Band 47  : Seite 273

  • Eintrag 3064. April 1846Die hülflose Lage beherzigend, in welche der am 28. vorigen Monats erfolgte Tod des blinden onats erfolgte Tod des blinden Lehrers Hammdessen nachgelassene Wittweversetzt hat, und die besonderer Berücksichtigung des Umstandes, daß dieselbe ihre Wittwen-Pension erst nach Ablauf eines Jahres Beziehen wird, ihr Sohn auch noch nicht in der Lage sich befindet, ihre durch sein Verdienst einige Hülfe angedeihen zu lassen, fand sich der Stadtrath, bewogen, der gedachten Wittwe 1°, den Fortbezug der 275 Thaler jährlich betragen- den Besoldung ihres Mannes, welcher erst mit Pfingsten in Ruhestand versetzt werden sollte, bis zum 1. Juli courant, und sodann 2°, eine in monatlichen Raten aus der Stadt- Casse zahlbar Unterstützung von sechszig Thalern auf ein Jahr ausnahmsweise und ohne alle Consequenz für künftige ähnliche Fälle zu bewilligen. Actum utsupra...