Eintrag 2864. April 1846Die hülflose Lage beherzigend, in welche
onats erfolgte Tod des blinden
Lehrers Hammdessen nachgelassene Wittweversetzt hat, und die besonderer Berücksichtigung
des Umstandes, daß dieselbe ihre Wittwen-Pension
erst nach Ablauf eines Jahres Beziehen wird,
ihr Sohn auch noch nicht in der Lage sich befindet,
ihre durch sein Verdienst einige Hülfe angedeihenihre durch sein Verdienst einige
Hülfe angedeihen
zu lassen , fand sich der Stadtrath, bewogen, der
gedachten Wittwe 1°, den Fortbezug der 275 Thaler jährlich betragen-
den Besoldung ihres Mannes, welcher erst mit
Pfingsten in Ruhestand versetzt werden sollte,
2°, eine in monatlichen Raten aus der Stadt-
Casse zahlbar Unterstützung von sechszig
Thalern auf ein Jahr
ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für
künftige ähnliche Fälle zu bewilligen. Actum utsupra...