2°, eine in monatlichen Raten aus der Stadt-
Casse zahlbar Unterstützung von sechszig
Thalern auf ein Jahr
ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für
künftige ähnliche Fälle zu bewilligen. Actum utsupra...